Fünf Anzeigen gegen Mannesmann-Richter

Eine Woche nach der vorläufigen Einstellung des Mannesmann-Strafverfahrens gegen Zahlungen von insgesamt 5,8 Millionen Euro liegen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf fünf Strafanzeigen vor. Darin heisst es zumeist, die Richter hätten eine strafbare Rechtsbeugung begangen. Den Staatsanwälten, die der Einstellung zugestimmt haben, wird Strafvereitelung im Amt vorgeworfen.

Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas W. Dimke aus der Kanzlei Dommel, Schlosser & Partner geht noch weiter. Er bezichtigt in seinem vierseitigen Schreiben die drei Berufsrichter und die beiden Staatsanwälte auch der Anstiftung und Beihilfe zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung: „Die Haltlosigkeit der richterlichen Argumentation ist offensichtlich“, heißt es. Außerdem sei das öffentliche Interesse an einer weiteren Verfolgung im Mannesmann-Verfahren „überragend“ – es könne nicht durch Zahlungen der Angeklagten beseitigt werden.

Behördensprecher Johannes Mocken sagte gestern, alle Anzeigen würden aus Gründen der Objektivität sofort an die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Deren amtierender Leiter betonte: „Wir prüfen, ob Anlaß zur Aufnahme von Ermittlungen besteht“. Das entspreche auch, so Heiko Manteuffel, dem gesetzlichen Legalitätsprinzip. (pbd)

Polizeiliche Härte: Fußballfans gründen Fonds

Fußballfans wollen einen Spendenfonds gründen, mit dem rechtlich gegen überzogene Polizeiaktionen vorgegangen werden soll. Aufgeschreckt scheint die Fans vor allem der Umstand zu haben, dass sie bei einem Eintrag in die polizeiliche Gewalttäter-Kartei sogar mit Meldeauflagen und Reisesperren rechnen müssen. Mitunter soll es hierfür schon ausreichen, dass der Name des betreffenden Fans nur oft genug bei Polizeikontrollen aufgenommen wird.

Spiegel online berichtet Einzelheiten.

Wie die Polizei mit Fans umgeht, haben wir auch im law blog schon ausführlich diskutiert.

Mandatsanbahnung

Vorhin am Telefon:

„Vielleicht kannst du ja helfen. Eine Freundin von mir hat mit 1,6 Promille geblasen…“

Ich habe den Lachanfall nicht bekommen.

Kurz verwechselt

Ich wusste ja gar nicht … und las deshalb mit explodierendem Interesse, dass Freundin-Chef-Blogger Dorin Popa mit Handtaschen stolziert, seine Nächte mit Männern verbringt und High Heels trägt.

Nun ja, so was kommt davon, wenn man Beiträge im Feedreader überfliegt. Der Artikel im Freundin-Blog stammt nämlich ausnahmsweise gar nicht von Herrn Popa. Sondern von seiner Kollegin namens Birte.

Ausstehende Honorare

Die gegnerische Firma hatte eine Forderung eingeklagt. Das Amtsgericht wies die Klage ab, weil es die Ansprüche der Klägerin für unbegründet hielt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Meinen Mandanten stehen auch noch Ansprüche zu. Nämlich ihr monatliches Honorar bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Damit hatten wir hilfsweise die Aufrechnung erklärt. Aber das Gericht musste sich mit der Forderung nicht beschäftigen, da es schon keine Grundlage für die Forderungen der Klägerin sah.

Vor einigen Tagen schickte ich den Anwälten der damaligen Klägerin eine Mail. Ob Ihre Partei denn bereit sei, die ausstehenden Honorare gemäß Vertrag zu zahlen. Die Antwort:

Wir werden die von Ihrer Mandantschaft geforderten Beträge nicht bezahlen, bzgl. den Gründen verweisen wir insoweit auf das bereits geführte Verfahren.

Für mich klingt es so, als wolle die Gegenseite unserer Forderung jetzt die Forderungen entgegensetzen, die sie erfolglos eingeklagt hat. Damit hat sie aber ein Problem. Das bereits existierende Urteil sorgt für materielle Rechtskraft (§ 322 ZPO). Eine erneute Sachprüfung scheidet damit aus.

Nun ja, ich klage jetzt mal unsere Forderungen ein und schaue, ob die Kollegen so kreativ sind, diese Hürde zu nehmen.

Gruscheln hilft nicht

Rechtsanwälte dürfen heute praktisch vor jedem Gericht auftreten. Mir ist nur noch eine Hürde bekannt. Die Zulassung für das Oberlandesgericht kriegt man erst mit mehrjähriger Berufserfahrung.

Hoppla, da hätte ich doch fast eine Clique besonders Anspruchsvoller vergessen: die Zivilrichter am Bundesgerichtshof. Diese sind auch heute noch ernsthaft der Auffassung, dass sie sich nur ganz besonders tolle Anwälte zumuten müssen. Diese Juristen sollen möglichst besonders qualifiziert sein und eine „eigene, unabhängige, von der eigenen Vorbefassung mit der Sache unbelastete Sicht einnehmen“ können.

