Dettweiler sägt an Müllers Thron

Marco Dettweiler von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hält viel auf sich, denn er ist ein seriöser Journalist. Ob seriös auch gut bedeutet, darf zumindest hinterfragt werden. Denn ein guter Journalist hätte sich bestimmt erst mal erkundigt, wer denn dieser Peter Glaser ist, bevor er ihm überheblich ans Bein pinkelt.

Dass Dettweiler offensichtlich noch nie von Peter Glaser gehört hat, ist schon putzig genug. Aber richtig verhängnisvoll ist, dass er Glaser in die komplett falsche Schublade sortiert, obwohl auch für Dettweiler die Erkenntnis doch nur einen Mausklick weit entfernt gewesen sein dürfte.

Gute Leistung. Aber es reicht nicht ganz, Reinhard Müller vom Thron zu stoßen. Für mich bleibt der Rechts-Ausleger immer noch der wichtigste Grund, die FAZ zu meiden.

Belehren, nicht durchsuchen

Vermerk eines Staatsanwalts. Er lehnt eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten ab. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine pornografische Filmdatei im Internet zum Upload bereitgestellt zu haben. Eine Hausdurchsuchung hält der Staatsanwalt für unverhältnismäßig. Das Verfahren werde eingestellt.

Vorher soll der Beschuldigte aber noch vernommen werden. Nicht so sehr, um ihm belastende Details zu entlocken. Nein, die Polizei soll ihm verdeutlichen, wie riskant Filesharing sein kann. Also eher Prävention statt Repression.

Woanders packt mit in solchen Fällen schon mal gern den Dampfhammer aus.

„Letter of Rights“

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz, ein in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliches Informationsblatt („Letter of Rights“) zu verfassen, in dem die grundlegenden Verfahrensrechte aller Verdächtigen und Beschuldigten schriftlich aufgeführt werden und das den Betreffenden spätestens bei ihrer Festnahme überreicht werden muss.

Eine Einigung auf Mindeststandards für Verfahrensrechte konnte in der Europäischen Union bislang nicht erreicht werden. Folgende Formulierungen sind nach den Vorstellungen des Deutschen Anwaltvereins in einen „Letter of Rights“ aufzunehmen:

1. Grund der Festnahme

Sie befinden sich im Polizeigewahrsam…..
Grund für Ihre Festnahme ist…..
Ihnen wird konkret vorgeworfen:

2. Sie haben das Recht zu schweigen. Aus Ihrem Schweigen dürfen keinerlei für Sie nachteilige Schlüsse gezogen werden. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihren Personalien machen. Sofern Sie Aussagen machen, erfolgen diese freiwillig und sind für das weitere Verfahren von erheblicher Bedeutung. Ihnen steht daher das Recht zu, vor einer Aussage mit einem Rechtsbeistand zu sprechen, den sie selbst auswählen können.

3. Es wird Ihnen gestattet, mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihrer
Wahl telefonisch Verbindung aufzunehmen. Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt kann Sie im Polizeigewahrsam besuchen.

Wenn Sie keine Rechtsanwältin oder keinen Rechtsanwalt kennen oder keinen Ihnen bekannten erreichen, haben Sie auch die Möglichkeit, den Strafverteidigernotdienst in Anspruch zu nehmen. Er ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: ….. . Wenn Sie mit einer Rechtsanwältin oder
einem Rechtsanwalt sprechen, ist dieser verpflichtet, über alles, was Sie ihm mitteilen, Stillschweigen zu wahren, solange Sie ihm nicht ausdrücklich gestatten, darüber mit anderen zu sprechen.

4. Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, bitten wir um Mitteilung, damit eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen und diese bzw. dieser über Ihre Gewahrsamsfähigkeit entscheiden kann.

