I HEART STOIBER

Damit der Herr Stoiber sich heute nicht so alleine fühlt, eine kurze Botschaft von mir:

I heart you.

Nicht für jeden Satz, den er in einem Bierzelt raus haut. Aber im Großen und Ganzen schon.

PERSONALABBAU, KOMPLEXE VARIANTE

Wenn ein Arbeitgeber sich von älteren, längjährigen Beschäftigten trennen will, gibt es eine Hürde. Die Agentur für Arbeit verlangt in bestimmten Fällen das Arbeitslosengeld zurück. Schlecht ist das insbesondere, wenn auch der Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – ebenfalls einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustimmen würde. Zum Beispiel gegen Zahlung einer ordentlichen Abfindung.

Praktisch lässt sich das Problem lösen, indem gerichtlich festgestellt wird, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt war. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht erstattungspflichtig.

Das läuft so: Der Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt. Der Arbeitnehmer klagt gegen die Kündigung. Der Arbeitgeber legt dem Gericht detailliert die Kündigungsgründe dar. Der Arbeitnehmer erklärt, dass die Angaben des Arbeitgebers korrekt sind und er ihnen nichts entgegen zu setzen hat. Das Arbeitsgericht weist die Kündigungsschutzklage ab. Der Arbeitnehmer kriegt die Abfindung. Diese hat ihm der Arbeitgeber für den Fall zugesagt, dass der Arbeitnehmer den Prozess verliert.

Ein mulmiges Gefühl muss man (wohl) nur haben, wenn die Kündigungsgründe erfunden sind. Aber bei welchem Unternehmen ist das heutzutage schon der Fall?

WEHREN HILFT

Ohne konkreten Verdacht mal kurz bei einer Strafverteidigerin die Wohnung stürmen? Sie zu Boden werfen, fesseln und nur im Bademantel auf die Wache schleppen? So was soll sich die Hamburger Polizei erlaubt haben. Die Sache wird jetzt vor dem Amtsgericht Altona verhandelt, berichtet die taz. Der Anwältin wird Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen.

Die Polizisten wollen sich allerdings im Prozess derzeit nicht äußern. Gegen sie liegen auch Anzeigen vor, deshalb verweigern sie die Aussage.

Solche Fälle sind übrigens nicht selten. Auch Nichtjuristen wehren sich in letzter Zeit verstärkt gegen ungerechtfertigte Durchsuchungen – wenn ich mal von den Fällen ausgehe, die alleine auf meinem Schreibtisch liegen. Anscheinend hat sich mittlerweile rumgesprochen, dass man – im Gegensatz zu früher – gegen rechtswidrige Durchsuchungen Gerichtsbeschlüsse erwirken und ggf. Schadensersatz verlangen kann.

(Link gefunden im advoBLAWG; GPRS-Blogging aus dem Arbeitsgericht in Velbert)

GATES IST GEIL

Windows Vista ist für Ende 2006 angesagt. So lange muss mein Sony Vaio, Anschaffungsdatum ca. 2002, im Büro also noch durchhalten. Wobei ich keinen Zweifel habe, dass er das auch tut.

In der Verwertungskette der Kanzlei bin ich zurzeit der Letzte. Die anderen arbeiten schon mit neuen Dell-Systemen. Die Kanzleikinder daddeln, sorry, bedienen ihre pädagogisch wertvollen Lernprogramme derzeit an der ausgemusterten Generation, allerdings mit neuen TFT-Monitoren.

Da ist es dann wieder, das bekannte Technik-Syndrom: Eigentlich brauchst du keinen neuen Rechner. Wäre aber trotzdem schön. Ist wohl ähnlich wie bei (politisch korrekter Einschub: manchen) Frauen und Schuhen. Andererseits habe ich aber noch weniger Lust, in der anbrechenden Vista-Ära auf XP festzuhängen. Deshalb geht mein heutiger Dank an Bill Gates für einen praktischen Anreiz zur Kaufzurückhaltung.

PS. Linux ist nichts für mich.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

HÄRTER

– Mdt. möchte nicht, dass wir vollstrecken. Zahlt 150,00 € pro Monat
– 1. Rate macht er heute online fertig.
– telef. geklärt 12.4.05 we
– bis heute kein Geldeingang, 9.8.05 we

Ich glaube, eine härtere Gangart wäre manchmal besser.

NOCH SEX TAGE

Wir schalten um in die Wirtschaftsredaktion:

Dem Weltjugendtag („We have come to worship him“) wird in Köln und Düsseldorf mit freudiger Erwartung entgegen gesehen.

