WIR SCHALTEN UM

Wir setzen unser Unterhaltungsprogramm fort und schalten zu Mein Parteibuch.

Dort lernen wir, dass schon die Nennung eines Namens auf einer Webseite das Persönlichkeitsrecht verletzt. Außerdem lernen wir, dass man verlangen kann, nicht von anderen Webseiten aus verlinkt zu werden.

Man kann nur hoffen, dass der Herr Bartels seine Prozesse auch gewinnt. Sonst schalten wir nämlich bald nicht mehr um, sondern das Internet ab.

GRANDIOS

Heute mal wieder ein grandioser Auftritt am Amtsgericht:

Die Gegenseite klagt 7.200 € ein. Ich biete als Vergleich 2.000 € an. Die Gegenseite und die Richterin verziehen das Gesicht. Die Richterin schlägt 3.000 € vor.

Darauf mein Vorschlag: Wenn wir mehr bezahlen, könnte man ja wenigstens die Kosten gegeneinander aufheben (jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst und zahlt die Hälfte der Gerichtskosten).

Das war ungefähr so schlau wie die berühmte Aussage eines Fußballers: „Mit einem Drittel sind wir nicht zufrieden, wir wollen mindestens 25 %.“

Der Mandant trug es mit Fassung. Ich werde aber wohl trotzdem ungefragt seine Rechnung um die vermurkste Quote reduzieren.

BREITFORMAT

„Sag` mal, was läuft da zwischen dem Türck und seiner Anwältin?“

„Keine Ahnung, ich kenne keinen von beiden.“

„Na ja, du und Türck hättet es jedenfalls nicht zu einem dreispaltigen Foto gebracht.“

IN AND OUT

Ist es nicht schön, wenn man ein Inlokal betreibt? Dann ist am Samstagnachmittag viel los. Da hat man es nicht nötig, neue Gäste eines Blickes zu würdigen. Fünf Minuten, zehn Minuten, fast eine Viertelstunde. Da kann man erst an dem einen Nachbartisch fragen, ob noch was gewünscht wird. Dann an den anderen kommen, Essen abliefern. Und muss die Leute dazwischen schlicht nicht wahrnehmen.

Sicher, es war schönes Wetter. Die Personaldecke nicht komfortabel. Trotzdem wäre es ja vielleicht möglich gewesen, den brav Wartenden was zuzurufen: „Tut uns Leid, ich komme hier gerade nicht klar. Bitte noch ein klein wenig Geduld“. Hätte völlig gereicht. Ein kleiner Überbrückungsdrink wäre sogar die Rettung gewesen. So richtig eilig haben es die meisten um die Uhrzeit ja nicht.

Wir sind – eigentlich zu spät – einfach aufgestanden. Das war offensichtlich ein Signal. An zwei Nebentischen entschlossen sich die Leute ebenfalls zum Abmarsch. Wir haben uns im Eingangsbereich ausgetauscht, wo man in Düsseldorf derzeit als Gast besser dran ist. Das Ergebnis: gut zwei Dutzend Läden. Der Kellner schlängelte sich derweil zweimal zwischen uns durch und tat so, als würde er gar nichts merken.

In sechs bis acht Monaten klebt er Zeitungspapier an die Fensterfront.

EINFACH MAL KOMMEN

Zu einer Eröffnungsfeier zum Weltjugendtag werden am Dienstag 51.000 Besucher in der Düsseldorfer Arena erwartet. Der Clou: Karten gibt es nach einem Bericht der NRZ nicht – es sollen einfach alle kommen. Wenn 35.000 Gäste in der Arena sind, will man die anderen „per Lautsprecherdurchsagen“ darüber informieren, dass sich die weitere Anreise nicht lohnt.

Da kann man nur hoffen, dass es sich wirklich um friedliebende und duldsame Menschen handelt.

SUPER

Ach so, noch ein Tipp. Bestehen Sie bei Managern von superreichen Superstars unbedingt auf Vorkasse. 15 % sind offensichtlich nicht genug.

DISILLUSION

Die Tankstelle „Am Seestern“ ist ein beliebter Anlaufpunkt. Nach dem Training. Gestern Nachmittag waren vor mir zwei Mädels, Kategorie anbetungswürdig. Die eine kaufte zwei Dosen Eiscreme, die andere eine TV Movie, Nutella und Croissants.

Und ich hätte geschworen, sie haben ein spannendes Leben.

FRANKFURT, DALLAS, DÜSSELDORF

Heute in Frankfurt eine Großkanzlei besucht, die gar keine Schilder mehr hat. Am Haupteingang wirft ein Projektor die Namen der Anwälte an die Wand. Praktisch: Du bist schon nicht mehr existent, noch bevor du deinen Schreibtisch geräumt hast.

Zurück in Düsseldorf ein spätes Mittagessen, im Mangold an der Ulmenstraße. Am Nebentisch Larry Hagman. Sein Begleiter übersetzt ihm mit dröhnender Stimme eine Viertelstunde aus der Bildzeitung – die Todesgeschichte von „Miss Ellie“ Barbara Bel Geddes.

STALKER

Von Sascha Kremer

Ein Stalker belästigt den Betreiber einer Webseite – massiv, über Monate hinweg, durch wiederholten Missbrauch der Kommentarfunktion zwecks Beleidigung des Webseitenbetreibers und nahe stehender Dritter.

Einziger Anhaltspunkt für die Identität des Stalkers: eine E-Mail-Adresse und die protokollierten IPs zu den jeweiligen Einträgen. Die IPs entpuppen sich schnell als wenig hilfreich – der Stalker benutzt einen Anonymisierungsdienst, mit dem sich die IP nicht hinreichend zurück verfolgen lässt, um etwa über den Provider an die persönlichen Daten des Stalkers (oder zumindest einer Person, deren Internetanschluss der Stalker nutzt) zu gelangen.

Bleibt nur die E-Mail-Adresse. Die Nachfrage beim Free-Mail-Provider endete wie erwartet: ein freundlicher Anruf, man könne wegen des Datenschutzrechts keine Auskünfte erteilen. Dazu aber auch der Hinweis, man solle doch die Staatsanwaltschaft einschalten. Dann werde man auf Anfrage der Staatsanwaltschaft umgehend die persönlichen Daten herausgeben und auch im Übrigen alles tun, um dem Stalker das Handwerk zu legen. Schließlich wolle man die eigenen Dienste nicht wegen solcher Typen in Verruf geraten lassen.

Natürlich war die Anzeige an die Staatsanwaltschaft schon rausgegangen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft ähnlich schnell wie der E-Mail-Anbieter reagieren wird. Denn in der Zwischenzeit sind wieder einige Tage vergangen, in denen der Stalker seine Freude am Nachstellen befriedigt hat. Und weil beleidigende Kommentare auf einer Webseite noch nicht reichen, kommen nun auch noch physisch-reale Briefe und Drohanrufe hinzu.

Zeit für einen – freundlichen, aber bestimmten – Anruf bei der Staatsanwaltschaft.

PS: Die große Politik beabsichtigt, das „Nachstellen“ in einem eigenen § 241b StGB zukünftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu ahnden, um nicht mehr auf den vielfach nicht ausreichenden Schutz durch die § 185 StGB (Beleidigung), § 240 StGB (Nötigung) und/oder § 241 StGB (Bedrohung) angewiesen zu sein.