Servicemodul

Interessante Idee der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Schulte:
Auf der Homepage (unten links) gibt es einen speziellen Richter-Login, genannt „Servicemodul für deutsche Gerichte“:

Im internen Bereich stellen wir deutschen Gerichten zum Zwecke der Arbeitserleichterung von uns zitierte Urteile und sonstige Dokumente zur Verfügung. Die Zugangsdaten erhalten die Gerichte schriftlich in den betreffenden Rechtsstreitigkeiten.

Po-lizeiarbeit

Es gibt Einsätze, so hat gestern die Polizei in Münster gestern berichtet, „da staunen selbst alt gediente Kriminalisten“. Zwei davon haben einen Einbruch in eine Schule untersucht. Die unbekannten Täter, das steht fest, waren eingebrochen. Aber sie klauten nichts, sie nahmen nichts weg, sie zerstörten auch nichts. Aber sie hatten sich mit ihren entblößten Gesäßen auf den Kopierer gesetzt und so dieses Körperteil mehrfach ablichten lassen. Wie die genaue kriminalistische Aufarbeitung und die eventuelle Klärung des Einbruches aussehen wird, mag die Polizei in Münster „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht sagen. (pbd)

Es schwemmt weiter

Neue Zahlen zu Rechtsanwälten in Deutschland:
Laut Bundesrechtsanwaltskammer waren zu Jahresbeginn knapp 147.000 zugelassen – im Vergleich zum Vorjahr knapp drei Prozent mehr. 44.403 davon waren Rechtsanwältinnen – knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahr.
Eine außergewöhnlich hohe Anwaltsdichte hat Deutschland damit aber noch nicht, wie sich hier sehen lässt (mit Zahlen von 2006, letzte Seite des PDF). In den USA, aber auch in Spanien oder Griechenland gibt es demnach im Verhältnis zu den Einwohnern sehr viel mehr Rechtsanwälte.
Außerdem fahren Rechtsanwälte ja auch mal in den Urlaub.

Erfolgreich

Am 1. Juli tritt das „Rechtsdienstleistungsgesetz“ in Kraft, es löst das alte „Rechtsberatungsgesetz“ ab.
Eine Neuerung wird sein, dass Rechtsanwälte künftig Erfolgshonorare vereinbaren dürfen. Der Rechtsanwalt bekommt also wie in US-Filmen nur dann Geld, wenn der Prozess tatsächlich gewonnen wird. Haufe.de beschreibt in seinen Kanzlei-Tipps Details:

Ein Erfolgshonorar darf

1. nur für den Einzelfall (= einzelne Rechtsangelegenheiten und einzelne Mandanten) und nur dann vereinbart werden,
2. wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse
3. bei verständiger Betrachtung
4. ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars
5. von der Rechtsverfolgung abgehalten würde (§ 4a Abs. 1 Satz 1 RVG n. F.).

Was Haufe.de noch schreibt, liest sich eher so, wie der Rechtsanwalt erfolgreich Erfolgshonorare vermeidet.

Ministerin 2.0

In Deutschland ist mir schon eine Zeitlang kein spektakulärer Blog-Neueinsteiger mehr aufgefallen. Anders in Spanien, wo derzeit der Blog von Bibiana Aído Almagro Furore macht. Bibiana wer? Die Autorin ist seit April Ministerin für Gleichberechtigung im früheren Macho-Paradies Spanien.

Mit 31 Jahren ist sie nicht nur die jüngste Ministerin des Landes, sie außerdem die einzige mit einem Blog („Amanece en Cádiz„). Wie sie selber schreibt, möchte sie eine „Ministerin 2.0“ sein und beteuert, dass sie weiterhin selber alle Kommentare liest und moderiert.

Nach den Namen in den Kommentaren zu urteilen, sind eine Vielzahl der Leser Männer. Was bei einer Gleichberechtigungsministerin m.E. nicht unbedingt selbstverständlich ist. Vielleicht liegt es auch ein wenig daran, dass sie ohne rot gefärbte Haare und sonstige Emanzen-Folklore auskommt.

Streit um Blutprobe

Nur noch pusten oder lieber stechen lassen? Diese Frage sorgt für Wirbel. NRW-Innenminister Ingo Wolf möchte alkholisierte Verkehrsstraftäter von der Polizei mit einem Atemtest überführen lassen – genau davor aber warnt der Deutsche Richterbund (DRB) mit einem Aufschrei: Nur die entnommene Blutprobe sei gerichtsfest.

Der DRB-Landesvorsitzende Jens Gnisa appelliert deshalb an die momentan in Celle tagende Konferenz der Justizminister, die Blutalkoholanalyse nicht aufzugeben. Der von Geräten gemessene Atemakoholgehalt sei nur zu 95 Prozent vergleichbar mit dem Wert einer Blutprobe: „Bei einem solchen Verdachtsgrad kann aber keine strafrechtliche Verurteilung erfolgen“, kritisiert Gnisa.

