Einmal vergleichen, doppelt zahlen

Vor fünf, sechs Jahren hatte unsere Mandantin mächtig Ärger. Man hatte ihr nicht nur eine Schrottimmobilie in bester Duisburger Kraftwerkslage angedreht, sondern auch noch den Aufteilungsplan getürkt. Der als abgeschlossene Einheit mitverkaufte „Spitzboden“ floss voll ins Hausgeld ein, dabei ist er nicht nutzbar – außer zum Wäsche aufhängen.

Es gab viel Gerangel, Gerichtsverfahren inklusive. Schließlich wurde dann ein Vergleich geschlossen und der Abrechnungsmaßstab endlich so umgestellt, dass der Spitzboden nicht mehr als beheizte Wohnfläche gilt. Mit knapp viertausend Euro Nachzahlung für eine ganze Reihe von Jahren kam unsere Mandantin gut weg. Sie überwies den Vergleichsbetrag vollständig, und dann war erst mal lange Zeit Ruhe.

Bis kürzlich eine neue Verwaltung anfing, Mahnungen zu schicken. Angeblich sind Hausgelder rückständig, und zwar in Höhe der Vergleichssumme. Jetzt meldete sich auch noch ein frisch ins Rennen geschickter Anwalt, der die Kosten ebenfalls geltend macht, natürlich zuzüglich seiner Gebühren.

Vielleicht sollten die erst mal mal beim früheren Verwalter nachfragen. Oder beim ehemaligen Anwalt der Eigentümergemeinschaft, der die ersten Raten entgegengenommen hat. Ich fürchte nämlich, dass dort was versickert ist. Jedenfalls ist meine Mandantin froh, dass sie noch ihre alten Kontoauszüge hat. Die belegen nämlich, dass der Vergleichsbetrag bis auf den letzten Cent geflossen ist.

In einer guten Stunde

Anruf in einer Großkanzlei. „Die Anwälte aus der Abteilung sind alle zu Tisch“, flötet die Telefonistin. „Können Sie es in einer guten Stunde noch mal versuchen?“

Wahrscheinlich jammern sie beim Italiener über die brutalen Arbeitsbedingungen.

Geschäftsmodell

Telefonnotiz:

Der Anrufer wollte es erst noch einmal versuchen. Möchte anonym bleiben… Meinte Hr. Vetter würde anonyme SIM-Karten verkaufen.

Wäre mir neu.

Strafverfolger

Eine Verhandlungspause am Düsseldorfer Landgericht nutzte ein Angeklagter heute zur Flucht. Er rannte durch den Zuschauereingang nach draußen und sprang in ein für ihn bereitgestelltes Auto, berichtet die Neue Rhein Zeitung.

Natürlich haben Wachtmeister versucht, ihn aufzuhalten. Aber nicht nur die Wachtmeister. Auch ein beisitzender Richter der Strafkammer soll den Flüchtenden verfolgt haben. Genau das führt jetzt vielleicht sogar noch zu juristischem Geplänkel. Der Verteidiger des Angeklagten überlegt, den Richter als befangen ablehnen. Mit der Verfolgung habe er seine Kompetenzen überschritten.

Hut ab, ich bin mir nicht sicher, ob ich darauf gekommen wäre. Und wenn ja, ob ich das der Presse so in den Block diktiert hätte.

(Bild am 5. Juni 2008 entfernt.)
Der Flüchtige
(Foto: Polizei Düsseldorf)

Nachgedacht

Aus einer E-Mail:

Also, ich habe nachgedacht, wirklich selten bei mir.

Die weiteren Ausführungen zeigen aber, dass sich das lohnen kann.

PC-Durchsuchung: Vier Jahre Wartezeit

Ich habe vorhin mit einem Berliner Polizisten gesprochen. Nach seinen Angaben dauert es derzeit in der Bundeshauptstadt vier Jahre, bis ein beschlagnahmter Computer überprüft wird. Vor allem dann, wenn die Sache „nicht eilig“ sei.

Wenn diese Information stimmt, dann wird hier auf den Nerven vieler Menschen ganz schön rumgeritten. So eine Verfahrensdauer ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr zu vereinbaren. In Art. 6 heißt es:

Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

Zwischen eilig und nicht eilig unterscheidet die Konvention nicht.

Vielleicht sollten die Behörden einfach mal damit anfangen, nicht bei jeder Durchsuchung die Hardware einzukassieren. Mittlerweile wird ja sogar bei Haschrauchern der PC mitgenommen, weil man auf der Festplatte vielleicht „Anhaltspunkte für Handeltreiben“ finden könnte (um nur mal einen Durchsuchungsbeschluss zu zitieren).

Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, Daten gerichtsfest zu sichern. Damit könnten dramatische Situationen im privaten und, vor allem, im beruflichen Bereich vermieden werden. Die Beschlagnahme der Hardware ist heute für manchen, der nicht hinreichend darauf vorbereitet sind, schlicht existenzbedrohend.

Trotzdem gibt es offenbar kein Interesse daran, die Polizei entsprechend auszustatten und auszubilden. Berliner Verhältnisse sind die Folge.

Ohne Bescheid

Im Rahmen der Aktion Himmel durchsuchte die Polizei die Wohnung meines Mandanten – in Anwesenheit von dessen nicht sehr erbauter Ehefrau. Der Mandant wurde auch als Beschuldigter vernommen.

Nur, auf seinem Computer wurden keine Kinderpornos gefunden. Und auch sonst nichts, das den Verdacht auf eine Straftat begründet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren deshalb mangels Tatverdachts ein. Meinen Mandanten davon in Kenntnis zu setzen, hielt sie nicht für erforderlich. In der Einstellungsverfügung heißt es:

Kein Bescheid, weil Ermittlungen von Amts wegen.

In § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung heißt es dazu:

Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Schon wegen der Vernehmung durfte man die Akte nicht stickum schließen. Ich finde überdies, es gehört nicht viel Einfühlungsvermögen zu der Erkenntnis, dass mein Mandant auch so ein Interesse daran hatte, mit einem Brief über den Ausgang des Verfahrens und den Grund der Einstellung informiert zu werden.

Zum Beispiel wegen der Ehefrau.

Reaper

Falls jemand FOX empfangen kann, schaut mal in die frisch aus Amerika importierte Serie Reaper rein.

Ich habe mich schon beim Pilotfilm gestern bestens unterhalten gefühlt. Aber so geht es mir auch, wenn ich MAD lese.