5. Als Ausländerin/Ausländer können Sie verlangen, dass die zuständige konsularische Vertretung Ihres Heimatstaates unverzüglich über Ihre Festnahme unterrichtet wird und an die konsularische Vertretung gerichtete Mitteilungen unverzüglich weitergeleitet werden. Sie haben auch das Recht, die Hinzuziehung eines Dolmetschers zu verlangen, der Befragungen und Vernehmungen in Ihre
Sprache übersetzt. Auch für ein Gespräch mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt können Sie einen Dolmetscher beanspruchen. Der Dolmetscher ist verpflichtet, über den Inhalt des Anwaltsgesprächs zu schweigen. Durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers entstehen Ihnen keine Kosten.

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Schuldnerberatung

Ein Schuldner erklärt, warum er bislang nichts gezahlt hat:

Sehr geehrter herr Vetter Ich wollte eine Ratenzahlung beantragen. Ich habe nachdem der herr Obergerichtsvollzieher bei mir war, eine Ratenzahlung Schriftlich beantragt. Darauf hin habe ich eine SMS ohne die nummer des absenders auf mein Handy bekommen, wo drin stand: „an den ihnen bekannten anwalt her Vetter wenden mfg M.“

Ich hatte jetzt aber das problem das ich keine Telefon nummer oder ähnliches von ihnen hier hatte. Heute habe ich Post über einen Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher bekommen, wodurch ich dann ihren Vornamen lesen konnte und sie dadurch im internet finden konnte.

Von uns hat er eine außergerichtliche Mahnung erhalten, anschließend den Mahnbescheid, später den Vollstreckungsbescheid. Dann dürfte ihm der Gerichtsvollzieher ein Vollstreckungsprotokoll hinterlassen haben. In allen Dokumenten waren wir aufgeführt, Adresse eingeschlossen. Dass im Haftbefehl nur mein Vorname steht, trifft auch nicht zu.

Der Schuldner hat sich schlicht um nichts gekümmert. Statt das jetzt mit wilden Geschichten zu verschleiern, sollte er lieber erklären, warum er nur Raten zahlen kann – wenn überhaupt.

Ich bin seit zwei Jahren arbeitslos, habe zwei minderjährige Kinder und meine Frau arbeitet auf 400-Euro-Basis, Belege anbei. Das wäre zum Beispiel ein Satz, mit dem der Mann wesentlich mehr erreichen könnte.

Nicht so gemeint

„Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich habe hier so viele Akten liegen, senden Sie bitte ein Fax, dann kriegen Sie eine Antwort“, sagt die Sachbearbeiterin bei einer Versicherung.

Tschuldigung, ich dachte ja nur, immerhin endet jedes ihrer Schreiben so:

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.

iPhone hat sich erledigt

Apple hat die Möglichkeit, auf iPhones gespeicherte Programme eigenmächtig zu löschen. Apple-Chef Steve Jobs hat ausdrücklich eingeräumt, dass jedes iPhone ungefragt eine Webseite besucht, über die eine entsprechende Löschfunktion aktiviert werden kann.

Selbstverständlich, beteuert Mr. Jobs, gehe es nur um den Schutz der Kunden. Sie sollen vor schädlichen Programmen geschützt werden, die möglicherweise über den App Store vertrieben werden.

Glaubt das wirklich jemand?

Immerhin sollte es auch Apple möglich sein, Programme zu überprüfen, bevor sie in den App Store gelangen. Überdies kann man ja auch die Kunden warnen, wenn es Probleme gibt. E-Mail, SMS, Presse – alles sehr taugliche Mittel für diesen Zweck. Überdies: Wie apokalyptisch kann eine Software auf einem Mobiltelefon eigentlich sein, damit der Hersteller zentral und ohne Rückfrage beim Eigentümer des Telefons zuschlagen muss?

Als Einsatzgrund für die Apple-Attacke nennt Jobs dann ausgerechnet Programme, die heimlich Nutzerdaten ausspähen und verschicken. Schön zynisch, denn mehr als seeeehr viel Vertrauen in die Redlichkeit Apples bleibt dem iPhone-Nutzer ohnehin nicht.

Ob das Vertrauen berechtigt ist, kann ich mangels Erfahrung mit Apple-Produkten nicht sagen.

