Nachfolger in Sicht

So unentbehrlich der Eee PC mittlerweile für mich geworden ist, so wenig glaube ich, dass er bei mir alt werden wird. Zum einen wegen des 7-Zoll-Displays. Das lässt sich jetzt gut ertragen, aber nicht, wenn es gleichformatige Subnotebooks mit 9 Zoll gibt. Ein den Rahmen ausfüllende Bildschirm dürfte die Arbeit um etliches angenehmer machen.

Außerdem fürchte ich ohnehin, dass ich gerade dieser Neuerscheinung nicht widerstehen kann.

Man kann es ja mal probieren

Die Entlohnung von Rechtsanwälten geht mit der Zeit. Das Vergütungsverzeichnis nimmt nicht mehr an, dass Dokumente grundsätzlich auf Papier kopiert werden. Für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien gibt es deshalb 2,50 Euro – pro Datei.

Am Buchstaben des Gesetzes orientierte sich jetzt ein Anwalt. Er war als Pflichtverteidiger in einem umfangreichen Strafverfahren tätig. Später bestellte das Gericht einen weiteren Pflichtverteidiger. Dem Kollegen stellte der erste Anwalt, in Absprache mit dem Vorsitzenden, die Gerichtsakte zur Verfügung. Die Akte war auf DVD gespeichert. Insgesamt handelte es sich um rund 23.000 Seiten und sonstige Dokumente, aufgeteilt auf 3.348 Dateien. Der erste Anwalt kopierte die DVD und schickte sie dem neu bestellten Pflichtverteidiger zu.

Für diese Tätigkeit stellte er 8.370,00 € (3.348 Daten á 2,50 €) zuzüglich 1.339,20 € Euro Umsatzsteuer in Rechnung.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ihm dieses Honorar verweigert:

Bei der Bestimmung der Dokumentenpauschale von 2,50 Euro je Datei hatte der Gesetzgeber keinesfalls die Vorstellung, dass in einem Umfangsverfahren mit geringem tatsächlichen Aufwand große Mengen Dateien auf eine DVD kopiert werden und der Rechtsanwalt nach Maßgabe von VV 7000 Nr. 2 hierfür das Hundert- oder gar Tausendfache des tatsächlichen Aufwands vergütet erhält. Ein derartige Bereicherung wäre ungerechtfertigt und mit dem Zweck der gesetzlichen Regelung auch unter Berücksichtigung der mit einer Pauschalierung stets verbundenen Spielräume schlechterdings nicht vereinbar.

Stattdessen billigt es dem Anwalt nur den tatsächlichen Aufwand zu. Diesen hatte das Landgericht auf 2,90 € geschätzt. Ein Betrag, an dem das Oberlandesgericht nichts auszusetzen hatte.

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 – III-3 Ws 72/08)

Wegfall von Sachen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf informiert:

Nach der Terminslage des Senats steht ein früherer Verhandlungstermin als der 27. Februar 2009 nicht zur Verfügung. Die Prozessbevollmächtigten werden deshalb gebeten, von überflüssigen Anträgen auf Vorverlegung des Termins abzusehen. Sollte sich durch den Wegfall von bereits früher terminierten Sachen die Möglichkeit zu einer Vorverlegung ergeben, wird der Vorsitzende sich mit den Prozessbevollmächtigten in Verbindung setzen.

Super!

(Wir vertreten die Beklagte.)

Wir und der Rest der Welt

Es geht darum, ob mein Mandant pfändbares Einkommen hat. Er verdient 750 Euro netto und hat keine weiteren Einnahmen oder Vermögen. So hat er es angegeben.

Der Anwalt der Gegenseite glaubt das nicht. Belegen kann er seinen Verdacht nicht. Deshalb zieht er seine Lebenserfahrung heran. Diese sage ihm, schreibt er trocken, dass man von so einer „geringen Summe nicht leben kann“.

In Oberkassel (Kanzleisitz) vielleicht nicht.

Einmal vergleichen, doppelt zahlen

Vor fünf, sechs Jahren hatte unsere Mandantin mächtig Ärger. Man hatte ihr nicht nur eine Schrottimmobilie in bester Duisburger Kraftwerkslage angedreht, sondern auch noch den Aufteilungsplan getürkt. Der als abgeschlossene Einheit mitverkaufte „Spitzboden“ floss voll ins Hausgeld ein, dabei ist er nicht nutzbar – außer zum Wäsche aufhängen.

