Dem Wahnsinn entgehen

Auf meinem Netbook Acer Aspire One war im Auslieferungszustand zwar Windows XP, aber als Textprogramm nur die Microsoft Works Textverarbeitung 8.5. Dabei handelt es sich, habe ich irgendwo gelesen, um ein verkapptes Word 2003.

Das wäre für meine bescheidenen Zwecke völlig ausreichend. Allerdings speichert das Teil serienmäßig im nicht gerade verbreiteten Dateiformat .wps ab. Was beim Übertragen der Texte aufs Notebook oder den PC im Büro dazu führt, dass das dortige Word 2003 nichts begreift oder irgendwelche Konverter installieren will. Manchmal geht auch nur Wordpad auf. Warum, ist bei den Microsoft-Formaten sicher eine Frage, die direkt in den Wahnsinn führt.

Leider ist es mir auch nicht gelungen, in den Works-Optionen eine Einstellung zu finden, mit der ich Texte standardmäßig im Format .doc abspeichern kann. Ebenso wenig scheint es möglich zu sein, die Standardschrift im Startfenster auf 16 oder 18 Punkt einzustellen. Was auf dem kleinen Bildschirm des Aspire One zwingend ist, wenn man sich beim Tippen die Augen nicht verderben will.

All diese Kleinigkeiten haben dazu geführt, dass ich mir OpenOffice aufs Netbook installiert habe. Seltsamerweise lässt sich hier all das binnen Sekunden einstellen, was bei Works nicht geht. Sogar gegen die Standardendung .doc hat Open Office nichts einzuwenden. Die Datei heißt dann nicht nur so, Word 2003 hat auch keinerlei Probleme mit der Übernahme.

Die Bedienung ist ansonsten kinderleicht. Irgendwie scheinen die Macher von Open Office versucht zu haben, Open Office Writer zu dem zu machen, was Word eigentlich mal hätte werden können. Eine intuitiv bedienbare, nicht nervende Textverarbeitung. Das ist ihnen gelungen. Mittlerweile bin ich so weit, dass ich Open Office Writer den Vorzug vor Word gebe.

Die Tage werde ich mal schauen, ob ich unsere Textvorlagen aus dem Büro konvertiert bekomme. Wenn ja, wird Microsoft nicht damit rechnen können, dass wir Geld für Office 2007 in die Hand nehmen.

Regierung führt das e-Porto ein

In den FAQ zur geplanten staatlichen De-Mail findet sich ein interessanter Passus:

Wie teuer wird der De-Mail-Versand?

Preise und Modalitäten wird jeder Anbieter von De-Mail im freien Wettbewerb um die Kunden selbst festlegen. Es wird voraussichtlich ein ähnliches Prinzip wie beim Postversand gelten: der Absender zahlt ein e-Porto.

Eigentlich kann man so was doch nur ernsthaft erwägen, wenn der Anschlusszwang für jeden Bürger eine Option ist. Offen gesagt wird das zwar noch nicht. Aber jetzt wette ich, De-Mail wird keine freiwillige Angelegenheit bleiben.

(Link gefunden bei netzpolitik.org)

Nachhaltig angelegt

Eigentlich war ich der Meinung, vor einiger Zeit rechtzeitig aus Aktien raus zu sein. Vielleicht hätte ich auch an die private Rentenversicherung denken sollen. Die habe ich 2005 abgeschlossen, weil mich der Kundenberater meiner Bank belatschert hat die Beiträge seitdem von der Steuer abgesetzt werden können.

Ich habe mich damals wohl dafür entschieden, dass die Versicherung mein Geld in Aktienfonds steckt. Offensichtlich sendet die Versicherung allenfalls jährlich einen Zwischenstand. So erfahre ich jetzt, dass zum 1. November 2008 noch 52,6 Prozent des eingezahlten Kapitals vorhanden sind. Wie immer bei Verlusten tröste ich mich damit, dass es sich um eine nachhaltige (Copyright: Angela Merkel) Anlage handelt und ich damit das Finanzsystem stütze. Ist doch schön, wenn man helfen kann.