Man könnte sich jetzt fragen, wieso Zivilsachen am Bundesgerichtshof so dramatisch komplex sind, dass ohne ein derartiges Kartell das Richterleben im Zivilsenat unerträglich wird. Der äußere Anschein spricht jedenfalls dagegen. Die Strafrichter am BGH beschäftigen sich seit jeher mit Revisionen, die von Anwälten aus der ganzen Republik verfasst wurden.

Auch am Bundesarbeitsgericht ist wohl noch kein Richter mit Weinkrämpfen zusammengebrochen, weil er Eingaben von Rechtsanwälten jeder Couleur lesen muss. Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und nicht mal das Bundesverfassungsgericht sind sich zu schade dafür, Schriftsätze von, sagen wir mal, einem akademisch mittelbelichteten Rechtsanwalt aus Düsseldorf zur Kenntnis zu nehmen.

Jetzt die spannende Frage: Wie wird man so ein Superanwalt für Zivilsachen am Bundesgerichtshof? Eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu einer Entscheidung, mit der mal wieder zu kurz gekommene Bewerber abgebügelt werden, bringt Licht ins Dunkel:

Die Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof werden von dem Bundesministerium der Justiz zugelassen. Dieses kann nur Bewerber zulassen, die ihm von dem Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen werden. Auch der Wahlausschuss ist bei der Zusammenstellung seines Vorschlags nicht frei. Er darf seinerseits nur Bewerber vorschlagen, die ihm von der Bundesrechtsanwaltskammer oder von der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen wurden. Die Bundesrechtsanwaltskammer schließlich darf nur Bewerber benennen, die ihr von den örtlichen Rechtsanwaltskammern vorgeschlagen werden.

Wer unser Land kennt, merkt es sofort. Dieses System führt zuverlässig und gnadenlos zur Auswahl der besten Juristen. Vereinsmeiern, Speichellecken, Intrigieren und Gruscheln? Damit hat man bei so viel Objektivität und Transparenz nicht mal den leisesten Hauch einer Chance.

Da wäre es doch wirklich schade, wenn sich die Zivilrichter am Bundesgerichtshof mal an ein paar andere Nasen in ihren Sitzungssälen gewöhnen müssten.

Handyverbot gilt auch für Organizer

Wer beim Autofahren einen Organizer benutzt, handelt sich möglicherweise Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ein. Zumindest dann, wenn der Organizer auch als Telefon benutzt werden kann. Laut Oberlandesgericht Karlsruhe spielt es nämlich keine Rolle, ob der Fahrer nur andere Funktionen des Organziers genutzt hat.

Das Amtsgericht muss jetzt neu über die Sache entscheiden, berichtet SWR.de. Zunächst hatte das Amtsgericht den Autofahrer freigesprochen, weil nach der Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines Mobiltelefons verboten sei.

(Link gefunden bei Alltägliches)

Geflügel in Robe

Nach einem Gerichtstermin hatte sich der Gegenanwalt in Rage geredet. Was die Richterin da erzählt habe, sei Schwachsinn. Und zwar zu 100 Prozent. Sein Mandant werde das angekündigte Urteil nicht akzeptieren. Nie und nimmer. In der Berufung müsse sich meine Auftraggeberin aber warm anziehen. Am Landgericht säßen nämlich nicht so junge Hühner, die von nix eine Ahnung hätten.

Was flattert mir statt des Rechtsmittels ins Haus? Eine Zahlung. Der Beklagte hat die Forderung überwiesen. Berufung ist nicht eingelegt worden.

Da beweist jemand mehr Sinn für die Realität als sein Rechtsvertreter. Den man, greift man seinen Sprachgebrauch auf, übrigens als jungen Gockel beschreiben könnte.

Bei 120 Mails macht der Server schlapp

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Empörung nach der Einstellung des Mannesmann-Strafverfahrens schlägt noch immer hoch – doch vor derselben Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf stehen inzwischen viele Menschen auch Schlange. Sie alle wollen einen Anteil von den 2.320.000 Euro, die die sechs Angeklagten an gemeinnützige Organisationen zahlen sollen.

„So etwas“, sagt Ulrich Thole, „habe ich in meinen 15 Richterjahren noch nie erlebt“. Auch der Pressesprecher der Behörde wird von flehentlichen Bitten, barschen Forderungen und anspruchsvollen Appellen geradezu überrollt. Gestern rief er öffentlich um Hilfe: Gemeinnützige Einrichtungen sollen Anfragen nur noch schriftlich einreichen. Schon einen Tag nach der Verkündung des Beschlusses, in der Nacht vom vorigen Donnerstag auf Freitag, quollen aus dem Faxgerät des Landgerichts 700 Blatt Papier.

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