Selbstverliebt

Warum sollte sich ein Staatsanwalt nicht auch privat vorzeigen dürfen? Weltweit außerdem. Mit einem Internet-Auftritt. In dem er sich ziemlich selbstverliebt gibt. Kostprobe: „An erster Stelle möchte ich mich mit meiner Frau vorstellen, die alle Wege mit mir geht!“ Er bringt sich, für bescheidene Menschen ist das eine Höchstleistung, in einem Satz gleich viermal selber unter.

Und dann ist da noch die Einladung: „Besuchen Sie meine Behörde im Internet“ – ganz so, als gehöre die Behörde ihm. Soviel Prahlerei könnte man als Tick abtun, wäre da nicht ein Schönheitsfehler. Der Mann ist in seiner Selbstdarstellung nicht konsequent.

Auf seiner Internetseite fehlt das Impressum, die Personalien mit Anschrift also. Deshalb könnte er schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Denn der Strafverfolger betont zwar in kleiner Schrift, sein Web-Auftritt sei „rein privat!“, er macht aber an anderer Stelle überdeutlich Werbung („…. last but not least: 1 & 1 bietet wirklich prima Leistungen an!!“) für seinen Internetdienstanbieter. Und läuft damit Gefahr, angezeigt zu werden. Ein fehlendes Impressum ist „im Zweifel“, sagt das Bundesjustizministerium, eine Ordnungswidrigkeit. Die von unserer Bezirksregierung verfolgt wird.

Wenn aber schon ein Staatsanwalt nicht weiss, wann ihn ein Knöllchen erwartet – wie ist es dann um die ganze Zunft bestellt? (pbd)

Keine Vorratsdatenspeicherung – wegen der Kosten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die den Telekommunikationsanbieter BT vorläufig von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Grund sind die Kosten, die nach dem Gesetz allein die Telefonanbieter tragen müssen.

BT hatte mit dem Eilantrag geltend gemacht, die Kostentragungspflicht für die Überwachungstechnik verletze das Grundrecht auf Berufsfreiheit und sei daher verfassungswidrig. Nach dem Gesetz sind die Unternehmen verpflichtet, die Vorratsdaten zu speichern. Eine Kostenerstattung ist derzeit nicht vorgesehen.

Die Telefonfirma wandte ein, einmalige Kosten in Höhe von mindestens 720.000,- Euro aufwenden zu müssen, um die Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Überdies entstünden laufende Betriebskosten in Höhe von 420.000,- Euro jährlich. Dies sei insbesondere deshalb unangemessen, weil angesichts ihres Kundenkreises (in erster Linie große Unternehmen, Konzerne sowie Behörden des Bundes und der Länder) kaum Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu erwarten seien.

Mit ihrem Beschluss untersagte die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts der Bundesnetzagentur vorläufig, gegenüber der Antragsgegnerin Maßnahmen wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung zu treffen.

Die Kammer hatte die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kostentragungspflicht nach § 110 TKG bereits in einem anderen Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Diese Erwägungen seien im Rahmen einer Folgenabwägung auch vorliegend zu berücksichtigen. Danach sei maßgeblich, dass die Antragstellerin keinen Ersatz für ihre Aufwendungen zur Anschaffung und zum Betrieb der Überwachungstechnik erlangen könne, falls das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung später für nichtig erkläre.

Denn es gebe keine staatliche Haftung für legislatives Unrecht. Dieser mögliche Schaden für die Antragstellerin sowie die bei einer Aussetzung der Verpflichtung zur Einrichtung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung entstehende Überwachungslücke könne allerdings vermieden werden; denn die Bundesrepublik Deutschland könne sich verpflichten, die Aufwendungen der Antragstellerin für den Fall zu ersetzen, dass das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung für nichtig erkläre.

Ob die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungsgemäß sind, spielt nach ausdrücklichem Hinweis des Gerichts für die getroffene Entscheidung keine Rolle.

