Gerichtspost für Premiere

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Fernsehsender Premiere verklagt, berichtet beck-aktuell. Es geht um Schadensersatz für Smartcards, die Kunden – so Premiere – bei Vertragsende nicht zurückgeschickt haben.

150 Kunden haben gegenüber der Verbraucherzentrale eidesstattlich versichert, dass sie die Karten an Premiere gesendet haben, der Fernsehsender aber gleichwohl behauptete, die Karten seien nicht eingetroffen. Bei einer so hohen Zahl will die Verbraucherzentrale nicht mehr an Zufall glauben oder daran, dass alle Karten auf dem Postweg verloren gegangen sind. Im Wege der Sammelklage fordert die Verbraucherzentrale jetzt für 50 Kunden das Geld zurück.

Hoffentlich kommt die Gerichtspost an.

Amokläufer hatte Gerichtstermin

Der Amokläufer von Emsdetten hat sich selbst gerichtet, das hat die Obduktion ergeben. Danach schoss sich der 18-Jährige mit einem Vorderladergewehr eine 5 Millimeter dicke Bleikugel durch den Mund in den Kopf. Dieser Schuss war sofort tödlich, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwer der Nachrichtenagentur pbd.

Die Geschossgase verursachten eine großflächige Gesichtsverletzung; deshalb sei der Tote gestern nicht „per Augenschein“ sofort zu identifizieren gewesen. Heute hätte sich der 18-jährige vor dem Amtsgericht Steinfurt verantworten müssen: Er trug im Sommer bei einem Open-Air-Konzert eine automatische Pistole (Walther P 88-9) und einen Teleskop-Schlagstock bei sich, obwohl er lediglich einen kleinen Waffenschein für Schreckschusspistolen besaß. (pbd)

Iudex non calculat

Aus dem Beschluss eines Amtsgerichts:

… wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt. … Der Angeklagte hat an den Nebenkläger zu Händen von Rechtsanwalt Vetter … 1.000,00 € zu zahlen. Dem Angeklagten wird nachgelassen, diesen Betrag in fünf Raten à 250,00 € zu zahlen.

Zwei Stunden

Es steht mal wieder eine Einkommenssteuererklärung an. Und zwar dringend. Zwei Stunden hat es gedauert, bis ich die Unterlagen für den Steuerberater vorbereitet hatte. Eigentlich nicht lange. Jedenfalls nicht im Verhältnis zu den Qualen, die es mir bereitet hat, mich monatelang vor diesem Kram zu drücken.

Express-Entscheidung

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, meinem Mandanten Körperzellen zu entnehmen, um seine DNA speichern zu können (§ 81g Strafprozessordnung). Der Mann ist wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt.

Allerdings sprechen gravierende Umstände dagegen, dass er erneut straffällig werden wird. Hierzu habe ich eine schöne Stellungnahme ans Amtsgericht diktiert. Bevor diese allerdings geschrieben ist, erreicht mich die Nachricht meines Mandanten, dass das Amtsgericht entschieden hat. Vor Ablauf der Äußerungsfrist. Zu seinen Gunsten.

Die Begründung reiche ich trotzdem ein. Könnte ja sein, dass sich noch eine Instanz mit der Sache beschäftigen muss.

Maximal acht Wörter

Die SZ berichtet vom Credo eines Rhetoriktrainers:

… und zählt die acht Gebote der Wirksprache auf: Machen Sie kurze Sätze (maximal acht Wörter)! Reden Sie in der Gegenwart! Vermeiden Sie Relativsätze! Streichen Sie das Wort „und“! Sprechen Sie in der direkten Rede! Benutzen Sie lieber Bilder als das korrekte Fachwort! Verbieten Sie sich Worthülsen wie „dynamisch“ oder „effizient“ und Weichmacher wie „vielleicht“ oder „ein bisschen“! Appellieren Sie an das Gefühl statt an den Verstand!

Der Appell an das Gefühl ist allerdings riskant. So was taugt nur bei einer Zielgruppe, die kurzfristig eine (Kauf-)Entscheidung treffen muss. Alle anderen finden das im Moment zwar rührend, später setzt aber der Kater ein.

Trotzdem danke schön, damit haben wir viel Geld gespart.