Es gab viel Gerangel, Gerichtsverfahren inklusive. Schließlich wurde dann ein Vergleich geschlossen und der Abrechnungsmaßstab endlich so umgestellt, dass der Spitzboden nicht mehr als beheizte Wohnfläche gilt. Mit knapp viertausend Euro Nachzahlung für eine ganze Reihe von Jahren kam unsere Mandantin gut weg. Sie überwies den Vergleichsbetrag vollständig, und dann war erst mal lange Zeit Ruhe.

Bis kürzlich eine neue Verwaltung anfing, Mahnungen zu schicken. Angeblich sind Hausgelder rückständig, und zwar in Höhe der Vergleichssumme. Jetzt meldete sich auch noch ein frisch ins Rennen geschickter Anwalt, der die Kosten ebenfalls geltend macht, natürlich zuzüglich seiner Gebühren.

Vielleicht sollten die erst mal mal beim früheren Verwalter nachfragen. Oder beim ehemaligen Anwalt der Eigentümergemeinschaft, der die ersten Raten entgegengenommen hat. Ich fürchte nämlich, dass dort was versickert ist. Jedenfalls ist meine Mandantin froh, dass sie noch ihre alten Kontoauszüge hat. Die belegen nämlich, dass der Vergleichsbetrag bis auf den letzten Cent geflossen ist.

In einer guten Stunde

Anruf in einer Großkanzlei. „Die Anwälte aus der Abteilung sind alle zu Tisch“, flötet die Telefonistin. „Können Sie es in einer guten Stunde noch mal versuchen?“

Wahrscheinlich jammern sie beim Italiener über die brutalen Arbeitsbedingungen.

Geschäftsmodell

Telefonnotiz:

Der Anrufer wollte es erst noch einmal versuchen. Möchte anonym bleiben… Meinte Hr. Vetter würde anonyme SIM-Karten verkaufen.

Wäre mir neu.

Strafverfolger

Eine Verhandlungspause am Düsseldorfer Landgericht nutzte ein Angeklagter heute zur Flucht. Er rannte durch den Zuschauereingang nach draußen und sprang in ein für ihn bereitgestelltes Auto, berichtet die Neue Rhein Zeitung.

Natürlich haben Wachtmeister versucht, ihn aufzuhalten. Aber nicht nur die Wachtmeister. Auch ein beisitzender Richter der Strafkammer soll den Flüchtenden verfolgt haben. Genau das führt jetzt vielleicht sogar noch zu juristischem Geplänkel. Der Verteidiger des Angeklagten überlegt, den Richter als befangen ablehnen. Mit der Verfolgung habe er seine Kompetenzen überschritten.

Hut ab, ich bin mir nicht sicher, ob ich darauf gekommen wäre. Und wenn ja, ob ich das der Presse so in den Block diktiert hätte.

(Bild am 5. Juni 2008 entfernt.)
Der Flüchtige
(Foto: Polizei Düsseldorf)

Nachgedacht

Aus einer E-Mail:

Also, ich habe nachgedacht, wirklich selten bei mir.

Die weiteren Ausführungen zeigen aber, dass sich das lohnen kann.

PC-Durchsuchung: Vier Jahre Wartezeit

Ich habe vorhin mit einem Berliner Polizisten gesprochen. Nach seinen Angaben dauert es derzeit in der Bundeshauptstadt vier Jahre, bis ein beschlagnahmter Computer überprüft wird. Vor allem dann, wenn die Sache „nicht eilig“ sei.

Wenn diese Information stimmt, dann wird hier auf den Nerven vieler Menschen ganz schön rumgeritten. So eine Verfahrensdauer ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr zu vereinbaren. In Art. 6 heißt es:

Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

Zwischen eilig und nicht eilig unterscheidet die Konvention nicht.

Vielleicht sollten die Behörden einfach mal damit anfangen, nicht bei jeder Durchsuchung die Hardware einzukassieren. Mittlerweile wird ja sogar bei Haschrauchern der PC mitgenommen, weil man auf der Festplatte vielleicht „Anhaltspunkte für Handeltreiben“ finden könnte (um nur mal einen Durchsuchungsbeschluss zu zitieren).

Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, Daten gerichtsfest zu sichern. Damit könnten dramatische Situationen im privaten und, vor allem, im beruflichen Bereich vermieden werden. Die Beschlagnahme der Hardware ist heute für manchen, der nicht hinreichend darauf vorbereitet sind, schlicht existenzbedrohend.

Trotzdem gibt es offenbar kein Interesse daran, die Polizei entsprechend auszustatten und auszubilden. Berliner Verhältnisse sind die Folge.