Eine Mandantin, die als Prostituierte arbeitet, berichtete diesem Blog exklusiv von den Auswirkungen auf ihr Gewerbe.

Die Zimmer in den Etablissements sollen hoffnungslos überbucht sein; es gibt seit langem mal wieder Wartelisten für spät entschlossene Freiberuflerinnen. Fachkräfte werden bundesweit zusammengetrommelt. Die Privatwohnungs-und Clubszene verstärkt ebenfalls die Belegschaft mit Kolleginnen aus ganz Deutschland und Benelux. Man richtet sich auf verschärften Schichtdienst ein.

Es sollen auch einige Sambatruppen aus Rio angereist sein. Obwohl wegen der Ferienzeit doch eigentlich ziemlich wenige Galaabende und Mottopartys stattfinden. Insgesamt, so verlautet aus der als verlässlich eingeschätzten Quelle, herrscht in der Branche eine Stimmung „wie bei den Taxifahrern am Tag vor Silvester“.

Faktor X ist allerdings die Sorge, dass es bei großen Teilen Weltjugend nicht sonderlich gut um die Kaufkraft bestellt sein könnte. Mit einer Erhöhung des derzeit niedrigen Vergütungsniveaus für einzelne Dienstleistungen wird – auch wegen der enormen Steigerung auf der Angebotsseite – derzeit eher nicht gerechnet.

Wir geben zurück in die langweilige Welt des Rechts.

TAPFER, ÜBERALL

Ein nettes Café. So was hat bislang gefehlt, zwischen Zuhause und Büro. Jetzt ist es aufgetaucht, womit bei einem fünfminütigen Fußweg ja nicht unbedingt zu rechnen war. In dem Eckhaus Klever Straße / Rossstraße, wo bis vor ein paar Jahren ein alter Mann aus einer Luke Flaschenbier und Kicker verkaufte, wartet das „Goldregen“ auf Kundschaft.

Fünf etwas angejahrte Bistrotische, eine opulente, durchgehende grüne Sitzbank. Sonst so ziemlich gar nix, außer einigen aufgekratzten Leuten aus der Nachbarschaft, die dem Wirt offenbar in den Anfangstagen Depressionen austreiben wollen. Und einer Frau, die für ein Stadtmagazin fotografiert. Ich habe tapfer gelächelt.

Aber der Espresso ist o.k., wie der soeben abgeschlossene Test ergab.

Ich drücke jetzt „Veröffentlichen“. Dann fahre ich zum Sport. Mindestens 45 Minuten Kardio hat er mir aufs Auge gedrückt. „Gegen den Bauch.“ Super Sache, einfach mal so die Wahrheit gesagt zu kriegen …

ZWINGEND ?

Das Ausländeramt Düsseldorf behauptet, die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten sei auf zehn Jahre begrenzt:

Bei einer Überschreitung der Höchstaufenthaltsdauer schreibt das Aufenthaltsgesetz die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zwingend vor.

Angeblich soll sich das aus § 16 Aufenthaltsgesetz ergeben. Ich habe die Vorschrift ein paar Mal gelesen. Aber sorry, die erwähnte Höchstdauer kann ich dem Paragrafen nicht entnehmen.

Richtig ist lediglich, dass in den Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz (Vorsicht, fettes PDF) was von zehn Jahren steht. Selbst Verwaltungsvorschriften, um solche handelt es sich noch nicht einmal, können nicht den Inhalt des Gesetzes definieren. Außerdem billigt selbst das Bundesinnenministerium seinen Hinweisen nur „informellen Charakter“ zu; ursprünglich sollten sie noch nicht einmal veröffentlicht werden.

Nach meiner Meinung komm es für eine weitere Verlängerung nur darauf an, dass „der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann“. Dafür hätte ich dann sogar ein paar Argumente …

MEIN NAME IST …

Der Wirtschaftsprüfer einer Mandantin bittet mich für den Jahresabschluss um Auskunft über „Verstöße der Gesellschaft gegen geltendes Recht, für die ggf. gehaftet wird“.

Bin kurz weg. Mir meine Rechte vorlesen lassen.

UPPER CLASS

Du hast es wohl mit einem besser gestellten Haushalt zu tun, wenn die männliche Stimme am Telefon höflich fragt:

„Wen darf ich melden?“

SCHLAUES KERLCHEN

In einem Großverfahren müssen sich demnächst 17 Angeklagte wegen (angeblich) groß angelegter Diebstähle verantworten. In einem neuen Beschluss heißt es im Rubrum nun zu einem der Angeklagten:

ausgewandert auf die Bahamas

Ach ja, der war ja auch Student der Rechtswissenschaften.