Landgericht München: Musikindustrie darf Strafverfahren nicht missbrauchen
Anruf-Spam: Keine Tasten drücken, nicht zahlen
Politiker schielen auf die erste Reihe im Internet
War Düsseldorf eigentlich schon immer Benzin-Hochpreisgebiet? Schon länger fällt mir auf, dass jenseits der Stadtgrenzen Treibstoff billiger ist. Beispiel von heute: Düsseldorfer Super (Esso Rossstraße) kostet 1,51 Euro; in Ratingen ist der Liter für 1,45 Euro zu haben (Avia in Hösel, ARAL am Kreisverkehr in Breitscheid).
In Oberhausen war der Sprit Mitte der Woche ganze acht Cent billiger als in Düsseldorf. Zu Duisburg, Essen und Bochum gibt’s anscheinend auch stete fünf bis acht Cent Preisdifferenz. So meine Erinnerung nach diversen Terminen in den letzten Wochen.
Benzinpreistechnisch schätze ich übrigens am meisten Termine am Amtsgericht Langenfeld. Die Orlen-Tankstelle an der Düsseldorfer Straße ist immer für Kampfpreise gut. Der Kaffee schmeckt allerdings nicht besonders.
Flugsuche online ist kein Problem. Der Preisvergleich mitunter schon. Einzelne Anbieter aufrufen, Flugdaten eingeben, Tarif notieren. Zum nächsten klicken. Ich finde es ermüdend.
Eine ziemlich gute Preisübersicht bietet billigflieger.de. Die Seite durchforstet zwar nicht alle Reiseportale und Airlines, aber immerhin einen so guten Querschnitt, dass man sicher sein kann, nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Aus einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit:
… deshalb muss ich Sie heute auch aus der Arbeitsvermittlung abmelden, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Erst wenn sich Ihr intellektuelles Leistungsvermögen verändert oder bessert, können Sie sich wieder bei der Arbeitsvermittlung anmelden.
Sachlich nicht zu beanstanden, aber ins Grübeln kommt man schon.
Zu einer von mir ausgesprochenen Abmahnung gibt es eine Anmerkung von Robert Basic. Und dazu einen Kommentar von mir (Nr. 23), den ich der Einfachheit halber wiedergebe:
Es gab von mir persönlich eine Mail. Das war keine Abmahnung mit Kostenfolge etc. Die Antwort fiel unbefriedigend aus. Daraufhin habe ich noch mal per Mail meine Position verdeutlicht und eine weitere Frist gesetzt. Die Gegenseite – eine Firma, kein Anwalt – hat mir daraufhin, prosaisch ausgedrückt, den Mittelfinger gezeigt.
Erst nach dieser deutlichen Geste habe ich RA Dominik Boecker von greyhills beauftragt, dessen Abmahnung dann erfolgreich war.
Der mutmaßliche Holzklotz-Werfer Nikolai H. soll mittels einer Finte überführt worden sein. Obgleich die Polizei gar keine aussagefähigen Genspuren besaß, soll sie einen Massengentest angekündigt haben. Dies habe den Verdächtigen zu einer Art „Flucht nach vorn“ bewegt. So berichtet es Spiegel online.
Wie wäre die Angelegenheit wohl verlaufen, wenn Nikolai H. mit einem Anwalt geredet hätte – statt mit RTL? Interessant wäre auch, ob und wie oft Polizisten mit Nikolai H. in den letzten Wochen gesprochen haben. Ob sie ihm eröffnet haben, dass er längst verdächtigt wird, er als Beschuldigter gilt, er deshalb schweigen und einen Anwalt fragen darf?
Ebenso interessant wäre, wie es letztlich zum Geständnis kam. Eine stundenlange Vernehmung soll es gewesen sein. Allerdings eine mit bemerkenswerten Begleitumständen:
Während der Aussage habe der von harten Drogen abhängige Mann Entzugserscheinungen gehabt und sei von einem Polizeiarzt behandelt worden.
Ich wage eine Prognose. Der Widerruf des Geständnisses kommt. Kurz nachdem Nikolai H. einen Anwalt hat.
Der EeePC geht jetzt mit 7,2 Megabit pro Sekunde ins Vodafone-Netz. Die Software kam problemlos direkt vom neuen UMTS USB Stick. Das Einwahlmenü erklärt sich selbst; es ist ohne Ballast. Auf Wunsch wird die Verbindung sogar automatisch hergestellt, sobald der UMTS USB Stick eingestöpselt wird.
Damit wird mich der Kleine sicher noch häufiger begleiten.
Die Badische Rechtsschutzversicherung AG (BGV) kürzt in einer Bußgeldsache die Grundgebühr. Das ist an sich nicht ungewöhnlich und ein steter Quell für Streitereien. Bemerkenswert ist aber die Begründung der BGV:
Die Gebühr entsteht gemäß Nr. 5100 (1) VV RVG für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Diese beschränkt sich in Bußgeldsachen regelmäßig auf ein kurzes Informationsgespräch mit dem Mandanten, die eigentliche Einarbeitung kann erst mit der Akteneinsicht beginnen. Diese wird aber mit der Verfahrensgebühr abgegolten.
Wenn die BGV schon die richtige Ziffer aus dem Vergütungsverzeichnis zitiert, frage ich mich, warum sie dort nicht nach-, jedenfalls aber nicht zu Ende gelesen hat. Nr. 5100 lautet nämlich:
Die (Grund-)Gebühr entsteht für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ruft ihre Berliner Mitglieder auf, am Freitag den Regierenden Bürgermeister zu „besuchen“. Ab 6.45 Uhr sollen die Beamten antreten – vor der Privatwohnung des Politikers in Charlottenburg.
Motto der Aktion: „Herr Wowereit, ohne Angebot kommen wir wieder!“
Ich überlege, was die GdP wohl zu so originell formulierten Aufrufen sagen würde, wenn sie von anderer Seite kämen.
Nachtrag: Die Demo fällt aus.
Bei ebay treten ab morgen neue Bewertungsregeln in Kraft. Wichtigste Änderung: Verkäufer können Käufer nicht mehr neutral oder negativ bewerten. Ebay begründet dies mit dem Hinweis, dass viele Käufer Rachbewertungen fürchten. Deshalb bewerteten sie Verkäufer nicht negativ, obwohl sie tatsächlich schlechte Erfahrungen gemacht hätten.
Wenn sich die private Krankenversicherung beharrlich weigert, Kosten für eine Behandlung zu erstatten, kann die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich sein. Wenn sich die Krankenkasse im Verzug befindet und sich ihre „Argumente“ als nicht stichhaltig erweisen, muss sie auch die Anwaltskosten erstatten. Denn auch die Anwaltskosten sind vom Schadensersatzanspruch umfasst, der sich aus dem Verzug ergibt.
Manche Versicherung scheint aber zu glauben, das Gesetz gelte nicht für sie. So heißt es in einem Schreiben:
Abschließend erlauben wir uns Ihnen den Hinweis zu geben, dass die Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind. Bitte wenden Sie sich zur Begleichung an Ihren Mandanten.
Das ist wirklich unterste Schublade.
Die gegnerischen Rechtsanwälte residieren in der Mariahilfstraße.
Ein Mandant erzählt mir, dass er sich als Taxifahrer selbstständig machen wollte. Die Stadt habe ihm gesagt, wenn nichts dazwischen kommt, könne er in 40 Jahren mit einer Konzession rechnen.
Jetzt schaut er sich auf dem Schwarzmarkt um.