Der komplette Beschluss vom 17. Oktober 2008 – VG 27 A 232.08 –

Die herrlichen Zeiten

Die Massenabmahner von Tauschbörsennutzern verlässt der Mumm. Jetzt geht es anscheinend nur noch darum, auf Verunsicherung beim ein oder anderen zu hoffen und schnell ein paar Euro abzugreifen. Oder wie lässt es sich erklären, dass die Anwälte eines Pornoverlegers in einem aktuellen Brief von 25.000,00 € erzählen, die der Streitwert betragen soll. Auf den Abgemahnten kämen dann Anwaltsgebühren von 900,00 € zu.

Der Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung wäre in dieser Summe noch nicht erhalten. Wie hoch der Schadensersatz sein soll, wird schon gar nicht mehr dargelegt. Vor einigen Monaten gab es noch Schreiben, in denen jeder Porno mit 50.000,00 oder sogar 100.000,00 € angesetzt wurde.

Aber das war einmal. Jetzt schlagen die Anwälte vor, die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung von 250,00 € Euro zu erledigen, und zwar insgesamt und endgültig. Die herrlichen Zeiten scheinen offenbar vorbei zu sein.

Wobei es in diesem Fall noch nicht mal die 250,00 € gibt…

Rettungsversuch

Nachdem das Landeskriminalamt in einer Berufungsstrafsache ein Gutachten erstattet hat, ist die Anklage in sich zusammengefallen. Selbst der Staatsanwalt sieht jetzt – schriftlich! – ein, „der Tatvorwurf ist nicht aufrecht zu erhalten“.

Aber reflexartig wird natürlich versucht zu retten, was zu retten ist. Plötzlich geht es um einen ganz anderen Aspekt des Urteils erster Instanz, welches das Amtsgericht gesprochen hat. Der Angeklagte soll behauptet haben, er habe einen Vertrag mit einem Dienstleistungsbetrieb gar nicht unterschrieben. Schon im Zivilverfahren habe sich dann aber herausgestellt, dass er doch unterschrieben hat.

Versuchter Prozessbetrug sei das gewesen, meint der Staatsanwalt nun. Das kleine Problem ist nur, dass die angeblich fehlende Unterschrift gar nicht Gegenstand der ursprünglichen Anklage war. Auch nicht des Eröffnungsbeschlusses. Erst im Urteil des Amtsgerichts taucht dieser Sachverhalt dann auf, auf mehr oder weniger wundersame Weise. (Ich war in der ersten Instanz nicht tätig.) Nicht einmal einen Hinweis hat das Amtsgericht gegeben, so das Protokoll.

Ich erspare mir Einzelheiten, aber es ist unzulässig, eine nicht angeklagte, nicht eröffnete und in der Hauptverhandlung nicht erörterte Tat zum Gegenstand eines Urteils zu machen. Wäre das möglich, könnte man sich die Hauptverhandlung gleich sparen und aufgrund Aktenlage verurteilen – ohne den Angeklagten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Wenn es schon in der ersten Instanz nicht zulässig ist, wird es in der laufenden Berufung schon etwas absurd, nun darauf abzustellen. Ich vermute, dass der jetzt zuständige Staatsanwalt nur das Urteil gelesen hat, aber den Rest der Akte nicht. So wird ihm all das nicht aufgefallen sein. Das gilt auch für den Umstand, dass er die Verfahrensmängel auch nicht heilen kann. Der angebliche Prozessbetrug ist nämlich nun auch schon verjährt, weil sich die Sache schon jahrelang hinzieht und alleine in der Berufung drei Jahre auf die Verhandlung wartete. Selbst eine neue, gesonderte Anklage wäre also nicht mehr möglich.

Ich werde das jetzt alles mal für das Gericht aufschreiben. Und mich freuen, auch mal zur Aufklärung beitragen zu können.

JVA Ratingen wird nicht JVA Ratingen heißen

Wäre da nicht diese Zauneidechsen-Population. Die lebt dort, ist schützenswert und deshalb bis zum Frühjahr eingezäunt. Gäbe es die Eidechsen nicht, könnte an der Oberhausener Straße in Ratingen, an der Stadtgrenze zu Düsseldorf nach dem ersten Spatenstich schon der Bau der neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) beginnen. Die JVA ist Ersatz für die marode Anstalt Ulmer Höh` in Düsseldorf sowie für die kleinen, baufälligen Anstalten in Duisburg und Oberhausen. 850 Häftlinge sollen in ihr untergebracht werden.

