Wieder was gelernt

Der Arzt tränkt den Wattebausch mit Wasserstoffperoxid und schrabbt „jede Menge Glibber“ aus der Wunde. Die Assistentin stellt lakonisch fest: „Das ist ja schon ein richtiges Loch.“ Dann drückt der Doktor beharrlich an den Rändern. „Kann ja sein, dass sich hier ein Tierchen eingenistet hat.“

Angesichts der nicht erfreulichen Blutwerte malt er schon mal den worst case: stationäre Aufnahme, Infusionen rund um die Uhr, absolute Ruhe. Dummerweise kenne ich den Mann als jemanden, der nicht zu Übertreibungen neigt.

Momentan setze ich meine Hoffnung auf die Fähigkeiten der chemischen Industrie. Jedenfalls ist nach 24 Stunden Antibiotika mein linkes Bein nur noch halb so dick wie gestern Mittag. Aber immer noch deutlich dicker als das rechte.

Nun ja, eines werde ich jedenfalls aus der Liegestuhl-Affäre lernen: lieber einmal mehr zum Arzt, als einmal zu wenig.

Sicherheitslücke bei WordPress-Themes

Der renommierte Sicherheitsexperte fukami hat wieder einmal ein XSS – Sicherheitsproblem gefunden. Er weist darauf hin, dass eine kürzlich gefundene Sicherheitslücke in WordPress auch für viele selbstgebaute WordPress-Themes gilt. Augenscheinlich ist der selbe oder zumindest ein ähnlicher Exploit auch bei Antville möglich.

Der schnellste Fix für das konkrete Problem: An allen Stellen in den Templates „<?php echo $_SERVER['PHP_SELF']; ?>“ durch „<?php echo htmlspecialchars($_SERVER['PHP_SELF']); ?>“ ersetzen.

Normalerweise sollte diese Massnahme ausreichen – nachdem die Welt der WordPress-Themes aber eine ausgesprochen komplexe ist, bitte vorher ein Backup der Themes machen, und nachher prüfen, ob alles noch funktioniert wie es sollte. Bei Antville dürfte die Fehlerbehebung ähnlich sein.

Der konkrete Exploit funktioniert nur, wenn WordPress eine eigene „404 Template“ benutzt, allerdings ist die Korrektur in jedem Fall empfehlenswert. Ideal wäre auch hier natürlich, sich generell an den Grundsatz zu halten, keinerlei Daten ungeprüft vom Benutzer anzunehmen – aber das wird wohl auf lange Zeit leider ein frommer Wunsch bleiben.

Mehr zu XSS bzw Cross-Site-Scripting bei wikipedia.

Doppelte Gelegenheit

Gerichtliche Verfügung:

Den Antragsgegnern wird Gelegenheit gegeben, binnen 10 Tagen und binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (Eingang bei Gericht) zu dem beigefügten Antrag Stellung zu nehmen.

Das erledige ich sofort. Geht wahrscheinlich ohnehin schneller als die Nachfrage, welche Frist nun gilt.

Entbehrt jeglicher Grundlage

Auf welch gedankliche Abwege eifrige Staatsanwälte auch in alltäglichen Strafsachen geraten, zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Ratingen. Wer inhaltlich nicht ganz folgen kann, darf sich zumindest am lupenreinen Juristendeutsch freuen.

Beschluss

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 22.02.2007, einen Strafbefehl gegen den Angeschuldigten A. wegen falscher Verdächtigung nach § 164 Abs. 2 StGB zu erlassen in Höhe von 50 Tagessätzen zu je € 50,00, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse einschließlich der Auslagen des Angeschuldigten.

Gründe:

Der nunmehrige Angeschuldigte A. stellte Strafanzeige wegen eines Verkehrsdeliktes gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen LEV- .. … .Nach Feststellungen der Ermittlungsbehörde war dies der zunächst Beschuldigte B. Das Verfahren B. wurde jedoch nach Anhörung einer Zeugin eingestellt.

Daraufhin wurde offensichtlich wegen eines Verkehrsdeliktes ein Verfahren gegen den Anzeigenerstatter A. eingeleitet, was jedoch ebenfalls nach § 170 StPO eingestellt wurde. Gleichzeitig wurde jedoch durch Antrag vom 22.02.2007 ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen falscher Verdächtigung nach § 164 Abs. 2 StGB gegen den nunmehrigen Angeschuldigten und ursprünglichen Anzeigenerstatter gestellt.

Nach Auffassung des Gerichts liegt unter keinen Umständen ein hinreichender Tatverdacht bezüglich einer falschen Verdächtigung gegen den Angeschuldigten A. vor. Dem ganzen zugrunde liegt ein Verkehrsvorfall, der von zwei Seiten, d.h. vom ursprünglichen Anzeigenerstatter und jetzigen Zeugen, unterschiedlich gesehen und beurteilt wurden. Die Verkehrsdelikte wurden daher von der Staatsanwaltschaft nach §170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.

Der nunmehrige Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen falscher Verdächtigung entbehrt nach Auffassung des Gerichts jeglicher Grundlage.

