Die Postbank rät:
Lernen Sie bitte Ihre Geheimzahl auswendig.
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Es ist wirklich unglaublich, wie deutsche Gerichte den Persönlichkeitsschutz kultivieren. In einem aktuellen Fall verbietet das Landgericht Berlin der Tageszeitung „Die Welt“, das Porträtfoto eines bekannten Medien- und Prominentenanwalts zu veröffentlichen. Die Zeitung hatte unter dem Titel „Die Rache der Genervten“ berichtet, wie der betreffende Anwalt „auf die Berichterstattungsfreiheit einwirkt“. Diesen Artikel hatte sie mit einem Foto des Juristen illustriert.
Aus dem Urteil:
Der Prominentenanwalt kann – anders als manch einer seiner Prominenten – selbst darüber befinden, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will. Mag der Kläger auch gegen seine namentliche Nennung im Zusammenhang mit seinen Auftritten als Medienrechtsexperte sowie als Anwalt seiner prominenten Mandanten – verständlicherweise – nichts einzuwenden haben, und gelegentlich auch Bildberichterstattungen hinnehmen, ist nicht im Entferntesten dargetan oder ersichtlich, dass er auch sonst – ähnlich wie Teile seiner Mandantschaft – Gefallen an öffentlichen, aufsehen erregenden Auftritten und an der bildlichen Präsentation seiner Person in der Öffentlichkeit, auch über die Medien finden würde.
Selbst wenn der Kläger im Rahmen seines beruflichen Wirkens hervorgetreten ist und zum Teil das Interesse der Öffentlichkeit dabei selbst gesucht hat, hat er sich damit nicht des Rechts begeben, über sein eigenes Bildnis zu verfügen. Es steht dem Kläger frei, für seine berufliche Tätigkeit zu werben; dagegen ist es nicht Aufgabe der Presse, ohne seine Zustimmung etwaige Werbeeffekte zu intensivieren oder zu schmälern.
Ich könnte dem Urteil ja noch einen Hauch Verständnis entgegenbringen, wenn der betreffende Anwalt jahrein, jahraus im Hinterzimmer an Verträgen strickt und das Licht der Öffentlichkeit scheut. Aber einer, der nach den Feststellungen des Gerichts selbst als Medienrechtsexperte auftritt und dabei (was für eine grandiose Formulierung!) Bildberichte „hinnimmt“?
Geradezu obszön ist der Hinweis, es sei nicht Aufgabe der Presse, etwaige Werbeeffekte zu intensivieren oder zu schmälern. Kann den Berliner Richtern mal einer erklären, dass es im redaktionellen Teil einer Zeitung nicht um Werbung geht, sondern um freie, gewünschtermaßen auch kritische Berichterstattung?
Dass das virulente Thema Pressefreiheit und die Rolle von Presseanwälten selbst ein hinreichender Anlass für die Berichterstattung sein könnten, scheint dem Gericht nicht einmal eine Überlegung wert. Wahrscheinlich schon deshalb nicht, weil es mit einem Eingeständnis verbunden wäre, dass die Rechtsprechung einiger Pressekammern, zu denen auch die Berliner gehört, mittlerweile selbst ein zeitgeschichtliches Ereignis ist und der Kläger in dieser Inszenierung mehr als eine Statistenrolle spielt.
So lustig (und traurig zugleich) wie bei Rolf Schälike wird es hier heute nicht mehr.
Vernünftiges Strafrecht oder „Lizenz zur Grausamkeit“? Der Hamburger Kriminologe Prof. Fritz Sack zeichnet im Gespräch mit Telepolis ein bedrückendes Bild der aktuellen Entwicklung zu härteren Gesetzen und rigorosem Vollzug. Er meint, dass sich der frustrierte Bürger auf diese Weise rächt – an den noch schwächeren Gliedern der Gesellschaft. Seine Erklärung für die neue Lust am Strafen:
Meines Erachtens liegt die Hauptursache darin, dass den Menschen das Sicherheitsempfinden abhanden gekommen ist, damit meine ich, dass viele enormen Existenzängsten ausgesetzt sind. Die Menschen sehen keine Perspektive, haben ihre Arbeitsplätze verloren oder sind bedroht davon, erwerbslos zu werden. Dafür ist aber in vielen Fällen niemand persönlich verantwortlich zu machen, irgendwelche Vorstände treffen solche Entscheidungen und die Entscheidungsträger sind oftmals nicht greifbar. Ein Straftäter ist indes real vorhanden, an dem kann das Bedürfnis nach Rache konkret ausgelebt werden.
Abgesehen von dieser kontroversen These schildert Sack anschaulich, wie grotesk das Missverhältnis zwischen gefühlter und tatsächlicher Sicherheit ist.
„Von einer Kündigung wissen wir nichts.“
„Wenn Sie gekündigt haben, haben Sie die Kündigung bestimmt zurückgenommen. Hat Sie mal einer unserer Mitarbeiter angerufen?“
„Nachträglich kann man da sowieso nichts mehr machen. Sie müssen den Vertrag noch bis Ende des Jahres erfüllen.“
Nur einige der Sprüche, die sich mein Mandant auf der Hotline eines Mobilfunkunternehmens anhören musste. Auf seine Kosten. Dabei war man partout nicht bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass ihm seine Kündigung schriftlich bestätigt wurde. Und zwar zu einem Zeitpunkt, der jetzt schon sieben Monate zurückliegt.
