Bekiffter Beifahrer riskiert Führerschein

Wer bekifft und alkoholisiert aufs Autofahren verzichtet, ist führerscheintechnisch noch längst nicht aus dem Schneider. Auch als Beifahrer kann ihm die Faherlaubnis entzogen werden. So hat es der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden.

Ein 23-Jähriger war als Beifahrer in eine Verkehrskontrolle geraten. Eine Blutprobe ergab 1,39 Promille Alkohol und den Hinweis auf regelmäßigen Cannabiskonsum. Warum dem Mann eine Blutprobe abgenommen wurde, ergibt sich aus dem Beschluss des VGH Mannheim leider nicht.

Das Gericht schließt aus der Kombination von Alkohol und Cannabis, der Betroffene sei generell zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet:

Grund für die Aufnahme des Parallelkonsums von Cannabis und Alkohol in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen.

Dem Betroffenen bürdet das Gericht die Beweislast dafür auf, dass bei ihm Cannabis und Alkohol ausnahmsweise nicht so dramatische Wirkungen haben. Dazu habe er nichts gesagt. Pech.

Das Argument des Mannes, er habe seine Fahruntüchtigkeit erkannt und bewusst aufs Autofahren verzichtet, lässt der VGH Mannheim nicht gelten: Die Fähigkeit, zwischen Rauschmittelkonsum und Autofahren zu unterscheiden, spiele keine Rolle. Hierbei stützt sich das Gericht auf die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist der Fahrer nur geeignet, „wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktivwirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust“.

Das kann man auch anders verstehen als das Gericht. Die Rechtsaufassung der Mannheimer Richter führt aber in der Konsequenz dazu, dass praktisch jeder, der mit Cannabis und Alkohol im Blut auffällt, seinen Führerschein riskiert. Selbst dann, wenn das nächste Auto weit entfernt ist und er nicht mal im Traum daran dachte, während der Wirkzeit der Rauschmittel einen Pkw zu steuern.

(Links gefunden bei RA J. Melchior)

Häkchen ans V

Was die Weltpolitik angeht, habe ich mittlerweile ein dickes Fell. Über die Hintergründe bin ich meistens ratlos und zu Schuldzuweisungen nicht in der Lage. Deshalb frage ich mich, auch weil es so schön ablenkt, wie die Börse reagiert. Bei der Meldung „Israel bereitet Nuklearangriff auf den Iran vor“ denke ich, dass wir bald wieder günstige Einstiegszeitpunkte sehen könnten. Wenn das stimmt.

Ich würde mir gern vorstellen, die islamische Seite geht zur Tagesordnung über, nachdem die Atomanlagen ausradiert und die Leichen weggeräumt sind und der Fallout verweht ist. Das gelingt mir aber nicht. Weil ich weiß, dass selbst die wenigen Muslime, die ich kenne, bei dieser Aktion die Fäuste ballen werden. Zuschlagen werden sie natürlich nicht. Aber das sind ja besonnene Muslime.

Wenn Israel also mit seinen Bomben, auch wenn der Angriff zunächst „gelingt“, die Region endgültig in Brand gesetzt hat, dürfte auch im im Rest der Welt der Clash of Civilizations die Aufwärmphase hinter sich lassen. Das ist meine Prognose der Folgen und kein Urteil darüber, ob ein Angriff auf Iran überhaupt eine Option ist. Oder ob man, falls man das bejaht, noch warten und auf Diplomatie hoffen kann.

Ich setze Häkchen neben „Verkaufen“.

Der Bericht in der Sunday Times.

Kommunen müssen Journalisten gratis antworten

Kommunen dürfen Pressevertreter für Auskünfte nicht gesondert zur Kasse bitten. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Die Stadt Meschede hatte Fragen der Zeitschrift „Der Steuerzahler“ beantwortet und hierfür 24,60 € berechnet.

Die Gebührenerhebung ist, so das Gericht, durch vorrangige presserechtlichen Normen ausgeschlossen. Danach seien die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse Auskünfte zu erteilen. Die gesetzlichen Grenzen dieses Auskunftsanspruches rechtfertigten die Gebührenerhebung nicht. Anderweitigen Beschränkungen unterliege der Informationsanspruch nicht.

Daran schließt sich eine Frage an: Sind Blogger auch Journalisten? Der nächste Gebührenbescheid könnte die Frage klären…

Pressemitteilung des VG Arnsberg.

