Zoll will alles über Bargeld wissen

Wer die EU verlässt oder in die EU einreist, muss mitgeführtes Bargeld (auch Reiseschecks) ab sofort von sich aus melden, wenn der Gesamtwert über 10.000 € liegt. Der Reisende darf also nicht mehr abwarten, ob ihn die Grenzbeamten nach Bargeld fragen. Wer sich nicht an die Offenbarungspflicht hält, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Million Euro. Und die Beschlagnahme des Geldes.

Es gibt aber nicht nur eine Anzeigepflicht. Nein, der Reisende muss auch darlegen, was er mit dem Geld machen möchte. Anzugeben sind laut Zoll unter anderem

* der mitgeführte Betrag und die Art der Barmittel (Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine),
* die Personalien des Anmeldepflichtigen,
* die Personalien des Eigentümers,
* die Personalien des Empfängers,
* der Verwendungszweck der Barmittel und
* die Herkunft der Barmittel.

Begründet wird die faktische Totalüberwachung des Bargeldverkehrs mit der Bekämpfung des Terrorismus. Welche Überraschung. Tatsächlich ist sie aber wohl mehr Ausdruck des mittlerweile fast schon alltäglichen Generalverdachts gegen den Bürger. Der will ja doch nur Steuern hinterziehen.

Abmahn-Aktionist

Eine Mandantin aus der Immobilienbranche ist abgemahnt worden. Eine Bagatelle. Was sich schon daran zeigt, dass die Abmahnung auf § 5 Telemediengesetz gestützt wird. Für Immobilienmakler wahrlich eine zentrale, bedeutungsschwangere Vorschrift.

Im Schreiben geht es auch um Geld:

Kostenmäßig erbitte ich die Überweisung eines Pauschalbetrages € 150.- plus USt… Dieser „Bettelbetrag“ … steht jedem Wettbewerbsverein zu… Da ich – als einziger – in den letzten 10 Jahren noch Fälle bis zum BGH gebracht habe, kann von Gewinn oder Überschuss noch lange nicht die Rede sein. Nicht für dieses Blatt Papier, sondern für das Risiko, das ein einzelner mit solchen Abmahnaktionen – im Kollektivinteresse – eingeht, sollen Sie etwas Beitrag leisten.

Im Briefkopf führt der Absender nicht nur ein Assessor iur. Sondern auch den Titel „Deutschlands dienstältester Abmahner=Verbraucherschützer im Immobereich“.

Unbezahlte Arbeit

Das hat man davon, wenn man neuen Mitarbeitern einen Gefallen tut. Der Mann bezeichnete sich als Anhänger der guten alte Lohntüte. Also erhielt er seinen Lohn vom Besitzer einer kleinen Werkstatt immer in bar, nebst ordnungsgemäßer Abrechnung.

Nach sieben Monaten ist der Arbeitnehmer zur Konkurrenz abgewandert. Und klagt jetzt seinen kompletten Nettolohn ein. Mit der Behauptung, er habe über ein halbes Jahr keinen Cent gekriegt. Wir reden über einen fünstelligen Betrag. Quittungen für die Barzahlungen hat der Werkstattbesitzer nicht.

Kleiner Trost: Unsere Arbeitsrichter sind praxisnah. Der Kläger wird sich die eine oder andere bohrende Frage wird gefallen lassen müssen. Wie es am Ende ausgeht, bleibt dennoch spannend.

Kann ich beschwören

Die Zeugin hat zuerst bei der Polizei ausgesagt. Umfassend. Und detailliert. Der Polizeibeamte hatte keinen Anhaltspunkt, dass sie die Unwahrheit sagt. Wenige Monate später widerrief sie ihre Aussage. In Wirklichkeit habe sie die Messerstecherei gar nicht gesehen, sondern nur das gesagt, was ihr Freund ihr erzählt habe.