Er sieht „zahlreiche Einwendungen“ in den Strafprozessen. Mit der Folge einer nicht akzeptablen Mehrbelastung der Justiz und einer großen Rechtsunsicherheit. Gestern nun freute sich Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter über den Beschluss der Konferenz. Bei Straftaten wird weiter Blut entnommen: „Wir können nicht hinnehmen, dass statistisch gesehen in jedem zwangstigen Fall ein Fehlurteil ergeht“. (pbd)

Deutsche im Hotel: Sauber, aber unhöflich

Das Online-Reisebüro Expedia hat weltweit Hoteliers gefragt, welche Gäste ihnen die liebsten sind. Auf dem ersten Platz landen die pflegeleichten Japaner. Die Deutschen – sie gelten als pünktlich, sauber, aber unhöflich – kommen auf Platz zwei, gleichauf mit den Briten.

Auf den letzten Plätzen landen Spanier, Mexikaner, Russen, Franzosen, Inder und Chinesen.

Die FAZ erklärt Einzelheiten.

Flottes Amt

Eine Mandantin schmort seit einigen Tagen im Neusser Abschiebeknast. Für sie habe ich um kurz nach zwei einen Asylantrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefaxt. Ganz zehn Minuten (!) später rief schon der Sachbearbeiter an und fragte nach den Sprachen, für die ein Dolmetscher benötigt wird.

Ganz schön fix, die Außenstelle M 21.

Werbeideen

Haus und Grund in Düsseldorf bietet seit jeher einen Mustermietvertrag. Ich hatte gerade das Vergnügen, die Ausgabe 2005-B zu lesen. Auf der Rückseite des Vertrages hat eine Anwaltskanzlei eine großformatige Anzeige geschaltet.

Ich frage mich, ob das vielleicht noch wirkungsvoller ist als die beliebten Werbetafeln in der Straßenbahn.

Wie Sie wissen

„Wie Sie wissen, ist Ihre Kreditkarte der Mercedes-Benz Bank mehr wert, als sie kostet. Überdenken Sie doch noch einmal Ihre Entscheidung.“

Seltsamer Satz. Wenn ich das wüsste, hätte ich wohl kaum eine Kündigung geschickt.

Anwälte setzen weiter auf Blutprobe

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt das Vorhaben der Länderinnenminister ab, in Zukunft die Alkoholwerte der Verkehrssünder durch eine neue Atemalkoholanalyse anstelle der bisher üblichen Blutprobe zu messen.

Nach Auffassung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwalt Jörg Elsner, ist die Atemalkoholanalyse für das Strafverfahren ungeeignet, da ihre Fehlerquote bei 5 % liegen soll. Somit nähme man in Kauf, dass jedes zwanzigste Urteil ein Fehlurteil wäre.

„Es wäre unvertretbar, eine strafrechtliche Verurteilung auf ein so zweifelhaftes Beweismittel zu stützen“, sagt Elsner, „erst recht dann, wenn die Folge der Verurteilung – wie beim Alkoholdelikt die Regel – mindestens ein 9-monatiger Fahrerlaubnisentzug ist.“

Elsner kritisiert weiter, dass es sich bei der Atemalkoholanalyse um einen im Gerichtsverfahren nicht mehr nachvollziehbaren Messvorgang handelt, so dass man sich ganz auf den Polizeibeamten verlassen müsse, der die Alkoholwerte der Verkehrssünder auf der Wache mit einem speziellen Atemtestgerät gemessen hat. Nach Einschätzung von Elsner ist die Zulassung der Atemalkoholanalyse im Strafverfahren verfassungswidrig.

Gute Laune Frankatur

Selber schuld! Was kauft ein Mann aus Düsseldorf-Derendorf auch Briefmarken in der Post an der entfernteren Heinrich-Heine Allee? Dort haben sie ihm, aufgepasst, das „Promotion-Maxi-Set“ namens „James Rizzi“ untergejubelt.

Was das ist? Das ist im Jargon der Post eine „Gute Laune Frankatur“. Im Klartext sind das also Briefmarken mit aufgedruckten Grüßen für angeblich jeden Anlass. „Herzlichen Glückwunsch“ steht da drauf oder „Danke“. Danke nein, sagte der Derendorfer, als er zuhause sah, was er bekommen hatte. Er will solche Marken gar nicht, sondern neutrale. Also was tun?

Er ging sie umtauschen. Das heisst, er wollte das. In der Derendorfer Post-Filiale im Münster-Center. Doch der Mann hinterm Schalter winkte ab: Bei einem Umtausch stimme sein Bestand nicht mehr. Der Kunde möge zurück zur Heinrich-Heine-Allee gehen. Erst ein anderer Postler sorgte für den Umtausch.

Fritz Buttgereit, der Sprecher der Post, kann sich das Verhalten seines verweigernden Kollegen nicht erklären: „Alles kommt aus einem gelben Haus!“

Dass die Briefmarken noch immer „Wertzeichen“ nennt. Wie wäre es denn mal mit mehr Wertschätzung für die Kundschaft? (pbd)