Unfreie Rücksendung erlaubt

„Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen“, ist eine beliebte Formulierung in Widerrufsbelehrungen. Sie findet sich bei Online-Händlern ebenso wie bei ebay-Verkäufern. Das Oberlandesgericht Hamburg hält die Regelung für unzulässig:

Der interessierte Verbraucher kann diese Regelung nur dahin verstehen, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers steht. Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat.

Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung auch die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild (…) nicht entspricht.

Der Verkäufer kann die Rückabwicklung des Vertrages also nicht davon abhängig machen, dass der Kunde die Ware ordnungsgemäß frankiert zurücksendet. Das macht auch Sinn, denn beim Widerruf trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung. Zum Ausnahmefall, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt, Näheres bei RA Dr. Martin Bahr.

Blick auf die Promis

Die Beerdigung des früheren Ministerpräsidenten Hans Filbinger war getragen von einer Welle der Sympathie – auch bei den Zaungästen. Zumindest, wenn man diesem Pressebericht glauben darf:

Zufrieden konnte auch Freiburgs grüner OB Dieter Salomon sein, weil unter den Hunderten von Neugierigen, die vor der Absperrung um das Münster ausharrten, um einen Blick auf die Promis unter der rund 600 Menschen umfassenden Trauergemeinde zu werfen, kein Einziger ein kritisches Transparent über den Verstorbenen trug, gar noch mit diesem schlimmen Wort vom „furchtbaren Juristen“, weil Filbinger, der bei den Nazis mit 32 Jahren Marinerichter wurde, sich zeitlebens nicht davon distanzieren konnte, was er damals an Urteilen mittragen musste.


Anderen ist dagegen
durchaus etwas aufgefallen:

Gegen fünf Demonstranten, die vor der Trauerfeier am Münster auf Filbingers NS-Vergangenheit aufmerksam machten, wurden von der Polizei Platzverweise verhängt.

(Links gefunden in Hokeys Blog)

Nicht zu verhindern

„An Karnevalstagen ist im Rheinland von Gastwirten schlechterdings nicht zu verhindern, dass sich ihre Kunden rhythmisch oder gar tanzend bewegen.“

Mit dieser Feststellung wies, so berichtet der Express, das Amtsgericht Köln eine Klage der GEMA ab. Die GEMA wollte von einem Wirt 117,34 €, weil an Weiberfastnacht und Rosenmontag in dessen Kneipe zu jecker Musik kräftig geschunkelt wurde. Dies war nach Auffassung der GEMA eine „besondere Einzelveranstaltung“, für die Extragebühren anfallen.

Nichts Böses über Knut

Der Berliner Zoo will Journalisten verpflichten, nur positiv über Knut, den Tierpark allgemein und seine Mitarbeiter zu berichten. Journalisten, die in den Pressebereich wollen, müssen eine Erklärung unterzeichnen:

Der Vertragspartner verpflichtet sich, […] die Materialien nicht für Darstellungen zu verwenden oder zu überlassen, die die Zoologischer Garten Berlin AG oder ihre Mitarbeiter in einem ungünstigen Licht erscheinen lassen.

Der Deutsche Journalisten Verband ist laut Spiegel online hellauf empört und sieht die Pressefreiheit in Gefahr. Etwas gelassener, aber in der Sache völlig korrekt reagiert das Medienmagazin V.i.S.d.P:

V.i.S.d.P. hat sich eh nicht für den Pressebereich angemeldet. Und kann deshalb getrost schreiben: Knut ist doof, stinkt und wird in einem Jahr so fett sein, dass sich keine Sau mehr für ihn interessiert. Und für den Berliner Zoo schon gar nicht.

Ich warte nur darauf, dass der Berliner Zoo Journalisten jetzt erpresst. Mit der Drohung bekanntzugeben, wer den Knebelvertrag schon alles unterschrieben hat.

(Links gefunden im Finblog)

Dabei bleiben

Ob die Kasko zahlt, wenn das Auto wegen eines mobilen Navigationssystems aufgebrochen wird? Ich fürchte, ein an die Scheibe gepapptes Navi ist noch nicht einmal von der Versicherung erfasst. Ob die Versicherung vielleicht sogar mit Hinweis auf die Einladungswirkung die Kosten für den Sachschaden verweigert, wird sich zeigen.

Ich konnte der Mandantin erst mal nur raten, eine korrekte Schadensanzeige zu machen. Immerhin hat sie der Polizei die Sache ja schon geschildert. Von der Darstellung in der Anzeige sollte man später besser nicht abweichen. Denn das kann teurer werden als ein verschwundenes Navigationsgerät und eine zerschlagene Seitenscheibe.

Gerne und angeregt

Es hat mir gefallen auf der re:publica.

Gestern nachmittag habe ich selbst nur die halbe Diskussion zur Frage mitbekommen, ob wir eine Bloggerethik brauchen. Danach bin ich im gemütlichen Innenhof der Kalkscheune (tolle Location für so eine Tagung) in einem trauten Bloggerkreis versumpft.