Es sind überhaupt keine Anhaltspunkte dafür da, dass der ursprüngliche Anzeigenerstatter bewusst falsche Angaben gemacht hat, um ein behördliches Verfahren gegen eine Person einzuleiten. Wenn – zutreffender Weise – die gegenseitigen Verkehrsvorwürfe mangels Tatverdacht eingestellt wurden, so kann konsequenter Weise nicht gegen einen der Beteiligten ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet werden. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung gewesen wäre, die Angaben des zunächst Beschuldigten wären richtig und die Angaben des ursprünglichen Anzeigenerstatters wären falsch, so hätte es durchaus der Verfolgung bezüglich des ursprünglichen Anzeigenerstatters in Bezug auf das Verkehrsdelikt bedurft. Da man aber die Voraussetzungen eines Verkehrsdeliktes abgelehnt hat, kann nicht über den Umweg einer falschen Verdächtigung ein Strafverfahren eingeleitet werden. Dies entbehrt jeglicher Grundlage, erst Recht keines hinreichenden Tatverdachtes.

Die Kostenentscheidung erging in entsprechender Anwendung von § 473 StPO.

Amtsgericht Ratingen, Beschluss vom 27. April 2007, 22 Cs 100 Js 683/07 (107/07)

Lauschangriff 1.0

Ich weiß jetzt auch nicht, wieso mir der lustige Italiener aus dem Sportstudio vorhin auf dem Parkplatz noch seine neueste Errungenschaft vorführen musste. Ein Navi mit TV.

„Der Fernseher läuft sogar, wenn ich fahre. Kannst du freischalten, mit einem Code aus dem Internet.“

Hoffentlich hat das nicht der große Blonde gehört, der gegenüber in seinen Golf gestiegen ist.

Der ist nämlich Polizist.

Schiffbruch für spendenfinanzierte Forenklage

Das Hamburger Landgericht bleibt seiner Linie in Sachen Forenhaftung treu. Trotz anderer rechtlicher Vorgaben durch den Bundesgerichtshof bejaht die 24. Zivilkammer eine praktisch uneingeschränkte Haftung des Forenbetreibers für fremde Inhalte.

Dies ist die traurige Bilanz einer Klage, die ausgerechnet ein Forenbetreiber angestrengt hat. Er wollte feststellen lassen, dass er nicht für Einträge der User haftet. Die Klage wurde mit Spenden finanziert.

Text der Entscheidung. Ausführliche Erläuterungen bei heise online.

Asian Wildlife

Morgens um sechs hellwach. Das kann nur bedeuten, dass ich es heute endlich zum Frühstücksbuffet im Hotel schaffe. Oder dass ich wieder in Deutschland bin.

Mitgebracht habe ich die Erinnerung an zwei schöne Wochen und eine nässende Wunde am linken Schienbein. In Asien gibt es bekanntlich Giftschlangen, Skorpione und böse Fische. Ich für meinen Teil habe tapfer gekämpft, aber der Liegestuhl hat gewonnen.

Schon mal ein großes Dankeschön an die Urlaubsvertretung!

Die Hilton muss ins Staats-Hotel

Das kommt davon, wenn man keinen guten Anwalt hat:

Für 45 Tage muss Partygirl Paris Hilton ins Gefängnis. Das hat ein Gericht in Los Angeles entschieden. Die 26-Jährige war ohne Führerschein durch die Stadt gefahren.

Mehr bei Spiegel-Online.
Hätte Udo Vetter das verhindern können? Jedenfalls hätte er seiner Mandantin bestimmt gesagt, dass sie unbedingt pünktlich zur Gerichtsverhandlung erscheinen soll.

Apropos erscheinen: An diesem Wochenende wird Udo Vetter aus dem Urlaub zurückerwartet. Willkommen zu Hause!

Die Urlaubsvertretung ist damit für mich vorbei. Vielen Dank an alle Lawblog-Leser, die mir mit ihren fachkundigen, humorvollen, aufmunternden und manchmal auch bissigen Kommentaren viel Freude gemacht haben.
Noch ein sonniges Wochenende. AK

Überraschungsgast-Content

Nun ist es ja so. Seit Udo im Urlaub ist, grübele ich über der Frage, welchen Content (exklusiv, lustig, anregend) ich dem Lawblog liefern könnte. Lustige Geschichten aus dem eigenen Leben? Krieg ich mangels Zeitmangel ja nicht mal für mein eigenes Blog hin. Interessante Links, also die, die ich interessant finde? Schienen beim letzten Mal ja nicht so wirklich anzukommen. Lustige Meta-Kommentar-Postings? Fand wohl nur ich richtig witzig.
Lustige Videos? Ja, lustige Videos. Die fanden wir schon alle lustig, damals. Das hatte was von Gemeinschaftsgefühl. Ich und die Lawblog-Leser, die Lawblog-Leser und ich. Also muss eigentlich ein Video her. Damit wir das noch einmal fühlen können.

