ARBEITEN

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ACHTUNG! ANWALT!

ACHTUNG!
Gefahr für Leib und Leben der Klägerin!
Keine persönlichen Daten der Klägerin und der Eltern weitergeben!

Das steht im Kopf eines Antrags auf Aufhebung der Ehe. Angeblich hat die Klägerin eine „Scheinehe“ mit dem Beklagten geschlossen. Kein Wort steht allerdings im Antrag, woraus sich die Gefahr ergeben soll. Misshandlungen? Drohungen? Erpressung? Nichts, rein gar nichts.

Ganz üble Stimmungsmache, Herr Kollege.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

BLOG-SCHNÜFFLER

Beim Kollegen vom RA-Blog steht die Polizei auf der Matte. Sie möchte die IP-Adresse eines Kommentators wissen.

Auch wenn es beim law blog noch nicht vorgekommen ist, habe ich eine klare Linie. Ohne einen Gerichtsbeschluss oder zumindest eine Anordnung der Staatsanwaltschaft bekommt von mir niemand Daten. Auch kein Polizist. Zumindest nicht freiwillig.

ZU SPÄT

Die AOK hat meinen Mandanten echt genervt. Ständig erhielt er Mahnungen. Angeblich war Herr E. „zum 31. Dezember 2005“ einen Monatsbeitrag schuldig. Wenn Herr E. nicht zahle, werde der Beitrag eingeklagt.

Herr E. wollte ganz gerne wissen, für welchen Monat der Rückstand bestehen soll. Doch da fühlte sich der Sachbearbeiter überfordert. „Bei mir steht nur im Computer“, dass Ihr Mandant uns 116,31 € schuldet.“ Der Hinweis, dass auch ein Gericht sich mit so kargen Infos nicht zufrieden gibt, führte zu intensiven Recherchen.

Stolz, wenn auch vermutlich nach dem Abstieg ins Archiv ein wenig eingestaubt, erklärte der zuständige Mann: „Herr E. schuldet uns das Geld für Juli 1997.“ Ich hatte mir schon mal die passende Verjährungsvorschrift ausgedruckt. § 25 Sozialgesetzbuch 4:

Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.

Seitdem ist dann auch Ruhe.

STRAFSCHÄRFEND

Mein Mandant hatte Heroin gekauft. Wirkstoffgehalt: 12,4 %. Das ist guter Stoff. Auf Düsseldorfer Straßen rechnet man mit 8 bis 9 %.

Der Staatsanwalt:

„Strafschärfend ist zu berücksichtigen, dass es sich um außergewöhnlich reine Betäubungsmittel handelte. Der Angeklagte muss sich das zurechnen lassen, denn er hätte ja auch einen Vorteil davon gehabt.“

Ich:

„Der Vorsatz muss sich auch ungefähr auf die Güte der Drogen beziehen. Wenn der Angeklagte so einen Wirkstoffgehalt nicht einmal erwarten konnte, kann ihm das nicht zur Last gelegt werden, jedenfalls nicht strafschärfend.“

Das Gericht verhielt sich salomonisch. Bewährung, trotz nicht geringer Menge. Das war das große Ziel des Tages. Die Chancen stehen also gut, dass die Streitfrage nicht vertieft werden muss.

FÜNF JAHRE

Am 8. Juni 2001 sollte der Wagen meiner Mandantin aus dem Halteverbot geschleppt werden. Sie kam noch rechtzeitig; der Abschleppservice durfte wieder abrücken.

Die Stadt Essen berechnete für die Leerfahrt 138,00 €. Hiergegen legte ich Widerspruch ein. Mit, wie ich meine, guten Gründen. Immerhin waren die tatsächlichen Kosten nicht einmal ansatzweise nachgewiesen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf brauchte nur fünf Jahre, um jetzt einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Ein nettes Moratorium, auch wenn der Widerspruch letztlich erfolglos war. Die Widerspruchsentscheidung kostet jedenfalls nix, außer vielleicht dem Steuerzahler.

Wenn sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch mal so viel Zeit lässt, tut die Inflation ein Übriges.

TEEN COURT

Auch Hamburg will „Teen Courts“ einführen. Dort sitzen Gleichaltrige über jugendliche Straftäter zu Gericht. Wie die taz berichtet, geht es allerdings nicht um Rollenspiele und Beweisaufnahmen. Vielmehr sollen nur geständige Täter vor den Teen Court, der dann über eine Sanktion entscheidet.

Ziel des Verfahrens ist also nicht die Verurteilung, sondern eine Einstellung des eigentlichen Strafverfahrens nach Erfüllung einer Auflage.

HEISE UND FETTIG

Von Sascha Kremer

Das „Heise-Urteil“ schwappt seit Dezember 2005 durch Foren und Weblogs.

Das LG Hamburg soll angeblich entschieden haben, dass Forenbetreiber und Blogger verpflichtet sind, alle eingehenden Beiträge und Kommentare vor ihrer Veröffentlichung zu kontrollieren, weil man ansonsten für alle Inhalte in den Beiträgen und Kommentaren haftet.

Obwohl die Entscheidungsgründe erst vor einigen Tagen veröffentlicht wurden, mahnen bereits Anwälte unter Hinweis auf das Urteil ab und veröffentlichen kundige Kommentare auf Internetseiten und in Fachzeitschriften, in denen Sie das Urteil des LG Hamburg – ohne es je gelesen zu haben – rechtlich bewerten.

Zeit also, sich das Urteil einmal näher anzuschauen. Warnung: Die nachfolgende Analyse kann Blogger um den Schlaf bringen.

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REMPELTANZ

Wer besoffen rempeltanzt, ist nicht ohne juristischen Schutz. Weil es beim Rempeltanz keine festen Regeln gibt, können sich Rempeltänzer nicht damit herausreden, der Verletzte habe ja auch gerempelt. Der Bundesgerichtshof springt damit einem Partygast zur Seite, der sich beim Rempeltanz die Beine gebrochen hatte (Urteil vom 7. Februar 2006, PDF).

Wie das abgeht beim Rempeltanz, steht auch im Urteil.

(Link gefunden bei Jurabilis)

KOLONNE

Wenn Verteidiger Kopien abrechnen, sind Kostenbeamte mitunter in ihrem Element. Sie wollen dann ganz genau wissen, was kopiert wurde. Eine elegante Lösung scheinen sich Kollegen aus dem Münsterland erdacht zu haben. Sie fügen Erstattungsanträgen eine unglaubliche Zahlenkolonne bei. Ich gebe nur mal die erste Seite wieder (PDF). Das geht noch so weiter – bis Blatt 2694.