Was mit VoIP

Unsere Siemens-Telefone sind über fünf Jahre alt. Die Mindestvertragslaufzeit ist vorbei. Die Technik ist auch nicht stehen geblieben. Deshalb habe ich folgende Mail an die Telefonfirma geschickt:

… wir würden gern mit Ihnen über eine neue Telefonanlage sprechen. Die neue Anlage sollte ins Netzwerk eingebunden sein und vielleicht VoIP etc. beherrschen. Am besten wäre es, wenn ein Kundenberater mit dem Sekretariat einen Termin mit mir ausmacht. Dann können wir Einzelheiten hier im Büro besprechen.

Das war am 28. Juli 2006. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Vielleicht wacht ja jemand auf, wenn ich jetzt die Kündigung schicke.

Kunden anpissen, Lektion 1

Ein schönes Beispiel für Marketing bietet mal wieder Herr Dr. Frank Huber. Er geht mit einer supertollen, grandiosen Idee hausieren. Für einen Milchblog. Damit blitzt er bei einer mittelständischen Molkerei ab. Die hat halt kein Interesse an der supertollen, grandiosen Blogidee.

Was macht Herr Huber? Er zieht die Firma öffentlich dafür durch den Schmutz, dass sie kein Milchblog mit ihm machen will. Im Gegensatz zu Herrn Huber finde ich, dass die Firma goldrichtig gehandelt hat. Zumindest, was die Person des Blogberaters angeht.

Bisherige Berichte: Cold Call vom Doktor

(Link gefunden bei Carsten Dobschat)

Falscher Jurist legt nach

Nachdem er schon mal als falscher Rechtsreferendar, der sogar in Strafsachen als Staatsanwalt vor Gericht auftrat, aufgeflogen ist, versuchte sich ein 31-Jähriger jetzt womöglich im Telefonkartenbusiness. Er soll unter falschem Namen Telefonkarten geordert und anschließend teure 0900er-Nummern angerufen haben. Dabei sei ein Schaden von bis zu 40.000 € entstanden, berichtet das Hamburger Abendblatt.

Trotz der erheblichen Vorwürfe und Vorstrafen über 26 Monate Gefängnis sah der Haftrichter offensichtlich keine Fluchtgefahr. Er soll Mark M. nicht in Untersuchungshaft genommen haben.

Bei ElbeLaw gibt es auch Links zur Vorgeschichte.

Mehr Schutz vor Werbeanrufen auf dem Handy

Handykunden müssen keine Werbeanrufe außerhalb der Geschäftsbeziehung dulden. Untersagt sind somit Anrufe von anderen Firmen, denen die Daten des Kunden verkauft worden sind. Das Oberlandesgericht in Hamm erklärte die übliche Klausel in Mobilfunkverträgen für unwirksam. Im entschiedenen Fall hatte sich der Kunde auf dem Vordruck damit einverstanden erklärt, Werbeanrufe „mit weiteren interessanten Informationen“ zu erhalten.

Für einen Verbraucher, so das Oberlandesgerichts, werde es angesichts des bestehenden Adressenhandels unüberschaubar, wer sich auf ein solches Einverständnis berufen könnte. Der Schutz des Verbrauchers vor belästigenden Anrufen wäre dadurch ausgehöhlt.

heise online /
OLG Hamm (Presse klicken)

SB-Konto

Ein Mandant von mir merkt, dass sich ein Nachbar an seinem Konto bedient. In einem Monat zahlt der Nachbar mit gefälschten Überweisungen sein Handy, im nächsten den Sportclub. In der Filiale bestätigt man meinem Mandanten, dass die Unterschriften auf den Überweisungsträgern nicht mit der hinterlegten Unterschrift übereinstimmen.

