Ohne Bescheid

Im Rahmen der Aktion Himmel durchsuchte die Polizei die Wohnung meines Mandanten – in Anwesenheit von dessen nicht sehr erbauter Ehefrau. Der Mandant wurde auch als Beschuldigter vernommen.

Nur, auf seinem Computer wurden keine Kinderpornos gefunden. Und auch sonst nichts, das den Verdacht auf eine Straftat begründet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren deshalb mangels Tatverdachts ein. Meinen Mandanten davon in Kenntnis zu setzen, hielt sie nicht für erforderlich. In der Einstellungsverfügung heißt es:

Kein Bescheid, weil Ermittlungen von Amts wegen.

In § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung heißt es dazu:

Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Schon wegen der Vernehmung durfte man die Akte nicht stickum schließen. Ich finde überdies, es gehört nicht viel Einfühlungsvermögen zu der Erkenntnis, dass mein Mandant auch so ein Interesse daran hatte, mit einem Brief über den Ausgang des Verfahrens und den Grund der Einstellung informiert zu werden.

Zum Beispiel wegen der Ehefrau.

Reaper

Falls jemand FOX empfangen kann, schaut mal in die frisch aus Amerika importierte Serie Reaper rein.

Ich habe mich schon beim Pilotfilm gestern bestens unterhalten gefühlt. Aber so geht es mir auch, wenn ich MAD lese.

Hochpreisgebiet

War Düsseldorf eigentlich schon immer Benzin-Hochpreisgebiet? Schon länger fällt mir auf, dass jenseits der Stadtgrenzen Treibstoff billiger ist. Beispiel von heute: Düsseldorfer Super (Esso Rossstraße) kostet 1,51 Euro; in Ratingen ist der Liter für 1,45 Euro zu haben (Avia in Hösel, ARAL am Kreisverkehr in Breitscheid).

In Oberhausen war der Sprit Mitte der Woche ganze acht Cent billiger als in Düsseldorf. Zu Duisburg, Essen und Bochum gibt’s anscheinend auch stete fünf bis acht Cent Preisdifferenz. So meine Erinnerung nach diversen Terminen in den letzten Wochen.

Benzinpreistechnisch schätze ich übrigens am meisten Termine am Amtsgericht Langenfeld. Die Orlen-Tankstelle an der Düsseldorfer Straße ist immer für Kampfpreise gut. Der Kaffee schmeckt allerdings nicht besonders.

Flugpreise im Check

Flugsuche online ist kein Problem. Der Preisvergleich mitunter schon. Einzelne Anbieter aufrufen, Flugdaten eingeben, Tarif notieren. Zum nächsten klicken. Ich finde es ermüdend.

Eine ziemlich gute Preisübersicht bietet billigflieger.de. Die Seite durchforstet zwar nicht alle Reiseportale und Airlines, aber immerhin einen so guten Querschnitt, dass man sicher sein kann, nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Wenn es intellektuell aufwärts geht

Aus einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit:

… deshalb muss ich Sie heute auch aus der Arbeitsvermittlung abmelden, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Erst wenn sich Ihr intellektuelles Leistungsvermögen verändert oder bessert, können Sie sich wieder bei der Arbeitsvermittlung anmelden.

Sachlich nicht zu beanstanden, aber ins Grübeln kommt man schon.

Mitunter geht es nicht anders

Zu einer von mir ausgesprochenen Abmahnung gibt es eine Anmerkung von Robert Basic. Und dazu einen Kommentar von mir (Nr. 23), den ich der Einfachheit halber wiedergebe:

Es gab von mir persönlich eine Mail. Das war keine Abmahnung mit Kostenfolge etc. Die Antwort fiel unbefriedigend aus. Daraufhin habe ich noch mal per Mail meine Position verdeutlicht und eine weitere Frist gesetzt. Die Gegenseite – eine Firma, kein Anwalt – hat mir daraufhin, prosaisch ausgedrückt, den Mittelfinger gezeigt.

Erst nach dieser deutlichen Geste habe ich RA Dominik Boecker von greyhills beauftragt, dessen Abmahnung dann erfolgreich war.

Das Geständnis – und dann?

Der mutmaßliche Holzklotz-Werfer Nikolai H. soll mittels einer Finte überführt worden sein. Obgleich die Polizei gar keine aussagefähigen Genspuren besaß, soll sie einen Massengentest angekündigt haben. Dies habe den Verdächtigen zu einer Art „Flucht nach vorn“ bewegt. So berichtet es Spiegel online.

Wie wäre die Angelegenheit wohl verlaufen, wenn Nikolai H. mit einem Anwalt geredet hätte – statt mit RTL? Interessant wäre auch, ob und wie oft Polizisten mit Nikolai H. in den letzten Wochen gesprochen haben. Ob sie ihm eröffnet haben, dass er längst verdächtigt wird, er als Beschuldigter gilt, er deshalb schweigen und einen Anwalt fragen darf?

Ebenso interessant wäre, wie es letztlich zum Geständnis kam. Eine stundenlange Vernehmung soll es gewesen sein. Allerdings eine mit bemerkenswerten Begleitumständen:

Während der Aussage habe der von harten Drogen abhängige Mann Entzugserscheinungen gehabt und sei von einem Polizeiarzt behandelt worden.

Ich wage eine Prognose. Der Widerruf des Geständnisses kommt. Kurz nachdem Nikolai H. einen Anwalt hat.

Neue Hardware gefunden

Der EeePC geht jetzt mit 7,2 Megabit pro Sekunde ins Vodafone-Netz. Die Software kam problemlos direkt vom neuen UMTS USB Stick. Das Einwahlmenü erklärt sich selbst; es ist ohne Ballast. Auf Wunsch wird die Verbindung sogar automatisch hergestellt, sobald der UMTS USB Stick eingestöpselt wird.

Damit wird mich der Kleine sicher noch häufiger begleiten.

Zu Ende lesen kann hilfreich sein

Die Badische Rechtsschutzversicherung AG (BGV) kürzt in einer Bußgeldsache die Grundgebühr. Das ist an sich nicht ungewöhnlich und ein steter Quell für Streitereien. Bemerkenswert ist aber die Begründung der BGV:

Die Gebühr entsteht gemäß Nr. 5100 (1) VV RVG für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Diese beschränkt sich in Bußgeldsachen regelmäßig auf ein kurzes Informationsgespräch mit dem Mandanten, die eigentliche Einarbeitung kann erst mit der Akteneinsicht beginnen. Diese wird aber mit der Verfahrensgebühr abgegolten.

Wenn die BGV schon die richtige Ziffer aus dem Vergütungsverzeichnis zitiert, frage ich mich, warum sie dort nicht nach-, jedenfalls aber nicht zu Ende gelesen hat. Nr. 5100 lautet nämlich:

Die (Grund-)Gebühr entsteht für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt.

Polizisten „besuchen“ Wowereit

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ruft ihre Berliner Mitglieder auf, am Freitag den Regierenden Bürgermeister zu „besuchen“. Ab 6.45 Uhr sollen die Beamten antreten – vor der Privatwohnung des Politikers in Charlottenburg.

Motto der Aktion: „Herr Wowereit, ohne Angebot kommen wir wieder!“

Ich überlege, was die GdP wohl zu so originell formulierten Aufrufen sagen würde, wenn sie von anderer Seite kämen.

GdP-Information

Nachtrag: Die Demo fällt aus.