Eine andere Passage des Schreibens stimmt mich allerdings nachdenklich. Für jeweils 10.000 Euro Vertragsguthaben wird mir eine monatliche Rente von 25,16 Euro garantiert. Wenn ich das überschlägig hochrechne, muss ich sehr gesund leben und auf den Tag hoffen, an dem mich der Fotograf der Lokalzeitung zum 100. Geburtstag mit dem Bürgermeister ablichtet – sonst dürfte von nennenswerter Rendite kaum die Rede sein.

Der Milliardär, der einer bleiben möchte

Der nach staatlicher Hilfe rufende Unternehmer Adolf Merckle hat sich bislang gesträubt, mit seinem Privatvermögen für weitere Kredite zu bürgen. Dies berichtet das Handelsblatt. Erst nachdem er bei der baden-württembergischen Landesregierung unsanft abgeblitzt ist, soll Merckle nun bereit sein, in die Privatschatulle zu greifen.

Wenn’s stimmt, ist es an Dreistigkeit wohl kaum zu überbieten. Was Lutz Heilmann für die Linke ist, könnte Adolf Merckle für die deutschen Unternehmer werden.

Nachtrag: Nicht das Land hilft, sondern die Landesbank. Was natüüüüüürlich nicht dasselbe ist. Hoffentlich fragt bei Gelegenheit mal jemand nach, was aus Merckles privaten Sicherheiten geworden ist.

Es geht wieder los

Dann war da noch die empörte Kundin in der Spielwarenabteilung des Kaufhofs. Die Auswahl an Spielen für Nintendo DS sei ja wohl „mehr als mickrig“, blaffte sie den Verkäufer an und gab mit ihrem Tonfall für mich eine gelungene Eröffnung der grausamsten Zeit des Jahres ab. Der Verkäufer empfahl ihr freundlich, es doch mal bei Saturn oder Media Markt zu versuchen. „Die haben eine Riesenauswahl, da finden Sie was für Ihr Kind.“ Darauf die Frau:

Das ist ja schamlos, wie Sie hier aus Bequemlichkeit die Konkurrenz empfehlen. Sie hängen wohl nicht an Ihrem Arbeitsplatz? Ich könnte ja mal Ihrem Chef erzählen, wie Sie hier der Konkurrenz die Kunden zuschustern.

Der Verkäufer lächelte nur und versicherte, sein Abteilungsleiter mache das genauso. Er werde, sofern er das Weihnachtsgeschäft überlebt, sogar zum stellvertretenden Filialleiter befördert. Beim Media-Markt. Leider hat die Frau den Witz nicht verstanden.

Ich für meinen Teil konnte nur mühsam der Versuchung auf einen Glühwein widerstehen.

Nicht angeheizt

Etwas verspätet erfahre ich, dass die Bundesregierung mein Weblog zum IT-Gipfel nach Darmstadt eingeladen hat. So weit ich das beurteilen kann, war das law blog heute aber den ganzen Tag im Internet und hat auf keinem Gipfel Diskussionen angeheizt.

Ich war auch nicht in Darmstadt. Wahrscheinlich ist die Einladung schon im Sekretariat den Weg aller Metro-Prospekte, Verlagskataloge und Einladungen zu Butterfahrten gegangen. Wobei ich mich aus Respekt vor dem Bundeswirtschaftsminister jetzt nicht abschließend festlegen möchte, ob diese Entscheidung richtig gewesen ist.