(Quelle des Links)

Mit wem man telefoniert

Spielt keine Rolle, ob der Anschlusswechsel aufgeschwatzt, freiwillig oder vom neuen Anbieter komplett getürkt ist. Man möchte zu einem Zeitpunkt mitunter gerne wissen, bei welcher Telefonfirma man derzeit eigentlich Kunde ist.

Die Ansage unter der Nummer 0310 verrät, über welchen Anbieter die Ferngespräche laufen.

Die Ansage unter der Nummer 0311 verrät, über welchen Anbieter die Ortsgespräche laufen.

(Info gefunden bei Robert Basic)

Sie sind nicht gemeint!

Die Polizei kündigt jetzt schon ihre künftigen Erfolge an:

Landeskriminalamt vor großem Schlag gegen Internet-Kinderpornografie

Es gehe, so ein Behördensprecher, um mehrere tausend Verdachtsfälle aus Baden-Württemberg, Deutschland und der ganzen Welt.

Mitglieder einschlägiger Tauschringe und Webseitenbesucher werden sich jetzt beruhigt zurücklehnen. Sie sind nicht gemeint! Gemeint sind die anderen! Es gibt also überhaupt keinen Grund, Festplatten zu löschen, DVDs zu shreddern, ein offenes WLAN am DSL-Zugang zu installieren und die Kreditkarte rückwirkend als verloren zu melden.

Abmahnsport als Königsdisziplin

Die Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbundes gegen das Saftblog war weit weniger erfolgreich, als es sich der Verband wohl gewünscht hätte. Offensichtlich hat der DOSB eingesehen, dass die Verwendung der Begriffe „Olympiade“ und „olympisch“ in einem sachlichen Bericht auch auf einer kommerziellen Internetseite das Olympiaschutzgesetz nicht verletzt. Im Saftblog heißt es jedenfalls, der DOSB stoße sich nicht mehr hieran.

Die ungenehmigte Abbildung der olympischen Ringe war nach geltender Rechtslage nicht in Ordnung, das war klar. Ich nehme an, die jetzt unterzeichnete Unterlassungserklärung bezieht sich hierauf. Die Anwaltsrechnung soll sich um 90 % verringert haben. Ein schöner Erfolg für die Kelterei Walther und ihren Anwalt. Eine Blamage für den DOSB, aber das hat man von juristischer Kraftmeierei.

Erneut kein gutes Licht auf den DOSB wirft allerdings die Bedingung, dass Walthers eine Stellungnahme zu der Sache veröffentlichen. Der „Textvorschlag“ des DOSB zeigt jedenfalls das Bestreben, sich PR-mäßig reinzuwaschen. Bemerkenswert finde ich den wiederholten Hinweis, dass die Anwälte des DOSB eine Einzelfallanalyse erst vornehmen, wenn sie a) die Abmahnung geschickt und b) sich der Abgemahnte bei ihnen gemeldet hat. An sich ist so ein Verhalten ein gewichtiges Indiz für Massenabmahnungen. Die sind unzulässig. Aber lassen wir das…

… jedoch könnte vielleicht noch jemand schnell dem DOSB erklären, dass er keine „Marke“ besitzt. Vielleicht hat er bald auch nicht mehr den Schutz des Sondergesetzes auf seiner Seite. Gegen das nach der gescheiterten Leipzig-Bewerbung sinnlose Olympiaschutzgesetz läuft ja bereits eine eine entsprechende Petition..

Weder der olympische Gedanke noch die olympischen Ringe gehören in die Hände von Geschäftemachern (größtes Argument im Abmahnschreiben war der Ausfall von Lizenzgebühren) und staubtrockenen Funktionären, die aus dem Abmahnsport (17 Seiten!) offensichtlich erheblichen Lustgewinn ziehen. Schon deshalb kann man der Petition nur Erfolg wünschen.

Früherer Bericht im law blog.

Rumsfeld blieb cool

Bei der Sicherheitskonferenz 2006 hatten Demonstranten den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld als „Massenmörder“ tituliert. Das Amtsgericht München hat jetzt festgestellt, dass ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nicht vorlag, berichtet beck-aktuell.

Wegen Beleidigung konnte die Staatsanwaltschaft nicht vorgehen. Weder die US-Regierung noch Rumsfeld selbst haben den erforderlichen Strafantrag gestellt. Das US-Generalkonsulat soll sogar ausdrücklich mitgeteilt haben, es bestehe kein Interesse an einer Strafverfolgung.

Das unterscheidet eben einen coolen Ami einem mimosigen Deutschen.

