… .de bald zu haben

Ich drohe ungern mit Domainpfändungen. Aber bei einem Schuldner, der den Gerichtsvollzieher renitent auflaufen lässt, muss es doch mal sein. Mal sehen, ob er seinen gut gepflegten Internetshop tatsächlich in Gefahr bringt.

Wegen 300,00 € würde ich es mir dreimal überlegen.

Früh aufstehen kostet extra

Aus einer Honorarvereinbarung:

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts wird mit einem Stundensatz von xy Euro je Stunde berechnet. Tätigkeiten vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden mit einem Aufschlag von 25 % abgerechnet.

Werde mir vom betreffenden Kollegen gleich mal das Muster mailen lassen. Im zweiten Satz füge ich zum Anfang wohl noch ein „Unaufschiebbare“ ein. Aber dann passt das schon.

Bist du subprime?

Die Deutsche Bank bangt also um 29 Milliarden. Ich werde höflich anfragen, ob ich „subprime“ bin. Man kann ja nicht wissen, wo man mit seinen Verträgen reinrutscht, wenn da so riesige Pakete geschnürt werden.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit, Immobilienfinanzierungen, wenn sie denn kein anderer haben will, zurückzukaufen. Ich würde damit schon gern dazu beitragen, der Deutschen Bank das dritte Quartal etwas angenehmer zu gestalten.

Aber natürlich nur, wenn die Quote stimmt.

Schießerei in Neuss gibt Polizei Rätsel auf

Die Schießerei vorgestern im Neusser Einkaufspark „Rheincenter“ bleibt den Ermittlern vorerst ein ungelöstes Rätsel. Obwohl, wie berichtet, zunächst sechs beteiligte Männer chinesischer Herkunft unter Tötungsverdacht festgenommen worden waren und es auch Hinweise an der Teilnahme der Tat gab, beantragte der Düsseldorfer Staatsanwalt Andreas Stüve gestern gegen keinen einen Haftbefehl: „Es fehlt der dringende Tatverdacht, der ist nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, sagte er.

Dennoch werde wegen einer versuchten Tötung weiter ermittelt: „Wer in einer so belebten Gegend so oft schießt, nimmt den Tod anderer Menschen in Kauf“, wertet Stüve die Tat. Mehr als 10 Patronenhülsen sind gefunden worden. Dennoch steht die genaue Anzahl der Schüsse nicht fest, angeblich auch nicht das Kaliber der Projektile: „Wir haben keine Waffen gefunden“, sagte der Neusser Polizeisprecher Hans-Willi Arnold.

Er berichtete, die Personalien aller Beteiligten seien „durch Ausweisdokumente“ festgestellt worden. Weder die Kriminalpolizei in Düsseldorf noch das Bundeskriminalamt habe irgendwelche Erkenntnisse gespeichert, Vorstrafen seien nicht bekannt. Zwei der beteiligten Chinesen allerdings werden sich noch wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland verantworten müssen. Von ihnen wurden vorsorglich Fingerabdrücke genommen. Die Mordkommission in Düsseldorf sucht noch immer Zeugen der Schießerei. (pbd)

Geld gegen Freiheit

Mein Mandant hatte einen Strafbefehl bekommen. 18 Tagessätze zu je 10 Euro. Die 180 Euro Geldstrafe hat er längst bezahlt.

Später kam noch eine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis auf Bewährung.

Jetzt hat die umsichtige Staatsanwaltschaft festgestellt, dass hier an sich eine Gesamtstrafe gebildet werden müsste. Zu der Umsicht gesellt sich aber das nötige Augenmaß. Denn beim Gericht hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Strafen „ausnahmsweise“ nicht zusammen zu ziehen.

Wir werden uns dagegen nicht wehren. Das Geld kriegt der Mandant ja doch höchstens im Tausch gegen einen weiteren Monat Freiheitsstrafe zurück. Das ist es dann auch nicht wert.

Kreuzchen

Mal wieder so ein Fall, in dem vieles dafür spricht, dass Verjährung eingetreten ist. Bevor ich aber auch nur ein Wort zur Sache schreibe, habe ich mir lieber von der Behörde die Akte kommen lassen. Um sie zu kopieren. Von vorne bis hinten.

Den hier in Rede stehenden Verfahrensfehler könnte man nämlich „heilen“. Dafür reichen ein paar Kreuzchen auf dem betreffenden Formular.

Derzeit sind keine drauf.

Standard-Dialoge

Können wir in der Sache nicht noch ein bisschen zusätzlichen Druck machen? Sie verstehen schon.

Klar, Sie können zum Vorsitzenden Richter gehen und ihm fünftausend Euro auf den Schreibtisch legen. Oder zehntausend.

Echt?

Wäre nur nett, wenn Sie mir vorher noch zwei Strafprozessvollmachten unterschreiben.

Neuss: MP-Feuer im Einkaufspark

Schrecken am helllichten Tag: Mehrere Asiaten haben gestern Mittag im Neusser Einkaufspark „Rheincenter“ offenbar mit automatischen Waffen aufeinander geschossen. Nachdem die Polizei durch Notrufe alarmiert worden war, fand sie Einschüsse an 5 geparkten Lieferfahrzeugen und „eine Vielzahl“ von Patronenhülsen.

Während der Großfahndung, an der auch ein Hubschrauber beteiligt war, wurden vier chinesische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 30 Jahren festgenommen. Sie und 2 weitere Chinesen sind in Deutschland ohne einen festen Wohnsitz. Bislang steht nicht fest, ob die Gruppe mit der Schießerei zu tun hatte.

Weil ein versuchtes Tötungsdelikt, so Polizeisprecher Hans-Willi Arnold, „nicht ausgeschlossen werden kann“, hat die benachbarte Kriminalpolizei in Düsseldorf sowohl die Spurensicherung wie auch erste Ermittlungen übernommen. Das Rheincenter samt Umgebung war bis zum späten Nachmittag für den Straßenverkehr komplett gesperrt. Deshalb kam es zu erheblichen Staus. (pbd)

„Verteidiger“

Aus einem Prozessbericht:

Wegen Mordes an einer Krankenschwester muss ein bereits vorbestrafter Mörder bis an sein Lebensende hinter Gittern bleiben. Das Landgericht Passau verurteilte den 42-Jährigen heute wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Außerdem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

Es folgte damit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und des Pflichtverteidigers.

Das ist ungefähr so, wie wenn dich dein Arzt absichtlich mit einer Krankheit infiziert. Kaum vorstellbar, dass es nicht zumindest sachliche Gründe gab, um es wenigstens beim Antrag auf ein „mildes Urteil“ zu belassen.

Der Wahlverteidiger hat es nach dem Bericht ja auch hingekriegt, um eine weniger harte Entscheidung zu bitten. Einige Argumente scheint er immerhin gefunden zu haben.

(Quelle des Links)

Perversion sondergleichen

Manche Rechtsanwälte sind um starke Formulierungen nicht verlegen:

Die Beschuldigung meines Mandante stellt nach der mir vorliegenden Sachverhaltsschilderung eine Perversion sondergleichen dar. Daher erstatte ich hiermit Strafanzeige gegen den angeblich Geschädigten.

Dabei steht es anhand der Aussagen (unbeteiligter) Zeugen 4 : 0. Gegen den Beschuldigten.

Drogenfrei

„Ich bin seit 16 Monaten drogenfrei.“ Und das nach 16 Monaten Untersuchungshaft. Hochachtung, sage ich dazu. Ausgerechnet im Knast von dem Stoff runterzukommen, ist wirklich eine Leistung.