SPIELZEUG – UPDATE

Ein kurzes Update zum Sexspielzeug.

Heute meldete sich ein Herr aus Norddeutschland. Ob die Sendung angekommen sei. Und ob es uns was ausmachen würde, das Teil unfrei wieder zurück zu schicken.

Nein, kein Problem.

Wieso er den Strapon (danke Wikipedia) überhaupt an uns gesandt hat, das hat meine Sekretärin trotz mehrfacher Nachfrage nicht herausbekommen.

LEERE SEITEN

Einer Anruferin den Tipp gegeben, dass ich ihre Faxe besser lesen kann, wenn sie das Papier richtig herum ins Gerät einlegt.

Im Büro dann den Vorwurf zurückgenommen, dass schon wieder jemand nicht kontrolliert hat, ob im Auswurfschacht vielleicht mehrere Faxe liegen.

VERFALLSDATUM

Herr S. hatte den Leergutbon nicht an der Kasse vorgelegt. Das merkte er aber erst zu Hause. Hey, kein Problem. Er geht ja nächsten Samstag wieder in den Supermarkt. Den alten Bon fasste die Kassiererin allerdings nur mit spitzen Fingern an. „Den nehmen wir nicht mehr.“

Die Gründe erfuhr Herr S. vom Marktleiter. „Leergutbons sind nur am Ausgabetag gültig. Wegen Missbrauchs- und Fälschungsgefahr.“ Nein, erklärte der Filialleiter, damit wolle er nicht behaupten, dass Herr S. ihm einen gefälschten Bon vorlege. Der sei echt, das sehe er schon selbst. „Aber was soll ich machen? Ich habe meine Vorschriften.“

Freundlicherweise gab er Herrn S. die Rufnummer des Justiziars der Ladenkette. Herr S. ließ lieber mich anrufen. Der Firmenanwalt gab sich sanft. „Das wissen wir doch selbst, dass uns jedes Gericht die Befristung der Gutschriften um die Ohren haut.“

Herr S. kriegt also sein Geld. Und zwei Einkaufsgutscheine über 20 Euro. Einen davon wird Herr S. allerdings an mich weitergeben. Irgendwie muss das Problem mit den Anwaltskosten ja auch gelöst werden.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

STRAFSACHE FREUDE: 2. RUNDE

Der Prozess um die Frage, ob der Internetaktivist Alvar Freude Volksverhetzung betrieben hat, geht am Mittwoch in die zweite Runde. Dann wird vor dem Landgericht Freudes Berufung gegen die Strafe verhandelt, zu der ihn das Amtsgericht Stuttgart verurteilt hat. Freude hatte im Rahmen einer Protestaktion bzw. Satire gegen Internetzensur auch mit Links auf rechtsradikale Seiten gearbeitet.

Mehr bei intern.de.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

MARKE ALS NICK: ABMAHNUNG ?

Kann ein Forenbetreiber abgemahnt werden, wenn einer der Besucher eine
geschützte Marke als Nicknamen benutzt? Eine Anwaltskanzlei versucht es
jedenfalls. Bericht und Abmahnung sind hier zu finden. heise online berichtet auch.

1. Eine Abmahnung des Forenbetreibers setzt dabei zunächst voraus, das der Forenbetreiber für die Benutzung der geschützten Marke als Nickname durch einen Forenbesucher (also einen Dritten, mit dem der Forenbetreiber nichts zu tun hat) überhaupt verantwortlich ist.

Das Problem: Der Forenbetreiber verwendet die Marke gar nicht selbst. Das ist der alte Irrtum, dass alles was auf einer Webseite steht, auch deren Betreiber zuzurechnen ist. Tatsächlich stellt der Forenbetreiber nur den „organisatorischen“ Rahmen für die Nutzung seines Forums durch die Forenbesucher bereit, genauso wie eBay nur den organisatorischen Rahmen für die Durchführung von Online-Auktionen der eBay-Nutzer bereitstellt.

Weiterlesen

OBEN ONLINE

Es gibt einen Ort weniger, an dem man definitiv unerreichbar ist. Jason Calacanis belegt dies mit einem Video, das er auf dem Flug von Seattle nach Kopenhagen aufgenommen; er hat es noch in der Luft in sein Blog gestellt.

Ach ja, außerdem hat der Beitrag Zeug als Lernmaterial: die zehn tödlichen Fehler des Videobloggen.

(Link gefunden im M-E-X-Blog)

MAL AUS SICH RAUS GEHEN

Ich war heute im Möbelhaus. So ein Laden, wo man oben seinen Wunsch auf einen Zettel schreibt und ihn sich im Untergeschoss auf einen Trolley lädt. „Mally“ aus Regal 25. „Stylo“ aus Regal 19. „Regina“ aus Regal 20. Und „Loom“ aus Regal 10.

Keine Ahnung, was mich bewogen hat, die gefühlten 150 Kilo Möbel kurz in einer unbelebten Ecke zu parken. Um ein wenig bei den Lampen zu schauen. Und beim Geschirr.

