Mord in der Jugendstrafanstalt

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Tod des 20-jährigen Häftlings in der Jugendhaftanstalt Siegburg war ein von den drei anderen Zellen-Insassen geplanter Mord von grausamsten Ausmaß, der von mehren Gefängniswärtern trotz Alarmierung nicht verhindert wurde. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel veröffentlichte: „So viel Brutalität habe ich noch nicht erlebt“, sagte er in Bonn und wertete: „So etwas darf eigentlich nicht vorkommen“.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Mordkommission haben die drei 17-, 19- und 20-Jährigen am vergangenen Samstag gegen Mittag schlichtweg beschlossen, ihren Mithäftling zu töten und die Tat als Selbstmord zu tarnen. Sie zwangen das Opfer, zwei Abschiedsbriefe zu schreiben, vernichteten die aber später. Sie misshandelten den 20-jährigen mit massiven Schlägen, benutzten dabei ihre Hände, Fäuste und Werkzeuge. Sie zwangen das Opfer, Wasser mit scharfem Pulver und Salz zu trinken und eine Tube Zahnpasta zu essen.

Als der 20-Jährige sich erbrach, musste er aus der Lache essen, aus dem Halter der Toilettenbürste eine Mischung von Urin und Spucke trinken. Das Opfer wurde mit Gewalt dazu gebracht, sich mit sexuellen Handlungen selber schwer zu verletzen. Nachdem der junge Mann von den Tätern mehrfach geschlagen worden war, sollte er erhängt werden. Weil innerhalb von zwei, drei Stunden verschiedene Kabel rissen, hingen die Täter den 20-jährigen an geknüpfte Bettlakenstreifen, die sie nach eineinhalb Minuten vom Hals lösten und den Bewusstlosen mit Schlägen zu Bewusstsein brachten. Kurz darauf erhängten sie ihn.

„Die Vorfälle in der Zelle sind von dem im Haus anwesenden Justizvollzugspersonal nicht erkannt worden“, sagte Oberstaatsanwalt Apostel lapidar. Er räumte aber ein: Wenigstens zwei Beamte haben bei dem Versuch, das Leben des Opfers zu retten, versagt. Der 20-Jährige hatte einen Rufknopf gedrückt. Der Beamte hielt aber eine Überprüfung nicht für notwendig, weil er sich von den drei Täten einen über die Gegensprechanlage einen „Fehlruf“ vorgaukeln ließ. Weil andere Gefangene sich über Lärm beschwert hatten, wollten Beamte später die Zelle kontrollieren, ließen sich aber abwimmeln und glaubten an „das Verrücken von Möbeln“.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat beim Amtsgericht Siegburg Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten beantragt. Sie geht von der vollendeten Tötung eines Menschen aus Mordlust aus, von versuchtem Mord davor in drei Fällen, von vierfacher gefährlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung in zwei Fällen.

Wolfgang Neufeind, der Leiter der Jugendhaftanstalt Siegburg, rühmt das Haus im Internet: „Im Zentrum der Arbeit mit den Gefangenen stehen die schulische und berufliche Bildung – einschließlich der arbeitsmarktgerechten Entlassungsvorbereitung – sowie das Erlernen sinnvoller Beschäftigung in der Freizeit.“ Sein Grußwort klingt nach dieser Katastrophe zynisch. Neufeind hat sie nicht einmal kalkuliert. (pbd)

Bitte Abs. verständigen!

Die Deutsche Post / Briefzentrum 40 hat auf einen an mich gerichteten Brief einen Aufkleber gepappt:

Sdg nachadressiert wg. unkorrekter Anschrift
Bitte Abs. verständigen!

Adressiert war der Brief wie folgt:

Golzheimer Str. 128
40476 Düsseldorf

Die Post hat laut Aufkleber folgende Anschrift „ermittelt“:

Golzheimer Str 128
40476 Düsseldorf

Welchen Unterschied doch so ein Punkt machen kann.

Lichtscheue Abmahner

Rechtsanwalt Thomas Klotz erzählt im RA-Blog von seiner ersten Abmahnung. Ein Anwalt, der einen anderen Blogger abgemahnt hatte, hatte seinerseits einen Anwalt beauftragt, Thomas Klotz abzumahnen. Klotz hatte nämlich aus dem Abmahnschreiben des Anwalts zitiert, der den Blogger abgemahnt hatte.