Tja, und dann habe ich dies hier gefunden. In Erinnerung an diesen einzigartigen Moment, als wir alle gemeinsam über „Tickle me Elmo“ gelacht haben: Der Tickle-Me-Elmo-Overkill:

(Übrigens, ich kenn jemanden, die bloggt übrigens auch, die kann Elmo verdammt gut nachmachen und hat dabei sogar rote Haare!)

So.

(Autor: FB)

14.000 Euro Handy-Kosten

Das Landgericht Augsburg hat in einem Steit um rund 14.000 Euro Handy-Kosten der klagenden Mobilfunkbetreiberin eine deutliche Abfuhr erteilt. Der Betreiber müsse darlegen und beweisen, dass Verbindungen hergestellt wurden, in diesem Fall vor allem zu Mehrwertdiensten. Das müsse außerdem willentlich geschehen sein, denn das Risiko von ungewollten Verbindungen sei nicht Sache des Kunden (Az: 3 O 678/06, nicht rechtskräftig). Urteilsauszug:

Hätte sich die Klägerin die Mühe gemacht, die in den Verbindungsübersichten aufgeführten Verbindungen auszuwerten, wäre ihr aufgefallen, dass an verschiedenen Tagen praktisch ununterbrochene mehrstündige Telefongespräche mit ein und demselben Anbieter geführt sein sollen, wobei angesichts der Dauer dieser Gespräche und der regelmäßig nach einer automatischen Trennung zeitlich unmittelbar sofort anschießender Wiedereinwahl der Beweis des ersten Anscheins für den Beklagten spricht, dass er diese Verbindungen nicht willentlich und händisch hergestellt haben kann.

Die Pressemitteilung, das Urteil im Volltext.

Diskussion über gedealte Urteile

Pressemitteilung des Deutschen Richterbundes Nordrhein-Westfalen:

Absprachen in Strafverfahren („Deals“) stoßen in der Bevölkerung, aber auch in Fachkreisen immer wieder auf Unverständnis und Kritik, so zuletzt im Verfahren gegen Herrn Hartz. Die hierzu vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze, mit denen die Rechtsstaatlichkeit des einzelnen Strafverfahrens trotz eines „Deals“ gesichert werden soll, sollen nun – verändert – in Gesetzesform gekleidet werden.

Dies hat der Deutsche Richterbund – NRW – zum Anlaß genommen, um am 10.05.2007 auf seiner Landesvertreterversammlung in Bad Lippspringe eine öffentliche Podiumsdiskussion durchzuführen. Teilnehmen werden neben Herrn Prof. Dr. Egon Müller (Verteidiger von Herrn Hartz) auch Herr Generalstaatsanwalt Rex (Schleswig – Holstein) und Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Nüsse, der seit vielen Jahren beim Landgericht Dortmund eine Strafkammer leitet.

Im Kern geht es dabei um die Frage, inwiefern heute und in Zukunft Strafgerichte noch in der Lage sein werden, die Wahrheit auch in komplexeren Verfahren aufzuklären und hierüber in einem gerechten Urteil zu entscheiden. Diese Problematik geht nicht nur Juristen an. Vielmehr ist der Rechtsstaat in seinem Kernbestand betroffen.

Der Deutsche Richterbund – NRW – wird daher öffentlich – nicht nur mit Fachleuten – darüber diskutieren, warum überhaupt Absprachen in Strafverfahren getroffen werden, welche Gefahren dies mit sich bringt und welche Vorteile zu welchem Preis damit erreicht werden können.

Der Deutsche Richterbund – NRW – gibt jedem Bürger die Gelegenheit, seine Meinung zu diesem Thema einzubringen: Auf seiner Homepage (www.drb-nrw.de) hat er hierfür ein Diskussionsforum zu Absprachen in Strafverfahren eingerichtet, das jedem Bürger offen steht. Die dort eingestellten Beiträge werden ausgewertet und in der Podiumsdiskussion am 10.05.2007 berücksichtigt.

GPS-Spionage wegen Scheinehe-Verdacht

Um eine Scheinehe nachzuweisen, hat ein Detektiv im Auftrag der Ausländerbehörde der Stadt Hamburg einen GPS-Peilsender am Auto einer Verdächtigen montiert und eine neuntätige Bewegungsüberwachung gestartet. Außerdem wurden verdeckt Videos gedreht.

Am Ende sah sich die Ausländerbehörde zwar in ihren Verdacht bestätigt, dass es sich um eine Scheinehe handelte. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Ausweisung der Frau aber erst mal gestoppt. Für die Prüfung, ob ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, dürften nur gesetzlich zugelassene Informationsquellen genutzt werden (Az: 3 Bs 396/05).
In der Pressemitteilung heißt es weiter:

Die Erkenntnisse, die die Ausländerbehörde unter Verletzung individueller Rechte erlangt habe, dürften grundsätzlich weder im weiteren Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren unmittelbar verwertet werden.

Dank an den GPS-Fachmann Timo Thalmann, der in seinem Blog Geografitti über den Fall berichtet und mich darauf aufmerksam gemacht hat.