Von offenen Blogs und Urheberrechten

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein, wie ich finde, aufwändig gemachtes Dossier zum Urheberrecht ins Netz gestellt. Lesenswert ist das ganz bestimmt. Mir hat zum Beispiel sehr gut die Gegenüberstellung von Urheberrecht und Copyright gefallen.

Ob diese Veröffentlichung allerdings dazu beiträgt, mit populären (und mitunter wegen Abmahnungen sehr teuren) Irrtümern übers Urheberrecht aufzuräumen – das möchte ich bezweifeln. Dafür ist mir die Darstellung zu komplex und teilweise zu schöngeistig.

Ein einfaches „Das geht, das geht nicht“ wäre m.E. hilfreicher. Wie ich vor kurzem im Zusammenhang mit der Raubkopie eines Artikels gemerkt habe, fehlen mitunter selbst bei Rechtsanwälten die Grundlagen des Urheberrechts (zumindest führte der Rechtsanwalt das zu seiner Entschuldigung an.)

Häufig anzutreffen ist z.B. der Irrglaube: „Ohne Copyright-Vermerk ist ein Text oder Foto frei“. Völliger Quatsch, Urheberrechtsschutz besteht ohne weiteres Zutun in dem Moment, wo das Werk geschaffen wird. Oder: „Wenn ich die Quelle angebe, darf ich einen Artikel auf meiner Homepage verwenden.“ Ebenfalls Quatsch: Ohne Genehmigung (und i.d.R. Honorierung) geht nichts. Das ist ungefähr so, als wäre Radklau legal, wenn man einen Aufkleber aufs Rad pappt „Geklaut bei Karstadt“.

An einer Stelle finde ich das Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung sogar problematisch – und zwar da, wo es um „offene Inhalte“ und Blogs geht. Da steht:

Auch die Anzahl von Weblogs (kurz Blogs) ist binnen fünf Jahren von nahezu Null auf über 72 Millionen weltweit im April 2007 gestiegen. Wohlgemerkt: Hier geht es nur um die Zahl der Blogs, nicht die Zahl der einzelnen Blog-Einträge. Zwar erscheinen viele Blogs nicht unbedingt unter einer Open-Content-Lizenz. Da sie aber zum allergrößten Teil kostenfrei im Netz lesbar sind und eine Kultur des wechselseitigen Verlinkens, Zitierens und Kopierens pflegen, kann man sie dennoch zu offenen Inhalten im Netz zählen.

Das erweckt den Eindruck, als sei kostenlos rechtelos. Dem ist aber gerade nicht so. Egal, ob es sich um Blogs, Zeitungen oder Werbefotos handelt, die man allesamt kostenlos im Internet bewundern kann: Nur wenn ein Rechteinhaber ausdrücklich auf Rechte verzichtet, ist man vor späterem Stress einigermaßen geschützt. Im Zweifel würde ich mir immer eine schriftliche Bestätigung holen. Auch die nett gemeinten Open-Content-Lizenzen helfen im Ernstfall nicht weiter, wenn so ein Open-Content-Freak Material geklaut haben sollte.
Wer das dann weiterverwendet, sitzt trotz der Lizenz in der Grütze: Es gibt nämlich keinen gutgläubigen Erwerb von nicht vorhandenen Nutzungsrechten.