Zahlen Sie hier, zahlen Sie dort

Ich hatte mit dem Anwalt der Klägerin vor Gericht einen Vergleich ausgehandelt. Meine Mandanten sollten ein gewisses Schmerzensgeld in monatliche Raten zahlen. So weit, so gut.

Später gab es in einer anderen Sache einen weiteren Gerichtstermin. An diesem Termin nahm nur die Klägerin teil, nicht jedoch ihr Anwalt. Die Klägerin sagte mir, der Kollege sei nicht mehr für sie tätig. Bei der Gelegenheit gab sie mir auch ihre private Bankverbindung. Die Raten sollten ab sofort nicht mehr an ihren Anwalt gezahlt werden. Sondern direkt an sie. Was dann wohl auch geschah.

Nun, weitere drei Monate später, erreicht mich eine Mahnung des Anwalts. Er beschwert sich, die letzten zwei Raten seien nicht auf seinem Konto eingegangen. Dann setzt er eine Frist von wenigen Tagen und droht damit, aus dem Vergleich zu vollstrecken.

Ich habe ihn erst mal um eine aktuelle Inkassovollmacht gebeten…

Einige Dinge besprechen

Ich telefoniere gerade hinter einer Polizistin her, die sich für morgen früh bei meinem Mandanten angesagt hat. Um was es geht, wollte sie ihm am Telefon nicht sagen. Sie müsse halt einige Dinge mit ihm besprechen.

Nun ja. In der Sache liegt mittlerweile nicht nur die Anklageschrift vor. Ich bin auch seit Anfang an als Verteidiger tätig, so dass mein Name durchaus in der Ermittlungsakte auftaucht. Es hätte also nahe gelegen, nicht nur meinen Mandanten anzurufen, sondern auch mich. Auch Polizisten dürfte klar sein, dass ein Anwalt erst mal mit der roten Kelle winkt, wenn Vernehmungen an ihm vorbei organisiert werden.

Da ich die Frau nun nicht erreiche und auch nicht weiß, um was es bei dem Besuch gehen soll, kann ich dem Mandanten nur raten, erst mal nichts zu sagen, bevor er von mir grünes Licht hat.

Gut möglich, dass es eine vergebliche Dienstfahrt wird.

Einfach mal nichts sagen

Aus dem Schreiben eines Staatsanwalts:

Sehr geehrte Frau P.,

ich habe des Ermittlungsverfahren eingestellt, da dem Beschuldigten eine strafbare Handlung nicht nachzuweisen ist.

Der Beschuldigte hat von seinem ihm gesetzlich zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Weitere Beweismittel, insbesondere Zeugen, die die Tat gesehen haben, sind nicht vorhanden.

Alleine Ihre Vermutungen sind nicht geeignet, einen zur Anklageerhebung hinreichenden Tatverdacht zu begründen.

Der Mandant wollte ja erst so recht nicht glauben, dass schweigen mitunter häufig die beste Verteidigungsstrategie ist. Er wollte unbedingt zur Polizei, „alles“ richtig stellen und überhaupt – wie sieht das denn aus, wenn man einer Vorladung nicht Folge leistet?

Ich hoffe, er hat seine Meinung geändert.

In keiner Weise sexualbezogen

Acht Monate Gefängnis auf Bewährung erhielt eine 35-jährige, aus Vietnam stammende Frau, weil sie ihren sechsjährigen Sohn und ihre neunjährige Nichte nicht nur ihre Brust berühren, sondern die Kinder auch daran saugen ließ. Amts- und Landgericht erkannten darin den „sexuellen Missbrauch von Kindern“.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Verurteilungen aufgehoben. Aus dem Urteil:

Für eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs nach §§ 174 Abs. 1, 176 Abs. 1 StGB fehlt es bereits an einer sexuellen Handlung.

Eine solche liegt objektiv vor, wenn die Handlung das Geschlechtliche im Menschen zum unmittelbaren Gegenstand hat und für das allgemeine Verständnis nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eine Sexualbezogenheit erkennen lässt …

Dies trifft zwar für das Betasten einer unbekleideten weiblichen Brust grundsätzlich zu, gilt jedoch nicht für die hier zu bewertenden Vorgänge. Denn diese weisen in ihrem Erscheinungsbild keinen sexuellen Bezug auf. Die Erwägung des Landgerichts, dass die Duldung der ´Intimitäten im Brustbereich im Laufe der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Kinder zu einer ungezügelten Sexualisierung des kindlichen Verhaltens führen´ könne, erscheint abwegig.