Jedenfalls kam ich gerade noch rechtzeitig, um zu sehen, wie ein grinsender Blockwart Mitarbeiter das letzte Teil, nämlich Regina, wieder in Regal 20 verstaute. „Können Sie bei uns nicht so einfach stehen lassen, die Sachen. Nicht mal eiiiiiiiiine Minute.“

Nach einem kurzen Wortwechsel sah alles ganz anders aus. Er nahm meinen Zettel und wuchtete Mally, Stylo, Regina und Loom wieder auf die Karre. Dann hat er mir die Sachen sogar bis an die Kasse gefahren und „Einen schönen Tag noch“ gewünscht.

(Den genauen Wortlaut meiner Äußerungen finden Sie im FSK-18-Bereich.)

BLOGGEN WIRD EIN JOB

Ab heute wird mit deutschen Blogs Geld verdient. Oder es zumindest ernsthaft versucht. Focus enthüllt die Hintergründe um das plötzliche „Verschwinden“ von Spreeblick und zahlreichen anderen Weblogs:

Johnny Haeusler und andere Erleuchtete zum Beispiel haben am Wochenende den Spreeblick Verlag gestartet, der deutsche Weblogs erstmals im großen Stil vermarkten soll. „Wir versuchen, brillante Autoren zu finden und sie mit der Werbeindustrie zusammenzubringen“, sagt Haeusler. Die soll die Kleinstmedien mit passenden Anzeigen finanzieren. Zuerst an den Start gehen kommerzielle Spreeblick-Blogs zu Computerspielen, Medien, Musik und Politik.

Wäre schön, wenn es klappt.

(Link gefunden bei wirres.net)

SCHÜLER KLAUEN KLAUSUREN

In Nordrhein-Westfalen hat jemand – angeblich ein Schüler – die landesweite Matheklausur ins Internet gestellt – einen Tag vor der Prüfung. Das berichten die Yahoo Nachrichten. In diesem Jahr sollen Schüler erstmals massiv versucht haben, an die zentral ausgearbeiteten Prüfungsaufgaben zu kommen.

Im Artikel wird behauptet, die Schüler machten sich strafbar.

Wirklich?

Wer jünger als 14 ist, kann überhaupt nicht bestraft werden. Er ist nicht strafmündig (§ 19 Strafgesetzbuch).

Fängt ein strafmündiger Schüler die per Post versandten Klausuren ab, verletzt er das Briefgeheimnis (§ 202 Strafgesetzbuch) und macht sich strafbar.

Bei den E-Mails ist das nicht so klar. E-Mails sind keine verschlossenen Schriftstücke. Sie fallen nicht unter das Briefgeheimnis. Ein „Ausspähen von Daten“ (§ 202a Strafgesetzbuch) kommt nur in Betracht, wenn die Mails verschlüsselt oder zumindest durch Passwort geschützt sind. Handelt es sich um unverschlüsselte Mails, ist das Mitlesen nicht strafbar.

Gefakte Anforderungsmails, über die ebenfalls berichtet wird, sind eine Form des Phishing. Entgegen dem zitierten Regierungsschuldirektor kann ich so ohne weiteres nicht erkennen, woraus sich eine Strafbarkeit ergeben soll. Eine Urkundenfälschung scheidet aus, weil Mails keine Urkunden sind. Betrug kommt nicht in Betracht, weil es dem „Täter“ nicht um einen Vermögensvorteil geht.

Phishing als solches ist straflos. Es gibt lediglich Pläne, dies zu ändern.

Die Veröffentlichung der Klausur kann aber als Urheberrechtsverletzung strafbar sein (§ 106 des „Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“).

DIESE GIER

Ohne 200 Gramm Jumbo-Erdnüsse von Ültje als Dessert hätte ich besser geschlafen. Aber immerhin waren die Nüsse deutlich besser als die DVD (Hellraiser 6 – Hellseeker).

EGMR: FUNDSTELLEN

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden von Amts wegen nur auf Englisch und Französisch veröffentlicht. Vielleicht ein Grund, warum die Urteile dieses wichtigen Gerichts in Deutschland relativ wenig Beachtung finden.

Diese Seite fasst jetzt die wichtigsten Fundstellen deutscher Übersetzungen zusammen. So ist es viel leichter, an den Text einer Entscheidung zu kommen.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

BLOG ADDICT

Lifecycle of Bloggers:

#5. You faux “retire” from blogging. Having temporarily exhausted the emotional reservoir from which your personal blog has released, you post about retiring. Or a vacation. Or a hiatus. Or a sabbattacal. You say this will be permanent. Or last a month.

#6. You cave back into blogging in less than 72 hours. You candy pants blogging crack addict.

Auch die anderen Punkte enthalten einige Wahrheit :-)

(Link gefunden bei Anke Gröner)

SPIELZEUG

Auf diesem Weg herzlichen Dank an den anonymen Zusender eines ledernen, mit hübschen Nieten besetzten Sexspielzeugs zum Umschnallen. Ein tolles Teil, auch wenn wir uneins sind, ob es jetzt für Männer oder Frauen ist.

(Nein, kein Foto.)