Neue Perspektiven

Wir hatten ja schon ab und zu Leute vom Fernsehen im Büro. So detailversessen wie das Team von heute war aber noch niemand. Fast zwei Stunden dauerte allein das Interview. Davon werden sich – hoffentlich – einige Sätze in einem Magazinbeitrag wiederfinden.

Ebenso viel Energie wie auf das Interview verwendeten die Fernsehleute auf die Einleitungsszenen. In der Akte lesen. In der Akte blättern. Das kennt man ja. Diesmal wurde aber nicht nur frontal gefilmt. Sondern auch durch die gläserne Tischplatte. Und von schräg hinten durch meine Brille.

Aber da alle sehr nett waren, sind auch solche neuen Perspektiven leicht zu ertragen.

Zum Glück klingelte vorhin der Paketbote und brachte meine neue Tastatur. Ganz schön schnell der Laden. Zu mehr als ein wenig an der Hardware rumfrickeln bin ich nach fast drei Stunden momentan ohnehin nicht zu gebrauchen…

Landgericht Köln: Business as usual

Die umstrittene Wochenend-Aktion, mit der beim Landgericht Köln alle Richter und Angestellte in ihrer Freizeit die Rückstände aus zehn Jahren aufarbeiten sollten, wird es nun doch nicht geben – zu wenig Freiwillige haben sich gemeldet.

Der Aufruf zur Aktion durch Landgerichtspräsident Helmut Zerbes hatte, wie berichtet, Kritik und Widerstand ausgelöst. Zerbes reagierte süffisant: Massive Abweichungen von der Arbeitszeit seien nicht gewünscht, das habe er nun verstanden. Er drohte „interne Veränderungen“ an. Welche, sagte er nicht. (pbd)

Früher im law blog: Freiwillige „Mehrarbeit“ in der Justiz?

Klauen Sie sich eines

Der Ton ein/Ton aus-Knopf an meiner Computertastur wollte schon länger nicht mehr so recht. Vorhin habe ich wohl ein wenig zu fest gedrückt. Dabei zerbröselte der linke Clip auf der Rückseite, mit dem sich die Tastatur schräg stellen lässt.

Ich erinnerte mich daran, wie ich mal in der Tankstelle nach einer Kappe für ein Reifenventil fragte. „Haben wir nicht, klauen Sie sich doch eines auf der Straße.“ Also ab in den Elektromarkt, den Clip vom ersten Ausstellungsstück abknispeln? Aber da ist man mit Sicherheit nicht der erste. Außerdem gehört es sich ja auch nicht. Von den allgegenwärtigen Kameras ganz zu schweigen.

Deshalb lieber Online-Shopping. Glücklicherweise fiel mir ein, wie ich den Bestellwert so hoch drücken kann, dass keine Versandkosten anfallen. So komme ich jetzt nicht nur zu einer neuen Tastatur, sondern auch zu einer 8 GB-Speicherkarte für den EEE PC.

Besser kein Einspruch

Mit 1,9 Promille am Steuer. Dafür kassierte der Mandant elf Monat Fahrverbot und 30 Tagessätze Geldstrafe. Da wäre weitaus mehr möglich gewesen. Dementsprechend habe ich dem Auftraggeber geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren. Immerhin besteht hier das naheliegende Risiko, dass ein bissiger Richter in der Hauptverhandlung nicht mehr so gnädig ist und noch was draufpackt.

Leider werde ich nicht erfahren, ob meine Verteidigungsschrift die Staatsanwältin milde gestimmt hat. Es ist ja immer die Frage, ob und in welchem Umfang man auf die Tränendrüse drückt. Hier hatte ich mich mal dafür entschieden…

Ich hatte mal einen Linux-Rechner

Nach einigen Gehversuchen mit dem EEE PC habe ich das Linux-Experiment beendet und Windows XP installiert. Mit dieser Anleitung ist das ein Kinderspiel.

Nichts gegen die Linux-Oberfläche. Aber für Nichteingeweihte ist es praktisch unmöglich, bekannte und beliebte Programme zu installieren. Abgesehen davon, dass es von den Programmen oft gar keine Linux-Versionen zu geben scheint.

Inzwischen sieht der Desktop des EEE PC fast so aus wie der meines Notebooks. So, das kann ich uneingeschränkt sagen, macht das handliche Gerät richtig Spaß. Jetzt hole ich mir noch eine ordentlich dimensionierte SD-Karte. Dann bin ich erst mal für die Zukunft gerüstet.

Zum Thema: Mein erster Linux-Rechner

Freiwillige „Mehrarbeit“ in der Justiz?

Die oft beschriebene Personalnot in der nordrhein-westfälischen Justiz hat jetzt für heftigen Zoff im Landgericht Köln gesorgt.

Dessen Präsident Helmut Zerbes hat aus „unterschiedlichsten Ursachen in den letzten Monaten“ starke Rückstände in den Kanzleien ausgemacht und deswegen per Rundschreiben an die „Solidarität der Mitarbeiter“ appelliert – die sollen freiwillig an zwei Wochenenden im Februar zusätzlich arbeiten.

Für diese 16 Stunden bietet der Präsident kein Geld, sondern 20 Stunden Freizeit irgendwann in der Zukunft an. Darauf reagiert der Richterrat in scharfer Form. Die „seit sehr langer Zeit unhaltbaren Zustände“, so steht es in der dreiseitigen Erwiderung, habe die verfehlte Personalpolitik der Landesregierung zu verantworten. Eine freiwillige Mehrarbeit wäre das völlig falsche Signal. Weil dann sowohl das Justiz- und wie auch das Finanzministerium künftig auf solche Selbsthilfe baute.

