Auf dem Bahnsteig

Schwarzer Mantel, schwarze Kleidung, ein Holster (fürs Handy). Das reichte angeblich einer Angestellteni im Berliner Bahnhof Zoo, um die Polizei auf einen Fahrgast hinzuweisen. Sie will in dem Holster eine halbautomatische Waffe gesehen haben. Auf dem Cottbuser Bahnhof schlug die Polizei von hinten zu, rang den „Verdächtigen“ zu Boden und legte ihm Handschellen an, berichtet der Berliner Kurier.

Wie sich herausstellte, handelt es sich bei dem Mann um den bekannten Kriminalbiologen Dr. Mark Benecke. Die Polizei zieht ihn bundesweit gerne bei komplizierten Kriminalfällen zu Rate. Die Cottbuser Beamten kannten ihn aber anscheinend nicht. Überdies beteuert Benecke, dass er an dem Tag überhaupt nicht in Berlin war.

Ein Einzelfall?

Einer meiner Mandanten, ein gebürtiger Marokkaner, hat vor kurzem auch mit dem Gesicht nach unten in Köln auf dem Bahnsteig gelegen. Er war der Schaffnerin im Intercity verdächtig vorgekommen. Wahrscheinlich, weil er sich modisch kleidet, keinen Bart hat, mit iPod und Notebook reist.

„Überspringen“ lässt auf sich warten

Bei der Installation von Norton AntiVirus 2008 kommt die Aufforderung, einen Norton Account zu installieren. Das habe unter anderem den Vorteil, dass der Aktivierungscode gespeichert wird und bei einer Neuinstallation nicht eingegeben werden muss. Gleichzeitig erscheint das übliche Registrierungsformular.

Keine Lust auf einen Norton Account? Womöglich kein Problem, einfach mal unten rechts „Weiter“ drücken. Das Feld wird zurückgesetzt, erneut die Aufforderung, einen Account anzulegen. Spätestens jetzt gibt wahrscheinlich ein Großteil der Nutzer auf – und persönliche Daten preis.

Dabei muss man nur noch ein- oder zweimal auf „Weiter“ klicken. Dann poppt nämlich – endlich – auch das Feld „Überspringen“ auf. Ist dem Hersteller eigentlich klar, dass er mit solchen Mätzchen sein seriöses Image aufs Spiel setzt? Jedenfalls bei Stammkunden, die so was bisher nicht gewohnt waren.

Ich jedenfalls werfe nächstes Jahr auch mal einen Blick auf die Konkurrenz.

Juristisches Outsourcing

Der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch rühmt sich laut heise online damit, dass die Polizei seiner Firma proMedia beschlagnahmte Computer zur Auswertung schickt. proMedia arbeitet im Auftrag der Musik- und Filmindustrie. Die Gesellschaft ist führend bei der Verfolgung von Tauschbörsennutzern.

„Opfer“, Jäger und Sachverständige sind schon mal identisch. Fehlt nur noch, dass proMedia auch die Anklageschriften oder Strafbefehle entwirft.

Anwaltsregister

Ein elektronisches Rechtsanwaltsregister ist seit gestern zu erreichen. Das bundeseinheitliche Register ersetzt die zahlreichen bislang von den Gerichten geführten Anwaltslisten. Es wird von der Bundesrechtsanwaltskammer geführt.

Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist.

Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion an.

Diplomatisch

Post vom Amtsgericht:

Eine Güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos, da sich aus dem bisherigen Vorbringen ergibt, dass die Parteien gefestigte, unterschiedliche Positionen zur Sach- und Rechtslage haben.

Das ist sehr diplomatisch ausgedrückt.

Ein Monat

Mein Mandant ist schuldunfähig. Statt ihn wegen Straftaten zu verurteilen, hat ihn das Gericht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Nach einem Jahr wird überprüft, ob die Einweisung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dies hat das zuständige Amtsgericht getan. Die Bewährung wurde abgelehnt.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts habe ich sofortige Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Diese Akteneinsicht hätte ich an sich schon gerne vor der Anhörung gehabt, die dem Beschluss des Amtsgericht voranging. Aber das Gericht beraumte den Termin so kurzfristig an, dass ich die Unterlagen vorher nicht mehr einsehen konnte.