Die Kinder handelten äußerlich erkennbar aufgrund eines spielerischen Impulses oder weil sie Geborgenheit suchten, ohne dass Sexualität dabei irgendeine Rolle gespielt hätte. Die Angeklagte ließ die Kinder gewähren, wobei sie ihre Hand zärtlich um den Kopf oder den Rücken des Kindes legte. Dieses Verhalten war nach seinem objektiven Erscheinungsbild in keiner Weise sexualbezogen.

Link zum Urteil

(Danke an RA Robert Koop für den Hinweis)

Mit E-Mails muss gerechnet werden

Vorsicht mit E-Mails im Rechtsverkehr! Wer die elektronischen Nachrichten unterschätzt, muss mit den Folgen leben können. Und die sind mitunter finanziell schmerzhaft. Das musste ein Mann aus Mönchengladbach erleben, der sich für den Kauf eines Hauses interessierte und deswegen einem Makler seine E-Mail-Adresse gab.

An die E-Mail-Adresse gingen denn auch Einzelheiten, auf die der Interessent aber nicht mehr einging. Er argumentierte später, er habe die E-Mails gar nicht bekommen und auch nicht gelesen – deshalb sei auch kein Vertrag mit dem Makler entstanden. Dessen Rechnung über 6.960 Euro müsse also nicht bezahlt werden.

Das sieht das Oberlandesgericht Düsseldorf anders (I – 7 U 28/08). Der 7. Zivilsenat gesteht dem Interessenten aus Mönchengladbach zwar zu, es überschreite allgemein die Grenze, wenn jeder E-Mail-Nutzer erst darlegen und beweisen muss, bestimmte E-Mails nicht erhalten zu haben.

Dennoch – hier nimmt der Senat die entscheidende Kurve für ähnliche Geschäfte – wer beispielsweise einem Makler die eigene E-Mail-Adresse nennt, muss „heutzutage damit rechnen“, dass diese auch für die Übersendung von Exposés und anderen Mitteilungen genutzt wird – „einfach weil es billiger ist“.

Wenn der Empfänger seinen Mail-Account nicht öffnet und/oder seine Mails nicht abruft und nicht liest, „kommt das einer Zugangsvereitelung gleich“. Die Folge im entschiedenen Fall: Der Maklervertrag hatte Bestand. (pbd)

Offenbarung

Ein Schuldner, der leider auch mein Ex-Mandant ist, hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Dem Gerichtsvollzieher sagte er einige Dinge, die ich noch gar nicht wusste.

Dass er ein Konto bei der Deutschen Bank hat. Und bei einem Messebauer arbeitet. Das offenbarte Netto liegt knapp über der Pfändungsgrenze, aber immerhin.

Nun beschwert sich eben jener Schuldner bitterlich, dass ich sein Konto und sein Gehalt gepfändet habe. Offensichtlich war ihm nicht bewusst, dass der Gerichtsvollzieher das gesamte Vermögensverzeichnis, das bei der eidesstattlichen Versicherung angelegt wird, an uns weitergibt. Früher hieß das Ding Offenbarungseid. Das war deutlicher.

Nun soll ich eine Ratenzahlung einräumen, und zwar dringend. Ratenzahlung? Genau diese hatte ich schon einige Male vorgeschlagen, bevor ich die Anwaltsgebühren eingeklagt habe.

Nachdem ich meinem Geld fast ein Jahr hinterhergelaufen bin, muss nun mal der Ex-Mandant Geduld haben. Bevor ich mir die Ratenzahlung überlege, warte ich auf jeden Fall die Auskünfte der Bank und des Arbeitgebers ab…

Chaos in Dortmund – Wer kriegt Entschädigung?

Chostag am Flughafen von Dortmund:
Am Morgen war eine Air-Berlin-Maschine nach einem Startabbruch in einer Wiese gelandet. Gegen Mittag wurde der ganze Flughafen für Stunden geschlossen.
Die meisten Reisenden konnten laut einem Bericht der WAZ von anderen Flughäfen starten, natürlich mit einiger Verspätung.
Spannend dürfte nun die Frage werden, ob die Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben. Folgende „Ausgleichsleistungen“ sind abhängig von der Flugstrecke vorgeschrieben:

bis 1500 km 250 €
1500 – 3500 km 400 €
über 3500 km 600 €

Das gilt schon seit Jahren für gecancelte Flüge. Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof zudem klargestellt, dass auch bei einer mindestens um drei Stunden verspäteten Ankunft bereits von einem Flugausfall und einem Entschädigungsanspruch auszugehen ist (Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07).

