Keine Maskenpflicht an hessischen Schulen

Eine Nachricht, die Eltern und Schüler interessieren wird: Hessische Schulen sind nicht verpflichtet, den Schülern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorzuschreiben. Die Mutter eines (volljährigen) Schülers wollte dies für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden durchsetzen, weil sie um die Gesundheit ihres Sohnes fürchtet.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht jedoch keine Notwendigkeit für die Anordnung einer Maskenpflicht. Die Behörden hätten ein umfangreiches Konzept ausgearbeitet, welches das Infektionsrisiko in der Schule reduziere. Dazu gehörten entzerrte Unterrichtszeiten, Abstandsregeln, Desinfektionspläne und strenge Hygienevorschriften für die Sanitärbereiche.

Vor diesem Hintergrund sei es derzeit nicht erforderlich, den Schülern auch noch das Tragen einer Maske aufzuerlegen. Zwar sei eine Mund-Nasen-Bedeckung empfehlenswert, aber die derzeitige Gefährdung mache sie nicht notwendig. Das Gericht verweist auf die sehr niedrige Zahl von Neuinfektionen im Kreis (Aktenzeichen 6 L 485/20.WI).