Aktion Himmel: Keine Verurteilungen, aber ein Erfolg

Die Staatsanwaltschaft Berlin meldet stolz den Abschluss der Aktion „Himmel“. Obwohl 12.570 Internetnutzer ins Visier der Fahnder gerieten und es tausende Ermittlungsverfahren mit Durchsuchungen gab, fehlt eine wichtige Information:

Wie viele Beschuldigte sind bislang wegen des Besitzes von Material verurteilt worden, das sie von den Berliner Servern heruntergeladen haben sollen?

Die Berliner Staatsanwaltschaft ist offenbar nicht einmal in der Lage, eine einzige Verurteilung in ihrem Bezirk zu belegen. Sonst würde man sicher genüsslich darauf hinweisen, dass es mal wieder einen Lehrer, Priester oder „normalen Angestellten“ erwischt hat. In der Pressemitteilung heißt es zu den Erfolgen der riesigen Aktion nur verlegen, wegen der Fülle des beschlagnahmten Materials dauerten die Ermittlungen noch an.

In gut einem Jahr ist es also nicht gelungen, den Rechner auch nur eines einzigen Beschuldigten auszuwerten und ihn wegen der Sache vor Gericht zu bringen?

Vielleicht gibt es auch andere Erklärungen. Zum Beispiel die wohlweislich verschwiegene Tatsache, dass die weitaus meisten vom Berliner Landeskriminalamt als kinderpornografisch eingestuften Bilder auf den Berliner Servern überhaupt keine waren, sondern nichtpornografische Nacktbilder.

Oder liegt es daran, dass es nicht einmal gutgläubigen deutschen Richtern zu vermitteln ist, dass eine oftmals nur Sekunden dauernde Verbindung zum Server und das (automatische) Herunterladen von Thumbnails ein Beleg für den vorsätzlichen Bezug von Kinderpornografie sein sollen.

Das Landgericht Aachen hat die Sache jedenfalls hinreichend kritisch gesehen und in einem meiner Fälle sogar die Durchsuchung an sich für rechtswidrig erklärt. Mit der Folge, dass die Computer des Beschuldigten unausgewertet zurückgegeben werden mussten. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gleich von sich aus sämtliche Verfahren eingestellt, weil sie keinen ausreichenden Anfangsverdacht erkennen konnte.

Zum Thema: Ministerin: Pornos sind „Einstiegsdroge“

Unbedingt am Gang

Ein Bekannter von mir fliegt in knapp sechs Wochen mit einem Lufthansa-Jumbo. Weil er mit dem Interdings nicht so vertraut ist, fuhr er extra zum Flughafen, um sich einen Sitzplatz reservieren zu lassen. Er möchte nämlich unbedingt am Gang sitzen, wegen der Beinfreiheit.

Und, wo haben sie dich hingesetzt?

Ach, das war eine sehr nette, junge Dame. Sie mich für Reihe 37 gebucht, Sitz E.

Das nenne ich mal kompetentes Personal.

Über die Reservierungshotline konnte der kleine Fehler mittlerweile behoben werden.

Wieder eingehängt

Eilig! Wichtig! Sofort vorlegen! Nun gut, ich las mir die Unterlagen zu dem neuen Fall durch und wollte schon zum Telefon greifen, um den möglichen Mandanten anzurufen. Da sah ich in den Anlagen ein Blatt, das dort wohl reingerutscht war. Der Faxverteiler für die Anfrage. Auf der Liste standen um die 40 Fachanwälte für Strafrecht.

Ich habe wieder eingehängt. An Pitches beteilige ich mich nur ganz selten, und dann auch nur in bestimmten Fällen. Dieser gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Immens wichtiges Feedback

Unter dem Titel „Was die Polizei so alles lächerlich findet“ hatte ich gestern in den Links 305 auf eine Pressemeldung des Polizeipräsidiums Südhessen hingewiesen. Diese ist mittlerweile aus dem Netz verschwunden, deshalb hier noch mal der Text:

18.11.2008 | 11:57 Uhr
POL-DA: Weiterstadt: „Ohne meinen Anwalt, sage ich nichts…“ | Temposünder fehlen die Worte