Aber das Geld erstatten? Da wird mein Mandant salopp abgewimmelt. Die Bank überprüfe nur ab 1.000 €, je nach Arbeitsanfall auch erst ab 3.000 €, ob die Unterschriften passen. Da habe er halt Pech gehabt. Aber immerhin einen guten Tipp hat die Frau am Schalter parat: „Holen Sie sich das Geld doch beim Nachbarn wieder.“

Ganz schön dreist. Das Risiko für gefälschte Überweisungen trägt hier nämlich die Bank. Ich bin zuversichtlich, dass mein Schreiben an die Rechtsabteilung zu schneller Einsicht führt. Und wenn nicht, muss ich halt mal einen Lokalredakteur anrufen.

Verbraucherthemen gehen ja immer.

Kaufleute

Wenn das erste Wort in der Firmen-E-Mail-Adresse „secretariat“ lautet, hat man es mit Hamburger Kaufleuten zu tun. Ob ehrbaren, will ich mal dahingestellt sein lassen.

Pädagogische Ansätze

Gespräch mit Sophie (9) und Julius (5).

Julius: Was ist in der Tasche?

Udo: Das ist meine Sporttasche.

Sophie: Gehst du oft zum Sport?

Udo: Ja, ich versuche es.

Julius: Warum?

Udo: Weil ich mich dann besser fühle. Wann fühlt ihr euch denn besser: Wenn ihr den ganzen Nachmittag auf dem Spielplatz getobt habt oder wenn wir im Kletterland waren? Oder wenn ihr stundenlang faul auf der Couch liegt und DVD oder Toggo guckt?

Julius: DVDeeee!

Sophie: Toggo!

Bei der nächsten Zeugenbefragung stelle ich mich schlauer an, versprochen.

The world is flat

„The world is flat“ heißt der Bestseller von Thomas L. Friedman. Warum das so ist, erklärt er zum Erscheinen der deutschen Ausgabe im Gespräch mit der FAZ:

Das hängt mit vier Dingen zusammen. Als erstes versetzte uns der Fall der Berliner Mauer in die Lage, die Welt wieder als flache Scheibe anzusehen. … Dann kam, zweitens, der Aufstieg des Personalcomputers, der jedem Individuum erlaubte, Worte, Bilder, Daten oder Videos zu vertreiben. … Als drittes wäre das Internet zu nennen, das den praktisch kostenlosen Transport der digitalen Inhalte ermöglichte, und als viertes das, was ich als „Workflow Software“ bezeichne. Damit konnte meine Software mit Ihrer in Verbindung treten, und so war ich fähig, meine Inhalte übers Internet kostenlos rund um die Welt schicken. Diese vier Dinge haben Ende der neunziger Jahre die Welt wieder flach gemacht.

Nach einer Lobeshymne auf die Blogger zerreißt der Autor die Chancen, welche Europa derzeit auf den Superhighways der Globalisierung hat:

Ich reise gern nach Europa! Ich liebe die Museen, ja Europa ist ein lebendes Museum, das, wie ich hoffe, weiterleben wird. Ich bewundere so viel an Europa, zum Beispiel die sechs Wochen Urlaub, die öffentlichen Verkehrsmittel, das Umweltbewußtsein. Ich meine das wirklich ernst, und wenn Europa den Zauberspruch kennt, wie diese Errungenschaften zu bewahren sind, ohne in die von einer flachen Welt ausgelösten Anpassungsnöte zu geraten, dann um so besser. … Ich bewundere eine Menge am sozialen Gefüge Europas, zugleich aber will es mir scheinen, als hintertreibe davon einiges jede Innovation.

Ich lese am liebsten Bücher, die mein Weltbild zementieren. „The world is flat“ habe ich mir deshalb gleich bestellt.