Doch die Zaun-Eidechsen, die von der Biologischen Station Mittlere Wupper gefunden wurden und als gefährdet gelten, müssen nun erst einmal in ihrer Schutzzone überwintern. Erst im kommenden Frühjahr können sie gefangen und umgesiedelt werden. Immerhin: Der Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) hat den Baugrund vorbereitet. Mehrere verfallene Gebäude auf dem ehemaligen Bundeswehr-Gelände wurden zuerst entkernt und anschließend abgerissen.

Hier wird zuerst mit der Errichtung der Haftmauer begonnen. In spätestens zwei Jahren dann soll eine „neue, hochmoderne Haftanstalt“ enstanden sein, sagt Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Grundsätzlich gilt: Abgesehen von wenigen Gemeinschaftszellen werden die Gefangenen überwiegend in Einzelzellen untergebracht. Die werden in vier großen Hafthäusern – von bislang acht auf zehn Quadratmeter – ein wenig vergrößert. Sie sollen mit angeschlossener Toilette und Dusche eine bessere Hygiene bieten.

Auf der Baufläche, die so groß wie etwa vier Fußballfelder ist, ist für die Freizeitgestaltung und sportliche Aktivitäten „ausreichend Platz“ vorgesehen, heißt es. Beispielsweise werde es eine unterteilbare Sporthalle geben. Außerdem ein deutlich „verbessertes Angebot an Arbeitsplätzen“. Für Angehörige der Gefangenen soll es neben einem großen Besuchsraum auch Zimmer für kleine Gruppen und Räume zu Besprechungen mit Verteidigern geben.

Die baulichen Sicherheitsstandards, versichert die Justizministerin, genügen höchsten Anforderungen. Besonderer Wert werde auf die Außensicherung gelegt. Mit modernsten Videoüberwachungsanlagen und einem – parallel zur Mauer – geführten Sicherheitszaun im Innenbereich.

Das Projekt könnte auch schon einen Namen haben. Wären da nicht die Politiker, wäre da nicht die Verwaltung der Stadt Ratingen. Sie halten ihre Gemeinde für schützenswert. Deshalb haben sie sich vertraglich vom Land Nordrhein-Westfalen zusichern lassen: Die neue Haftanstalt wie auch immer – nur eben nicht Ratingen. (pbd)

Streit um Richterposten

Es gibt wieder Knatsch unter nordrhein-westfälischen Richtern. Weil Josef Schulte (56), Landgerichtspräsident in Wuppertal, sich bei der Chef-Besetzung des Oberlandesgerichts Hamm übergangen sieht, hat er eine Konkurrentenklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Damit will er verhindern, dass Johannes Keders (53), gebürtiger Klever, Ex-Vize beim Landgericht Kleve und momentan Personalabteilungsleiter im Justizministerium beim OLG Hamm zum Zuge kommt. Dort geht Gero Debusmann Ende November mit 65 Jahren in den Ruhestand.

Debusmann hatte vor vier Jahren mit einer spektakulären Beurteilung dazu beigetragen, dass die heutige Essener Landgerichtspräsidentin Monika Anders nicht auf den Chefsessel des Oberlandesgerichts Köln kam. (pbd)

Update: Restlaufzeit wird unterschlagen

Auf den Computern im Büro und den Notebooks ploppen jetzt wieder die Warnmeldungen auf. Norton Antivirus teilt mit, dass es ein Problem mit dem Sicherheitsstatus gibt: Die Lizenz läuft ab – und zwar in einem Monat.

Man könnte jetzt zwar schon das Update installieren und sich die Warnmeldungen sparen. Schade nur, dass die einjährige Laufzeit des Abos für Aktualisierungen mit Installation der Software beginnt. Die Restlaufzeit des bisherigen Abos wird, so die Lehre aus den Vorjahren, einfach unterschlagen.