Die Ausnahme: Eine solche Verspätung führt dann nicht zu einem Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, so der EuGH. Dabei muss es sich um Umstände handeln, „die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind”.

Technische Probleme (wie z.B. ein Turbinenschaden), die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge einer unterbliebenen Wartung auftreten, sind noch kein außergewöhnlicher Umstand, so der EuGH in einem anderen Urteil (Az: C-549/07).

Bei der Air-Berlin-Maschine sollen während des Starts die Instrumente im Cockpit verschiedene Geschwindigkeiten angezeigt haben, woraufhin der Start abgebrochen wurde. Das klingt schwer nach technischem Defekt, der beherrschbar gewesen sein dürfte. Und die Reisenden in anderen Maschinen? Ich vermute, die Schließung des Flughafens wird wohl als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, so dass sie nichts zu erwarten haben.

Ein Vielzahl weiterer Urteile zu diesem Thema gibt es hier.

Da Udo Vetter stets in Düsseldorf Frankfurt/Main startet und landet, gehe ich davon aus, dass er inzwischen ohne Verspätung zu Hause angekommen ist und morgen in bewährter Weise den Lawblog wieder betextet.
Die Urlaubvertretung verabschiedet sich und wünscht ein schönes Rest-Wochenende.

GEZ-Kritiker mundtot gemacht?

Ein Mitarbeiter des NDR hat offenbar eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, den Hamburger GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen. Der Streitwert wurde auf satte 50.000 Euro angesetzt. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

In seinem Blog „Meine Zwangsanmeldung“ sprach er sich bislang sehr offen gegen die Methoden der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Im Schreiben der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei wurde er aufgefordert alle Teile seines Blogs zu löschen, wo er über vergangene Auseinandersetzungen mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) berichtet.

(Zitat von gulli.com)

Wie gulli.com oder MMnews heute berichten, ist das eher streitbare Weblog „Meine Zwangsanmeldung“ seit dem 31. Dezember offline. Mir selbst fehlt der juristische Hintergrund, um die Angelegenheit inhaltlich kommentieren zu können, auch wenn die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, an der das Urteil gefällt wurde, den meisten hinreichend bekannt sein dürfte. In den Kommentaren wird darauf hingewiesen, dass ich damit wohl knapp den falschen Richter „getroffen“ habe. Sorry.

Zur Erklärung des Weblogs. Ob die „Kunstaktion“, zu der dort anschliessend aufgefordert wird, der Sache dienlich ist halte ich allerdings für eher zweifelhaft.

Ein bisschen Diebstahl

Die Jahresrückblicke der Medien sind meistens nicht besonders aufregend und eher als eine Art Last-Minute-Themen-Recycling zu sehen.
Dass das anders geht, hat heute die „Süddeutsche“ gezeigt. Die Zeitung hat mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ein Interview geführt, und zwar zu den „Bagatell-Kündigungen“ in 2009. Mehrfach war die Republik erregt gewesen, weil Arbeitnehmer wegen Mini-Diebstählen (Frikadelle genascht usw.) gefeuert worden waren und Arbeitsgerichte das für richtig befunden hatten.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat in dem SZ-Interview nun deutlich gemacht, was dabei herauskäme, wenn solche Fälle ganz oben bei ihr landen. Die gleichen Urteile nämlich. Auszug SZ:

Statt die Arbeitgeber als herzlos zu kritisieren, griff Schmidt die betroffenen Arbeitnehmer an. „Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?“ Das habe „mit fehlendem Anstand“ zu tun, sagte die Präsidentin.

Sie bleibt damit genau auf der harten Linie, die das Bundesarbeitsgericht schon 1984 mit dem legendären Bienenstich-Urteil vorgegeben hat. Ein Diebstahl berechtigt demnach immer zur Kündigung – egal, um wie viel Wert es ging. Das Interview mit Frau Schmidt war heute dennoch, Achtung Kalauer, ein Stich ins Wespennest, wie die aufgeregten Reaktionen zeigen.

SPD und Grüne würden gerne eine Bagatell-Grenze für Diebstähle im Arbeitsrecht schaffen. Modern oder einfach nur populistisch? Ein bisschen Diebstahl erlauben?
M.E. ist das der falsche Weg. Wenn mir 1000 Leute jeweils nur 1 Euro wegnehmen, dann ist das für die Diebe eine Bagatelle, für mich sind es 1.000 Euro weniger. Anstatt Diebstahl zu verharmlosen wäre es vielleicht besser, darauf abzustellen, ob die Diebe am Arbeitsplatz später echte Reue zeigen und eine Wiederholung wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. Wenn aber nur mit „Bagatelle“ argumentiert wird, könnte es sein, dass dem Arbeitnehmer schlichtweg das Unrechtsbewusstsein fehlt und der Arbeitgebe mit weiteren Diebstählen rechnen muss.

