Ungeeignet für den Zeugenschutz
Der Computer als gefährlicher Gegenstand
Verzweiflungstat im Sozialamt / Vorgeschichte
Elektromarkt: Hausverbot für unbequeme Kunden
Wer Daten kauft, darf Kunden nicht einfach anrufen
Code Orange ist es noch nicht, aber die amerikanische Botschaft in Berlin warnt Amerikaner in Deutschland trotzdem vor dem heutigen Abend:
Because of the high fan interest in this prestigious semi-final elimination game between Germany and Turkey, there exists the possibility that disturbances, including violent disturbances may occur before, during or after the match, which begins at 20:45. At a minimum, post-game celebrations will likely result in traffic congestion in larger cities. Crowds celebrating previous German and/or Turkish victories have blocked streets and rocked vehicles attempting to pass through them.
We remind American citizens in Germany that even mass gatherings and demonstrations intended to be peaceful can turn confrontational and possibly escalate into violence. American citizens are therefore urged to avoid the areas of demonstrations if possible, and to exercise caution if within the vicinity of any demonstrations.
So lustig oder absurd wie andere finde ich das gar nicht. Ist aber nur so ein Gefühl, das sich hoffentlich nicht bewahrheitet. Ich gucke jedenfalls zu Hause, aber das vor allem, weil ich Massenveranstaltungen nicht mag. Außer Kiss-Konzerten natürlich.
Ich gebe zu Protokoll, dass mich bis 13.50 Uhr noch niemand angerufen hat.
Danke, Fußball.
Mit einer Prozesswelle überschwappt seit einiger Zeit einer der verurteilten Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr die Gerichte. Der Mann bzw. seine Anwälte durchkämmen Internetarchive und prüfen, ob der Name des Täters in Berichten über Sedlmayr noch genannt wird. Der Mann ist seit einiger Zeit auf freiem Fuß.
Unter Berufung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Resozialisierungsinteresse des Täters wird sofort abgemahnt, eine fette Anwaltsrechnung inklusive. Auch Frau Neuro hatte in einem Uraltbeitrag den Namen des Mörders erwähnt. Der Blogprovider twoday.net erhielt die Abmahnung und bat Neuro, den Namen zu löschen. Was auch geschah. Eine Unterlassungserklärung lehnte twoday ab; man habe unverzüglich reagiert.
Das reichte dem Betreffenden aber nicht. Seine Anwälte beantragten beim Landgericht Hamburg, dem Mann Prozesskostenhilfe für eine Unterlassungsklage gegen die hinter twoday stehende Firma knallgrau zu gewähren.
Doch dieses Ansinnen ging selbst der als nicht sehr forenfreundlich bekannten Pressekammer zu weit. Nicht einmal die Hamburger Richter konnten erkennen, wieso ausgerechnet der Blogprovider „Störer“ gewesen sein soll. Knallgrau habe den Namen sofort nach der Beanstandung entfernen lassen. Eine weitergehende Pflichtverletzung des Providers sei nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.
Ein Beispiel dafür, dass man nicht jede Abmahnung Hand und Fuß hat.
Es geht um eine Unfallsache:
Zur korrekten Abwicklung des Schadens weisen wir Sie darauf hin, dass die DP Fleet GmbH zum umsatzsteuerlichen Organkreis der Deutsche Post AG gehört. Die Deutsche Post AG ist nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt und zwar im vorliegenden Fall zu 95,42 %. § 4 Nr. 11b UStG befreit einen Großteil der Umsätze der Deutsche Post AG und schließt damit gemäß § 15 Abs. 2 UStG den Vorsteuerabzug aus. Der verbleibende Teil von 4,56 % ist somit für uns kostenwirksam. Bitte berücksichtigen Sie dies.
Mir ist ganz wuschig.
Post von Axel Mende, nach eigenen Angaben Funktionär für „DIE LINKE.Kreisverband Dachau, Direktkandidat zum Bayerischen Landtag, Mitglied der Landesrevision“:
Liebe Freunde, Genossinnen und Genossen,
diese Mail erlaube ich mir an alle jene zu senden, deren Adressen sich in meinem Adressbuch befinden. Wer zukünftig keine Mail von mir erhalten möchte, sende mir bitte diese Mail zurück. Dann kann ich die E-Mail Adresse entfernen. …
Ich habe keine Ahnung, wie meine E-Mail-Adresse in sein Adressbuch gekommen ist. Ich wünsche ihm aber, dass sich die E-Mail-Adressen einiger anderer Anwälte nicht in seinem Adressbuch befinden. Das könnte nämlich teuer werden.
Mitteilung eines Amtsgerichts:
Der Zeuge W. konnte bisher nicht geladen werden. Nach Mitteilung seiner Mutter ist er zwar bei ihr gemeldet, aber obdachlos und kommt nur unregelmäßig bei ihr vorbei. Sie könne keine Angaben machen, wo er sich zur Zeit aufhalte.
Die Klägerin wird aufgefordert, mitzuteilen, ob auf den Zeugen verzichtet wird.
Das klingt nicht vielversprechend. In doppelter Hinsicht. Auch mir schuldet Herr W. nämlich noch ein paar Euro.
Ich habe den Mandanten in einer Strafsache verteidigt. Ich nahm schriftlich Stellung, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Mangels Tatverdachts. Also nicht unbedingt ein Ergebnis, für das man sich verstecken muss. Meine Kostenberechnung hat der Mandant bezahlt.
Jetzt, nach einigen Monaten, erreicht mich das Schreiben eines Anwalts. Er kündigt mir im Namen des Mandanten den (erledigten) Auftrag, verliert aber kein Wort über den Grund. Der hätte mich hier ausnahmsweise schon interessiert.