Dann doch lieber die Warnmeldungen ertragen…

Zahlen und erleben

Überführungskosten für Autos sind ein Ärgernis. Wo muss man sonst dafür zahlen, dass der Verkäufer ein Produkt an seinem Sitz zur Abholung bereitstellt? Deshalb fand ich es aus betriebswirtschaftlichen Gründen auch lobenswert, dass meine Kollegin ihr neues Auto selbst in München abholte bzw. ihren Ehemann schickte.

Was ich allerdings nicht wusste: Auch für die Fabrikabholung berechnet BMW Geld. 454 Euro kostet ein angeblich unvergesslicher Tag. Schlüssel und Auto in Empfang nehmen und gleich wieder abdüsen macht die Sache auch nicht billiger.

Gähn. Dann doch lieber Überführungskosten.

Geburt, inklusive aller Zuschläge

Für eine Sectio caesarea ohne komplizierende Diagnose, Schwangerschaftsdauer mehr als 33 vollendete Wochen, ohne komplexe Diagnose, berechnet ein Kreiskrankenhaus in den neuen Bundesländern 2.675,52 €.

Dazu kommen der Tagessatz von 159,19 Euro sowie einige Zuschläge, zum Beispiel der Qualitätssicherungszuschlag (1,23 €) der Systemzuschlag 2 (0,40 €), der Ausbildungszuschlag (19,25 €) und der Zuschlag zur Abschaffung Arzt im Praktikum (AiP) und zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen (41,94 €).

Alles in allem kostet so eine Geburt also rund 3.500,00 €.

Das muss ich jetzt schonend dem Kindesvater beibringen. Der wusste nämlich rein gar nichts von seinem Glück, bis sich die örtliche Arge meldete und auf § 1615l Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches pochte.

NRW-SPD: Rüttgers ist unser Kanzler

Die SPD in Nordrhein-Westfalen bietet auf ihrer Helpseite für Genossen und Parteifreunde den Einbürgerungstest zum Download an. Ausnahmsweise sind hier nicht nur die Fragen veröffentlicht, sondern auch die Antworten. Die stehen am Ende.

Zumindest bei einer Frage, der Nr. 72, ist die SPD der Zeit voraus. Oder beliebt zu scherzen. Wobei ich Letzteres sympathischer fände.

Wie heißt der jetzige Bundeskanzler / die jetzige Bundeskanzlerin von Deutschland?

O Gerhard Schröder
O Jürgen Rüttgers
O Klaus Wowereit
O Angela Merkel

Die Antwort der SPD: Jürgen Rüttgers.

(Danke an Jörg Sprave für den Link)

Bilderwanderung

Der Akku meines Mobiltelefons war fast leer. Da ich das Ladegerät zu Hause habe, hängte ich das Telefon an das passende Kabel im Büro meiner Kollegin. Im Display leuchtete „Optimiertes Laden“. Sehr schön. Als ich das Telefon vorhin wieder holte, sagte meine Kollegin:

Ich habe mir die Bilder aus deinem Telefon abgespeichert.

USB-Kabel und Picasa – die Kombination scheint mir nicht ohne.

Erst mal reden

Das Gericht hat mitgeteilt, wann eine Wirtschaftsstrafsache verhandelt werden soll. An einem Mittwoch, 11 Uhr. Weitere Verhandlungstage? Keine.

Wenn das mal kein deutliches Signal ist, und zwar in Richtung „Verständigung“.

Unterschiedliche Maßstäbe

Es geht um einen Strafbefehl. Bagatellkriminalität. Der Vorfall liegt ein halbes Jahr zurück. Seitdem wurde „ermittelt“. Ich habe gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten. Der Düsseldorfer Amtsrichter schickt mir die Akte, vermerkt aber:

Einer eventuellen Stellungnahme wird binnen 3 Tagen entgegengesehen.

Wenn man gleiche Maßstäbe anlegen würde, wären drei Monate angemessener. Aber ich lasse mich ohnehin nicht unter Druck setzen. Soll er halt einen Hauptverhandlungstermin bestimmen, falls er nicht ein paar Tage länger auf meine goldenen Worte warten kann.