Mit Pistole zum Patienten

Mit der Pistole in der Tasche darf ein praktischer Arzt in Soest nachts seine Patienten in sozialen Brennpunkten besuchen. Mit dieser Entscheidung hat sich jetzt die 14. Kammer des Verwaltungsgericht Arnsberg gegen den Soester Landrat gestellt. Der hatte, wie berichtet, dem Allgemeinmediziner, die Erlaubnis versagt, muss jetzt aber den Waffenschein grundsätzlich erlauben.

Der Arzt ist nebenbei Jäger, er hat also Erfahrung mit Waffen. Außerdem hat er, so die Richter, durch seine besonnenen Reaktionen in der Vergangenheit bewiesen, dass er in Notwehrlagen Ruhe bewahrt und den Einsatz der Waffe als letztes Mittel begreift. Dazu kommt, dass der Mediziner glaubhaft machen konnte, dass er schon mehrfach in seiner Praxis und außerhalb bei seiner ärztlichen Tätigkeit auch mit Schusswaffen bedroht worden ist. Sein Risiko, so die Kammer, würde zudem durch Hausbesuche in „zweifelhaften Gegenden“ erhöht. Dabei könne er Notwehrsituationen nicht aus dem Weg gehen. Und: Die Polizei könne ihn nicht immer schützen. Deshalb genüge kein Pfefferspray, auf das der Landrat verwiesen hatte. (pbd)

Womit Deutschland bloggt

Zahlen zum Prahlen:
Fast jeder 5. deutsche Blogger benutzt ein selbst installiertes WordPress (wie auch der Lawblog). WordPress ist mit 18,5 Prozent Marktanteil die mit Abstand am meisten genutzte Blogger-Software.
Diese Erkenntnis ist dem Blogcensus-Report November 2007 zu verdanken.
Serendipity, selbst installiert, wiederum ist demnach sozusagen der Mac der Blogger-Szene: 0,4 Prozent.

Amoklauf war schon abgeblasen

Den Plan zweier Schüler zu einem Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln gab es schon vor über zwei Wochen nicht mehr, lange vor dem Eingreifen der Polizei.

Diese überraschende Einschätzung ließ die Staatsanwaltschaft Köln nach neuen Ermittlungen wissen: „Wir sind zunächst davon ausgegangen, dass sich ein 17- und ein 18-jähriger zu einem Verbrechen verabredet haben“, sagte Behördensprecher Alf Willbacher, Wir haben aber keinen Haftbefehl beantragt“. Denn jetzt wisse man, dass beide schon Anfang November von ihrer Idee „strafbefreiend zurückgetreten“ waren. Das sei durch die Auswertung der beiden Schüler-PC und der gesicherten „chat“-Protokolle bewiesen worden.

Der 18-jährige hat demnach vor bereits vier Wochen seinem jüngeren Kumpel gesagt: „Ich mache das nicht!“ Außerdem hat er Pfeile und die Sehne der Armbrust zurückverlangt, mit der nach Angaben der Polizei angeblich ein Massaker verübt werden sollte. Daraufhin hat der 17-jährige seinen Plan fallen lassen: „Alleine mache ich das nicht!“

Als er später von der Polizei dennoch auf seine frühere Absicht angesprochen wurde, hat er sich offenbar in Panik vor eine Straßenbahn gestürzt, um sich zu töten. Diesen Gedanken hatte er auch im „chat“-Verkehr mit seinem Kumpel erwähnt. Bei dem 18-jährigen besteht ebenfalls eine Suizid-Gefahr. Nachdem er noch einmal vernommen worden war, brachte ihn eine Notärztin in eine Klinik, die ihn erst einmal psychiatrisch betreut. (pbd)

Demo gegen Überwachungswahn

Am 24.11.2007 wird in Köln zur Demo gegen den Überwachungswahn aufgerufen. Alle Informationen zur Demo gibt es hier auf der Homepage von Freiheit ist Sicherheit (FIS). Das Ende der Demo wird der Bahnhofsvorplatz sein, wo es ein „offenes Megaphon“ sowie einen Stand geben wird, an dem Organisationen sich präsentieren können. Vor Ort sind laut internen Infos zur Zeit der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, FIS und die Piraten Köln mit Info-Material.
(Autor: jf)

iPhone: Vodafone klagt gegen T-Mobile

Vodafone Deutschland ist sauer, weil Konkurrent T-Mobile in Deutschland das iPhone exklusiv vertreiben kann und das Gerät ausschließlich mit einer Karte von T-Mobile funktioniert.

Wie die Süddeutsche Zeitung sowie diverse andere Medien berichten, will Vodafone mit einer Klage gegen T-Mobile klären lassen, ob ein solcher Exklusiv-Vertrieb zulässig ist. Das Landgericht Hamburg soll bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen haben, was laut Welt.de von einem Telekom-Sprecher bestätigt wurde (was genau in der Einstweiligen Verfügung drin steht, konnte ich den Berichten nicht entnehmen).

Vodafone-Deutschland-Chef Friedrich Joussen wird mit der Aussage zitiert, es gehe ihm nicht darum, den Vertrieb des Konkurrenten zu unterbinden. „Ich will mit der Einstweiligen Verfügung geklärt haben, ob diese Koppelgeschäfte erlaubt sind“, heißt es bei Welt.de

Update: Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung wird T-Mobile das iPhone nun auch ohne Vertragsbindung für 999 Euro verkaufen, so teltarif.de – eine offizielle Bestätigung wird heute nachmittag erwartet.

