Und dann war da gerade noch der Anrufer, der stolz darauf ist, dass seine Handynummer auf „69“ endet.
Hö hö.
Und dann war da gerade noch der Anrufer, der stolz darauf ist, dass seine Handynummer auf „69“ endet.
Hö hö.
Brief vom Amt:
Sehr geehrter Herr Vetter,
in Ihrem Schreiben vom 20.09.2007 beantragen Sie Akteneinsicht.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Sie können die Hausakte in meinem Büro, Zimmer 217, prüfen. Bitte vereinbaren Sie mit mir unter Telefon Nr. … einen Besuchstermin. …
Kein Wort, warum mir die Akte nicht, wie beantragt, zugesandt werden kann. Ich schreibe zurück, dass eine Fahrt zu der Behörde Zeit und Geld kostet und – offensichtlich – nicht in vernünftigem Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht. Außerdem habe ich die Frage gestellt, ob ich die Akte dann auf dem Amt kopieren soll. Oder ob sie für mich kopiert wird.
Vielleicht ist es darauf möglich, mir eine Kopie der Akte zu schicken. Wobei ich natürlich gleich mit versprochen habe, dass mein Mandant die Kosten übernimmt.
Das private Interesse eines Polizeigrenzbeamten an vorbeifahrenden hübschen blonden Autofahrerinnen führte den Mann auf die Anklagebank. Der Beamte hatte Dienst mit einem Kollegen an einem Autobahn-Grenzübergang zu den Niederlanden, als zwei blonde Frauen von „optisch angenehmer Erscheinung“ vorbeifuhren. Der Beamte entschloss sich, die jungen Frauen für eine Kontrolle anzuhalten, obwohl er nur Interesse an der Herstellung eines privaten Kontaktes hatte.
Nach nur flüchtiger Kontrolle der Papiere fragte er die beiden Niederländerinnen, ob sie feste Freunde hätten. Als diese die Frage bejahten, erklärte er, sie sollten diese doch sausen lassen und mit ihnen kommen, weil sie – die Polizisten – doch auch ansehnliche Personen seien. Der Beamte forderte die Dame seines Interesses dann zu einem Handy-Foto von sich und ihr auf.
Diese wiederum, angesichts der Kontrollsituation völlig verunsichert, willigte eine. Dabei umarmte der Beamte zunächst die Auserkorene, anschließend versuchte er sie auf den Mund zu küssen und kniff ihr in das Gesäß. Als er nun auch noch nach der persönlichen Telefonnummer verlangte, verweigerte ihm dies die junge Frau. Daraufhin forderte er sie auf, ihm dann aber ihre e-mail Adresse zu überlassen.
Die nunmehr weiter verunsicherte Frau ließ sich schließlich darauf ein. Während sie dann bereitwillig die Adresse aufschrieb stellte der Beamte sich hinter sie, umfasst ihre Hüften und machte eine kopulierende Bewegung. Als die junge Frau dies bemerkte, drehte sie sich sofort weg, wobei der Polizist erneut versuchte sie zu küssen. Erst danach erklärte er die Kontrolle für beendet und ließ die jungen Frauen weiterfahren.
Das Landgericht Aurich sah den Straftatbestand der Nötigung als erfüllt an, weil der Angeklagte die Niederländerinnen vorsätzlich dazu genötigt hatte, ihre Fahrt zu unterbrechen, sich der angeblichen Kontrolle zu unterziehen, sowie zahlreiche Handlungen des Polizisten zu dulden.
Das Landgericht hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Revision vorm Oberlandesgericht Oldenburg führte zur Bestätigung des Schuldspruchs. Wegen Mängeln in der Abwägung maßgeblicher Umstände für die Bestimmung des Strafmaßes wurde die Sache jedoch zur neuen Festsetzung der Strafe an das Landgericht zurückverwiesen (1 Ss 218/07).
(Pressemitteilung des OLG Oldenburg, gefunden im Jura Weblog)
Wie es aussieht, hat sich eine Firma mit Verbindungen zu einem gewissen Mario D. nichts Geringeres als eine bei Google hochgelistete Domain der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf geschnappt. Unter http://www.rak-ddorf.de/ findet sich nicht mehr das offizielle Angebot der Kammer, sondern eine Seite mit Werbung. Bei der Denic ist Herr D. als administrativer Ansprechpartner eingetragen.
Ob Mario D. morgen Freude hat, seine Faxe zu lesen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Kammer bereit ist, sich kampflos vorführen zu lassen, geschweige denn eine Ablöse für die „Domainrettung“ zu zahlen.
Begnadete Abmahnanwälte sollten sich in der Mitgliederliste locker finden lassen.
Unter der weniger bekannten und bislang kaum verwendeten Domain
http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/ ist das Angebot der Kammer noch abrufbar.
Nachtrag: Wie ich erfahren habe, hat die Anwaltskammer Düsseldorf die Domain zum 1. Oktober 2007 bewusst auslaufen lassen. Man will, so die offizielle Begründung, künftig nur noch unter der Lang-Adresse auftreten. Das muss man, wie es aussieht, jetzt nur noch Google erklären…
Aus dem Brief eines jugendlichen Untersuchungsgefangenen:
Sehr geehrter Herr Richter,
ich wollte Sie bitten, mir schnellstmöglich eine Telefongenehmigung zu schicken, damit ich so bald wie möglich meine Mutter anrufen kann.
Die Entscheidung des Gerichts:
… wird die Führung eines Telefongesprächs des Beschuldigten aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gefangener nicht genehmigt. Der Beschuldigte erhält Besuch.