Meine sofortige Beschwerde und das erneute Akteneinsichtsgesuch ging am 10. Oktober 2007 beim Gericht ein. Heute, mehr als einen Monat später, erhalte ich die Akte, auf die ich zur Beschwerdebegründung angewiesen bin. Schon eine beachtliche Leistung. An sich sollen Freiheitsentziehungssachen beschleunigt bearbeitet werden. Immerhin sitzt da ein Mensch hinter Gittern – zu Unrecht möglicherweise.

Saatgut und Dünger

Stützt sich das Bundeskriminalamt bei Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der „militanten gruppe“ auch auf „Erkenntnisse“ aus Stasi-Akten? Akten, die bei der Überwachung damaliger Regimegegner entstanden sind? Telepolis berichtet das und nennt Beispiele. Das Bundeskriminalamt soll die Akten extra bei der Stasi-Behörde angefordert haben.

Man kann nur beten, dass es eine Ente ist.

Falls nicht, finde ich zumindest als Strafverteidiger etwas Positives. Wer so schändlich ermittelt, hat es nicht anders verdient, als dass ausgerechnet damit der Zug in Richtung gesetzlich festgeschriebener Beweisverwertungsverbote Fahrt aufnimmt.

„Beweismittel“ mit dem Stasi-Gütesiegel sind jedenfalls bestens geeignet, Saatgut und Dünger für eine in Deutschland bisher verkümmerte Spezies herzugeben. Die Frucht des verbotenen Baums.

Kurze Bezeichnung

Gerichte wollen ja immer ein Empfangsbekenntnis zurück. Das Amtsgericht Velbert möchte in einer Familiensache bestätigt bekommen, dass wir folgende Unterlagen erhalten haben:

bSe081007 (+So)

Im Briefumschlag war ein Schriftsatz der Gegenseite vom 8. Oktober 2007. Außerdem eine Auskunft des Rententrägers zum Versorgungsausgleich. Mit der auf dem Formular geforderten „kurzen Bezeichnung des Schriftstück“ kann man es anscheinend auch übertreiben.

Aber mit ein wenig Auslegung wird’s schon passen.

Dreifache Sicherheit

Ein Kollege hat gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Mit Einschreiben/Rückschein. Vorab per Telefax. Und vorab per E-Mail.

Okay, die Sache betrifft ihn selbst …

Filme von der linken Spur

Wohl im Überschwang für eine Freudenfeier hat sich ein 28-jähriger aus Süddeutschland auf der Autobahn 42 bei Herne ein Strafverfahren eingehandelt. Während eine Hochzeitsgesellschaft im Autokorso auf dem rechten Fahrstreifen fuhr, überholte der Mann mit seinem Auto die Kolonne auf dem linken Streifen, bremste dort auf etwa 40 km/h ab und filmte dann die rechts vorbeifahrenden Hochzeitsgäste.

Dabei hatte er offenbar die Autofahrer hinter sich vergessen: Die konnten nur durch Not- und Vollbremsungen schwere Auffahrunfälle vermeiden. Der fahrende Filmer muss sich jetzt wegen einer Straßenverkehrsgefährdung verantworten, die mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. (pbd)

Weniger unerträglich

Ich hätte es für denkbar gehalten, dass der eine oder andere Abgeordnete verfassungswidrige Gesetze abnickt, weil er dämlich ist. Und es nicht rafft, was er beschließt. Ebenso konnte ich mir vorstellen, dass Abgeordnete faul sind und gar nicht lesen, worüber sie abstimmen. Auch wenn ich es ungern laut sage, hielt ich es sogar für möglich, dass der eine oder andere Bundestagsabgeordnete sich beim Hammelsprung verläuft, wenn jemand vorher einen Briefumschlag in seinem Büro vergisst.

Allerdings war es für mich bislang unvorstellbar, dass Abgeordnete ein Gesetz verabschieden, das sie für verfassungswidrig halten. Aber das ist jetzt geschehen. Abgeordnete der SPD geben es in einer Erklärung (PDF, siehe Seite 13031) zu ihrem Verhalten bei der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung und die neuen Abhörbefugnisse offen zu:

Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Begründet wird diese merkwürdige Berufsauffassung mit dem Hinweis, immerhin trage das Gesetz „nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn“. Was ist denn das für ein Argument? Der einfache Bundestagsabgeordnete reagiert also nicht mehr auf Verfassungsbrüche, wenn er vorher – kurz – nachdenken muss. Apropos selbst denken: Ist der Bundestag nicht das Haus, in dem ein juristischer Dienst auf Fingerschnipp jeden Paragrafen-Pups seziert?

