Die Anwaltskanzlei Shearmann & Sterling zahlt Berufsanfängern in Deutschland ab sofort 100.000 Euro Einstiegsgehalt.
Ich habe auch gestaunt. Aber die meinen das Jahresgehalt.
Die Anwaltskanzlei Shearmann & Sterling zahlt Berufsanfängern in Deutschland ab sofort 100.000 Euro Einstiegsgehalt.
Ich habe auch gestaunt. Aber die meinen das Jahresgehalt.
Wer das eigene Weblog (mal wieder) woanders lesen will, klickt bitte hier. Diesmal sogar ohne unmittelbare Quellenangabe, mit Kommentarfunktion und Werbung.
Auf einem Briefbogen der Hamburger Polizei suche ich vergebens nach dem Dienstgrad des Beamten. Sowohl unter Sachbearbeiter im Briefkopf als auch bei der Unterschrift steht Folgendes:
Winkowski, PP000270xx
Fehlt eigentlich nur noch der Barcode an strategisch günstiger Stelle.
Gegen einen früheren Anwalt von Tatjana Gsell wird wegen Diebstahls ermittelt. Bei einem Praktikanten des Anwalts soll eine Uhr gefunden worden sein, welche bei dem vorgetäuschten Überfall auf das Haus des Schönheitschirurgen Gsell angeblich gestohlen worden war, berichtet das Hamburger Abendblatt.
Von wem der Anwalt die Uhr entwendet oder erhalten haben könnte, wird leider nicht erwähnt.
(Link gefunden in der Handakte)
Nachtrag: Weitere (und andere) Details in der Welt
Nach Auskünften der spanischen Behörden soll jetzt bekannt sein, wer den Deutschen Khaled El-Masri 2004 entführt hat. Die CIA-Agenten sollen am Tag vor der Entführung auf Mallorca gelandet sein und dort übernachtet haben.
Politiker kritisieren laut Süddeutscher Zeitung bereits, dass die deutsche Justiz mit Haftbefehlen gegen die Entführer zögert. Ich dagegen nehme an, alles geht seinen geordneten Gang. Der ist halt nicht immer flott.
Außerdem, wer würde es wagen, bei einer deutschen Ermittlungsbehörde hinter den Kulissen die Muskeln spielen zu lassen? Das ist ja wohl eine absonderliche Vorstellung.
Der elektrische Reporter liefert seine erste Reportage ab. Etwas weniger Geektalk und mehr elektrischer Reporter wären eher nach meinem Geschmack. Aber das kommt sicher noch.
Erstmals habe ich es mit dem neuen Paparazzi-Paragrafen zu tun. Promis und ausgebuffte Fotografen spielen allerdings keine Rolle, sondern eine nette Familie und ein kleingeistiger Nachbar, der gerne mal das Geschehen im Garten filmt.
Stichwort Garten: Auch der kann ein „besonders geschützter Raum“ im Sinne der Vorschrift sein. Allerdings muss dann ein besonderer Schutz vorhanden sein, der sich gegen den Einblick richtet (Tröndle/Fischer, StGB, 201a Rdnr. 8). Ist eine Hecke jetzt eine Zier oder ein Sichtschutz? Wie dicht muss die Hecke sein? Macht man die Schutzfunktion an der objektiven Tauglichkeit fest? Oder am Willen dessen, der die Hecke gepflanzt hat? Und was ist, wenn nicht durch die Hecke gefilmt wird, sondern zum Beispiel aus einem oberen Stockwerk des zum Garten gehörenden Hauses?
Alles klar? Auch der Kommentar versteht die Logik des Gesetzes nicht so recht:
Die Wände eines ärztlichen Behandlungszimmers dienen zwar auch dem Sichtschutz; sie tun dies aber nicht mehr oder vorrangiger als die Wände eines Büros, eines Kassenraums oder einer Polizeistation. Der Umkleideraum eines Fußballvereins dient gewiss nicht mehr dem Sichtschutz als die Stellwände in einem Großraumbüro oder die Vorhänge in einem Bahnabteil.
Erdgeschossmieter müssen Aufzugskosten tragen, selbst wenn dies nur in einem Formularmietvertrag so vereinbart ist. Der Bundesgerichtshof hält die entsprechende Klausel für wirksam, auch wenn die Mieter – wie im entschiedenen Fall – weder einen Keller noch einen Dachboden haben.
Ich habe einem Mandanten einen Anwalt in London besorgt.