Dabei wird es vorerst auch bleiben.

Bis zum Beweis des Gegenteils glaube ich nicht mal, dass sich das Backdoor auf eine Löschfunktion beschränkt. Wahrscheinlich ist Apple schon da, wo das Bundeskriminalamt mit seiner Online-Durchsuchung hin möchte. Jedenfalls wird jeder Ermittler vorhandene technische Möglichkeiten im Bedarfsfall gern für sich instrumentalisieren.

Apples Gegenwehr dürfte sich bei diesem Selbstverständnis in Grenzen halten.

Mit einer üppigen Mahlzeit fängt es an

Diese eine Tasse Kaffee, da sind sich die Experten sicher, die führt noch nicht zum zweitälteltesten Gewerbe der Welt. Aber schon das Spendieren einer üppigen Mahlzeit kann der Anfang zur Korruption sein. Um darauf auch anonyme Hinweise zu bekommen, hat das Dezernat 15 des
nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes (LKA) vor vier Jahren ein Bürgertelefon eingerichtet,
die gebührenfreie „Hotline Korruption“. In diesen Tagen wird der insgesamt tausendste Tipp erwartet.

Die meisten davon, so Dezernats-Vizechef Franz-Josef Meuter (51), waren wertvoll für die Strafverfolgungsbehörden. Eine anonyme Anzeige war es, die im Herbst 2005 den Professoren-Skandal um veruntreute Fördergelder an der Fachhochschule Gelsenkirchen auslöste. Ähnlich wurden die
Ermittler auf eine dubiose Ausschreibung aufmerksam – es ging um Elektroarbeiten
zur Brandschutzsanierung des städtischen Theodor-Heuss-Gymnasiums in Hagen.

Dabei trickste sich ein Ingenierurbüro auf den ersten Platz und hätte so die Stadt – wäre es nicht rechtzeitig erwischt worden – um 38 000 Euro geschädigt. Immer geht es bei solchen Fällen um den Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Diese Erklärung stammt von „Transparency International“, der weltweiten Antikorruptionsorganisation.

In der deutschen Abteilung ist Peter Hammacher, ein Rechtsanwalt in Frankfurt, zuständig für das
Thema Hinweise. Ohne die geht es nicht, sagt er. Und meint, dazu gehöre auch Zivilcourage. Denn wer etwa seinen Arbeitgeber verpetzt, dem droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Deswegen begrüßt der Jurist Hammacher, dass bald ein Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert wird.

Damit hätten Arbeitnehmer ein Recht auf Anzeigen, ohne Nachteile zu erleiden. „Wir wollen klare,
saubere Hinweise mit Personalien“, fordert LKA-Spezialist Meuter. Er bietet dafür unter dem kostenfreien Anschluss 0800 567 78 78 garantierte Anonymität. Die Telefonnummer eines Anrufers werde nicht angezeigt oder gespeichert, es gebe keine Fangschaltung.

Die bisherige Ausbeute lässt sich offenbar sehen. Aus den bislang 938 bearbeiteten Tipps waren nur bei 120 keine konkreten Straftaten zu erkennen. Anderseits: Es wurden 637 Vorgänge mit Anzeigen oder Vermerken an Staatsanwaltschaften oder andere Polzeibehörden weitergeleitet. Und noch
einmal 27 an andere Bundesländer oder an das Bundeskriminalamt geschickt. Das
macht unterm Strich eine vorläufige Erfolgsquote von 70,70 Prozent.

Nicht einmal dabei: Die persönlichen Anzeigeerstatter. „Über die genaue Zahl führen
wir keine Statistik“, sagt Meuters Kollege Marius Richter (41): „Wer aber erst einmal mit uns zu tun hat, zu dem bauen wir Vertrauen auf“. Selbstverständlich erwähnt er auch die Beratung und Zusammenarbeit von und mit Industrie- und Handelskammern: „Wir zeigen, wie andere was erkennen können“.

