AUFHEBUNG

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Eine häufige Regelung in gerichtlichen Vergleichen. Sie bedeutet zunächst, dass jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten übernimmt. Wenn der Anwalt auf der einen Seite teurer war (z.B. wegen Reisekosten), entsteht kein Erstattungsanspruch.

Auch die Gerichtskosten werden bei der Kostenaufhebung geteilt. Der Beklagte muss dem Kläger also noch die hälftigen Gerichtsgebühren erstatten, die der Kläger von der Gerichtskasse in Rechnung gestellt bekommt. Das gilt auch für bereits angefallene Sachverständigenkosten, Zeugengelder etc.

Bei einer anderen Formulierung kann es passieren, dass die Gerichtskosten außen vor bleiben. Schreibt man zum Beispiel „Jede Seite trägt ihre Kosten selbst“ bleibt wohl derjenige auf den Gerichtskosten sitzen, der sie eingezahlt hat.

Etwas Umsicht bei der Kostenregelung zahlt sich deshalb aus.

PUUH

In Deutschland gibt es aber auch wirklich keine Regel ohne Ausnahme. So auch bei den Altersfreigaben im Kino. Wo FSK 12 draufsteht, sitzen nicht unbedingt nur Teenager drin. Denn Kinder ab sechs Jahren dürfen in Begleitung Erwachsener in alle Filme, die erst ab zwölf Jahren freigegeben sind. Das muss man nur wissen. Und es dem Personal mitunter auch erklären.

So kam ich heute in den Genuss der Episode III. Manche werden sich jetzt fragen: Warum schreibt der Genuss ohne Anführungszeichen? Weil die Alternative „Heffalump – Ein neuer Freund für Winnieh Puuh“ gewesen wäre.

LIMITED: DIE GRENZEN

Auch wenn sie Vorteile bringt, kann eine englische Limited Arbeit verursachen. Und unerwartete Kosten. Im Tagesspiegel beleuchten zwei Juristen die Schwachstellen einer Firmengründung im Ausland. Ihr Fazit: Die Gründung einer deutschen GmbH ist nach wie vor eine Alternative, zumal das erforderliche Startkapital auf 10.000 Euro reduziert werden soll.

(Link gefunden bei Jurabilis)

MIKROFASER

Mikrofaser besteht zu 100 % aus Polyester. Um das zu realisieren, musste ich die Verpackung der neuen Bettwäsche studieren. Polyester war doch immer bäh. Mikrofaser dagegen ist okay, wenn nicht sogar angesagt. Wie es scheint, spielen sich die wahren Marketingerfolge nicht immer im Licht der Öffentlichkeit ab.

(Wikipedia: Mikrofaser)

GUT GESAGT

FINBLOG

Im Rabatz um das Krankenversicherungsrating hat es jetzt eine Einstweilige Verfügung gegeben. Das hat aber noch nicht viel zu sagen, weil praktisch jeder erst mal eine Einweilige Verfügung bekommen kann, wenn über ihn berichtet wurde.

KEIN FLIRT-VERBOT

Wal-Mart muss zunächst weite Teile seines Verhaltenskodex wieder einpacken. Das Arbeitsgericht Wuppertal erklärte die Richtlinie teilweise für nichtig. Hierüber berichtet die Financial Times Deutschland:

Wal-Mart verbot den Arbeitnehmern unter anderem „sexuell deutbare Kommunikation jeder Art“ … Mittels einer so genannten Ethik-Hotline sollten die Mitarbeiter Verstöße gegen den Kodex melden. … Laut Beschluss des Arbeitsgerichts verstoßen wesentliche Teile des Kodex gegen das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertreter. Dazu zählten beispielsweise die Ethik-Hotline sowie ein Drogentest als Teil der Einstellungsvoraussetzungen für neue Mitarbeiter.

(Danke am Marc Wickel für den Link)

E-MAIL AUS RICHTERSICHT

Wer im Internet anderen eine Plattform zu Meinungsäußerungen bietet, muss auf berechtigte Beanstandungen reagieren. Das Amtsgericht Winsen schraubt die Anforderungen aber extrem hoch. Jemand hatte sich durch ein Foto beeinträchtigt gefühlt, das in einem Forum gepostet war. Per E-Mail forderte der Betreffende Unterlassung, am Sonntagnachmittag. Frist: Montag, 15 Uhr.

Dazu das AG Winsen:

Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.

Es wäre sicher interessant, einmal die Reaktionszeit des betreffenden Richters zu testen. Bei Dingen, in denen er schnell sein sollte. Jedenfalls hat der Kollege Dr. Bahr, der auf das Urteil hinweist, Recht: Die Frist war viel zu kurz bemessen.

ZUVORKOMMEND

Die Insolvenzverwalter aus der Kanzlei H. in Berlin zeigen sich gegenüber den Gläubigern besonders zuvorkommend:

Eine erneute Sachstandsanfrage ist kostenpflichtig und erfolgt nur gegen Vorauszahlung von EURO 15,00 auf mein Geschäftskonto bei der Deutschen Bank.