Sehr schön finde ich die einzelnen Argumente, warum das Zitat aus der Abmahnung in Ordnung ging. Und die Begründung, wieso Urteile, die ständig von öffentlichkeitsscheuen Anwälten angeführt werden, absolute Sonderfälle betreffen und keineswegs verallgemeinerungsfähig sind.

Gemeinsam im Stau

Gegen den vermeintlichen Flugzeugstinker ist heute ein Versäumnisurteil ergangen. Laut Aachener Nachrichten konnte der Mann nicht rechtzeitig zur Verhandlung kommen, weil er im Stau stand. Allerdings habe der Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf die Entschuldigung nicht akzeptiert.

Merkwürdig, denn bei einem Verfahren mit Anwaltszwang ist es eher gefährlich, wenn der Anwalt im Stau steht. Aber womöglich saß der Anwalt beim Kläger im Auto. Es soll ja auch heroische Juristen geben.

(Link gefunden im RA-Blog)

NRW-Wasserexperte geht mit Abfindung

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) hat sich mit der Suspendierung und fristlosen Kündigung des Ex-Abteilungsleiters Harald Friedrich (Bündnis90/Grüne) aufs Glatteis begeben. Das ergab die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Dort wurde der Rechtstreit „Dr. Friedrich ./. Land NRW“ erstmals vor der 10. Kammer erörtert – und beigelegt: Der Minister nahm die haltlose Kündigung zurück, Friedrich wurde vollends rehabiliert.

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Demnächst ohne Theke

2010 soll das neue Amts- und Landgericht in Düsseldorf fertig sein. Der Neubau wird im nicht unbedingt feinen Stadtteil Oberbilk stehen. Das stößt bei den Richterräten der beiden Gerichte auf Ablehnung. Man wolle nicht in den „Hinterhof“ der Stadt ziehen und lege keinen Wert auf die Nachbarschaft einer „ausländischen Nischenökonomie“, zitiert die Rheinische Post aus Stellungnahmen (Printausgabe 15.11.06, Seite B 1).

Spitze Zungen erwidern darauf, dass sich manch einer nur nicht vom jetzigen Standortvorteil trennen möchte: der Altstadt, auch bekannt als längste Theke der Welt.

Nur mit Stärkung

„… in der obigen Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das zwischen Ihnen und dem Unterzeichner geführte fernmündliche Gespräch sowie Ihr uns zur Information zugeleitetes Schreiben vom …“

Bevor ich die restlichen vier Seiten lese, erst mal ein Kaffee.

Juristenkalender 2007

Blogkarikaturist wulkan bringt auch für nächstes Jahr wieder einen Juristenkalender heraus. Wer die bissigen Bilder nicht kennt, gibt bitte im Archiv „wulkan“ ins Suchfeld ein. Für alle anderen schalten wir um zur Werbung:

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Abfindung – steuerfrei dank AGG

Das vor kurzem in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entwickelt sich zur Jobmaschine, berichtet Spiegel online. Leider nicht für Arbeitslose. Sondern für Juristen und Steuerberater. Jetzt schon schimmern nette Gesetzeslücken durch:

Es geht um eine Passage des neuen Gesetzes, in dem von Entschädigung die Rede ist. Demnach können etwa gemobbte Mitarbeiter Geld für erlittene Seelenpein verlangen. …

Sicher ist, dass derlei Zahlungen steuerfrei sind. Das Bundesfinanzministerium bestätigte: „Es gilt dasselbe wie bei einem Lottogewinn.“ Die Steuerberater reagierten wie elektrisiert. Konkret schlagen sie ihren Firmenkunden nun vor, älteren Arbeitnehmern ein attraktives Angebot zu unterbreiten. Statt einer Abfindung, auf die der Geschasste ja leider Steuern zu zahlen hat, solle das Unternehmen eine – etwas geringere – Schmerzensgeldzahlung für angebliche Diskriminierung anbieten.

(Danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)

Zwangsgeld gegen T-Mobile?

