BETRUG UND KNAST

Es gibt die PM Presse- und Medienverlag GmbH. Und es gibt die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH. Über letztere hat Marcel Bartels in seinem Parteibuch kräftig hergezogen. Und wer beschwert sich? Die PM Presse- und Medienverlag GmbH. Sie stößt sich daran, dass Bartels Beitrag angeblich bei Google angezeigt wird, wenn man „Presse- und Medienverlag“ eingibt. Besonders reibt sich das Unternehmen daran, dass dann so unschöne Stichworte wie „Betrug“ und „Knast“ auftauchen.

Das ist wirklich bedauerlich, wenn man so ähnlich heißt wie eine andere Firma. Insbesondere dann, wenn die andere Firma im Geruch unseriösen Geschäftsgebahrens steht. Aber wieso Marcel Bartels für die Suchergebnisse von Google verantwortlich sein soll, wird in dem Schreiben leider nicht erläutert.

Schade eigentlich. Das würde nämlich noch mehr Leute interessieren; ich will hier keine Namen nennen…

NOCH FRAGEN ?

Sehr geehrter Herr Vetter,

ja, es stimmt, Ihre Mandantin hatte den Auftrag zur Verlegung des Laminatbodens inklusive Leisten!!! Es gab jedoch keine Aufforderung, eine Übergangsleiste einzubauen … da war von meiner Seite etwas anderes vorgesehen; ebenso das eigenmächtige Kürzen der Holzküchentüre! Die Türe sollte nicht gekürzt werden, die war zum Abstellen in den Keller vorgesehen!

Da mittlerweile eine Einbauküche installiert wurde, fordere ich Ihre Mandantin auf ihr Laminat abzubauen … die Kosten dafür zu tragen … und den Urzustand … vor allem der Küchentüre herzustellen!!!

Mein Rechtsanwalt kann Ihnen gerne mal seine Rechnung offerieren … Die fällt bei ihm etwas höher aus!

Noch Fragen?

Würde mich interessieren wie Ihre Mandantin dies anstellen will!!!

Mit freundlichen Grüßen

B.

KLEINE BESETZUNG

Ich liebe direkte Fragen. Wie diese hier:

„Meinen Sie, dass es besser ist, wenn wir einen zweiten Anwalt neben Sie setzen?“

Erst mal schlucken. Und dann gleich richtig kontern:

„Klar, gerne. Überhaupt kein Problem. Ich kann sofort eine Kollegin ins Boot holen. Die ist sehr kompetent und durchsetzungsstark.“

Nach Diskussion der anfallenden Stundensätze kam der Vorschlag, es doch erst mal in „kleiner Besetzung“ zu versuchen.

VERTABBT

Ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Ist das schon immer in der Tab-Leiste des Firefox? Wenn ja, habe ich es vorhin zum ersten Mal gesehen. Und leider auch zu neugierig geklickt. Einfach mal so. Denn damit schickte ich den etwas längeren Beitrag über ein juristisches Erlebnis der dritten Art von heute Morgen ins Nirwana.

Ab sofort findet Wichtiges nur noch im ganz linken Tab statt.

IP-ADRESSE

T-Online muss nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt bei Flatrate-Kunden sofort nach der Verbindung die IP-Adresse löschen. Auch das übertragene Datenvolumen darf nicht festgehalten werden.

Es handelt sich um ein zivilrechtliches Urteil. Die Entscheidung bindet also nur T-Online und den Kläger. Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich das Unternehmen ab sofort allgemein an die Vorgaben des Landgerichts hält.

(Link gefunden in der Handakte)

GVU DURCHSUCHT

Die GVU steht angeblich im Verdacht, Raubkopierer aktiv unterstützt zu haben. Nach einem Bericht von heise online wurde heute bei den „Detektiven“ der Musikindustrie durchsucht:

… weisen Indizien darauf hin, dass die GVU bei ihren Ermittlungen gegen Raubkopierer die Grenzen des Erlaubten überschritten hat. Die Redaktionen erhielten bereits vor geraumer Zeit Hinweise eines GVU-nahen Informanten, die mittlerweile von einer zweiten Quelle bestätigt wurden. Danach soll die GVU mindestens einen Administrator eines zentralen Austausch-Servers der Warez-Szene regelmäßig bezahlt haben. Auf diese Weise sei sie an Log-Dateien und damit an Zugriffs-IP-Adressen dieser so genannten „Box“ gekommen. Zudem soll sie Hardware zur Ausrüstung der Plattform beigesteuert haben.

