Von Gravenreuth: Berufung gegen Strafurteil

Gegenüber dem Onlinedienst Gulli hat der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth bestätigt, dass er wegen Unterschlagung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Laut diesem Bericht will der wegen zahlreicher Abmahnfälle bekannt gewordene Jurist gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München Berufung einlegen.

Von Gravenreuth bestreitet, rund 7.000 € von einem Mandanten unterschlagen zu haben. Dieser habe sich bislang geweigert, eine Bankverbindung mitzuteilen. Bar- oder Scheckauszahlungen mache er nicht, wird von Gravenreuth zitiert.

Ansonsten gibt sich der Rechtsanwalt optimistisch. Zahlungsprobleme, die im Gerichtstermin zur Sprache kamen, scheinen nicht mehr aktuell. Zitat:

Man ist nach wie vor gut im Geschäft.

Mit Publikum

Jugendgericht.

Forderung der Staatsanwältin: Verwarnung, 400 Euro Auflage.

Mein Vorschlag: Verwarnung.

Urteil: Verwarnung, 500 Euro Auflage.

Hinten saß eine Schulklasse.

Vom Öl leben

Zu Venezuela habe ich gestern im Radio gehört, dass laut einer Umfrage rund die Hälfte der Bevölkerung der Meinung ist, sie brauche nicht zu arbeiten. Man könne auch gut vom Öl leben.

Der Gegenkandidat soll es übrigens auf die Spitze getrieben haben: Er wollte eine Kreditkarte einführen, auf die jeder Bürger direkt seinen Anteil aus den Öleinnahmen gebucht bekommt. Im Monat sollten das umgerechnet bis zu 800 € sein.

Vorher, nachher

Mein Trainer möchte seine Homepage überarbeiten. Ich soll ihm ein Statement schreiben. Das mache ich gerne. Außerdem hatte er die Idee, Vorher- und Nachherfotos zu veröffentlichen. Ich habe ihm weisgemacht, so was sei grundsätzlich verboten.

War ja keine Rechtsberatung. Sondern Notwehr.

Neu auf der Fahndungsliste: Ronald Schill

Das ist wohl der Tiefpunkt seiner Karriere: Die Polizei fahndet nach dem Ex-Senator und Ex-Richter Ronald Schill, berichtet die Netzeitung. Schill, der sich nach Angaben eines Anwalts „auf Weltreise“ befindet, soll von einem Untersuchungsausschuss als Zeuge befragt werden. Normale Ladungen an seine Meldeadresse in Deutschland scheinen erfolglos geblieben zu sein.

Noch vor einigen Tagen habe ich im Radio einen Bericht über Schill gehört. Reporter haben ihn in Rio ausfindig gemacht. Schill gab, wenn auch widerwillig, einige Antworten. Soweit ich mich erinnere, hat er mit Deutschland abgeschlossen. Ob ihn hier jemand sprechen will, interessiert ihn nicht. Ihm gefällt es in Brasilien und er wäre auch bereit, dem Land als Präsident vorzustehen.

Klingt so, als sprächen wir zwar über einen Tiefpunkt, aber nur einen vorläufigen.

(Link gefunden bei Nico Lumma)

Kölnerin sperrt Stromableser ein

Einer Kölnerin war wegen unbezahlter Rechnungen der Strom abgestellt worden. Als sie sich dann selbst wieder freischaltete, schickte die RheinEnergie einen Mitarbeiter vorbei. Dem zeigte die Frau noch den Weg in den Keller. Doch dann sperrte sie hinter ihm ab und stellte die Ohren auf Durchzug, berichtet der Express.

Nur weil er Hilfe übers Handy alarmieren konnte, wurde der Mann befreit. Das Amtsgericht Köln schickte der Frau jetzt einen Strafbefehl, unter anderem wegen Freiheitsberaubung. Die im Bericht erwähnten 250 Euro Geldstrafe klingen nach einem echten Schnäppchen.

(Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)

Wann kommt der Arzt?

Eine Hamburger Anwaltskanzlei soll Strafanzeige gegen die Richter im Mannesmann-Verfahren erstattet haben. Und gegen die Staatsanwälte. Und gegen die Angeklagten. Der Vorwurf laute „Rechtsbeugung und Strafvereitelung“, berichtet RP-online:

Der Jurist kritisiert, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, „Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen“. Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass man sich in Deutschland durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könne.

Man kann mit dem Ergebnis des Verfahrens unzufrieden sein. Wenn der „Normalbürger“ Rechtsbeugung ruft, ist das verständlich. Aber ein Anwalt? Womöglich müssen da mal Ärzte ran, teure am besten.

Bewährungsstrafe für Münchner Anwalt

Das Amtsgericht München hat heute einen Rechtsanwalt zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Jurist soll rund 7.000 € Mandantengelder unterschlagen haben, heißt es in diesem Bericht.