Zu meiner eigenen Veranstaltung („Darf ich das bloggen?“) gibt’s einiges Feedback via Technorati, meist sogar live gebloggt. Die Diskussion wird auch als Video und Podcast zur Verfügung stehen.

Eigentlich war ich fest entschlossen, wenigstens danach mal eine Veranstaltung zu besuchen. Ging nicht, weil es einige Interviewwünsche gab, unter anderem von tagesschau.de, RBB und der taz. Dann kam noch ein Fernsehteam von SAT 1, das einen längeren Bericht über Weblogs dreht. Mario Sixtus, Nico Lumma und ein weiterer Besucher taten freundlicherweise für die Kamera so, als würden sie sich gerne und angeregt mit mir an einem Bistrotisch unterhalten.

Dann blieb eigentlich nur noch Zeit, noch mal kurz im gemütlichen Innenhof der Kalkscheune zu versumpfen und Berlin mit zwei Fläschchen Club-Mate ausklingen zu lassen.

Hat mich gefreut, unheimlich vielen mir bekannten und bislang unbekannten Bloggern zu begegnen. Großes Kompliment an die Organisatoren. Das war wirklich gut gemacht.

Reiselektüre

Ein wenig schräg hat er mich schon angeguckt, der Mann am Kiosk. Bloß weil ich neben einem Spiegel Special, dem P.M. Perspektive „Versunkene Welten“ und einem Computerblatt auch das neue MAD gekauft habe.

Das Furzspray nehme ich nicht mit nach Berlin.

Babyklappe: Jugendamt vor Durchsuchung?

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Ein Kriminalfall der besonderen Art sorgt innerhalb der Wuppertaler Justiz für Streit. Die Staatsanwaltschaft glaubt sich im Recht dabei, die Personalien einer ihr unbekannten Mutter vom Jugendamt zu fordern. Die Frau hatte im Juni vor zwei Jahren ihr gerade geborenes Kind in die Babyklappe der gleichnamigen sozialen Einrichtung gelegt.

Obwohl die Staatsanwaltschaft damit eine Täuschung über die familienrechtlichen Verhältnisse („Personenstandsfälschung“) sieht und den Verdacht der Unterhaltspflichtverletzung hat, verweigern das Amts- und Landgericht einen Beschluss zur Durchsuchung beim Jugendamt. Diese Nachforschung sei „unverhältnismäßig“, sagen die Richter.

„Die hindern uns an unserem gesetzlichen Auftrag“, hält Oberstaatsanwalt Alfons Grevener strikt dagegen. Das Thema war und ist heikel. Das Babyklappen-Angebot ist höchst lauter, getragen von christlicher Nächstenliebe und damit moralisch wohl einwandfrei. Dem aber stehen die Strafvorschriften entgegen. Sie sollen unterbinden, den Personenstand eines Menschen vor zuständigen Behörden falsch anzugeben oder zu unterdrücken. Denn das Kind hat ein Recht auf die Frage zur Abstammung. Und: Die Mutter, die ihr Kind abgibt, entzieht sich ihrer Verpflichtung, für das Kind zu sorgen.

In der juristischen Diskussion sind zu diesem Dilemma ellenlange Abhandlungen geschrieben worden, eine Lösung gibt es nicht. Fest steht: Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind zu Ermittlungen verpflichtet, die Beamten geraten sonst in den Anfangsverdacht eines Vergehens: der Strafvereitelung im Amt. Als die Staatsanwaltschaft also erfuhr, dass dem Jugendamt die Personalien der Mutter bekannt sind, fragte sie danach – bekam aber keine Auskunft. Mit einer Durchsuchung sollte sich das ändern.

Der Amtsrichter jedoch kam in seiner „Rechtsgüterabwägung“ zu dem Schluss, die Babyklappe habe zum Ziel: „Einen akuten Schutzraum für neugeborene Kinder zu bieten, deren Eltern sich in einer ausweglosen Lage befinden“. Bei der Staatsanwaltschaft schwollen Zornesadern. „Es geht doch gar nicht um die Abschaffung der Babyklappe“, sagt Behördensprecher Alfons Grevener. Und er wendet sich scharf gegen die vorauseilende Meinung des Amtsrichters, eine mögliche Schuld der Mutter sei gering. „Die genaue Umstände der Tat, insbesondere die Beweggründe der Mutter sind doch noch gar nicht bekannt!“

Aber auch die nächste Instanz, das Landgericht Wuppertal, lehnte den Beschluss ab und verwarf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft mit dem lapidaren Satz: „Die erneute Überprüfung des Sachverhalts rechtfertigt keine andere Entscheidung“. Und jetzt? „Wir sind noch nicht fertig“, sagte Grevener mit offenkundiger Kampfeslust, „wir machen weiter“. Wie und wann, das bleibt vorerst sein Geheimnis. (pbd)

Der Große Krisenstab

Verkleidet in die Form der Wiedergabe von Volkes Meinung warf Franz Josef Strauß, der zu einer der Sitzungen betrunken erschienen war, z.B. den Vorschlag in die Diskussion, Standgerichte zu schaffen und für jede erschossene Geisel einen RAF-Häftling zu erschießen.