Datenschutz: Bundesregierung droht Klage

Weil in Deutschland die Datenschutzbehörden meist nicht unabhängig sind, droht der Bundesregierung eine Klage aus Brüssel. Die EU-Kommission verlangt die Umsetzung einer Richtlinie, wonach Datenschützer keiner staatlichen Aufsicht unterliegen dürfen, heißt es in der Readers Edition.

Besonders interessant ist das Update vom 4. Januar 2006. Danach will die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft die betreffende EU-Richtlinie „vereinfachen“. Man kann sich unschwer vorstellen, was dem zuständigen Innenminister Wolfgang Schäuble vorschwebt.

Wir stellen uns ein Bein

Betriebskosten müssen spätestens nach einem Jahr abgerechnet werden (§ 556 Absatz 3 BGB). Das bemerkte jetzt wohl auch eine Vermieterin, die gegenüber dem Mieter das Jahr 2004 noch nicht abgerechnet hatte.

Am Silvestertag 2006 fand der Mieter die Abrechnung für 2004 im Briefkasten. Datiert war sie auf den 30. Dezember 2005. Klar, da lässt sich später gut auf das Datum verweisen und beahaupten, der Mieter lügt, wenn er sich auf verspäteten Zugang des Schreibens beruft.

Respekt, aber verbesserungsbedürftig. Vor allem, was die Zahlungsfrist bis zum 31. Januar 2007 angeht.

Vier Polizisten warten auf deine Mail

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Appell geht an alle Internet-Surfer, deren Aufmerksamkeit und „Hilfsbereitschaft“ ist künftig gefragt. Sieben Wochen nach dem Amoklauf in Emsdetten hat die nordrhein-westfälische Polizei ihre Empfänglichkeit für Anzeichen solcher Taten erweitert: Über die Internetseite www.polizei.nrw.de gelangen jetzt Hinweise aus der Bevölkerung rund um die Uhr direkt an den Dauerdienst des Landeskriminalamtes.

Damit können, hoffte gestern Innenminister Ingo Wolf (FDP), schon erste Ankündigungen „online“ gemeldet und direkt von Kriminalisten bewertet werden. Die Menschen seien eher bereit über das Internet eine Anzeige zu erstatten oder Hinweise zu geben. Gewöhnliche Spitzeldienste möchte Wolf damit nicht fördern, sagte er. Es entfalle zwar die Hemmschwelle, zu einer Polizeiwache zu gehen oder zum Telefonhörer zu greifen. Aber: „Der Amoklauf hat deutlich gemacht, dass wir eine Kultur des Hinsehens brauchen“. Und dazu gehöre die Bereitschaft der Polizei, notwendige Informationen „abzuschöpfen“.

Aus Internet-Foren etwa oder aus „chatrooms“, den Klatsch- und Tratschseiten im Internet. Die Erstattung von elektronischen Strafanzeigen ist schon seit drei Jahren möglich, rund 61.000 gingen bislang ein. Die wurden und werden den örtlich zuständigen Behörden weitergeleitet. Das wird die mit vier Beamten besetzte Internetwache auch tun, schneller als bislang. Neu ist die rasche Bewertung durch die Spezialisten. Die können angeblich sofort klären, ob eine Gewaltandrohung ernst gemeint ist. Und in einer psychischen Ausnahmesituation des Täters für professionelle Hilfe sorgen.

Der Amoktäter von Emsdetten wurde nicht erkannt, obwohl seine Texte und Bilder im Internet von Gewalt geprägt waren. Deswegen mahnt Wolf: „Wer Anzeichen für einen möglichen Amoklauf bemerkt, darf sich nicht scheuen, sofort die Polizei zu verständigen – zum Schutz aller“. Die Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) sind dabei zur Reaktion verurteilt. Denn sie fahnden nicht von sich aus, räumte LKA-Chef Wolfgang Gatzke gestern auf Anfrage ein.

Kritik kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Deren Landesvorsitzender Frank Richter begrüßt grundsätzlich das Projekt, vermisst aber Konsequenzen. Die Interwache werde dem LKA-Dauerdienst quasi draufgesattelt, es fehle an Spezialisten mit Sprachkenntnissen und überhaupt an mehr Personal. Zudem könne der Dauerdienst nur Informationen sammeln – bei Gefahr müsse sofort ein Zugriff möglich sein. Richter wirft dem Innenminister vor, der sei „zu kurz gesprungen!“ (pbd)