USA-Reisen: Knast statt Grand Canyon

Die New York Times schildert die Erlebnisse eines 35-jährigen Juristen aus Italien, der in Amerika eine Freundin besuchen wollte. Doch die geplante Reise zum Grand Canyon und nach Las Vegas fand nicht statt. Der Tourist wurde zehn Tage eingesperrt und hatte keinerlei Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren:

While those turned away are generally sent home on the next flight, “there are occasional circumstances which require further detention to review their cases,” Ms. De Cima said. And because such “arriving aliens” are not considered to be in the United States at all, even if they are in custody, they have none of the legal rights that even illegal immigrants can claim.

Nachträglich werde behauptet, er habe um Asyl in den USA gebeten, berichtet der Betroffene.

Für die NYT ist die Sache Anlass zur Feststellung, dass USA-Reisende offensichtlich das Risiko unterschätzen, in die Mühlen der Homeland Security zu geraten:

Mr. Salerno’s case may be extreme, but it underscores the real but little-known dangers that many travelers from Europe and other first-world nations face when they arrive in the United States — problems that can startle Americans as much as their foreign visitors.

Fein ausgedrückt

Der Gegner schuldet seit über drei Jahren einen Darlehensbetrag über 20.000 EUR, zu dessen Zahlung er wohl nicht mehr in der Lage sein wird. Das Schreiben, mit welchem er seine finanzielle Situation in den drastischsten Farben schildert (Privatinsolvenz) endet mit der Formulierung:

Aus meiner sozialethischen Kompetenz resultierend bedaure ich sehr, dass dieser Iststand Realität ist.

Gastbeitrag von RA Thomas Hellhake, München

Wir begrüßen Preisstufe D

Dienstreisen sind immer eine Freude. Vor allem, wenn man in fremden Städten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren will, und zwar möglichst nicht schwarz. Da gibt es Waben, Ringe und Tarifgebiete. Kein Automat kommt mit weniger als 30 Tasten aus. Jemand, der einem das bürokratische Chaos erklärt, ist nie in Sicht. Wo also ist der verdammte Taxistand?

Ein Kompliment deshalb an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Der schafft es tatsächlich, sein Tarifsystem noch komplizierter zu machen. Seit heute haben die bisherigen Preisstufen A, B, C ausgedient.

Der Kunde, vor allem der auswärtige, darf sich von jetzt an noch intensiver in die Materie einarbeiten, wenn er eine Reise über 3 bis 5 Haltestellen plant. Wobei vor allem ausländischen Fahrgästen die Sache weiterhin konsequent dadurch erleichtert wird, dass es nicht mal englischsprachige Hinweise gibt. Außer natürlich auf den den Schildern, die vorm Schwarzfahren warnen.

Der VRR-Kunde hat also ab sofort die Wahl zwischen den Preisstufen A (bei Monatskarten aufgesplittet in A1 und A2), B, C und D.

Die Kontrolleure wird’s freuen. Die Taxifahrer oder Fahrradvermieter auch.

Sehr geehrter Abzocker

Freundliche Mitmenschen haben auch mich schon etliche Male bei Internet-Abofallen angemeldet. Kondome, Routenplaner, Lehrstellentipps. Was da an Rechnungen, Mahnungen und Drohungen kommt, ist für den Blutdruck nicht förderlich. Selbst wenn man weiß, dass die Abzocker nichts in der Hand haben. Und dementsprechend auch vor Gericht auf die Schnauze fallen – wenn sie denn mal einen Prozess riskieren.

Für mich ist sehr gut nachvollziehbar, dass derart unter Druck gesetzte „Kunden“ sich nicht an der Etikette für kaufmännische Schreiben orientieren und in ihren Antworten auch mal deutliche Worte finden. In Richtung „Sie können mir gestohlen bleiben“, „Betrüger“, „Abzocker“, „Lecken Sie mich…“

Interessant ist, dass ausgerechnet mancher dieser Internetabzocker oder jener, die eng mit ihnen zusammen arbeiten, dünnhäutig zu sein scheinen. Jedenfalls reagiert jetzt der Geschäftsführer eines einschlägig bekannten Inkassobüros pikiert. Er fühlt sich von der Reaktion eines Menschen, den er mit Rechnungen und Mahnungen im Auftrag einer Internetabofallen-Limited foltert, beleidigt und will zum Anwalt gehen.

