Ich hätte nie gedacht, dass man mit dem aktuellen P.M. auf dem Spielplatz trumpfen kann. Aber dieser Artikel war der Renner – auf der Mütterbank links neben mir.
FIEBERHAFT
Was ist los mit unserer Sprache? Ganz klar: Wir sind in die Mühle eines Kartells geraten. Es ist das Sprachmüll-Kartell der Akademiker, Behörden, Politiker und Journalisten. Ob Wissenschaftstexte, Bescheide von Behörden, Statements von Politikern oder Zeitungsberichte: Das Kartell kämpft für langatmiges umständliches Deutsch. …
Suchen Polizisten nach einem vermissten Kind, suchen sie dann „fieberhaft“? Nur in den Medien. In der Realität suchen sie eben – mehr als suchen können sie nicht. Fahnden Staatsschützer „unter Hochdruck“ nach Terroristen? Nur in den Medien. In der Realität fahnden sie eben.
ARPAD DER ZIGEUNER
Amango weigert sich beharrlich, Stromberg ins Programm zu nehmen. Wäre das nicht gefragter als, zum Beispiel, Arpad der Zigeuner (Episoden 1- 6)?
Bislang war ich ja noch geduldig, weil ich immer nur was von Stromberg gelesen habe. Aber kürzlich war in einer DVD-Zeitung ein Beileger mit einer Folge. Nachdem ich die jetzt gesehen habe, musste ich die erste Staffel sofort bestellen.
LAWBLOG.EU
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag für den Domänennamen lawblog.eu angenommen worden ist. Heute haben wir Ihren Domänennamen registriert, und in 40 Tagen werden wir diesen aktivieren.
…
Mit freundlichen Grüßen,
Das EURid Team
AUCH BUNDESRICHTER TRÖDELN
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zu Gunsten eines Untersuchungsgefangenen entschieden. Diesmal nehmen die Richter nicht nur den Schlendrian ihrer Kollegen und der Staatsanwälte aufs Korn, sondern die mitunter schwerfällige Arbeitsweise der Geschäftsstellen.
Beanstandet wird zum Beispiel die verspätete Fertigstellung des Protokolls, die zu einer sechswöchigen Verzögerung führte:
Abgesehen davon, dass sich auch kleinere Verzögerungen bei einer Gesamtbetrachtung zu einer nicht unerheblichen Verzögerung summieren können, ist darauf hinzuweisen, dass die genannten Tätigkeiten überwiegend den nicht richterlichen Bereich betreffen. Die Organisation des Schreibdienstes und der Geschäftsstellen wie auch des Aktentransports hat ebenfalls dem Beschleunigungsgebot Rechnung zu tragen. Berücksichtigt man, dass für Schreib- und Routinearbeiten in diesem Bereich alleine mehr als sechs Wochen vergingen, ist dies bereits bezogen auf den zu erledigenden Vorgang kaum zu rechtfertigen.
Dies gilt umso mehr, als sich die Hauptverhandlung lediglich über einen Zeitraum von einem Monat mit sechs Sitzungstagen erstreckt hat und damit auch das Protokoll der Hauptverhandlung keinen außergewöhnlichen Umfang erreicht. Berücksichtigt man ferner, dass es sich hierbei im Wesentlichen um die Übertragung vorhandener Aufzeichnungen in die Form einer Reinschrift und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Beurkundung und die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit handelt, so ist es in Haftsachen keineswegs angängig, dass die Fertigstellung des Protokolls der Hauptverhandlung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, als für die Absetzung des Urteils benötigt wurde.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert außerdem folgende Punkte: Erst fünf Wochen nach Anordnung wurden die Akten vom Landgericht an die Staatsanwaltschaft übersandt. Beim Bundesgerichtshof wurde ein Beschluss erst am 23. November 2005 versandt, obwohl er seit dem 14. November 2005 fertig war. Die Richter am Landgericht ließen sich über einen Monat Zeit mit ihren dienstlichen Erklärungen zur Verfahrensrüge.
Insgesamt addieren die Verfassungsrichter die Verfahrensverzögerung auf drei Monate. Nach ihrer eindeutigen Aussage deutlich zu viel. Dem Oberlandesgericht wird kaum etwas anderes übrig bleiben, als den Beschuldigten, dem mehrfache Vergewaltigung zur Last gelegt wird, zu entlassen.
Bemerkenswert ist, wie eng das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung die Maschen zieht. Dass dem Bundesgerichtshof sogar explizit vorgehalten wird, zehn Tage mit der Versendung eines Beschlusses „getrödelt“ zu haben wird. belegt eins: Karlsruhe meint es derzeit mehr als ernst mit der Beschleunigung im Strafverfahren.