WIRKT PRÄVENTIV

Das Arbeitsgericht Offenbach am Main bringt auf seinen Mitteilungen zur Streitwertfestsetzung folgenden Hinweis an:

Der oben aufgeführte Betrag dient der Berechnung der Anwaltsgebühren und entspricht nicht dem zu zahlenden Betrag.

Sehr löblich, Schreiben ohne diese Info sind nämlich grundsätzlich geeignet, die Gesundheit von Rechtsuchenden zu schädigen.

ABMAHNUNGEN WEGEN PRINCESS

Wer bei „Princess“ bislang nur an (s)eine Freundin oder potentielle Thronfolgerinnen gedacht hat, wird seinen Horizont erweitern müssen: „Princess“ ist seit gut zwei Jahren eine geschützte Marke. Der Markeninhaber, ein Schmuckhersteller aus dem Münsterland, bietet unter der Bezeichnung „Princess“ etwa eine Uhrenkollektion an.

Wer allerdings im Internet nach „Schmuck UND Princess“ sucht, wird schnell feststellen, dass Suchtreffer, die zum Markeninhaber führen, äußerst dünn gesät sind, während unzählige Seiten ausgeworfen werden, die Schmuck betreffen, in denen ein Diamant mit sog. Princess-Schliff eingearbeitet ist. Kein Wunder, schließlich ist der Princess-Schliff seit mehr als einem Jahrzehnt ein Designschlager im Schmuckgeschäft.

Auch dem Markeninhaber ist das nicht entgangen: Seit einigen Wochen erhalten Schmuckanbieter Abmahnungen wegen der Erwähnung des Wortes „Princess“ etwa in Auktionsbeschreibungen auf eBay. So geschehen jetzt auch im folgenden Fall.

Dort hat ein Schmuckhersteller einen selbstgefertigten Ring mit dem Zusatz „Princess Diamant“ beworben und in der Beschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Ring mit einem Diamanten im „Princess-Schliff“ handelt. Dennoch macht der Markeninhaber gegen diesen Schmuckhersteller – ausgehend von einem Streitwert von 200.000,- EUR – unter anderem Unterlassungsansprüche geltend. Es versteht sich, dass der Abmahnung eine saftige Kostennote der Anwälte beigefügt ist.

Eine kurze Internetsuche nach „Princess UND Abmahnung“ zeigt, dass es sich hier wohl nicht um einen Einzelfall handelt. Und die Google-Treffer dürften nur die Spitze des Eisbergs sein. Fragt sich nur, wie die bisherigen Opfer auf die Abmahnungen reagiert haben. Ganz abgesehen vom exorbitanten Streitwert stellt sich hier nämlich insbesondere die Frage, ob beim Hinweis auf ein jahrzehntealtes und unter dem Namen „Princess“ bekannt gewordenes und gebräuchliches Fertigungsverfahren überhaupt eine Verwendung der geschützten Marke im geschäftlichen Verkehr gegeben ist. Denn schließlich wird die Marke nicht zur Bezeichnung eines Konkurrenzproduktes benutzt.

Wenn es die andere Seite darauf anlegt, wird man die Sache wohl mal durchkämpfen müssen.

(Beitrag von Sascha Kremer)

EBAY-URTEIL

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Anspruch auf Löschung von negativen ebay-Bewertungen bestätigt, sofern diese Bewertungen grob unsachlich sind. Damit schloss sich das Landgericht der Auffassung der 1. Instanz (Amtsgericht Erlangen) an. Näheres bei Sascha Kremer auf Vertretbar.de.

GESPART! SCHON WIEDER!

Diese kleine Diskussion hat mich zwar als Pfennigfuchser geoutet, aber so was spornt mich an. Zum Beispiel kam mir der Gedanke, was wir eigentlich im Büro für unseren DSL-Anschluss zahlen. Mir war nur erinnerlich, dass wir den schon gefühlte 150 Jahre haben. Folglich muss der Vertrag aus einer Zeit stammen, als man wählen konnte, ob man DSL bei T-Online bestellt. Oder gar nicht.

Na ja, wie es aussieht, gehörte die Anwaltskanzlei Vetter & Mertens zur Gruppe jener, die Beiträgen von 29,95 € monatlich einen noch tieferen Absturz der T-Online-Aktie verhindert haben. Bis vor kurzem. Da nahm uns nämlich eine Firma namens Congster unter ihre Fittiche. Hinter der verbirgt sich niemand anderes als T-Online. Praktisch vor allem, weil der DSL-Anschluss nicht zu einem anderen Anbieter umziehen muss.

Gleichwohl sind die Konditionen mit 9,99 € deutlich besser. Bei gleicher Leistung. Ich freue mich schon mal auf € 239,52 Ersparnis im nächsten Jahr.