Wie das ganz einfach für den meist schleichenden Anfang von Bestechungen geht, da kennt
Peter Hammacher von Transparency International einen einfachen Test – und beantwortet mit dem auch die Frage zur Grenze der Korruption. Wer ein 5-Sterne-Menü spendiert bekommt oder ein sonst ungewöhnliches Geschenk erhält, sollte das im Freundes- und Bekanntenkreis – vielleicht auch während des Kegelns oder beim Tennisspiel – erzählen.

Wenn er dabei in ein Gesicht blickt, dessen Miene sich verzieht, „dann stimmt etwas nicht“. (pbd)

Hintergrund: Das vor vier Jahren beim Landeskriminalamt eingerichtete Dezernat 15 kümmert sich landesweit mit 25 Beamten um die Korruptions- und Umweltkrimalität. Bei
solchen Delikten kommt es zur ressortübergreifenden Ermittlungsführung besonders mit Steuerfahndern, Rechnungsprüfern und Zöllnern. Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung und Unterstützung anderer Behörden und die Auswertung von Artikeln und Leserbriefen der Tageszeitungen sowie von Berichten der elektronischen Medien.

In einem Netzwerk arbeitet das Dezernat 15 u.a. mit dem Umweltministerium, dem Landesrechnungshof und dem Landeskartellamt zusammen. Es hat ständige Kontakte zu den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und den örtlichen Spezialdienstellen der Kriminalpolizei in Bochum, Dortmund, Köln und Wuppertal. Von dort kommt auch ab und zu personelle und fachliche Unterstützung. (pbd)

Von Porno zu Kinderporno

Beschluss eines Amtsgerichts:

… wird gemäß § 102 StPO die Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume und Fahrzeuge der Beschuldigten sowie der Person der Beschuldigten angeordnet, da zu vermuten ist, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, insbesondere kinderpornografische Schriften und Abbildungen sowie Speicherungen in PC und auf Datenträgern. …

Gründe:

Die Beschuldigte ist verdächtig, den Film „Die Rache der gierigen Maulfotze“ mehrfach im Internet über die Tauschbörse „emule“ … angeboten zu haben.

Zur Verhältnismäßigkeit kein Wort. Hätte sich vielleicht angeboten, auch, weil die Beschuldigte eine Frau ist – etwas untypisch für diese Fälle.

Auch kein Wort dazu, wieso der Besitz der „Rache der gierigen Maulfotze“ auf den Besitz von Kinderpornografie schließen lässt. Der Film ist jedenfalls keine Kinderpornografie, sonst würde sein Urheber wohl kaum eine Anwaltskanzlei damit beschäftigen, Tauschbörsennutzer anwaltlich abmahnen und mit einstweiligen Verfügungen überziehen zu lassen.

Dessert

„Ich hol‘ mir noch ein Dessert“, sagt der Mann am Nebentisch. Schon vorher hat er sich ziemlich gierig bedient, an dem kleinen Buffet. Seine Frau nickt anerkennend. „Ich schaffe nichts mehr“, verkündet sie. „Kuchen haben die hier ja nicht.“

Wenig später kommt er zurück an den Tisch. In der Hand eine Schüssel und einen Suppenlöffel. Ungefragt erzählt er seiner Frau, dass der Pudding etwas labberig ist. „Liegt vielleicht am Joghurt“, wird er belehrt. „Fettarm, so was ist heutzutage modern.“

Er löffelt sich tapfer bis zum Grund. Ich muss dringend vor die Tür. Lachen. Auf dem Weg dorthin sehe ich die Kellnerin. Sie steht am Buffet und wundert sich, dass das Thousand Island Dressing alle ist.

Ihr Konto wurde blockiert

„Ihr Skype Konto wurde blockiert.“ Anrufe außerhalb von Skype sind nicht mehr möglich, obwohl das Konto im Plus steht und die automatische Aufladung aktiviert ist. „Klicken Sie hier für weitere Informationen.“ Der Link führt auf eine nichtssagende Begrüßungsseite.

