Drogen: Polizisten fordern mehr Spielraum

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt Forderungen von Drogenexperten zur stärkeren Konzentration der Strafverfolgung auf Dealer und Drogenhändler. Nach dem geltenden Recht müssen Polizeibeamte Cannabisbesitz bereits ab dem ersten Gramm strafrechtlich verfolgen, obwohl die entsprechenden Ermittlungsverfahren anschließend reihenweise von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

„Das bindet ungeheuere Ressourcen und hindert die Polizei daran, zielgerichtet gegen die Dealer und Hintermänner des Drogenkartells vorzugehen”, sagt. Die GdP fordert, dass die Polizei ebenso wie die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit bekommen muss, selbst zu entscheiden, ob sie den Besitz von Kleinstmengen von Cannabis zur Anzeige bringt. „Das Ziel muss die Eindämmung des Drogenkonsums sein, nicht die Kriminalisierung der meist jugendlichen Drogenkonsumenten”, fordert Richter.

Justizminister Kutschaty begründete auf einer Tagung der GdP zum Thema noch einmal die Pläne der NRW-Landesregierung, den Grenzwert, bis zu dem die Staatsanwaltschaft Verfahren wegen des Besitzes von Cannabis einstellen kann, wieder von 6 auf 10 Gramm heraufzusetzen. Die Einstellung des Verfahrens werde es aber nicht zum Nulltarif geben und nur für Erst- und Zweittäter, betonte Kutschaty.

In Deutschland probiert ein Drittel aller 12- bis 25-Jährigen mindestens einmal im Leben Cannabis. Für viele Jugendliche gehört das Ausprobieren von Cannabis zu einer vorübergehenden Lebenserfahrung. „Diese Lebensrealität vieler Jugendlicher muss der Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen”, fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende. „Wichtiger als die Verfolgung jedes Gramms Cannabis-Besitzes ist die konsequente Verfolgung der Dealer und Profiteure des Drogenhandels und der Ausbau von Hilfsangeboten für Drogenabhängige.”