Der Richterrat wirft dem Präsidenten außerdem Ungleichbehandlung vor. Die Richter, so heißt es, arbeiten schon jetzt an den Sams- und Sonntagen – „wir schreiben Urteile am Wochenende und bereiten Sitzungen vor“. Wenn sie stattdessen am Wochenende Aktenwagen schieben, ob sie dann in Zukunft nachts arbeiten sollen? So fragt der Richterrat.

Er hält es auch für bedenklich, dass hierbei ausdrücklich oder unausgesprochen Druck auf bestimmte Personengruppen ausgeübt wird: Proberichter etwa würden sich nicht trauen, die Aufforderung abzulehnen. Mitarbeiter, die in regelmäßigen Abständen um die Verlängerung ihres Arbeitsvertrages zittern müssen, würden schon deshalb „freiwillig“ mitmachen, um ihre Chance nicht mutwillig kaputt zu machen.

„Wir haben große personelle Probleme“, räumt Gerichtssprecher Dirk Eßer auf Anfrage ein: „Uns fehlen 13 Richter.“ Zur Probe eingestellte Angestellte seien nicht weiterbeschäftigt worden. Demzufolge seien die Beschäftigten in den Kanzleien überlastet: „Verhandlungsprotokolle werden nicht mehr in 2 Tagen geschrieben, das dauert viele Wochen“. Entsprechend lange müssen Bürger auf Entscheide warten.

Das Justizministerium kennt das alles, schlägt aber auf das Landgericht Köln ein: „Die haben ihre Arbeit ein Jahrzehnt auflaufen lassen“, kommentiert Ministeriumssprecher Ralph Neubauer den Appell des Landgerichtspräsidenten. „Wenn die jetzt mal ranklotzen wollen, ist das richtig!“. Bei anderen Behörden habe das Aufräumen schließlich auch funktioniert. Sowas provoziert den Ortsverband des Deutschen Richterbundes. Der sieht die Probleme beim Landgericht Köln „nur durch die Kürzungspolitik der Landesregierung verschärft“. Sein aktuelles Fazit: „Die Justiz steht vor dem Kollaps“. (pbd)

Rechte, die praktisch und wirksam sind

Nicht alle Urteile zum Europarecht sind schwer verständlich. Manchmal findet man auch Klartext:

Der Grundsatz, dass die Vertraulichkeit der zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausgetauschten Informationen geschützt werden muss, ist eines der Kernstücke wirksamer Vertretung von Mandanteninteressen durch einen Anwalt.

Dieses Vorrecht ermutigt das offene und ehrliche Gespräch zwischen Mandant und Anwalt. Der Gerichtshof hat entschieden, dass das vertrauliche Gespräch mit dem Anwalt von der Konvention als wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung geschützt wird.

Wenn ein Anwalt nicht mit seinem Mandanten sprechen und vertrauliche Instruktionen ohne Überwachung von ihm erhalten könnte, würde seine Unterstützung viel von ihrem Nutzen verlieren. Die Konvention will aber Rechte garantieren, die praktisch und wirksam sind.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 19.12.2006 – 14385/04

Abwanderungsgebiet

„Bei den Preisvorstellungen müssen wir schon Abstriche machen“, sagt die Maklerin. Der Erlös für Immobilien liege meistens 20 bis 30 Prozent unter den Schätzungen der Gutachter.

Wir sind eben ein Abwanderungsgebiet. Die jungen Leute, die außerhalb studieren, kommen alle nicht zurück.“

Und jetzt geht auch noch meine Großmutter…

Landgericht Köln: Lehrerbewertung ist erlaubt

Das Landgericht Köln bleibt bei seiner Auffassung, dass Lehrerbewertungen auf einem Internetportal zulässig sind. Das Gericht wies heute die Klage einer Lehrerin auch im Hauptsacheverfahren ab. Die Pädagogin hatte sich dagegen gewehrt, dass Schüler auf der Seite spickmich.de ihre berufliche Tätigkeit bewerten.

Das Urteil des Landgerichts:

28 O 319/07
Verkündet am 30.01.2008

Landgericht Köln

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

In dem Rechtsstreit

der Frau Dr. C., Moers, Klägerin,

Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte S., Duisburg,

g e g e n

1. Herrn Manuel W., Köln,
2. Herrn Tino K., Köln,
3. Herrn Phillip W., Köln,
4. die spickmich GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Tino K., Manuel W., Philipp W., Köln,

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte Jaschinski und Kollegen, Christinenstr. 18/19, 10119 Berlin,

hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln
auf die mündliche Verhandlung vom 09.01.2008
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht R. den Richter am Landgericht B. und den Richter Dr. H.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig

Thema Vorratsdatenspeicherung. Nachdem die beiden Senate am Bundesverfassungsgericht fast einen Monat um die Zuständigkeit gerangelt haben, kann es jetzt um die Sache gehen. Das Verfahren scheint so begehrt gewesen zu sein, dass anscheinend niemand zurückstecken wollte. Jetzt ist es tatsächlich „aufgeteilt“ worden:

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss („6er-Ausschuss“) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer „Massenverfassungsbeschwerde“). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Einige Antragsteller haben einstweilige Anordnungen beantragt, so dass wir sicher kurzfristig was aus Karlsruhe hören werden.

Pressemitteilung