Es darf also künftig munter gerechnet werden.
NICHTS GEWUSST
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Die Last des Beweises liegt in Strafprozessen immer bei der Staatsanwaltschaft. Sie muss das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugen. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Dortmund sind die Ankläger des ehemaligen Wuppertaler Oberbürgermeister zum zweiten Mal gescheitert: Hans Kremendahl ist vom Vorwurf der strafbaren Vorteilsannahme – wie schon Ende 2002 vom Landgericht Wuppertal – freigesprochen worden.
Und der angebliche Vorteilsgewährer auch: Dem Bauunternehmer Uwe Clees, der im Kommunalwahlkampf 1999 der SPD rund 500 000 Mark für die Kampagne zur Wiederwahl von Kremendahl zur Verfügung gestellt hatte, ist nach Meinung der V. großen Strafkammer das Delikt nicht nachzuweisen.
Zum Hintergrund ihrer Entscheidung hat die Kammer eine Gesetzesauslegung des Bundesgerichtshofs (BHG) bemüht: Eine Spende an einen Amtsträger ist nur dann verwerflich, wenn der sich im Gegenzug bereit zeigt, sich bei konkreten Einzelentscheidungen beeinflussen zu lassen – volkstümlich: erst das Geld, dann dafür eine dienstliche Gefälligkeit.
Dafür aber sah das Gericht bei Kremendahl „keine greifbaren Anhaltspunkte“. Der Bauunternehmer Clees wollte sich zwar durch seine Zahlung eine spätere Genehmigung von Kremendahl für ein „Factory Outlet Center“ sichern. Und leistete damit eine rechtswidrige Einflussspende, meint das Gericht. Und macht dann eine Gratwanderung: Clees hat gewusst, dass Kremendahl davon nichts wusste. Denn beide haben immer bekräftigt, über das Projekt sei nie konkret gesprochen worden. Und wenn also Kremendahl, der unwissende Empfänger, keine Schuld auf sich geladen hat, dann kann der Geber Clees (der nur in seinen Gedanken eine spätere Bau-Genehmigung wollte) auch keine auf sich laden.
Mit dieser Logik will die Staatsanwaltschaft Wuppertal nicht leben. Behördensprecher Alfons Grevener attestiert dem Gericht zwar „eine erschöpfende Auseinandersetzung der Sach- und Rechtsfragen“ in der mündlichen Urteilsbegründung. Das schließe allerdings eine andere Sicht der Dinge nicht aus: „Kremendahl wusste sehr wohl, dass Clees bauen wollte!“ So jedenfalls würdigen die Ankläger die Kette der Indizien noch immer – im Gegenteil zum Dortmunder Gericht – und haben bereits die Revision eingelegt.
Ob die auch durchgezogen wird, hänge von den schriftlichen Urteilsgründen ab. Dem BGH ist der Fall nicht neu. Im Oktober 2004 hatte er den Freispruch des Landgerichts Wuppertal kassiert. Und bezweifelt, ob Kremendahl wirklich so ahnungslos war. Die Staatsanwaltschaft glaubt eher an Raffinesse. Und trägt dafür noch immer die Last, ihr Credo zu beweisen. (pbd)
NAZISYMBOLE
Die taz berichtet von einem Urteil des Landgerichts Tübingen. Danach dürfen Bürger mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ihren Protest gegen Neonazis ausdrücken, ohne sich wegen Verwendung verbotener Symbole strafbar zu machen.
Die Staatsanwaltschaft und ihr folgend das Amtsgericht hatten schon eine andere Auffassung vertreten. Ob es sich um den gleichen Fall handelt, weiß ich derzeit nicht.
(Danke an den Kollegen Ingo Scheide aus Göttingen für den Link)
BITTE NICHT DEM P.T. VERRATEN
Die Kleinen Preise sind teurer als Haribo Goldbären.
R-GESPRÄCHE
„Hallo, Sie haben ein R-Gespräch von Eugene H. Krabs. Dieser Teilnehmer ruft Sie aus dem deutschen Mobilnetz an. Möchten Sie dieses Gespräch für nur 2,9 Cent pro Sekunde entgegennehmen, dann drücken Sie jetzt die Eins und die Zwei.“
Klingt preiswert, oder? Aber sicher nicht beim zweiten Lesen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird gegebenfalls auch zu prüfen sein, ob solche Gebühren wucherisch sind.
Außerdem urteilte der Zivilsenat, dass niemand verpflichtet war, im Jahr 2003 seinen Telefonapparat gegen die unbefugte Annahme von R-Gesprächen, zum Beispiel durch minderjährige Kinder, zu schützen. Damals habe noch kaum jemand von den Kostenrisiken bei R-Gesprächen gewusst. Diesen Hinweis sollte man nicht unterschätzen. Möglicherweise würde die Sache nämlich anders beurteilt, wenn die Gespräche nicht so lange zurücklägen.
