Ein(e) Schröder zu viel

Etwas bizarr klingt es schon, was Ex-Kanzler Gerhard Schröder seiner Ex-Frau Doris Schröder-Kopf ansinnen soll. In einem Interview erzählt Schröder-Köpf, Gerd habe sie aufgefordert, das Schröder aus ihrem Namen zu streichen. „Er vertritt die Auffassung, dass immer nur die aktuelle Ehefrau seinen Namen tragen soll“, heißt es bei Spiegel Online.

Fragen kann Gerhard Schröder natürlich. Seine Ex-Frau hat nämlich durchaus die Möglichkeit, das Schröder aus dem eigenen Namen zu tilgen. Wie jeder Ehegatte kann sie nach der Scheidung auf den angeheirateten Teil des Namens verzichten. Den Widerruf müsste Schröder-Köpf beim Standesamt oder bei einem Notar erklären. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie lange die Scheidung schon zurückliegt; das Recht zur Aufgabe des neuen Namens erlischt nicht.

Auf juristischem Weg zwingen kann der Ex-Kanzler seine frühere Gattin aber nicht. Denn das Gesetz sieht dafür keine Möglichkeit vor. Diskutiert wird höchstens ob in krassen Ausnahmefällen ein Namensverzicht erzwingbar ist. Das war sogar schon mal Thema vor Gericht. Damals ging es um die Frage, ob ein Mann, der seine Ehefrau erschlagen hatte, auf den bei der Heirat angenommenen Namen der Getöteten verzichten muss. Selbst in dieser Konstellation lehnten die Gerichte einen erzwungenen Namenswechsel ab.

Gerhard Schröder kann also höchstens fragen, möglichst höflich natürlich. Oder aber er macht seiner Ex ein unschlagbares Angebot. Die Motive für die Namensänderung muss der scheidungsbedingt wechselberechtigte Ehegatte nämlich nicht begründen. Theoretisch könnte sich Schröder-Köpf den Namenswechsel also sogar bezahlen lassen. Wobei allerdings Vorkasse zu empfehlen wäre. Es ist nämlich höchstrichterlich nicht geklärt, ob ein Namensverzicht gegen Geld mit den guten Sitten vereinbar ist.