Ich habe mir die Korrespondenz angesehen und kann nur sagen, dass der angebliche „Kunde“ sich zwar nicht gewählt ausgedrückt hat, aber nun auch nicht über das Maß hinausgeschossen ist, bei dem ich noch von Wahrnehmung berechtigter Interessen sprechen würde. Eine gewisse Erregung und Verärgerung im Umgang mit diesen dubiosen Gestalten dürfte jedenfalls zulässig sein.

Eigentlich muss man ja nur hoffen, an einen Staatsanwalt oder Richter zu gelangen, der selbst oder dessen Kinder schon mal malträtiert worden sind.

Ich habe in meiner Antwort den Betreffenden übrigens gebeten, doch mal eine Anschrift der von ihm vertretenen Abzocker mitzuteilen, an welcher der Postbote auch einen Briefkasten mit Namensschild findet. Wenn die Adresse kommt und funktioniert, hat die Firma jedenfalls schon mal eine negative Feststellungsklage am Hals. Wenn der Inkassomensch nichts sagt, wäre das ein schönes Indiz für die Frage, was für ein Typ da eigentlich Ehrenschutz für sich geltend macht.

Die Zukunft der Bürgerrechte

„Entgrenzung des Rechtsstaates. Zukunft der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ ist das Thema eines Seminars vom 20. bis 24 August 2008 in Schwerte. Über Sinn und Unsinn der anhaltenden Verschärfung der Sicherheitsgesetze diskutiert unter anderen Dr. Dieter Wiefelspütz, Sicherheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion.

Seminarleiter ist der Jurist Dr. Patrick Breyer, Autor der Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und der Hessischen und Schleswig-Holsteinischen Polizeigesetze (Kfz-Kennzeichenscanning).

Weitere Infos stehen hier. Anmeldeschluss ist Dienstag, 5. August.

Eine Urkunde, ganz klar

Da hat ein Gericht meinen Mandanten tatsächlich wegen Urkundenfälschung verurteilt. Er soll Verbindungsdaten, die er als nackte Zusammenstellung, ohne jeden Hinweis auf den Aussteller, im ASCII-Format von einem Kommunikationsunternehmen auf CD übersandt erhalten hatte, in eine Excel-Tabelle eingestellt und dabei inhaltlich manipuliert haben.

Der später verwendete Ausdruck der Excel-Tabelle enthielt wiederum nur die nackten Daten. Dennoch soll er eine verfälschte Urkunde gewesen sein. So der Strafrichter in seinem Urteil. In dem Urteil steht mit keinem Wort, warum es sich um eine Urkunde gehandelt haben soll.

So was kann eigentlich nur passieren, wenn man sich als Angeklagter den Anwalt spart. Selbst der mittelmäßigste Verteidiger wäre in der Hauptverhandlung so was von auf die Barrikaden gegangen, dass der Richter sich mit der Frage nach der Urkunde im Urteil hätte auseinandersetzen müssen.

Und hätte er das getan, wäre ihm mit Sicherheit aufgefallen, dass so ziemlich alles fehlt, was eine Urkunde ausmacht.

Schauen wir, was die Berufung ergibt. Diesmal ist der Angeklagte jedenfalls nicht alleine.

Nicht den ganzen Rechtsstaat draufwerfen

Eine Berliner Oberstaatsanwältin erläutert in der Süddeutschen Zeitung, warum sie bei Anzeigen gegen Filesharer nicht mehr ermittelt und Abmahnanwälte abblitzen lässt:

Die bloße Nachfrage beim Provider wäre zwar nicht aufwändig, aber sie bringt auch nicht viel. Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist.

Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung. … Die Verfehlung ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtstaat daraufzuwerfen. Wir sind ja zum Schutz des Bürgers da und müssen auch dafür sorgen, dass Beschuldigte nicht mit Eingriffen konfrontiert werden, die unverhältnismäßig sind.

Essen aus der Tube

Ich habe mir im Supermarkt Sport Energy Gel gekauft. Angepriesen als „kohlenhydratreiche Sportlernahrung mit Mineralstoffen für Training und Wettkampf“.

