Bankkassiererin betuppt Kinder
Volksverhetzung im Erwerbslosen Forum?
Palace Park: Sexualstraftäter willkommen
HTML-Code gucken streng verboten
Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, der in Niedersachsen Aufsehen erregt, die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen sechzigjährigen Verurteilten aufgehoben und den Mann freigelassen.
„Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 90 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 170 km/h.“
Das kann drei Monate Fahrverbot geben. Der Mandant bat ausdrücklich darum, ihm kein schönes Wochenende zu wünschen.
Die Lebenspartnerin von Andrej H., der als mutmaßliches mitglied der „militanten gruppe“ derzeit von der Untersuchungshaft verschont ist, beschreibt in ihrem Blog den Überwachungsdruck der Polizei.
Das ist sehr mutig.
Bei der Spedition N. kam es zu Diebstählen. Verdächtigt wurde auch Mitarbeiter D. Beweise gegen ihn fanden sich aber nicht. Aber wie es aussieht, hat D. später doch einen Fehler gemacht. Zumindest aus Sicht der Kriminalpolizei:
Jedoch ist festzustellen, dass D. zum 31. August 2007 gekündigt hat. Seitdem sind keine weiteren Diebstähle bei der Spedition zur Anzeige gebracht worden. Es ist somit davon auszugehen, dass sich hierdurch der Tatverdacht gegen D. erhärtet hat.
Zum Glück kenne ich keinen Richter, dem man so eine messerscharfe Logik nicht wenigstens ausreden könnte.
Aus einem Unfallbericht:
Noch vor Belehrung erklärte 01, dies sei das vierte Auto, das sie dieses Jahr kaputt fährt. Sie sei bereit, ein Bußgeld zu zahlen.
Mit solchen Äußerungen kann man sich einiges verbauen. Zum Beispiel die Möglichkeit, dass das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung routinemäßig eingestellt wird. Nicht auszudenken auch die Scherereien, wenn so eine Äußerung mal in die Führerscheinakte gelangt.
Kommentar des Mandanten, der mir den Kostenvorschuss in bar überreichte:
Das war mein neues Tattoo…
Juchhu, es gibt mal wieder eine Bloghitparade. Diesmal misst der Popkulturjunkie mit Googles Hilfe etwas, was bei all dem Gedöns um Klickzahlen weitgehend unbeachtet blieb: die Zahl der Feed-Abonnenten.
Aus einem Polizeibericht:
Nach kurzer Verfolgung konnte der Verdächtige von Polizeihund Tom gestellt werden.
Die Personenbeschreibung war dürftig. Männlich soll der Täter gewesen sein, etwa einsachtzig groß. Einen „dicken Bauch“ soll er gehabt haben. Das war’s.
Was macht also ein Polizeibeamter, der den Täter ermitteln soll? Er fertigt vom Beschuldigten Porträtfotos an. Diese Porträtfotos legt er dem Zeugen mit Porträtfotos anderer Personen vor.
Der dicke Bauch ist kein Thema.
Ich gehe heulen.
Kontoauszug für ein Privatdarlehen. Eine Raiffeisenbank berechnet Folgendes:
Zinsen auf Verzugszinsen 0,14 EUR
Und ich dachte, so was ist verboten.
Ein Richter am Oberlandesgericht Oldenburg soll von einem Beschuldigten 5.000 Euro für die Einstellung des Strafverfahrens verlangt haben. Der geständige Jurist und seine Frau, eine Staatsanwältin, sollen hoch verschuldet sein. Gegen die Ehefrau wird mit dem Verdacht ermittelt, sie habe eigene Akten von ihrem Mann bearbeiten lassen, heißt es in diesem Bericht. Weitere Details in den Ostfriesischen Nachrichten.
Aus einem Fax mit dem Betreff „Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch“:
… Falls Sie über entsprechende Erfahrungen verfügen und an einem neuen Mandat interessiert sind, möchten wir Sie bitten, schnellstmöglich mit uns vorab per Telefax Nr. … Kontakt aufzunehmen und entsprechende Erfahrungen sowie umgehende Einsatzbereitschaft zu signalisieren.
Adressiert ist die Sendung „An alle Fachanwälte für Strafrecht“.
Auch wenn es für große Sachen in unserer Branche mittlerweile, wenn auch eher selten Pitches gibt, dürfte sich die Zahl der Bewerber hier eher in Grenzen halten. Ahnend, was mich erwartet, bin ich jedenfalls nicht zu einer Antwort motiviert.