Nacktscanner reloaded

Ein 23jähriger Nigerianer hat am vergangenen Freitag versucht, eine Maschine der US-Fluggesellschaft Delta-Northwest kurz vor der Landung in Detroit zu sprengen. Den Sprengstoff trug er in der Unterwäsche bei sich. Soweit dürfte die Geschichte bekannt sein.

Der Mann war offenbar zuvor von Lagos (Nigeria) nach Amsterdam geflogen und dort in die Delta-Maschine umgestiegen. Bei mehreren Kontrollen soll er nach bisherigen Erkenntnissen mit dem Sprengstoff durchgekommen sein. Das dürfte noch ziemlich Stress geben am Flughafen von Amsterdam.

Wie afp gerade berichtet, hat der frühere Leiter der Sicherheitsabteilung von Northwest Airlines, Douglas R. Laird, schon eine Lösung gefunden: Die Metalldetektoren an Flughäfen sollten durch die umstrittenen Nacktscanner ersetzt werden, die Passagiere bis auf die Haut durchleuchten können. Die Diskussion war vor gut einem Jahr schwer in Mode.

Das Kuriose daran ist nur: Der Amsterdamer Flughafen war einer der ersten weltweit, der solche Nacktscanner eingeführt hat. Dazu hieß es:

The Security Scan is a machine that produces an image of the body contours using millimetre wave reflection technology. The image will tell security staff immediately whether a passenger is carrying any prohibited items on his or her body. The introduction of the Security Scan at Amsterdam Airport Schiphol is a joint initiative of the NCTb (National Counter-Terrorism Coordinator), Customs authorities and Amsterdam Airport Schiphol.

Was ist da passiert? Ich sehe drei Möglichkeiten:
a) die Geräte taugen nichts
b) der Mann konnte sich Kontrollen ohne Scanner aussuchen.
c) er machte von seinem Recht Gebrauch, das Scannen zu verweigern und wurde klassisch kontrolliert.

Wie dem auch sein, freuen wir uns auf viele Talkrunden zum Thema Nacktscanner.

Dank an den Leser mk

26C3 – Veranstaltungshinweis

Kurzer Linktipp: Vor ein paar Stunden startete in Berlin der 26. Chaos Communication Congress.

Da die Vorträge auch als Livestream zu verfolgen sind, hier ein Hinweis auf ein paar Vorträge, die inhaltlich zum law blog Spektrum passen:

  • 27.12., 17:15 Internetsperren: In dem Vortrag werden kurz die Geschichte und Argumente gegen die Sperren zusammengefasst. Es sollen außerdem konkrete Forderungen an Politik und Gesellschaft gestellt werden. Den Abschluss soll eine Diskussion über die Entwicklung von nicht zensierbaren Protokollen und der dazugehörigen Software bilden.
  • 27.12., 18:30 Das Zugangserschwerungsgesetz: Das Zugangserschwerungsgesetz soll einer umfassenden polizei- und verfassungsrechtlichen Analyse und Kritik unterzogen werden.
  • 28.12., 18:30 Die Schlacht um die Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Nachdem das Gericht im letzten Jahr bereits mit dem neuen Grundrecht auf eine digitale Intimsphäre einen dicken Pflock eingeschlagen hat, wird das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erneut Grundsätzliches im Spannungsverhältnis zwischen Bürgerrechten und Strafverfolgung klären.
  • 29.12., 18:30 Europäische Biometriestrategien: Die Automatisierung von Personenidentifizierung an der Grenze und die damit einhergehenden kontrollpolitischen Veränderungen – Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage der technischen und gesellschaftlichen Implikationen von Identifizierungstechniken, die Prozesse der In- und Exklusion von Menschen in Nationen zu automatisieren suchen.

Alle Informationen zum Streaming finden sich auf dieser Seite, der gesamte „Fahrplan“ hier. Erfahrungsgemäss tauchen viele der Vorträge anschliessend auch relativ kurzfristig als Video-Mitschnitt auf, mehr dazu ebenfalls auf der Streamingseite.

Die Veranstaltung ist übrigens grösstenteils ausverkauft, lediglich Tagestickets sind noch erhältlich.