Manche Abmahnung lohnt bald nicht mehr

Die Bundesregierung hat ihre Pläne konkretisiert, dass Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich künftig nicht mehr außer Verhältnis zum Anlass stehen. In einfachen, nichtgewerblichen Fällen sollen die Kosten auf 50,00 € begrenzt werden.

Rechteinhaber sollen einen Auskunftsanspruch gegen Provider erhalten. Allerdings können sie die Herausgabe von Nutzerdaten nur verlangen, wenn es sich um Urheberrechtsverletzungen von erheblichem Ausmaß handelt.

Näheres in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums und bei heise online.

Guthaben

Ob es sich überhaupt lohnt, einen Scheck über 5,89 € auf dem Privatkonto einzulösen? Ich spare mir den Blick ins Preisverzeichnis der Deutschen Bank und lasse mich bei der nächsten Quartalsabrechnung überraschen.

Es handelt sich übrigens um ein Guthaben aus meinem kurzen Zwischenspiel als Strom- und Gasanschlussinhaber. Wieso dieses Guthaben nicht gleich bei der Endabrechnung berücksichtigt werden konnte, wird sicher einst McKinsey klären.

Landgericht Trier verzichtet auf Kreuze

Das Landgericht Trier hat sich nach einer Renovierung entschlossen, in den Gerichtssälen keine Kruzifixe mehr aufzuhängen. Die rheinland-pfälzische CDU hat dies kritisiert. Die Landesregierung hält die Entscheidung dagegen für korrekt. Sie bewege sich auf dem Boden der Rechtsprechung. Schon jetzt hingen in den meisten Gerichtssälen des Landes keine Kreuze.

Quelle: beck-aktuell

„Die werden weggeschlossen“

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der qualvolle Tod des 20-jährigen Häftlings in der Jugendhaftanstalt Siegburg hat den Landeschef des Bundes deutscher Strafvollzugsbediensteten (BSBD) „erschüttert, aber nicht so richtig verwundert“. Obwohl niemand vom Plan der drei mutmaßlichen Mörder wissen konnte, sagt Klaus Jäkel, „gibt es seit Jahren klare Hinweise darauf, dass die Gewaltkriminalität in den Justivollzugsanstalten immer größer wird“.

Jäkel überrascht zudem mit der Aussage, dass es in Siegburg 60 bis 70 Bedienstete zuwenig gab und gibt. Auch dieser Personalnotstand, das deutet Jäkel vernehmlich an, habe die Aufsichtsmöglichkeiten verringert und damit die Tötung des 20-Jährigen durch drei Mithäftlinge erleichtert.

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Adieu, Ladenschluss

„Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein.“

Hat der nordrhein-westfälische Landtag heute so beschlossen. Schon am Dienstag tritt das Gesetz in Kraft.

Google hilft der Polizei

Ein Polizeibeamter hat nicht nur am Tatort Fotos gemacht. Sondern auch das betreffende Areal über Google Earth gezoomt. Die Ausdrucke heftete er der Ermittlungsakte bei. Hilft im konkreten Fall zwar nicht besonders weiter. Aber in Zukunft wird man mit so was rechnen müssen.

Verwarnung über Umwege

Auf dem Radarfoto ist eine Frau zu sehen. Der Halter des Wagens ist ein Mann. Normalerweise muss die Ordnungsbehörde ermitteln, wer das Auto gelenkt hat. Natürlich bietet sich zunächst ein Brief an den Halter an, mit dem dieser zur Auskunft aufgefordert wird.

Der Landkreis Celle geht hier einen originellen Weg. In einer Bagatellsache – 20 Kilometer zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft – bietet die Behörde dem Halter des Autos Folgendes an:

Wir bitten Sie, innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens den Verwarnbetrag von 30,00 € zu überweisen oder den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen, anderenfalls sehen wir uns gezwungen, weitere Ermittlungen zur Fahrerfeststellung vorzunehmen.

Das ist ein klein wenig neben dem Gesetz. Verwarnt werden kann nur der Betroffene. Außerdem muss er zustimmen. Hier erfährt die Betroffene möglicherweise noch nicht mal was von ihrem Tempoverstoß, wenn der Halter den bequemsten Weg wählt, zahlt und die Sache auf sich beruhen lässt.

Im Ergebnis sieht das so aus, als würde es der Behörde nur um die Kohle gehen.