Der Anwalt habe sich erfolglos auf Arbeitsüberlastung und Fehler seines Personals berufen; deswegen seien Nachfragen des Mandanten nach dem Geld untergegangen. Zeugen sollen dagegen nur eine chaotische Büroorganisation und Probleme mit dem E-Mail-Verkehr bestätigt haben, eine Arbeitsüberlastung aber nicht. Die Richterin habe es für unglaubwürdig gehalten, dass der Anwalt keine der zahlreichen Nachfragen zur Kenntnis genommen haben will.

Der betroffene Anwalt soll in der Vergangenheit vor allem mit Abmahnserien von sich reden gemacht haben.

(Kommentare, die den Namen des Anwalts enthalten, sein Namenskürzel oder seinen Spitznamen, werden gelöscht.)

Söders Werte

Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck hat gefordert, den Straftatbestand der Gotteslästerung abzuschaffen. Gähn. Interessant ist allerdings die Reaktion von CSU-Generalsekretär Markus Söder. beck-aktuell zitiert ihn wie folgt:

Volker Beck spinnt. Der Schutz und die Achtung religiöser Gefühle gehören zu den Grundwerten unserer Gesellschaft.

Der Schutz und die Achtung der Rechte politisch Andersdenkender scheint für Herrn Söder nicht zu den Grundwerten unserer Gesellschaft zu gehören. Oder warum redet er so?

Ich zweifle sehr

Der Gegner hat den Prozess verloren, jetzt schreibt er ans Gericht:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Rechtsanwaltsrechnung ein. Begründung: Herr „Rechtsanwalt“ Vetter ist in meinen Augen kein zugelassener Anwalt. … Ich zweifle sehr, dass Herr Vetter überhaupt ein Rechtsanwalt ist, der eine Zulassung hat.

Also, aktuell bin ich bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Anwaltssuche) noch zu finden. Aber die habe ich ja sowieso nur geschmiert.

studiVZ lädt Hacker ein

Das ist wirklich originell: Statt die Seite von Profis überarbeiten zu lassen oder am besten gleich alles neu zu programmieren, lockt studiVZ Hacker mit Prämien. Für jede gemeldete Sicherheitslücke zahlt das Startup 256 €:

Und hier sind die Spielregeln: Es dürfen keine Daten von studiVZ missbraucht werden, es geht ausschließlich um XSS- und CSRF-Lücken, Ihr dürft die Lücken nicht dazu benutzen, um Daten einzustellen, zu ändern oder gar zu löschen. Es sollte uns also kein Schaden entstehen – insbesondere darf unser Server nicht überlastet oder lahm gelegt werden. Und bitte keine Brute-Force-Angriffe auf studiVZ. Außerdem dürfen die Lücken nicht veröffentlicht werden – wir brauchen erst etwas Vorsprung, um sie zu schließen. Dann geben wir natürlich bekannt, wer uns geholfen hat, wenn es demjenigen oder derjenigen recht ist. Außerdem: Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Wenn man das Blabla beiseite schiebt, handelt es sich um ein tatbestandausschließendes Einverständnis in die § 202a, 303a und insbesondere 303b Strafgesetzbuch.

Außerdem würde ich gern einen der Honorarprozesse führen.

Bitte nicht per Mail

Eine Rechtspflegerin am Landgericht Wuppertal hat etwas an einem Kostenfestsetzungsantrag auszusetzen. Ich gestehe, völlig zu Recht. Per E-Mail (sehr modern! ausgesprochen ökonomisch!) bittet sie um Berichtigung.

Der letzte Satz allerdings dämpft die Euphorie:

Bitte reichen Sie Schriftsätze und Anträge ausschließlich auf dem Postweg oder per Telefax zum obigen Aktenzeichen ein, nicht per E-Mail!

Statt Sparvertrag

Statt die Arbeitslosenversicherung in einen Sparvertrag umzubauen und von den Jungen zu nehmen, um es den Alten zu geben, könnte man auch mal in Alternativen denken:

Je länger ich arbeite, desto niedriger wird der Beitrag, den ich monatlich in die Arbeitslosenversicherung einzahlen muss. Wenn ich nun arbeitslos werde, dann steht mir die gleiche Leistung wie allen anderen zu, z.B. ein Jahr Arbeitslosengeld I. Dadurch steigt meine “Schadensfreiheitsklasse” wieder und ich muss bei meiner nächsten Beschäftigung wieder einen etwas höheren Beitrag in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Das heißt die Leistung ist für alle die Gleiche, aber die Beiträge variieren. Bei einem Jobwechsel bleibt die seitherige “Schadensfreiheitsklasse” natürlich bestehen.

Interessanter Vorschlag aus der Readers Edition.