UNDOLDSAM

Der Ton gegenüber Erfahrungsberichten in Weblogs wird rauer. Ich durfte neulich einem Blogger helfen, der lediglich seinen Ärger über einen notorischen Linksfahrer zum Ausdruck gebracht hatte – und den Vorfall auch durch Zeugen belegen kann. Trotzdem setzte das Busunternehmen Anwälte in Bewegung, um den Beitrag gelöscht zu kriegen.

Thomas Hölscher wird nach einem Bericht über seine Erfahrungen mit einem Internetanbeiter auch auf Unterlassung in Anspruch genommen, sogar in den Kommentaren seines Weblogs. Da ist ein besonders undoldsamer Zeitgenosse am Werk. Für die Firma selbst kann man nur hoffen, dass es nicht ihr Heizmann ist, der sich da auskotzt.

(Danke an Susanne für den Link)

UNGEPLANT

38 Stunden kein Internet. War nicht geplant. Und hat nicht geschmerzt. Wobei die Frage ist, ob es schmerzt, wenn man es plant. Aber warum sollte man?

WARM ODER KALT ?

Bei Mängeln in der Wohnung wird häufig die Miete gemindert. Um einen bestimmten Prozentbetrag. Jahrzehnte ging man von der Kaltmiete aus. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof darf aber Warmmiete reduziert werden. Die anteilige Kürzung bezieht sich also auch auf die Betriebskosten.

Klar ist allerdings auch, dass Vermieter, sofern sie die Minderung nicht akzeptiert haben, die Betriebskosten in gewohnter Art und Weise abrechnen. Das heißt, sie gehen in der Jahresabrechnung von den ungekürzten Werten aus, geben die anteiligen Gesamtkosten an und ziehen davon die (evtl. geminderten) Vorauszahlungen ab.

Mieter werden also aufpassen müssen, dass ihnen über die Nebenkostenabrechnung die Minderung der Warmmiete nicht wieder kaputtgemacht wird. Wenn der Vermieter die Minderung nicht ausdrücklich berücksichtigt, muss sie extra für den Minderungszeitraum auf die Betriebskosten umgeschlagen werden. Eine eventuelle Nachzahlung würde sich dann anteilig vermindern. Möglicherweise ergibt sich sogar ein Guthaben. Dieses könnte mit der laufenden Miete verrechnet werden.

Da der Bundesgerichtshof das Urteil im April letzten Jahres verkündet hat, wird die Sache also spätestens mit den Betriebskostenabrechnungen für 2005 interessant.

(Urteil des Bundesgerichtshofs)

GROSSE SCHEINE

Ich weise einen Kunden darauf hin, dass er seine Rechnung noch nicht bezahlt hat.

Ich bezahle beim Besprechungstermin. Geht doch bei Ihnen im Sekretariat, oder? Sie akzeptieren doch größere Scheine?

Ja, warum nicht?

Ich frage ja nur. Nicht, dass es wie an Tankstellen ist. Manche nehmen keine Tausender.

Nichts für ungut, aber auf diesen angekündigten Bezahlvorgang werfe ich persönlich ein Auge.

TRON UND DIE WIKIPEDIA-DVD

Die Wikipedia gibt es auch als DVD. In der jetzt vorliegenden Version, die im Buchhandel ist, wird der Name des verstorbenen Hackers Tron genannt. Genau das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg dem deutschen Wikipedia-Ableger bereits verboten. Der Verleger der DVD tritt die Flucht nach vorn an – mit einem offenen Brief (PDF).

DIE KLEINE DEMÜTIGUNG

Die Massenarbeitslosigkeit führt zu ganz neuen Erscheinungen. Eine davon ist die Neigung, sich als Anwalt auszugeben. Früh am Morgen fahren die Übeltäter zum Amtsgericht, schlüpfen in Roben und klemmen sich Aktendeckel unter den Arm. Dann stellen sie sich in Schlangen von echten Anwälten, die geduldig vor einem Richter warten. Und tun so, als würden sie die rechtlichen Interessen einer Prozesspartei vertreten.

Jedenfalls scheint das ein Amtsrichter in D. zu befürchten. Egal wie viele Leute vor ihm warten, es ist immer das gleiche Ritual.

Ihr Name ist Lehmann?

Rechtsanwältin Lehmann.

Der Richter schlägt die Akte auf, kontrolliert eingehend das Briefpapier der betreffenden Anwaltskanzlei.

Sie stehen aber nicht auf dem Briefbogen.

Ich bin noch nicht so lange in dem Büro.