Weiteres Argument: Man habe doch schon so viel erreicht. Durch einige Milderungen zu den ursprünglichen Plänen sei die Sache „weniger unerträglich“. Das ist eine Formulierung mit Ewigkeitswert. Sie wird mich noch erheitern, wenn es längst unerträglich ist.

Furcht vor dem, was geschehen könnte

Von JENS FERNER

Wir haben eine interessante Tendenz zur Zeit: Viele sagen, dass ja durch die Vorratsdatenspeicherung keine Inhalte, sondern „nur“ Verbindungsdaten gespeichert werden. Dies ist ja keine echte Überwachung, da man immer noch sprechen kann. Um die hier lauernde Gefahr zu verstehen, muss man erst mal sehen, dass wir beginnen, in einer Welt zu leben, in der nicht mehr „Schuld“ zählt, sondern nur noch der „Verdacht“.

Unsere Ermittlungsbehörden suchen Verdachtsmomente und aufgrund dieser Verdachtsmomente werden dann Verfahren geführt, in denen erst die Schuldfrage geklärt wird. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass mit zunehmenden Datenbergen, die zunehmend kontrolliert werden, auch zunehmend Verdachtsmomente entstehen.

Früher war es ein Verhalten, das verdächtig machte: Ein seltsames Verhalten im Einkaufsladen etwa hat den Ladendetektiv aufmerksam gemacht. Oder das „herumstreunen“ um dunkle Häuser. Es waren bestimmte, konkrete Verhaltensweisen, die den konkreten Menschen in der konkreten Situation verdächtig gemacht haben.

Heute aber, durch die abstrakte Form der „Daten“, ist dies nicht mehr nötig: Es reichen abstrakte Muster, etwa, wer wie oft etwas nur noch bar bezahlt hat. Wer bestimmte Bücher kauft oder ausleiht – oder zu bestimmten Menschen Kontakt hat. Unsere nicht fassbaren Daten, die damit verbundenen Spuren, ermöglichen nicht nur die von der Person losgelöste massenhafte Analyse von Sachverhalten, sondern zudem auch – abhängig von der Speicherdauer- eine dauerhafte und rückwirkende Prüfung.

Es ist nicht mal mehr ein einzelnes bestimmtes Verhalten, sondern erst die Zusammenstellung von Verhaltensweisen, die dazu führen können, dass man „verdächtig“ wird. Es ist nicht mehr die Handlung X, sondern die Handlungen X,Y und Z – jede für sich unverdächtig – die dann, quasi aus dem Nichts, den normalen Bürger zum Verdächtigen machen.

Die Vorratsdatenspeicherung tut nicht weh. Jedenfalls nicht dem einzelnen Bürger: Er sieht es nicht, und genau genommen wird da auch nur länger festgehalten, was in der Praxis mitunter (je nach Anbieter) bereits gespeichert wurde. Es ist kein Wunder, dass der Bürger den Aufschrei mancher Bürgerrechtler erst mal nicht versteht. Er wird es aber verstehen, wenn er plötzlich gefragt wird, warum er denn zum Zeitpunkt X zur Person Y Kontakt gehabt hat.

Etwa weil er auf eBay zu einem Artikel etwas gefragt hat, unwissend, dass der Verkäufer Hehlerware oder Plagiate verkaufte. Der Bürger wird es verstehen, wenn er gefragt wird, warum er regelmässig am Ort X einkauft und immer nur bar zahlt, warum er die Kneipe Y regelmässig besucht und zu den Mit-Studenten A und B regelmässigen Kontakt pflegt. All dies geht mit der Vorratsdatenspeicherung unter Zugriff auf weitere bereits bestehende Datenbanken.

Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Wir dürfen sagen was wir denken, sprechen mit wem wir möchten. Auch die Vorratsdatenspeicherung verbietet dies nicht. Doch wenn erst mal dem Einzelnen klar wird, dass jedes Verhalten einen „Verdachtsmoment“ erzeugen kann, wird er nicht mehr frei und unbedacht handeln: Wir alle werden, vor jeder Aktion, überlegen wie man es deuten kann und – ganz wichtig – wie es auch falsch gedeutet werden kann.

Der Unschuldige, der seine Freiheit nutzen möchte, wird sie mitunter nicht mehr nutzen, weil er Sorge hat (und haben muss), dass etwas falsch verstanden werden kann und er „Verdächtiger“ wird. Doch wenn wir uns selbst schon gängeln, weil wir selbst damit rechnen, dass ein Irrtum uns verdächtig werden lässt – wie weit ist es dann vom Recht noch bis zur Willkür?