Wenn der Gefangene also einmal im Monat von seiner Schwester besucht wird, die Mutter wegen Krankheit und mangels Fahrgelegenheit nicht 350 Kilometer anreisen kann, ist ein Telefonat schon zu viel verlangt. So definiert sich Gleichheit ganz unten.
Aus einem Protokoll der Polizei:
Zu Beginn meiner Vernehmung zur Sache ist mir eröffnet worden, welche Tat mir zur Last gelegt wird: Beihilfe zum Pkw-Diebstahl, Versicherungsbetrug (Unfallbumserei).
Unfallbumserei ist neu für mich. Ein Fachbegriff kann es auch nicht sein. Nicht mal Google findet einen Treffer.
In Frankfurt ist die Gerichtskasse schneller als die Staatsanwaltschaft. Jedenfalls erhalten wir jetzt schon zum wiederholten Mal die Rechnung über 12 Euro für die Akteneinsicht, bevor wir überhaupt die Akte bekommen haben. Die Akte trudelt meistens einige Tage später ein.
Nachtrag: Offensichtlich bin ich nicht der einzige, dem das aufgefallen ist. Wie ich gerade sehe, enthalten die Schreiben der Staatsanwaltschaft jetzt den Hinweis, die Rechnung werde automatisiert von einer „Zentralstelle“ versandt. Deshalb könne die Rechnung bereits vor Eingang der Akte eintreffen.
Für die freie Wirtschaft wäre das kein Erfolgsmodell.
Ich hatte heute die Ehre, dass allein für mich bei der Innenreinigung von Mr. Wash das Pkw-Transportband abgeschaltet wurde. Hätte ich auch dran denken können, dass man den Schlüssel beim Aussteigen aus dem Zündschloss nehmen soll. Und demgemäß mit Schlüssel in der Hosentasche nicht losfahren kann.
Die Mitarbeiter reagierten übrigens freundlich. Im Gegensatz zu den anderen Kunden. Wird anscheined ein Sport jeden anzugeifern, dem ein Missgeschick passiert.
Das Gericht sendet mir die Kopie eines Schriftsatzes. Eingereicht von meinem eigenen Mandanten, dem Beklagten. Darin erkennt er die Forderung an. Das überrascht mich inhaltlich nicht. Man hängt halt gegenüber der Telefonfirma drin, wenn man einen Handyvertrag für einen Freund mit schlechter Schufa abschließt und nicht darauf achtet, ob der Freund wie versprochen die Rechnungen zahlt.
Ich frage mich nur, wieso erkennt der Mandant die Forderung selbst an und sagt mir nicht mal Bescheid? Glaubt er, dass ich die Akte nicht mehr zu Gesicht bekomme? Und dementsprechend vergesse, meine bisherige Tätigkeit abzurechnen?
Wenn ja, hätte er mir in dem Schreiben auch gleich noch das Mandat entziehen müssen. So lange das nicht der Fall ist, schickt mir das Gericht weiter Post. Außerdem wäre mit der Mandatskündigung noch nicht das „Problem“ der bürointernen Wiedervorlagen gelöst.
Es muss also eine andere Erklärung geben…
Komplette Besprechung nur gebrüllt. Der Mandant hat sich herzlich für diesen Einsatz bedankt. Er fährt jetzt auch gleich zum Akustiker und lässt klären, warum das Hörgerät ausgefallen ist.
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung hat zu einem Ergebnis geführt. Der Direktor des Amtsgerichts hat den Sachverhalt überprüft und festgestellt, dass die Rechtspflegerin in ihrer Verfügung angeordnet hatte, den Kostenfestsetzungsbeschluss mit Rechtsmittelbelehrung zu übersenden.
Dies sei dann aber nicht geschehen, und zwar wegen eines Versehens der zuständigen Servicekraft, die den Beschluss geschrieben hat. Bei der „Tarifbeschäftigten“ handele es sich um eine Kraft, die ansonsten sehr sorgfältig arbeite. Deshalb müsse „im vorliegenden Fall von einem sogenannten Augenblicksversagen ausgegangen werden“.
Der Direktor des Amtsgerichts soll mir von der Servicekraft ausrichten, sie bedauere ihren Fehler. Auch der Direktor bedauert das Versäumnis.
Und ich hoffe, dass man wenigstens von diesem Amtsgericht künftig so aufgeklärt wird, wie es das Gesetz vorschreibt.
Aus einer Gewerbeanmeldung:
Einzelhandel mit Haushaltswaren, Lederwaren, Mineralien, Spezialitäten, Telefonkarten, Silberschmuck, Uhren, Batterien, Antikwaren, Spielzeug, Elektrowaren, Handyzubehör.
Schön umschrieben.
Meine Großmutter lebt in Bayern. Zum Geburtstag schenke ich ihr traditionell einen Gutschein für den Dorffriseur. Für eine Wasserwelle. Und eine Dauerwelle.
In den letzten Jahren habe ich jeweils 73,50 € bezahlt. Dieses Mal nur 73,30 €. Endlich wird mal was billiger.
Heute Morgen erklärte mir ein Richter am Landgericht, warum er in Zivilsachen kein schriftliches Verfahren anordnet:
Wenn kein Termin anberaumt wird, geht die Akte verschütt.
Nach seiner Aussage müsste die Organisation der Geschäftsstellen komplett geändert werden, um ohne Verhandlungstermine „verhandeln“ zu können. Sein Gesichtsausdruck sagte alles: ein Kraftakt, nicht stemmbar.
Dabei fragen sich täglich unzählige Anwälte, warum sie quer durch die Republik zu Verhandlungsterminen reisen, die zwei Minuten dauern und in denen nur Anträge gestellt werden. Eine Diskussion der Sache erübrigt sich ja in vielen Fällen, weil ohnehin schon alles in den Schriftsätzen steht.