Stefan Aust, Der Baader Meinhof Komplex, S. 514

Massen-Spam in Schmidtleins Namen

Wie es aussieht, werden im Namen des Schmidtlein-Anwalts Olaf Tank derzeit massenweise Spam-Mails verschickt. Alleine von Mandanten habe ich in den letzten drei Stunden vier Kopien erhalten. Außerdem von gut zwei Dutzend law blog – Lesern.

Die Zahlungsaufforderungen wirken nur auf den ersten Blick echt. Allerdings tragen sie das Datum 31. April 2007. Die angeblich zu zahlenden Anwaltsgebühren sind höher als die Hauptforderung. Außerdem sind die Zahlen nicht richtig addiert.

Die angehängte Zip-Datei enthält angeblich die Rechnung, ist aber wohl mit einem Virus verseucht.

Nähere Informationen in den neuesten Kommentaren zu diesem Beitrag.

Blickkontakt

„H. machte von Beginn an einen selbstbewussten Eindruck. Er hielt dem Blickkontakt stand und gab den Sachverhalt zusammenhängend wieder.“

Wer dem Blick eines Kripo-Innendienstlers standhält, sagt auch die Wahrheit. Oder ist er ein, womöglich vom Anwalt trainierter, Lügner?

Nach so was frage ich gerne im Gerichtssaal. Ich würde heute schon darauf wetten, dass der Polizeibeamte seinen eigenen Eindrucksvermerk nicht mehr zu deuten vermag.

Vor der Abstimmung

Wolfgang Schäubles Pläne für einen Übergang vom Rechtssstaat in die Überwachungsgesellschaft stoßen auch bei Koalitionsfreunden auf Kritik. Auf eine klare Stellungnahme der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ute Vogt weist zum Beispiel das Schnüffelblog hin. Zitat aus Vogts Pressemitteilung:

„Eben wollte er noch den Verteidigungsfall ausrufen lassen und das Militär vollbesetzte Passagierflugzeuge abschießen lassen“, jetzt provoziere Innenminister Schäuble erneut mit seinen Plänen für schärfere Sicherheitsgesetze in Deutschland. Die von ihm angeregten Maßnahmen zukünftig Fingerabdrücke zentral abzuspeichern, großzügige Möglichkeiten Computerfestplatten heimlich zu durchstöbern zu schaffen sowie Bewegungsprofile von LKW-Fahrern anzulegen seien ein Versuch, den man auch die „Diktatur der Daten“ nennen könne, eine „Pseudosicherheit durch Datenflut“.

Ute Vogt warf dem CDU-Innenminister vor, in seinen „Anti-Terror-Phantasien“ Informationen und Daten von möglichst allen Menschen sammeln zu wollen, um sie mittels Rasterfahndung auf Knopfdruck durchleuchten zu können. Langsam müsse man aufpassen sich nicht verdächtig zu machen, wenn man darauf pocht, selbst über seine Informationen und Daten bestimmen zu wollen. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende erinnerte daran, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte gegen den Staat konstruiert worden seien.

Bei mir werden solche knackigen Statements gnadenlos gefurlt. Wird mir gegebenfalls (k)ein Vergnügen sein, das Abstimmungsverhalten mancher Politiker an ihren früheren Worten zu messen.

Ansprüche

„Mein Anwalt macht euch fertig!“

Soll mein Mandant gerufen haben, nachdem ihn Polizeibeamte in den Kreuzfesselgriff genommen, ihn gegen den Kofferraum seines Autos gedrückt und ihm dann die „Stahlacht“ angelegt haben.

Ich bezweifle, dass ich diesen Ansprüchen genügen kann. Beim angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsgbeamte dürfte allerdings was zu machen sein.

Der Gegner macht’s eilig

Einem Gegner habe ich punkt neun Uhr zugesagt, dass wir ihm einige Unterlagen faxen. Dann kann er mit seiner Bank über die Pfändung seines Kontos sprechen. Bis 9.20 Uhr waren schon zwei weitere Anrufe eingegangen, in denen das Fax angemahnt wurde.

Die Unterlagen müssen erst aus der Akte gesucht werden? Am Dienstag nach Ostern liegen hier auch andere Sachen, die eilig sind? Das interessiert dann weniger.

Ich frage mich nur, weshalb sich der Schuldner nicht gemeldet hat, als das Urteil gegen ihn ergangen ist. Dann hätte er sich die Pfändung und den ganzen Ärger vielleicht ersparen können.