„Na, da hoffe ich mal“, sagt er, „dass die Preispolitik dort moderater ist.“
Ich wünsche gutes Erwachen.
Das Schulterzucken am Schalter hat wohl auch der Rechtsabteilung der Bank nicht so gut gefallen. Jedenfalls muss sich mein Mandant nicht, wie zunächst von seiner Kundenbetreuerin vorgeschlagen, an den Nachbarn halten, der sich mit gefälschten Überweisungen an seinem Girokonto bedient hat.
Der Erstattungsbetrag ging heute auf unserem Konto ein. Die Anwaltskosten auch.
Von Eberhard Ph. Liliensiek
Sicherheit geht vor. Erst recht bei der Polizei. Deswegen müssen sich alle Beamtinnen und Beamte, die ein Dienstfahrzeug führen, regelmäßig auf ihre Tauglichkeit dazu untersuchen lassen – so regelt es ein Erlass des Innenministeriums. Der war im Polizeipräsidium Duisburg um eine Verfügung ergänzt worden, die generell Entnahmen von Blutproben vorschreibt. Mit seiner (Ver-)Weigerung zog ein Kriminalbeamter vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Dort machte der Polizeiarzt Reinhard Vorhold eine Aussage, die die Klage des Beamten kippen könnte. Denn laut Innenministerium liegt es gerade im Ermessen des Mediziners, ob er für sein jeweiliges Gutachten auch die Blutwerte sehen will. Vorhold sagte, Krankheiten wie Diabetes oder Alkoholsucht könnten nur durch eine Blutprobe ausgeschlossen werden.
„Damit wird generell unterstellt,“ konterte der Beamte, „dass jemand womöglich alkoholkrank ist“. Der Polizeipräsident verbot ihm prompt, auch nur noch ein Dienstfahrzeug zu führen. Mit seiner Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht fordert der Kriminalbeamte – der auch NRW-Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist – „nur im Einzelfall“ und wenn „konkrete Tatsachen“ vorliegen, dürfe eine Blutprobe entnommen werden. Alles andere verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Er glaubt selbst, das Gericht werde gegen ihn entscheiden, aber zugleich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster zulassen. Denn die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf habe einerseits durchblicken lassen, dass die Anordnung einer Blutprobentnahme im Ermessen der Polizeiärzte liege – andererseits aber eine landesweite Regelung des Innenministeriums fehle. Das Gericht will innerhalb der nächsten zwei Wochen sein Urteil verkünden. (pbd)
Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– GEZ: Öffentlich-rechtlicher Schrottkreislauf;
– Siemens-Vorstände: 30 % Gehaltserhöhung;
– CDU-Basis rebelliert gegen Computer-GEZ;
– Rheinbahn gehen die Fahrer aus;
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gegen einen katholischen Gefängnisseelsorger Beugehaft verhängt. Der Gemeindereferent war als Zeuge im Al Qaida- Prozess vernommen worden. Er hatte sich geweigert, darüber Auskunft zu geben, ob er für einen der drei Angeklagten im Internet Adressen von Versicherungsunternehmen recheriert hat. Der Seelsorger beruft sich auf das gesetzlich vorgesehene Zeugnisverweigerungsrecht. Laut Gericht steht ihm dieses Recht bei der Frage nicht zu, da sie nicht die Seelsorge betreffe.
Aus dem Protokoll einer Hausdurchsuchung:
Die Pistole war im unmittelbaren Einwirkungsbereich der aufgeführten Betäubungsmittel.
Fast so anspruchsvoll wie Gerichtsverhandlungen sind Finanzierungsgespräche mit der Bank. Nicht so sehr, was die Kreditwürdigkeit angeht (puh). Sondern weil es gar nicht einfach ist, den üblichen Beratungsansatz wegzukriegen, der da lautet: Wir machen das schon so, dass Sie möglichst viel Steuern sparen.
Nein, wir machen das anders. Bis 57 ist alles bezahlt. Dafür war zwar einige Überzeugungsarbeit erforderlich. Und die ausdrücklich erklärte Bereitschaft, Herrn Steinbrück unnötig Geld zu schenken (allerdings wahrscheinlich nur den Betrag, welcher der Bank bei einem nicht steueroptimierten Modell entgeht).
Letztlich räumte man dann aber ein, dass auch dem Konzept 57 ein gewisser Charme innewohnt. Vielleicht sollte ich mir das als Marke schützen lassen.