Am Rechner kann es eigentlich nicht liegen. Dann müssten mindestens zwei Notebooks und zwei PCs plötzlich den gleichen Fehler haben.

Der Skype-Support scheint sich für die Probleme seiner Kunden nicht zu interessieren. Zwei Hinweise und Bitten um Freischaltung des Guthabens blieben ohne Reaktion. Wundert mich eigentlich, weil die Firma doch gerade mit den Skype-out-Gesprächen ihr Geld verdienen dürfte.

Falls sich jetzt nicht bald was für den Benutzernamen „udovetter“ tut, raffe ich mich auf und wechsele ich zu einem anderen Anbieter. Selbst Yahoo Phone out ist deutlich preiswerter als Skype. Und andere bieten für zehn Euro pro Quartal sogar Quasi-Flatrates in viele Länder, Mobilfunkanschlüsse inbegriffen.

Wie man sich selbst zur Bestie macht

In Düsseldorf sollen zwei Männer einen 54-Jährigen „unfassbar brutal“ getötet haben. Selbst einem erfahrenen Ermittler wie dem zuständigen Kommissar soll der Atem gestockt haben. Wie man dem Bericht der NRZ entnehmen kann, haben die mutmaßlichen Täter gestanden. Und zwar umfassend. Ihre Angaben gehen so weit, dass gegen einen der mutmaßlichen Täter jetzt sogar wegen Mordes an einer 72-jährigen Frau ermittelt wird. Deren Tod hatte die Polizei bisher als Unfall eingestuft.

Der Ablauf der Dinge ist ein Musterbeispiel dafür, wie man als Beschuldigter durch Redseligkeit für sich alles noch viel schlimmer machen kann. Der Bericht besteht praktisch nur aus Informationen, welche – mangels unmittelbarer Zeugen – zunächst nur auf die Angaben der mutmaßlichen Mörder gestützt werden können:

– dass das spätere Opfer einen von ihnen bezichtigte, eine ältere Dame ertränkt zu haben;

– dass sie das Opfer über ein Brückengeländer in den Teich schleuderten;

– dass sie den Kopf des Mannes so lange unter Wasser drückten, bis er sich nicht mehr rührte;

– dass sie anschließend in die Wohnung des Opfers gingen, dort duschten und sich umzogen;

– dass ihr Opfer ihnen mit einer Anzeige gedroht hatte;

– dass sie nicht sicher waren, ob ihr Opfer wirklich tot ist, sich ein Messer griffen und erneut in den Park gingen;

– dass das Opfer bei ihrer Rückkehr schwer atmend im Gebüsch kauerte;

– dass sie abwechselnd auf den noch lebenden Mann einstachen;

– dass sie das Messer in den Rhein warfen.

Nach dem üblichen Schema dürfte die Polizei die Geständnisse durch zwei Kniffe gefördert haben.

1. „Dein Kumpel hat unseren Kollegen bereits alles gesagt. Es hat also keinen Sinn, zu schweigen oder die Tat abzustreiten.“

2. „Wenn du die Karten auf den Tisch legst, wird alles nicht so schlimm. So ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus.“

Was den zweiten Punkt angeht, kann man das Ergebnis schon sehen. Bereits in der Pressekonferenz werden die Angaben der Verdächtigen als Beleg dafür genommen, dass es sich um Bestien und um ein abscheuliches Verbrechen handelt. Eine schreckliche Tat – zweifellos. Aber ebenso zweifellos wäre es das Recht der Beschuldigten gewesen, die Sache für sich nicht noch schlimmer zu machen. Durch simples Schweigen. Zum Beispiel.

Für ein mögliches Geständnis wäre aus ihrer Sicht, und diese Sicht hat mit Moral nichts zu tun, ein späterer Zeitpunkt viel günstiger gewesen.

Ungeheuerlich und böswillig

Weil der Doppelmonarch („Ausbrecherkönig“, „Bankraubkönig“) Jan Zocha Sprengstoff in seiner Einzelzelle hatte, fragte der Express: Wie kommen solche Sachen eigentlich in den Knast? Ich habe der Zeitung dazu einige Fragen beantwortet.