Piratensender

Von den bisherigen Urlaubsvertretungen hier kenne ich die Goldene Regel für den Lawblog: Keine Experimente! Die Leserinnen und Leser des Lawblog wollen Law und Udo Vetter. Wenn Udo Vetter im Urlaub ist (heute abgeflogen), dann zumindest Law.

Deshalb bin ich sehr froh, dass folgendes Thema auch eine rechtliche Seite hat. Es geht um meine Erfahrung mit einem FM-Transmitter. Dabei handelt es sich um eine Art Piratensender für Privatpersonen. Praktisch für all jene, die Berge von Musik im Laptop oder MP3-Player haben – aber nicht wissen, wie man das im Auto oder über die Hifi-Anlage im Wohnzimmer hören kann. Nur die neueren Anlagen haben einen (USB-)Eingang, mit dem man zum Beispiel seinen MP3-Player ans Autoradio anstöpseln kann.

Ein FM-Transmitter, etwa so groß wie ein Feuerzeug, schließt diese Lücke. Er wird an den MP3-Player-Kopfhörerausgang angeschlossen und sendet dann die Musik an die Autoradio-Antenne, so wie das WDR oder Antenne Düsseldorf auch tun. Tolle Idee, wie ich finde. In den USA gibt es diese Geräte schon länger, seit einigen Monaten werden sie auch immer häufiger auf dem deutschen Markt angeboten. Früher waren sie nämlich verboten (jetzt wird es lawisch).

Für 17,95 Euro habe ich kürzlich einen FM-Transmitter gekauft. Mein erster Eindruck: enttäuschend. Ich stellte beim Sender und beim Radio die gleiche Frequenz ein und hörte überwiegend Rauschen. So als hätte ich Radio Honolulu eingestellt. Und dafür 17,95 Euro? Der kritische Verbraucher beschwert sich in solchen Momenten bei der Verbraucherzentrale oder liest die Bedienungsanleitung. Ich habe die Bedienungsanleitung gelesen, was sehr hilfreich war.

Demnach sind die FM-Transmitter hier erst seit 8.2.2006 durch eine Verfügung der Bundesnetzagentur erlaubt worden. Allerdings wurde die maximale Sendeleistung begrenzt auf „50 nW (ERP)“ Was auch immer das sein mag. Das diene dem „angemessenen Schutz vor funktechnischen Störungen anderer Geräte“. Der Schutz anderer Geräte ist so gut, dass das eigene Gerät sinnlos ist.

Aber Stopp: Es gibt auch einen „Power-Modus“, wie die Bedienungsanleitung schreibt. Um ihn zu nutzen, muss man beim Batterie-Einlegen eine bestimmte Taste drücken. Und man muss wissen, dass das in allen EU-Ländern verboten ist (wegen EU-Richtlinie 1999/5/EG RTTE). Ich bin also extra in die Schweiz rüber, um das mal auszuprobieren. Dort funktionierte es super: Selbst aus zwei Metern Entfernung schickte der FM-Transmitter die Musik störungsfrei ans Radio – fast so, als ob ein Sender meine Wunschmusik spielt.

Außerhalb der EU werde ich das Ding jetzt immer bei mir haben.

PS: Es kommt übrigens sehr gut an, wenn die Liebste an ihrem Geburtstag aus dem Küchenradio plötzlich eine Sondersendung hört. Aber nicht vergessen, dass auch bei selbst produzierten Sendungen für das empfangsbereite Radio natürlich GEZ-Pflicht besteht.

Zwischenablesung zahlt der Vermieter

Wenn der Mieter auszieht, muss er nicht die Kosten für eine Zwischenablesung (Heizung, Strom, Wasser) tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Nach Auffassung der Richter handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um – nicht umlagefähige – Kosten der Verwaltung. Nach dem Gesetz sind unter Betriebskosten nur solche Kosten zu verstehen, die dem Vermieter durch das Eigentum an dem Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen (§ 556 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die „Nutzerwechselgebühr“ fällt in einem Mietverhältnis aber nicht in wiederkehrenden, periodischen Zeiträumen an, sondern lediglich einmal, nämlich im Zusammenhang mit dem Auszug des Mieters.

Allerdings besteht die Möglichkeit, etwas anderes im Mietvertrag zu vereinbaren. Sind die Kosten dort auf den Mieter abgewälzt, muss er sie auch tragen.

Pressemitteilung des BGH

Nebelkerzen?

Matthias Böse* hat den Präsidenten des Bundeskriminalamtes interviewt.

Jörg Ziercke stand zu vielen aktuellen Fragen Rede und Antwort. Interessant sind insbesondere Zierckes Angaben zur Vorratsdatenspeicherung (ab 16:37 Min.). Ob Clemens Rasch, Anwalt der Musikindustrie, hiervon angetan ist? Der Jurist hatte sich öffentlich darauf gefreut, auf die Datenberge zugreifen zu können. Oder wirft der BKA-Präsident Nebelkerzen?

Zum Interview.

*Matthias Böse studiert Rechtswissenschaft. Er führte das Interview für das OSRadio am Rande eines Vortrags, den Jörg Ziercke an der Universität Osnabrück hielt.

Nicht jeden Tag

Die Rechnung lautete auf acht Euro. Ich bezahlte zehn Euro. Die Kellnerin lächelte und sagte:

Danke. Zwanzig Prozent Trinkgeld kriege ich auch nicht jeden Tag.