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Mobilfunkbetreiber „T-Mobile“ hat vorübergehend akute Rettungsarbeiten der nordrhein-westfälischen Polizei behindert. Das wirft der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Tochterunternehmen der deutschen Telekom vor. Für die Ortung der Handys die vermisste Menschen in höchster Lebensgefahr bei sich haben, hatte T-Mobile zum 1. November plötzlich schriftliche Telefax-Anträge und jeweils eine Gebühr von 30 Euro verlangt. Wolf sah darin eine Hilfsverweigerung und drohte dem Unternehmen für jeden Fall ein Zwangsgeld von 2.500 Euro an.

Die Sprecherin von T-Mobile lenkte gegenüber der Nachrichtenagentur pbd ein: „Wir sind weiter an einer guten Zusammenarbeit interessiert“, sagte Marion Kessing. Es war, wie Wolf es formulierte, „eine jahrelang praktizierte gedeihliche Zusammenarbeit“. Bei Ermittlungen etwa nach Vermissten mit konkreter Suizid-Absicht konnten Kriminalbeamte telefonisch bei T-Mobile anfragen: Wo genau ist das Handy zu orten? Doch das Unternehmen schien sich „der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Gefahrenabwehr“ (O-Ton Wolf) „nicht mehr bewusst zu sein“. In schnödem Kaufmannsdeutsch ließ es wissen, es werde „auf das beim Wettbewerb schon länger praktizierte Faxverfahren mit Premiumrate“ umstellen. Im Klartext: Eins solcher Faxe kostet 30 Euro.

Wolf tobte: „Es ist ein Skandal, das es dem Unternehmen anscheinend mehr um Geld als um Menschenleben geht!“ „Die Anfragen haben stark zugenommen“, begründete Marion Kessing den Zuschlag, der den „Bruchteil“ der Kosten decke. Sie geht davon aus, künftig werde eine Telefax-Anfrage fünf Cent kosten und per Telefax beantwortet. Das wiederum löste Verblüffung im Innenministerium aus: „Wir haben eine Zusage auf die alte Praxis, die schnelle telefonische Hilfe!“ (pbd)

Wir nehmen kein Geld

Ein Herr erzählte mir gerade, er habe Geld vorbeibringen wollen. Während meines Urlaubs. Meine Sekretärin habe das Geld aber nicht angenommen. Dafür müsse er mit mir persönlich einen Termin machen.

Ich überlege, ob ich jemals dreister belogen wurde.

Wer verhält sich sonderbar?

Auch Richter sind nicht allmächtig. Das erlebe ich gerade in einem Strafverfahren. Es geht um eine Schlägerei. Nicht viel passiert. Gegen einen der Beteiligten wurde das Verfahren von einer anderen Abteilung des Amtsgerichts eingestellt. Der Mann war bereit, seinem Kontrahenten, den ich verteidige, ein Schmerzensgeld zahlen.

Nun schloß der Richter in meiner Sache hieraus, dass sich ja auch gegenüber meinem Mandanten eine Einstellung anböte. Vielleicht sogar ganz ohne Auflage? Die Akte ging zur Staatsanwaltschaft. Der dortige Strafverfolger, ein Oberamtsanwalt, sah allerdings keinen Grund für eine Einstellung, weder mit noch ohne Geldbuße. Er sandte die Akte zurück mit dem Hinweis, dass er einer Einstellung nicht zustimmt.

Der Richter versuchte es erneut. Er wies darauf hin, dass sich der andere Beteiligte „sonderbar“ benommen habe. Jedenfalls wolle er meinen Mandanten nicht schlechter behandeln. Hierauf bemerkte der Oberamtsanwalt dünnlippig und aus offensichtlich reicher Berufserfahrung, Beschuldigte verhielten sich nun mal nicht selten sonderbar. Er jedenfalls bestehe er auf einer Hauptverhandlung, um die Sache einem gerechten und vernünftigen Ausgang zuzuführen.

Was wird also passieren? Wir werden uns bei Gericht treffen und Justizressourcen verballern, die für wichtigere Fälle dringend gebraucht werden. Der Richter und ich setzen auf das Gesetz der Wahrscheinlichkeit. Danach hat der betreffende Oberamtsanwalt an diesem Tag nicht gerade bei uns Sitzungsdienst. Mit jedem anderen Vertreter werden wir es nämlich schon richten und uns still fragen: Wer verhält sich hier eigentlich sonderbar?