Im Gerichtstermin blieb sie dabei, bei der Polizei gelogen zu haben. Ich habe sie trotzdem gefragt, ob es denn nicht möglich ist, dass sie bei der Polizei die Wahrheit sagte. Und nun das Gericht belügt. Ihre Antwort:

Nein, das ist alles so, wie ich es heute sage. Darauf kann ich auch gern einen Meineid schwören.

Kein Kalauer, heute so passiert.

Lose Radmuttern

Die OK-Affäre in Sachsen hat ein erstes personelles Opfer gefordert. Heute wurde der Chef des Verfassungsschutzes abgelöst. Gleichzeitig gibt es anscheinend massive Gegenreaktionen, berichtet Spiegel online:

Innenminister Buttolo bestätigte heute gegenüber der „Dresdner Morgenpost“, dass es im Zuge der Aufdeckung des Korruptionsskandals zu Einschüchterungsversuchen gekommen ist. So sei ein Reporter per Telefon aufgefordert worden, die Berichterstattung zu beenden, andernfalls werde man ihm Kinderschändung unterstellen. Zudem gebe es Fälle, in denen Radmuttern gelockert und ein Laptop aus einem Auto gestohlen worden sei, sagte der Minister der Chemnitzer „Freien Presse“.

Gleichzeitig stehen nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ einige Fahnder in der Korruptionsaffäre unter besonderem Polizeischutz, da offenbar eine konkrete Bedrohungslage vorliege.

Knapp

Dieser Vermieter mag es knapp:

… kündige ich hiermit die Wohnung wegen Eigenbedarfs zum 31. August 2007.

Wenn ein Vermieter ordentlich kündigt, muss er im Schreiben die Gründe nennen. Also sagen, ob die Wohnung für die kranke Großmutter benötigt wird. Oder die schwangere Tochter. Ohne Angabe der Gründe ist die Kündigung unwirksam.

So was hat sich mein Mandant schon fast selbst gedacht. Doch der Vermieter belehrte ihn, dass er schon immer so kündigt und noch nie Probleme damit hatte. Wobei sich – neben der eindeutigen Rechtslage – sofort die Frage stellt, wie viele kranke Großmütter und schwangere Töchter man gewöhnlich so in der Familie hat.

„Kriminell“

Aus einem Anwaltsschreiben:

Dass Sie dann diese Beträge vereinnahmten, ist „kriminell“.

Die merkwürdigen Anführungszeichen interpretiere ich als Rückversicherung nach hinten. Der Anwalt wird wissen oder es zumindest ahnen, wofür sein Auftraggeber das Geld aus der Hand gegeben hat. Und den eigenen Kunden schwarz auf weiß in die Pfanne hauen, empfiehlt sich ja nun wirklich nicht.

Ans Gericht geschrieben

Ich habe mal bei einer Prozessgegnerin angerufen und freundlich gefragt, wann sie 12.815,88 € überweisen will. Gar nicht, sagte sie. Sie habe schon vor Wochen gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt:

Ich habe ans Gericht geschrieben und denen genau erklärt, warum ich Ihrem Mandanten nichts schulde.

Ich lehne mich entspannt zurück. Auf meine Nachfrage erklärte sie, dass sie selbst ans Gericht geschrieben hat. Problem: Am Landgericht, welches das Urteil erlassen hat, herrscht Anwaltszwang. Ein Schreiben, das von einer Beklagten persönlich stammt, darf das Gericht nicht beachten. Der Brief hat keinerlei rechtliche Wirkung.

Das habe ich der Dame allerdings nicht erklärt.

Terminskarussell

Am 21. Juni beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Wie jedes Jahr hauen die Richter noch jede Menge kurzfristige Ladungen raus, um Prozesse vor den Ferien bzw. in der ersten Ferienhälfte zu erledigen.

Was meinen Terminkalender angeht, hat diese Ladungsflut allerdings nur ein Ergebnis: eilig gefaxte Verlegungsanträge. Denen natürlich stattzugeben ist. So dreht sich das Terminskarussell derzeit zwar etwas schneller, aber weiter fröhlich im Kreis.