ERFORDERLICHE EINZAHLUNGEN
Der Mandant hat gebürgt:
„Ich habe da was unterschrieben. Aber es ging nur darum, dass der Vermieter keine Kaution verlangt.“
Die vorgedruckte Bürgschaft klingt in der Tat merkwürdig:
Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis aufgrund des Nutzungsvertrages über die Wohnung …straße 1, EG, insbesondere für die erforderlichen Einzahlungen der Nutzungsgebühren einschließlich Nebenleistungen, Ersatzanspruch wegen Verletzung der vertraglichen Verpflichtung der Hausordnung, Durchführung von Schönheitsreparaturen oder der Verletzung anderer vertraglicher Verpflichtungen übernehmen wir … die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Etwas deutlicher könnte man es schon schreiben, dass der Bürge auch für die monatliche Miete haftet, und zwar auch unbegrenzt für Rückstände. Ich meine, dem Bürgen wird das finanzielle Risiko nach Kräften verschleiert. Dass ausgerechnet eine große Wohnungsgenossenschaft das Formular verwendet, macht die Sache auch nicht besser.
KOMMT AN
Aus dem Aktenvermerk zu einem Mandat, das reinkam, als ich nicht im Büro war:
Auf Nachfrage teilte die Polizei dem Mandanten mit, dass der Führerschein mindestens ein Jahr weg ist. Der Polizeibeamte empfahl ihm, sich an RA Udo Vetter zu wenden; dieser sei mit solchen Fällen vertraut und komme jede Woche mit so etwas bei der Polizei an.
LÄNGER
Beim Friseur in der Auto Zeitung gelesen, dass die Elektronik den Herstellern immer mehr Probleme macht. Das kann ich bestätigen. Mein Auto steht auch seit Montag wegen der fehlerhaften Software in der Werkstatt – zweieinhalb Tage länger als geplant.
Gerade kommt der Anruf: Der Wagen ist fertig. Schön, dann darf ich mich nachher im Feierabendverkehr noch nach Hilden quälen.
KREIDEFELSEN
Während das Land Hessen seinen Entwurf für das Einbürgerungsquiz vorstellt, arbeiten andere schon ernsthaft an den Lösungen.
Insbesondere die Fragen 80 bis 97 sind ja so erbärmlich. Der Verfasser scheint von der Comedy-Industrie bestochen. Das gibt Gags für Jahrzehnte.
HAFTUNG
Anwälte müssen auch entlegene Rechtsgebiete beherrschen. Oder sich das nötige Wissen verschaffen. Das Handelsblatt schildert zwei Fälle mit unterschiedlichem Ausgang.
Wir haben letzte Woche eine Anfrage abgelehnt, bei der es um komplexe Bürgschaftsverträge zwischen Konzernen und Großbanken ging. Manche Sachen sind schlicht zu hoch. Es erscheint mir dann ehrlicher, auf eine geeignete Kanzlei zu verweisen. Vielleicht revanchiert die sich ja auch mal.
Ans Haftungsrisiko haben wir noch nicht mal gedacht.
TROTZDEM
Als zahlungsfreudig konnte ich den Mandanten bisher nicht bezeichnen. Aber selbst wenn in unserem Auftrag schon der Gerichtsvollzieher geklopft hat, hindert das Angehörige natürlich nicht daran, mich über seine Verhaftung zu informieren. Und zu fragen, ob ich ihn trotzdem verteidige.
Na ja. Der Mittelweg sieht erst einmal so aus, dass ein Verwandter bis 14 Uhr eine Anzahlung leistet und ich zunächst den Vorführtermin heute Nachmittag wahrnehme. Dort wird der Richter entscheiden, ob er einen Haftbefehl erlässt.
Die Sache findet in der Nähe statt. Ich werde deshalb auch hingehen, wenn die Anzahlung – womit ja immer zu rechnen ist – nicht pünktlich kommt. Es dürfte nämlich zumindest eine Pflichtverteidigung werden. Dann ist es natürlich schade, wenn ich das Mandat später ohnehin angetragen bekomme, der Auftraggeber sich aber schon beim Ermittlungsrichter um Kopf und Kragen geredet hat.
Außerdem finde ich es cool, dass der Mandant ausdrücklich nach mir verlangt hat. Er hat seinem Bruder ausrichten lassen, dass er auf keinen Fall von seiner letzten Anwältin vertreten werden möchte. Auch wenn er dort, zumindest nach meiner Kenntnis, keine Schulden hat.