Weiterstadt (ots) – Man könnte darüber spekulieren, ob die berühmten Worte mit dem Verweis auf die Vertretung in Sachen Rechtsangelegenheiten in manchen Fällen eher floskelhaft Verwendung finden und in Situationen verdrießlicher Sprachlosigkeit als Lückenfüller herhalten müssen.
Jedenfalls machte ein 30-jähriger Autofahrer Montagabend (17.11.) um 22 Uhr auf der A 5 ausgiebig von jener Willensäußerung gebrauch, nachdem er von einer Zivilstreife der Zentralen Fahndung und Verkehrsüberwachung zu schnell im Baustellenbereich gemessen wurde. Mit sage und schreibe 89 km/h zu viel auf dem Tacho, muss sich der Raser nun auf ein Fahrverbot von drei Monaten und ein sündhaft teures Bußgeld einstellen. Dem Frankfurter fehlten, bis auf jene berühmten natürlich, schlichtweg die Worte.

law blog – Leser Dirk Große-Allermann fand den Text auch weniger witzig. Er schrieb folgende Mail ans Polizeipräsidium Südhessen:

… mit Erstaunen habe ich Ihre Pressemeldung unter http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4969/1303876/polizeipraesidium_suedhessen
zur Kenntnis genommen.

Das Aussageverweigerungsrecht als ein zentrales Recht eines Beschuldigten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat scheint mir vom Verfasser der Meldung nicht mit dem gebotenen Ernst gesehen, ja sogar ins Lächerliche gezogen zu werden. Umso befremdlicher, eine solche Laxheit in einer Pressemeldung der Polizei zu lesen. Muss ich davon ausgehen, dass der Tenor dieser Meldung den praktischen Umgang der Polizei Hessen mit den Rechten Beschuldigter widerspiegelt, oder war diese Meldung lediglich der missglückte Versuch, unterhaltsam auf Kosten rechtsstaatlicher Prinzipien zu formulieren?

Dazu nahm die Polizei jetzt Stellung:

… zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Mail bedanken. Es ist gut zu wissen, dass die Pressmitteilungen auch außerhalb der Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehredaktionen von fachkundigen und interesseirten Bürgerinnen und Bürgern verfolgt und kritisch bewertet werden. Nur auf diese Weise erhält die Polizei das auch für eine Behörde immens wichtige Feedback, welches zur Optimierung ihrer Arbeit unerlässlich benötigt wird.

Im vorliegenden Fall möchte ich Ihnen versichern, dass es fern jedeweder Absicht war, die Rechte eines Betroffenen oder Beschuldigten ins Lächerliche zu ziehen oder eine Person zu diffamieren. Jedoch garantieren rein geradlinige Formulierungen und unkommentierte Tatasachenschilderungen nicht per se unantastbare Objektivität. Gerade aus polizeilich präventiver Sicht kann eine auf solche Art verfasste Pressemitteilung nicht die erdachte Wirkung erzielen oder in Ausnahmefällen sogar kritische Fragen aufwerfen.

In Bezug auf meine Pressmitteilung vom 18.11.08 verstehe ich den Anstoß, den die Formulierung bei Ihnen hervorgebracht hat. Selbstverständlich steht es jedem Betroffenen oder Beschuldigten in unserem Rechtsstaat zu, sich nicht zur Sache zu äußern und sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Polizei in Hessen wahrt und achtet diese Rechte und arbeitet nach professionellen Leitlinien.

Die Art meiner Darstellung der Geschehnisse dieser Verkehrskontrolle rechtfertigt ihre Kritik. Für den bei Ihnen hervorgerufenen Unmut darüber möchte ich mich entschuldigen. Die Löschung der Mitteilung habe ich in die Wege geleitet.

Ich bin sicher nicht der einzige, den diese Reaktion extrem positiv überrascht.

Die Meldung ist nicht mehr abrufbar.