Vor einiger Zeit gab es eine Mail, die an Mitarbeiter einer Uni verschickt wurde, in der darum gebeten wurde, Studenten zu melden, die „auffällig“ ihr Leben verändern. Dazu gehörte ausdrücklich der religiöse Lebenswandel hin zum Islam. Hinzu kam zeitgleich die Diskussion ein „Konvertiten-Register“ einzuführen. Vor diesem Hintergrund wird sich in ein paar Monaten, wenn die Vorratsdatenspeicherung existiert, jeder gut überlegen, wie ein nachvollziehbarer Kontakt zu einem „auffälligen Menschen“ sich auswirken könnte. Da helfen Demokratie und Rechtsstaat letztlich wenig, wenn wir alle uns in der Ausübung unserer Grundrechte letztlich selbst zensieren.

Zu den einzelnen Freiheiten, die uns zustehen, gehört immer auch die Freiheit, davon Gebrauch zu machen. Ein Rederecht macht wenig Sinn, wenn ich erst erklären muss, warum ich reden will. Mit dem „warum“ steht und fällt das jeweilige Grundrecht. Das öffentliche „warum“ verhindert jede freie Ausübung eines Grundrechts, denn der staatliche Kontrollapparat wird dorthin verschoben, wo er als letztes landen darf: In unseren eigenen Kopf.

In der modernen Welt ist es nicht mehr der Staat, der zensiert oder kontrolliert, wir selbst sind es, aus Furcht vor dem was geschehen könnte. Der stärkste Überwachungsstaat ist nicht der, in dem durch staatliche Behörden die Freiheit unterdrückt wird, sondern in dem die Bürger selbst („freiwillig“) auf die Ausübung der pro forma bestehenden Grundrechte verzichten. Aus Angst vor dem verdachtsbezogenen Ermittlungsstaat, der auf dem Papier immer noch Rechtsstaat genannt werden darf, denn Grundrechte gibt es ja weiterhin – wir haben nur Angst sie zu gebrauchen.

Nun, ihr habt nichts zu verbergen? Das mag sein, denn es ist die Entscheidung eines jeden einzelnen, ob er seine Privatsphäre in die Öffentlichkeit trägt oder nicht. Verbieten darf man es ihm nicht, auch dies ist Ausdruck von Freiheit. Mir ist aber noch niemand begegnet, der sich nicht hin und wieder die Freiheit nimmt, etwas zu entscheiden, ohne jedem zu erklären, warum er sich so entschieden hat.

Wer meint, nichts zu verbergen zu haben, der übersieht, dass er sich täglich die Freiheit nimmt, im Stillen Entscheidungen zu treffen. Wenn selbst die Entscheidung, bei welchem Bäcker man wie oft seine Brötchen holt, plötzlich für den Staat von Interesse sein wird, wird auch dem letzten klar werden, dass er etwas zu verbergen hat.

Shakespeare schrieb es Macbeth in den Mund: „Thought is Free“, „Das Denken ist frei“ – wie kann es das noch sein, wenn es vollständig der Öffentlichkeit preisgegeben wird?

Wir, die Schmierfinken

„Blogs sind … der Tummelplatz für Menschen, die zu feige sind, ihre Meinung frei und unter ihrem Namen zu veröffentlichen.“

Damit nicht genug. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Michael Konken lässt in einer Rede Dampf ab – übers böse Internet:

Das Internet ist eine Plattform auch für Schmierfinken ganz besonderer Art. Schmierfinken, die sich als Journalisten bezeichnen, die aber Persönlichkeitsrechte verletzen, sich nicht an unsere Postulate wie Wahrhaftigkeit, Objektivität, Vollständigkeit halten. Sie treiben ihr mieses Geschäft mit Veröffentlichungen, gegen die wir oft rechtlich nicht vorgehen können, die aber nicht selten ihre Voyeure finden.

Die passenden Worte hierzu finden Thomas Knüwer und Thomas Mrazek. Besonders gut gefällt mir natürlich folgender Einwurf des Handelsblatt-Reporters Knüwer:

Ist das Lawblog, in dem der Anwalt Udo Vetter über Recht und Rechtssystem schreibt, kein journalistisches Produkt? Obwohl er unterhaltsamer schreibt als all die Journalisten – und sicher kundiger ist?

Zur Relativität des Mediums Papier habe ich neulich was Schönes bei Don Alphonso gelesen.