So, so. (Spricht ins Diktiergerät.) Für den Kläger erscheint Rechtsanwältin Lehmann…

Ich bin ab und zu da. Schon seit vielen Jahren. Aber wahrscheinlich werden die Hochstapler immer nur gestellt, wenn ich einen Sitzungstag versäume.

AUSGEBUCHT

Die Inspektion einschließlich Ölwechsel sollte 250,00 € kosten. Das wurde dem Mandanten so gesagt. Zum Glück saß seine Frau daneben, als der Kundenbetreuer im Autohaus diesen Festpreis nannte.

Die Rechnung lautete auf 430,00 €. Öl, Filter, Kleinteile. So was koste natürlich extra, musste sich der Mandant erklären lassen, als er den Wagen wieder abholte. „Das weiß doch jeder. Sie etwa nicht?“

In unserem Schreiben erklärten wir dem freundlichen Autohaus, was eigentlich jeder wissen sollte. Dass ein Festpreis ein Festpreis ist. Gleichzeitig boten wir an, dass die 250,00 € sofort überwiesen werden, sobald uns eine Erklärung vorliegt, dass der Mehrbetrag nicht geltend gemacht wird.

Das war vor knapp anderthalb Jahren. Eine Antwort haben wir nie erhalten. Dementsprechend hat der Mandant bislang auch nichts gezahlt. Nicht einmal die 250,00 €. Ich vermute, dass im Autohaus jemand den Vorgang ganz schnell „ausgebucht“ hat, bevor der Chef Wind von der Sache bekommt.

Ich schließe die Akte auch. Mit einer Rechnung an die Rechtsschutzversicherung.

DAS WÄRE DEUTSCHLAND

Da ist jemand mächtig sauer, und Jens Scholz lässt uns daran teilhaben:

Von den Weblogs, den Klowänden des Internets. (Was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern? Und die meisten Blogger sondern einfach nur ab. …

Schnösel, liest du hier:

Art. 5 Grundgesetz

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nachtrag: JvMs Antwort steht in den Kommentaren.

WIKIPEDIA.DE AUSGESCHALTET

Wikipedia.de leitet derzeit nicht weiter auf die Hauptseite Wikipedia.org, berichtet heise online. Grund ist eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg. Offenbar wird dem Inhaber der Domain, dem deutschen Ableger der Wikipedia Foundation, komplett untersagt, auf die Datenbank zu schalten. Hintergrund ist die Auseinandersetzung um die Frage, ob in der Wikipedia der bürgerliche Name des Hackers Tron genannt werden darf.

Die Entscheidung ist deswegen heikel, weil das Gericht wegen einiger beanstandeter Seiten faktisch die komplette Wikipedia über die Domain sperrt, welche in seinem Einflussbereich liegt. Selbst wenn man der Meinung ist, dass der Name des Betreffenden nicht genannt werden darf, stellt sich unter anderem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Und danach, ob exotische Domains nicht grundsätzlich besser sind.

Nachtrag:
Während die Familie gegen die Nennung des bürgerlichen Namens klagt, hat sich schon vor längerer Zeit ein Herr Ivo Floricic die Marke Tron gesichert, berichtet das MarkenBlog. Laut Telepolis handelt es sich um den Vater Trons.

(Danke an alle, die mir den Link geschickt haben)

DAS WAR EINMAL

Ich habe Jahre gebraucht, um mir die Rechenschritte für eine Rechung über einen Pauschalbetrag zu merken. Wenn am Ende, sagen wir, 75 € rauskommen sollen, muss noch die enthaltene Umsatzsteuer ermittelt werden. Also rechne ich 75 mal 100 und teile das Ergebnis durch die Summe aus 100 und dem aktuellen Mehrwertsteuersatz.

Wieso ich bei der Rechnung eben aber beharrlich von 114 ausgegangen, lässt sich wohl nur mit Nostalgie erklären.

FLEISCH UND BLUT

Eine Firma ist wegen zu klein geschriebener Widerrufsbelehrungen abgemahnt worden. Das Gesetz sieht vor, dass die Belehrung „deutlich“ gestaltet ist. Die Rechtsabteilung der Firma meint, dass gerade kleinere Schriften besonders deutlich sind. Aus der Begründung:

Verbrauchern ist die Bedeutung des fast schon sprichwörtlichen „Kleingedruckten“ schon so in Fleisch und Blut übergegangen, dass alleine die kleinere Schriftgröße dazu führt, dass ein Text als wichtig und lesenswert eingestuft wird. Letztlich führt daher die Verwendung einer kleineren Schriftgrößere unseres Erachtens – mehr noch als größere Lettern – zur Einhaltung des Deutlichkeitsgebot.

(Gefunden bei verbraucherrechtliches!)