UNPLANMÄSSIG

Nach einem verlorenen Prozess muss der Gegner, ein promovierter Journalist, die Anwaltskosten erstatten. Nachdem er den Kostenbeschluss erhalten hat, schickt er mir folgendes Schreiben:

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Zahlung Ihrer Anwaltsgebühren verzögern wird. Zurzeit sehe ich mich außerstande, Beträge, die nicht dem Erhalt meines Haushaltes (u.a. vier Kinder, Abtragung Hauskredite etc.) dienen, unplanmäßig aufzuwenden. Zu meiner Finanzplanung gehörten auch die im o.g. Rechtsfall geschuldeten Einnahmen. Leider hat sich die örtliche Justiz bei der Beurteilung der Sache geirrt, was Ihnen Ihr Mandant sicher bestätigen kann (aber nicht wird). Ich gratuliere Ihnen zur erfolgreichen Verteidigung. Das war schon ein erstaunliches Ergebnis angesichts der Faktenlage.

Es geht um 132,50 €.

FLOCKIG

Das Landgericht Coburg veröffentlicht nicht nur Presseerklärungen. Sondern bemüht sich, flockig zu formulieren. Im jüngsten Text über ein interessantes Urteil zu den Pflichten einer Leasingfirma bei der Verwertung des zurückgegebenen Fahrzeugs findet sich ein für Justizverhältnisse launiges Fazit:

Es ist zu hoffen, dass das Leasingunternehmen durch diesen Vorfall „klug“ wird.

Solche Spritzigkeit kennt man sonst nur von vereinzelten Polizeipressestellen. Aber die kann man ja auch nicht wegen Befangenheit ablehnen.


(Link gefunden bei Recht und Alltag)

AUF DEM ZIMMER

In Band VIII einer zehnbändigen Ermittlungsakte ist ein Zettel auf die Innenseite des Umschlagdeckels geheftet:

16 Kartons befinden sich bei Herrn B. auf dem Zimmer 336.

Zeithonorar? Zeithonorar. Und alles wird gut…

WOLLEN WIR NICHT

Kann es sein, dass andere Länder ihre Bürger partout nicht wiederhaben wollen? Bei einem Afrikaner habe ich zumindest den Eindruck. Nachdem er anderthalb Monate in Abschiebehaft saß, wurde er der Botschaft seines Heimatlandes vorgeführt. Die Prüfung ergab jedoch, so das Ausländeramt, dass der Mann „wahrscheinlich“ aus einem anderen Land kommt. Die Botschaftsangestellten nannten praktischerweise alle Länder, mit denen ihr Land gemeinsame Grenzen hat. Woraus sich aber ergeben soll, dass er nicht aus ihrem Land stammt, sagten sie nicht.

Jetzt sind die üblichen drei Monate Abschiebehaft bald vorbei. Das Ausländeramt hat beantragt, die Haft um weitere drei Monate zu verlängern. Obwohl man schon ahnen kann, dass sich die Identität des Mannes wahrscheinlich in der Zeit nicht klären lässt, wird die Haft wohl wie üblich auf sechs Monate verlängert.

Dann kommt der Mann wahrscheinlich frei. Nur Ausländer, die ihre Abschiebung verhindern, können länger auf Staatskosten inhaftiert werden- bis zur absoluten Obergrenze von anderthalb Jahren (§ 62 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz).

DIE EINLADUNG

Ich kann mich noch gut an die Verhandlung erinnern. Das Verfahren gegen meine jugendliche Mandantin wurde eingestellt. Mit der Auflage, dass sie ein Antigewalttraining für Mädchen macht. Am Ende erklärten ihr sowohl der Richter als auch der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, dass sie erst einmal nichts machen muss.

„Du bekommst eine Einladung.“

Diese Einladung ist aber nicht angekommen. Sagt meine Mandantin. Deshalb hat sie den Kurs nicht besucht. Worauf das Gericht jetzt einen neuen Verhandlungstermin anberaumt hat.

Die Briefe werden mit einfacher Post verschickt. Es gibt also keine Zugangsnachweis. Und dass sich die junge Frau nicht weiter drum gekümmert hat, dürfte ihr nach den klaren Worten am Ende der Verhandlung nicht vorzuwerfen sein.

Sie ist jetzt schon für das nächste Training angemeldet. Ob allerdings der Verhandlungstermin, der vorher liegt, aufgehoben wird, steht noch in den Sternen. Wenn es fair zugeht, kriegt sie ihre Chance auf das Training. Wenn.

Wenn man als Richter die Ausrede mit den nicht angekommenen Briefen nicht mehr hören kann, sollte man halt förmlich zustellen lassen. Geschieht doch sonst auch tausendfach, jeden Tag.