Kann jeder

Nachdem mein Mandant in einer Strafsache freigesprochen wurde, geht es vor Gericht nun um die Frage, welche Anwaltskosten angemessen sind. Hier lehnt sich die Vertreterin der Staatskasse wortgewaltig aus dem Fenster, denn sie hält meine Tätigkeit eher für Pipifax:

Um einen Einspruch mit dem Hinweis zu formulieren, dass die falsche Person „Opfer“ des Strafbefehls wurde, bedarf es zumindest nicht eines abgeschlossenen Jurastudiums.

Ich finde das schon fast ein wenig makaber. Wenn man bedenkt, dass ein Staatsanwalt offensichtlich rein gar nichts gepeilt und ein Richter das groteske Ergebnis auch noch mit seiner Unterschrift unter den Strafbefehl abgesegnet hat. Da läge doch umgekehrt die Frage viel näher, für was so ein Jurastudium denn eigentlich gut sein soll bzw. sollte.

So eine Überheblichkeit macht sich gerade im Kontext klaren Behördenversagens, das für meinen Mandanten fast in einer empfindlichen Vorstrafe gemündet wäre, gar nicht gut. Das sieht das Gericht aber immerhin ähnlich, denn meine Gebühren wurden antragsgemäß bewilligt. Dagegen schäumt die Vertreterin der Staatskasse nun mit ihrer Beschwerde an.