Süßlicher Geruch, ähnlich BtM

Ich möchte keinem schaden, schon gar nicht der Räucherstäbchen- und Parfumindustrie, den Herstellern von exotischen Backmischungen und Fertiggerichten. Trotzdem muss ich natürlich darauf hinweisen, dass man mit dem Gebrauch derart dubioser Dinge leicht auf Konfrontationskurs gerät – mit unserer offensichtlich stark unterbeschäftigten Polizei:

Zum o.a. Zeitpunkt teilte der Zeuge fernmündlich mit, dass aus dem Bereich der Wohnung des Beschuldigten ein stark süßlicher Geruch, ähnlich BtM (Marihuana) dringen würde. Die eingesetzten Beamten stellten diesen Geruch ebenfalls vor der in Rede stehenden Wohnung fest. Auf Klopfen öffnete K. die Wohnungstür. Dabei drang aus dieser Wohnung eine starke Geruchswolke des süßlichen Geruchs. K. war nach erfolgter Belehrung mit der Wohnungsdurchsuchung einverstanden. Es wurden durch die Beamten keine verdächtigen Gegenstände aufgefunden.

Während die Polizei meinen Mandanten tatsächlich noch zur „verantwortlichen Vernehmung“ vorlud, bewahrte wenigstens der Staatsanwalt Augenmaß: „Nachweisbar wäre allenfalls strafloser Konsum.“ Er stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.

TOR-Server beschlagnahmt

Der Anonymisierungsdienst TOR ist Opfer einer Beschlagnahmeaktion geworden, berichtet heise online. Bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie habe die Staatsanwaltschaft Konstanz Server sicherstellen lassen, nur weil auf diesen TOR lief.

Laut heise ist den TOR-Betreibern nicht bekannt, welche Daten über die Server geleitet werden. Wie sich aus den Durchsuchungsbeschlüssen ergebe, sei das auch den Ermittlern bewusst gewesen.

Klingt so, als wäre es nur eine Frage der Zeit, bis der Internetbackbone in Frankfurt in die Asservatenkammer wandert. Dort laufen ja auch jede Menge krimineller Informationen drüber. Damit wäre das Problem Internet in Deutschland dann wohl auch sauber gelöst.

Behördliche Umwege

Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wuppertal ist wahrlich originell: Sie hat eine wundersame Methode entwickelt, mit der sie die Medien informiert. Per Telefax wird den Redaktionen ein Schreiben übermittelt. Und in dem steht dann, dass es eine Pressemitteilung der Behörde gibt, die aber nur auf der Internetseite „www.sta-wuppertal.nrw.de“ veröffentlicht worden ist. Warum sie, die Pressemitteilung, nicht auch gleich per Telefax kommt, ist wohl nur einem bewährten Motto zu verdanken: Warum einfach, wenn es doch auch umständlich geht. (pbd)

Ja, des san d’Bullen

Polizisten dürfen manchmal Bullen genannt werden. Sonst könnte es ja zum Beispiel nicht den „Bullen aus Tölz“ geben. Unter anderem dieses Argument hat jetzt einer Frau in Bayern eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung erspart. Die Familie der Betroffenen hatte in aller Frühe Polizeibesuch. Auf die Frage ihrer Tochter: „San des d’Bullen?“ antwortete die verschlafene Frau im Angesicht der Ordnungshüter: „Ja, des san d’Bullen“.

Das Landgericht Regensburg kam zu dem Ergebnis, dass die Frau die Polizisten gar nicht beleidigen wollte; sie hatte also gar keinen Vorsatz. Außerdem sei der Begriff „Bulle“ in Bayern in der Umgangssprache gebräuchlich.

(Bayerischer Rundfunk / Quelle des Links)

Offenes WLAN: Betreiber haftet

Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in einem gewissen Umkreis jeder nutzen, ließen die Richter nicht gelten:

Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang ins Internet birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von – unbekannten – Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen. Rechtlich und tatsächlich sind die Antragsgegner in die Lage versetzt gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzung zu treffen.

Link zum Urteil

Windige Geschäfte mit der Sicherheit

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat „tatsächliche“ Anhaltspunkte für Straftaten rund um die Sicherheit am Flughafen: Verantwortliche eines Essener „Security“-Dienstes sollen ihrem Auftraggeber, der Bundespolizei, zu hohe Abrechnungen mit zu vielen Arbeitsstunden ihres Durchsuchungspersonals vorgelegt und damit um einen noch unbekannten Betrag geschädigt haben. Diese Ermittlungen bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg.

Weiterlesen