Im Anschluss an den letzten Beitrag von Andreas Kunze, dem ich mal wieder nicht genug für die Urlaubsvertretung danken kann, darf ich vermelden:
Mein Kurzurlaub war mängelfrei.
Wem der Urlaub nicht gefallen hat, der kann beim Rechtsschutzversicherer Arag gleich mal so überschlägig berechnen, wie viel Minderungsanspruch herausspringen könnte – und zwar mit dem Reisekostenminderungsrechner.
Es kann aber nur jeweils ein Mangeltyp, basierend auf der Frankfurter Tabelle, berechnet werden. Also nur mieses Zimmer oder mieses Essen. Wer gleich beides hatte, der fragt besser seinen Anwalt. Einfach addieren jedenfalls, darauf weist die Arag hin, klappt nicht. Logisch, denn mehr als 100 Prozent gibt es garantiert nicht.
Eine Frau verpasste die Einspruchsfrist bei einem Kindergeld-Bescheid und forderte eine neue Chance, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand – schließlich habe sie eine Phobie gegen Behördenschreiben. Sie lasse solche Post mitunter wochenlang im Briefkasten, um von weiteren Anfällen verschont zu bleiben.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass Krankheiten zwar durchaus als Entschuldigung gewertet werden können. Allerdings wurde der Frau zum Verhängnis, dass sie von einem langen Leiden gesprochen hatte. Dann hätte sie sich, so die Richter, rechtzeitig darum kümmern können, dass andere die Post lesen (Az.: 1 K 2525/07).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Pressemitteilung dazu gibt es hier.
Dass Verbraucherzentralen ratlose Menschen rund um die Gebührenpflicht beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Volkmund: GEZ-Gebühren) beraten, ist nicht neu.
Neu allerdings wird sein, dass mit Steuermitteln finanzierte Verbraucherzentralen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk dafür zusätzlich Geld bekommen.
Der NDR hat dazu mit dem Geschäftsführer der norddeutschen Verbraucherzentralen eine Vereinbarung unterzeichnet. Aus der Pressemitteilung:
Die Verbraucherzentralen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg starten den bundesweit ersten Dienst dieser Art am 1. Juli, die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zieht am 1. Oktober 2008 nach. Auch Rundfunkteilnehmer in Bremen werden das Beratungsangebot wahrnehmen können: Da der NDR beim Gebühreneinzug eng mit Radio Bremen kooperiert, ist auch die Verbraucherzentrale Bremen in die Zusammenarbeit einbezogen – sie beginnt dort ebenfalls am 1. Juli.
Im Rahmen dieser „Zusammenarbeit“ wollen Verbraucherzentralen persönlich, telefonisch, schriftlich beraten, ebenso Publikationen zur GEZ anfertigen. Natürlich strikt neutral, unabhängig und kostenlos. Gezahlt wird allerdings vom NDR:
Der NDR fördert den Beratungsbereich Rundfunkgebühren der Verbraucherzentralen mit einem Zuschuss.
Wie viel Zuschuss, steht da nicht. Die FAZ spricht von 54.000 Euro (offenbar für ein Jahr) und schreibt, der WDR habe ein ähnliches Abkommen angekündigt. Das dürfte dann mit der Verbraucherzentrale NRW geschlossen werden, die schon Erfahrungen mit Förderern hat.
Die FAZ kommentiert für meinen Geschmack treffend:
Ob mit den Verbraucherzentralen jetzt wirklich eine unabhängige Instanz parat steht, ist fraglich. Denn die Verbraucherzentralisten sitzen im Rundfunkrat des NDR wie des WDR. Und ihr Bundesverband hat zuletzt fleißig Lobbyarbeit für die Online-Pläne von ARD und ZDF betrieben.
Die vor einem halben Jahr vom Kabelbetreiber Unitymedia um monatlich 2,41 Euro erhöhte Gebühr auf 17,90 Euro können sich die fünf Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen jetzt zurückholen – dazu rät jedenfalls die Verbraucherzentrale NRW.
Sie hatte die Preiserhöhung von Anfang an als unzulässig kritisiert und das Unternehmen abgemahnt. Doch erst während eines Prozesses vor dem Landgericht Köln knickte die Unitymedia NRW GmbH ein und unterzeichnete eine strafbewehrte Unterlassungserklärung: Die Gesellschaft wird sich auf ihre umstrittene Preiserhöhungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtr mehr berufen.
Kostenlose Musterschreiben für die Rückforderung sind online (www.vz-nrw.de/unitymedia) oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. (pbd)
Ein weiteres Urteil, das Mieter freuen dürfte:
Sie können vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen ablehnen, wenn der Vermieter zu konkrete Vorschriften dazu gemacht hat, wie etwa „neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten“. Eine solche Klausel ist unwirksam und die Renovierungspflicht entfällt komplett, hat heute der Bundesgerichtshof entschieden (Az: VIII ZR 224/07).
Wenn ich die Pressemitteilung zum Urteil richtig interpretiere, wäre eine Vorschrift dann in Ordnung, wenn sie nur für den Auszug gelten würden. Da aber der Mieter zwischendurch ebenfalls renovieren sollte, wäre das letztlich eine Vorschrift, wie der Mieter zu wohnen hat.
Mieter haben damit eine weitere Möglichkeit bekommen, Renovierungen zu verweigern (wenn ihr Mietvertrag eine solche Vorschrift enthält). In den vergangenen Jahren hatte der BGH mehrfach bereits Renovierungsklauseln untersagt, mit denen starre Fristen vorgeben wurden. Also wenn zum Beispiel das Bad in jedem Fall alle zwei Jahre gestrichen werden soll, selbst wenn es noch wegen geringer Nutzung in einem Top-Zustand ist.