Davon schlürfe ich am frühen Nachmittag den Inhalt eines Beutels (25 Gramm) und hoffe, dass jetzt nicht ausgerechnet jemand in mein Büro stürmt und das Beweisfoto auf Youtube stellt. Das Zeug schmeckt so wie alte Turnschuhe riechen, hilft aber sehr gut gegen die Dösigkeit, welche mich regelmäßig gegen 14, 15 Uhr befällt.

Wahrscheinlich bin ich spätestens dann unterzuckert. Ist ja auch kein Wunder, bei einem Frühstücksmuffel wie mir. Erschwerend kommt hinzu, dass ich seit Jahren eine Allergie gegen die Restaurants in der Gegend hege. Zu hohe Blackberrydichte.

Dann also zurück in den Wettkampf…

Verlegenheitsanwälte

Ein Anwaltskollege, verabschiedet sich. Er versucht sein Glück als Angestellter:

Aus der eigenen Erkenntnis heraus kann ich folgendes sagen: Jura ist schön und gut, aber davon alleine kann man nicht leben. In dem Sinne gilt also: Ich habe fertig mit dem Thema – Tatsache ist, daß man sich entscheidend besser fühlt, wenn man nicht mehr einer von 150.000 Angehörigen einer Berufsgruppe ist, die mit dieser Größe im Grunde genommen vollkommen überdimensioniert ist.

Ich schätze, dass 80 % der jungen Anwälte für den Beruf nicht geeignet sind. Sie betrachten ihn überdies selbst als Notlösung. Wer sich unter diesen Voraussetzungen in einen gesättigten Markt begibt, kann nichts reißen.

Mein Mitleid mit Verlegenheitsanwälten hält sich demgemäß in Grenzen.

Staatsanwalt lässt Grab öffnen

In Passau hat ein Staatsanwalt das Grab eines Verstorbenen wieder ausheben lassen. Ziel: Sicherstellung einer Hakenkreuzflagge, die ein Neonazi letzten Samstag bei der Beerdigung des Mannes auf den Sarg gelegt haben soll. Einzelheiten in diesem Bericht.

Es gibt ja reichlich Fotos, unter anderem der Nachrichtenagentur AP, die zeigen, wie der namentlich bekannte Neonazi die Flagge auf den Sarg legt. Außerdem soll mindestens ein Polizist die Aktion beobachtet haben und dürfte deshalb als Zeuge aussagen können. Würde mich überdies wundern, wenn der Neonazi die Aktion abstreitet.

Von daher schon eine spektakuläre Maßnahme. Aber womöglich gab es ja sonstige Gründe, welche den Eingriff in die Totenruhe rechtfertigen und verhältnismäßig machen.

Leih-Räder in Düsseldorf

Ich besitze kein Fahrrad. Hätte aber keine Probleme, mal mit einem zu fahren, wenn es sich anbietet.

Auf Leute wie mich setzt offenbar Nextbike, die mit 400 Rädern jetzt auch in Düsseldorf am Start sind. Nahe meiner Wohnung ist eine Abholstation, am Spichernplatz. Online lässt sich überprüfen, wie viele Räder gerade zur Verfügung stehen. Außerdem kann man in Düsseldorf die Räder an jedem beliebigen Ort hinterlassen. Mit einem Euro pro Stunde (5 Euro für 24 h) ist der Tarif mehr als im grünen Bereich. Wer angemeldet ist, kann auch die Angebote in allen anderen Städten nutzen, in denen Nextbike vertreten ist.

Wenn’s gestern nicht gewittert hätte, wäre ich fast noch zu einer nächtlichen Probefahrt angetreten.

Totales Rauchverbot wäre zulässig

Der Server des Bundesverfassungsgerichts ist momentan überlastet. Deshalb kein Link zur Original-Pressemitteilung, sondern auf die Zusammenfassung bei Welt online. Alle, die eine rauchfreie Gastronomie zu schätzen wüssten, werden folgende Sätze interessiert lesen:

Nach dem Urteil wäre aber ein striktes und absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten verfassungsgemäß. … Die Länderparlamente müssen bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung schaffen. Entweder sie beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen.

Die Diskussion wird jetzt sicher auch in Richtung eines totalen Rauchverbots entbrennen. Dann könnten die Gastwirte, zumindest die in Nordrhein-Westfalen, aber auch ihre „Raucherclubs“ vergessen, mit denen sie bislang das Rauchverbot umschifft haben.