„Wollen Sie mich ficken?“

Mal wieder ein interessanter Fall zu der Frage, was man zu Polizisten sagen darf. Und was nicht. Bei der Frage „Wollen Sie mich ficken?“ würde man sicher zuerst darauf tippen, dass der Angeklagte eher schlechte Karten hat. Doch das Amtsgericht Augsburg gibt eine andere, juristisch zutreffende Antwort.

Es ging um einen 71-jährigen Autofahrer, der sich von einer Verkehrskontrolle gegängelt fühlte. Nachdem er nach eigenen Angaben einen Alkoholtest verweigerte, hätten die Beamten penibel sein Auto durchsucht und ihm einen Vortrag gehalten, wie gefährlich ungesicherte Ladung ist. „Das ist wohl ein Unbelehrbarer. Mach du mal weiter“, soll ein Polizist darauf gesagt haben. Sein Kollege verlangte dann Wanrdreieck, Warnweste und Verbandkasten zu sehen.

Darauf entrutschte dem Rentner die kernige Frage „Wollen Sie mich ficken?“ Keine Beleidigung, urteilte das Amtsgericht Augsburg. Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft habe das F-Wort heute schon längst nicht mehr einen eindeutig sexuellen, noch dazu beleidigenden Bezug. Vielmehr sei es in diesem Fall vorrangig um die Art und Weise der „Behandlung“ durch die Staatsmacht gegangen. Und Kritik hieran darf auch mal harscher ausfallen.

Schlau war der Rentner in jedem Fall. Immerhin hat er den Beamten nicht geduzt oder gar als „Mädchen“ tituliert, dann wäre er wohl eher dran gewesen.

Bericht in der Augsburger Allgemeinen