In letzter Minute

Empörung über die geplante Rundfunkgebühr für Internet-Computer: Jetzt protesieren Unions-Politiker in einem offenen Brief, der SPIEGEL ONLINE exklusiv vorliegt. Die Ministerpräsidenten der Länder sollen die Gebühr doch noch stoppen. Wirtschaftsverbände klatschen Beifall.

Zum Bericht.

Fehlstart

Die Richterin schließt die Beweisaufnahme. Ich springe auf, um mein Plädoyer zu halten. Normalerweise fängt damit der Staatsanwalt an. Nachdem ich meinen Fehler bemerkt habe, finde ich sogar noch eine Ausrede: zu viele Berufungsverhandlungen in letzter Zeit. Da plädiert nämlich der Berufungsführer zuerst, also in der Regel der Verteidiger.

Nach dem milden Lächeln der Richterin und der Staatsanwältin zu schließen, haben sie mir jedes Wort geglaubt. Na ja, wenigstens stand bereits fest, dass die Sache für den Angeklagten gut ausgeht.

So was nennt man dann wohl einen fulminanten Fehlstart in die Woche.

WLAN-Kriminelle

Kaum zu glauben, aber wahr:

06.10.2006 – 10:09 Uhr

Wolfsburg (ots) – Am 27. September, gegen 16.25 Uhr, meldete ein Anwohner im Immermannhof eine verdächtige Person. Auf einer Bank vor der Hausnummer 10 saß ein junger Mann mit einem Laptop und schien im Internet zu surfen. Der Zeuge informierte die Polizei. Die Beamten
trafen am besagten Ort einen 22-jährigen Wolfsburger an, der zugab sich seit Mitte September mit seinem Computer über eine drahtlose Verbindung im World Wide Web getummelt zu haben. Der 22-Jährige war der Meinung, dies sei nicht verboten.

Die Polizei Wolfsburg sucht nun aus der Umgebung des Immermannhof mögliche Geschädigte. Wer über einen WLAN-Anschluss verfügt wird gebeten, diesen und die Protokolle des WLAN Modems zu überprüfen. Wer Zugriffe von außen und außergewöhnliche Kosten feststellt, wird gebeten, sich mit der Polizei unter Telefon 05361/46460 in Verbindung zu setzen.

Hiermit erkläre ich für das Haus Golzheimer Straße 128 in 40476 Düsseldorf vorsorglich, dass jeder, der innerhalb des dortigen WLAN-Radius ein Notebook benutzt und sich im Word Wide Web tummelt, dies gegebenfalls mit meinem Einverständnis über meinen drahtlosen Internetanschluss tut.

Das wäre dann keinesfalls kriminell. Ich verzichte schon hier und jetzt auf eventuell erforderliche Strafanträge und bitte darum, computerisierte Menschen wenigstens an diesem kleinen Fleckchen Erde nicht als potenzielle Straftäter zu betrachten.

(Quelle des Links)

Diekmann zum Abschuss freigegeben

BILDblog sucht jetzt ebenfalls Leserreporter. Aber mit einer eng umrissenen Aufgabe. Sie sollen BILD-Chefredakteur Kai Diekmann fotografieren. In allen Lebenslagen.

Zur Leserreporter-Aktion der Bildzeitung heißt es:

In einigen Fällen gingen die Fotografierten bereits mit Erfolg juristisch gegen die Veröffentlichungen vor.

Wieso das umgekehrt nicht klappen sollte, verrät BILDblog leider nicht.

Sperrfrist

So ganz durchschaut haben das mit dem Internet noch nicht mal Presseabteilungen:

ACHTUNG Sperrfrist: bis Freitag, 13.10.2006, 23.30 Uhr, für Fernsehen, Funk, Print und digitale Medien / ProSieben gratuliert! Christoph Maria Herbst wird mit Deutschem Comedy Preis 2006 ausgezeichnet

Quelle

(Link gefunden im Blog-Bistro)

Der Kollege mit der Nummer R298…

Wie ich gerade bei der Bearbeitung eines länderübergreifenden Falles sehe, sind die österreichischen Anwälte jetzt nummeriert. Der „RA-Code“ ist eine sechsstellige Ziffer und scheint eine Pflichtangabe zu sein. Jedenfalls taucht er sogar auf dem Briefbogen und auf Kanzleihomepages auf.

Vielleicht klärt uns der bloggende Kollege mit dem Code R298188 auf. Kann ja nicht lange dauern, bis jemand in Deutschland ein dringendes Bedürfnis für so was erkennt.

Die Achter

Wenn man ihr die Achtkilohanteln anbietet, sollte man sich vergewissern, dass man die Achter auch tatsächlich hat. Und nicht die Neuner. Sonst kriegt man eine etwas unterkühlte Antwort wie: „Danke, die habe ich schon. Sind bloß falsch einsortiert, wie immer.“

Aber immerhin haben wir jetzt schon mal miteinander gesprochen. Jetzt muss ich nur noch daran arbeiten, nicht mehr für eine dumme Nuss gehalten zu werden.

Die Vorgeschichte.

Drei Seiten

Anwaltsschreiben sorgen mitunter für Empörung. So heißt es in einer Antwort:

Mir fallen die Wörter aus, wenn ich Ihren Brief lese.

Die dann folgende Stellungnahme geht über drei Seiten.

Ansichtssache

„Teil der Vergütung der Klägerin war eine fette Prämie von monatlich 552,85 €.“

Ich bin mir nicht sicher. Aber ich glaube, ich habe „feste Prämie“ diktiert.

Übereifriger Ermittlungsrichter

Möglicherweise gab sich ein Rechtsanwalt in Aachen schon mal querulatorisch. Vielleicht glaubte der Jurist auch – mit den Behörden streitend – an sein gutes Recht. Jedenfalls parkte er dreizehnmal auf einem Sonderfahrstreifen vor dem Justizgebäude und machte jedes Mal geltend, er habe in dieser Ladezone nur kurz Akten abgelegt. Dass dem Anwalt aber deswegen die Kanzlei durchsucht und dort nach Beweisen gefahndet wurde, das war dem Bundesverfassungsgericht denn doch zu viel.

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