Im Bericht las sich das so:

Strafverteidiger Udo Vetter aus Düsseldorf ist 13 Jahre regelmäßig in Gefängnissen und weiß: Im Knast bekommt man einfach alles.

Drogen, Schusswaffen, Alkohol, Pornofilme: „Wer ein Handy reinschmuggeln kann, ist der King.“ Der größte Schwachpunkt seien die Vollzugsbediensteten.

Die sind, obwohl es für die 37 Knäste in NRW mit rund 18.000 Insassen „mehrere Hundert neue Stellen“ (O-Ton Neubauer) geben soll, überlastet.

Und verführbar. Vetter: „Viele kommen aus einem ähnlichen Milieu wie die Insassen. Da entstehen schnell Bindungen.“ Auch unter Berufskollegen, die unbeaufsichtigt mit Mandanten sprechen dürften, gebe es Schwarze Schafe.

Dazu schreibt mir Klaus Jäkel, Landesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten:

… mit Empörung haben die NRW-Strafvollzugsbediensteten Ihre Ausführungen im Express vom 7. August 2008 zur Kenntnis genommen. Sie werden dabei bezogen auf die Bediensteten des Strafvollzuges wie folgt wörtlich zitiert:

„Viele kommen aus einem ähnlichen Milieu wie die Insassen. Da entstehen schnell Bindungen .“

Diese ungeheuerlichen böswilligen Vorwürfe weisen wir mit Entschiedenheit zurück und beabsichtigen auch öffentlich dagegen vorzugehen. Wir möchten Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, sich zuvor von diesen Äußerungen schnellst möglichst zu distanzieren.

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich mich als Landesvorsitzender des BSBD in NRW nicht nur schützend vor die Bediensteten des Strafvollzugs sondern auch vor die betreffenden Rechtsanwälte gestellt. Ich hätte mir gewünscht, auch Sie wären so verfahren.

Das habe ich Herrn Jäkel geantwortet:

… meine Aussage ist erkennbar nicht so gemeint, dass Strafvollzugsbedienstete aus dem kriminellen Milieu stammen oder dort verkehren. Die Aussage bezieht sich vielmehr auf die soziale Herkunft, d.h. Familien-, Wohn- und Bildungsverhältnisse. Das hat nichts mit Klassendenken o.ä. zu tun und beinhaltet auch keine negative Wertung.

Dass der Express meine Äußerung pointiert wiedergegeben und auf eine wünschenswerte Differenzierung verzichtet hat, liegt in der Natur des Boulevardjournalismus. Trotzdem wird der verständige Leser wissen, was gemeint ist.

Ich rechne es Ihnen hoch an, dass Sie sich schützend vor Rechtsanwälte stellen. Ich bin aber kein Funktionär oder Lobbyist. Demgemäß nehme ich mir das Recht, von meinen Erfahrungen zu berichten, eine eigene Meinung zu haben und diese auch zu äußern.

Geier denken nicht

Aufs Alter, so scheint es, darf man sich nicht recht freuen. Als alter Mensch, der überdies noch einige Euro auf der hohen Kante hat, scheint man nur noch lästig zu sein. Zumindest in den Augen jener, die auf das vorhandene Vermögen geiern.

Nehmen wir eine 82-jährige Dame. Die Ex-Unternehmerin erfreut sich nicht nur bester Gesundheit, körperlich wie geistig. Sie ist auch wohlhabend. Unter anderem hat sie den Nießbrauch an einigen Immobilien. Wegen der Immobilien gibt es Streit.

In einem Schreiben zu dem Thema lassen die Geier, ohne Not, verlauten:

Die Nießbraucherin steht übrigens im 82. Lebensjahr, so dass der Vortrag, der Zeitpunkt der Beendigung des höchstpersönlichen Nießbrauchsrechts sei nicht absehbar, wenig nachvollziehbar ist.