Wie es aussieht, werden Anwaltsschreiben an anderer Stelle bearbeitet. Die Übersendung einer Kopie der Bestätigung hat jedenfalls erfreulichere Resultate:
„Wir entschuldigen uns bei Ihrem Mandanten in aller Form.“
Na ja, meint mein Mandant, mit einer Telefonkarte über 50 Euro würde das Bedauern ehrlicher klingen. Aber er sieht natürlich ein, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt.
Tatort: Der Norden Düsseldorfs, der Süden Duisburgs und überall sonst, wo Felder an Wohnhäuser grenzen. Tatzeit: Die aktuellen Nächte, die kommenden Sonn- und Feiertage. Die Täter: Landwirte. Der Sommer dieses Jahres bringt den Bauern klimabedingt schon jetzt viel Arbeit. Drei bis vier Wochen früher als sonst sind Getreide und andere Pflanzenfrüchte reif. Nächtliche Ernteeinsätze mehren sich, auch die an den Sonntagen. Das sorgt für Verärgerung der Nachbarschaft, zumal Wohngebiete bis an die Felder reichen.
Die Menschen werden vom Lärm der Häckselmaschinen, Traktoren und Mähdrescher gequält. Doch die Landwirte haben das Recht auf ihrer Seite. Andreas B., einem Polizeibeamter im Kreis Mettmann stinkt in diesen Tagen wieder einmal die Praxis der Bauern wortwörtlich: „Ausgerechnet bei großer Hitze düngen die ihre Felder, ich muss alle Fenster und Türen schließen“.
Eine Anzeige war vergeblich. „Wenn die Gülle bodennah ausgebracht und unverzüglich in den Boden eingearbeitet wird“, sagt Volkmar Nies von der Landwirtschaftskammer Rheinland in Bonn, „ist die Geruchsbelästigung von der nordrhein-westfälischen Düngeverordnung abgedeckt“.
So ähnlich sieht es mit der Ernte am sonnigen Sonntag aus. Während sich Hauseigentümer und Mieter auf etwa das Grillen im Freien freuen, donnern die Maschinen auf sie zu. Jurist Nies sieht den Lärm gerechtfertigt. Durch den Paragraphen 4 des Feiertagsgesetzes. Darin sind „unaufschiebbare Arbeiten“ erlaubt, die erforderlich sind „zur Befriedigung dringender …landwirtschaftlicher Bedürfnisse“. Denn schon am nächsten Tag könnte heftiger Regen oder ein Gewittersturm eine ganze Ernte vernichten.
Für schikanös mögen Stadtrand- Menschen es halten, wenn ihr Landwirt-Nachbar ausgerechnet in der frühen lauen Sommernacht laaangsam mit dem Traktor Runde um Runde fährt, um seine Pflanzen vor Krankheiten zu schützen. Doch Pestizide, das weiß Inge Bantz vom Umweltamt in Düsseldorf, dürfen „bei Bedarf aufgebracht werden“.
Zwar schützt das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW zwischen 22 und 6 Uhr vor Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind“. Indes: Vom Verbot sind „Ernte- und Bestellungsarbeiten“ zwischen 5 und 6 Uhr und zwischen 22 und 23 Uhr ausgenommen. Bestellungsarbeiten kennt nicht einmal das international gespickte Internet-Lexikon „Wikipedia“. Gemeint ist, ganz schlicht, das Beackern des Feldes. (pbd)
Kleine Erkenntnis:
Einwegfeuerzeuge mit Werbung für ein Laufhaus laufen nicht.
Da blökt mich die Mitarbeiterin einer Staatsanwaltschaft an. Wir hätten ein Schreiben geschickt, das passe gar nicht in die Akte. Das genannte Aktenzeichen beziehe sich auf einen ganz anderen Beschuldigten. Sie müsse fast schon den halben Tag suchen, weil „irgendwelche Anwälte“ die Aktenzeichen nicht auf die Reihe bekommen.
Ich gucke in die Akte und stelle fest: Das von uns angegebene Aktenzeichen steht auf dem einzigen Schreiben, das unsere Mandantin von der Staatsanwaltschaft erhalten hat. Und zwar genau in der Sache, um die es, so viel ist jedenfalls klar, eigentlich geht. Genau das erkläre ich der Dame.
„Das kann nicht sein.“
Mit einer anderen Reaktion habe ich nicht gerechnet.
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei? Kommt gar nicht so selten vor. Für diesen Fall hat die Berliner Rechtsanwaltskammer ein Merkblatt herausgegeben.
„Ihr Mandant mag sich insoweit keine Sorgen machen. Ich bin hier nicht beauftragt, Probleme entstehen zu lassen, wo keine bestehen.“
Und das aus der Feder einer Fachanwältin für Familienrecht. Es gibt noch Hoffnung für die Welt.
Im Sportstudio haben sie die Trainingsordnung geändert. Bisher galt:
Das Trainieren in ärmellosen Shirts ist nicht gestattet.
Ab sofort lautet die Regelung:
Das Trainieren in ärmellosen Shirts ist Männern nicht gestattet.