DSL-ÄRGER

Wer mit seinem DSL-Anschluss zu lange hingehalten wird, hat ein Sonderkündigungsrecht. Wird der Termin nicht eingehalten, sollte nochmals eine Frist gesetzt werden. Danach kann man aus dem Vertrag aussteigen, zitiert heise online die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Ergänzend besteht bei der Online-Buchung ohnehin meistens noch ein Widerrufsrecht, weil es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist ist regelmäßig noch nicht verstrichen, weil der Kunde bei der Buchung nicht ordnungsgemäß belehrt wird. Für den Widerruf braucht man keine Gründe.

Stellt sich der Anbieter quer und behauptet eine ordnungsgemäße Belehrung, sollte man auch daran denken, dass der Vertrag regelmäßig die Lieferung eines Routers umfasst. So lange dieser beim Kunden nicht eingetroffen ist, beginnt die Widerrufsfrist nach meiner Meinung auf keinen Fall. Denn das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Widerrufsfrist bei Lieferung von Waren frühestens beginnt, wenn diese Waren eintreffen.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

KÖNNTE

Focus berichtet vom Prozess gegen Andreas Türck:

Die Aussage von Andreas Türck bei der polizeilichen Vernehmung „könnte abgesprochen gewesen sein“, sagte eine Polizistin am Donnerstag vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts. Was der Fernseh-Mann bei der polizeilichen Vernehmung im Mai 2003 gesagt habe, sei „nahezu deckungsgleich“ mit den Angaben des Freundes, der am fraglichen Abend im August 2002 mit Türck im Frankfurter Nachtleben unterwegs war.

Es könnte natürlich auch einfach nur die Wahrheit gewesen sein.

INTERVIEWS

Das Fachblatt „Journalist“ macht in seiner aktuellen Ausgabe mit dem Thema Weblogs auf.

Anscheinend wird in den Redaktionen gerade fleißig im Heft geblättert. Jedenfalls meldeten sich alleine heute „Kölner Stadtanzeiger“ und Deutsche Presseagentur zu dem Thema bei mir. Anhand der detaillierten Fragen wage ich die Prognose, dass in den anstehenden Berichten mit einem Auftreten des Grönling-Virus nicht zu rechnen ist.

KÖRPERLICHE ARBEIT

Aus dem Schreiben eines Mitverteidigers:

… bitte ich höflich, vor meiner Mühe, eine schwere Kiste Aktenmaterial auf der Geschäftsstelle abzuholen und zu studieren, über meinen Beiordnungsantrag zu entscheiden.

KEINE FRAGEN

Ein Geldeingang von fünfhundertzweiundneunzigtausend Euro. Normalerweise ruft jemand von der Bank an und fragt, ob das Geld auch wirklich für uns bestimmt ist.

Diesmal nicht.

Mal sehen, ob sie sich wenigstens vergewissern, wenn der (alleralleraller)größte Teil weiter überwiesen wird.

ERWACHSEN

Sehr geehrter Herr Vetter,

Ihr Schreiben habe ich erhalten. Ich werde mich mit gleichem Datum mit Ihrem Mandanten in Verbindung setzen, da ich der Auffassung bin, dass wir erwachsen genug sind, die Dinge anders als über Anwälte zu regeln.

Ich lasse mich überraschen.

LINKS 5

Eine kleine, unvollständige Zusammenstellung einiger interessanter Links aus den letzten Tagen. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Mazda: Einmal wöchentlich den Ölstand messen (Tilman Hausherr);

Straftäter produzieren – für die Statistik (Charly);

der Surfpoeten-Wahlcomputer (Simone aus dem Büro)

Kandidatenwatch (Andrea Altefrone);

„Gelber Punkt“ in Düsseldorf (Wolfgang Gibisch);

Eiliger Terroristentransport (Hartmut Nissen);

Abgehörte Selbstgespräche sind nicht vewertbar (Steffen).

SIXTUS ON TOUR

Wahlblog mal anders. Journalist Mario Sixtus und Fotograf Christof Wolff tingeln ab nächsten Montag vier Wochen durch die Republik. Im Auftrag des ZDF suchen sie nach den interessanten Geschichten abseits der großen Politik:

… greifen wir auf uralte, nichtsdestoweniger recht bewährte journalistische Techniken zurück: ‚rausgehen, mit den Menschen sprechen, Fotos machen, aufschreiben, fertig. Eigentlich also wie früher, nur geht das Geschriebene und Fotografierte diesmal halt nicht den langen Marsch durch die Redaktionsinstanzen sondern fließt direkt hinaus ins Web.