AN DER TANKE

Kein Tag ist wieder andere. Jedenfalls bei der Dortmunder Polizei:

Unvoreingenommen nahm eine Streifenwagenbesatzung gegen 23.50 Uhr einen Einsatz an einer Tankstelle am Westfalendamm an. Dort hatte sich eine Angestellte gemeldet, ihr war ein Mann aufgefallen, der nur ein Kennzeichen an seinem PKW Daimler montiert hatte und den Wagen gerade mit Wasser auftanken wollte. Dass dieser gerade auf seiner Zeitreise kurz am Westfalendamm vorbeigekommen war und seinem Hobby, dem sog. „Image pressing“ nachging, konnte die Frau ja nicht ahnen.

Die Beamten trafen also auf einen 36-jährigen Dortmunder, der seinen PKW eigentlich mit „Red Bull“ betanken, aufgrund des Preises aber auf Wasser umsteigen wollte. Ohne Umschweife erklärte er, er besäße drei Autos, aber nur ein Kennzeichen. „Weil er so clever sei“, würde er dieses Kennzeichen wahlweise von Wagen zu Wagen wechseln, alles andere wäre zu teuer und zu umständlich.

Die Geschichte geht noch weiter – im offiziellen Polizeibericht.

(Link gefunden im lummaland)

NÄHERUNGSWERTE

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt erklärt mir, wie ein Abstandsverstoß zustande kommt:

Geschwindigkeit des Betroffenen (Zeitspiegelung in 1/100 Sek.): Zeitliche Differenz aus Bild 1 (Vorderachse des Betroffenen an 1. Messlinie) und Bild 2 (Vorderachse des Betroffenen an der 2. Messlinie). Abstand zum Vorausfahrenden: Zeitliche Differenz aus Bild 3 (Hinterachse des Vorausfahrenden an der 2. Messlinie) und Bild 2 (Vorderachse des Betroffenen an der 2. Messlinie).

Hm, ja.

Mache ich morgen.

WO WAR DER DOPPELTE BUCHRÜCKEN ?

Spiegel online zu Rücktrittsplänen des Bundeskanzlers:

Es sei ein „ernsthaftes Szenario“ erstellt worden, demzufolge Gerhard Schröder als Kanzler zurücktreten und durch SPD-Chef Franz Müntefering ersetzt werden soll. … Dieser werde dann versuchen, bis zum regulären Ende der Legislaturperiode im Herbst 2006 einen Stimmungswechsel bei den Wählern zu erreichen.

Bis gerade ging es mir noch gut.

UNTERHALT FÜR ELTERN

Kinder können nur in bestimmten – engen – Grenzen zum Unterhalt ihrer sozialhilfebedürftigen Eltern herangezogen werden. Die lang erwartete Gerichtsentscheidung ist hier veröffentlicht.

Allerdings darf die Entscheidung nicht so verstanden werden, als sei damit die Unterhaltspflicht endgültig vom Tisch. Dazu war der entschiedene Fall auch zu extrem. Was sich ja auch in den drastischen Worten spiegelt, die das Verfassungsgericht für das angefochtene Urteil findet.

EINE WOCHE

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf liebt Stellungnahmen kurz vor dem Verhandlungstermin. Oder wie soll man diesen Hinweis auf den Schreiben verstehen:

Es wird dringend gebeten, Schriftsätze eine Woche vor Termin der Gegenseite unmittelbar zuzuleiten und dem Gericht entsprechenden Übersendungshinweis zu übermitteln.

Vielleicht ist, unabhängig von Fragen der Grammatik, aber auch „ab eine Woche vor Termin“ gemeint.

ANZEIGE GEGEN RICHTER

Ein Richter und ein Staatsanwalt in Halberstadt sind wegen Strafvereiteilung im Amt angezeigt worden. Drei Professoren gehen so gegen die Juristen vor, weil diese zu milde mit zwei Rechtsradikalen gewesen sein sollen. Den Tätern wird vorgeworfen, mit anderen ein Jugendzentrum überfallen und einen Besucher schwer am Kopf verletzt zu haben.

Näheres bei beck-aktuell.

LL.M. INFORMATIONSRECHT

Nach der erfolgreichen Premiere im letzten Jahr bietet die Heinrich-Heine-Universität wieder den weiterbildenden Studiengang “Master of Laws / LL.M. Informationsrecht” an. Maximal 25 Studenten können in Abend- und Wochenendkursen den Abschluss erwerben. Nähere Informationen und weiterführende Links gibt es hier. Bewerbungsschluss ist am 15. August 2005.

KLAPPE, AB JETZT

Herr M. hat jemanden verprügelt. Angeblich. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Kein Tatverdacht. Aber die Krankenkasse des vermeintlichen Opfers lässt nicht locker. Zum fünften oder sechsten Mal droht sie Herrn M. per Formschreiben mit einem Mahnbescheid, wenn er nicht knapp 900 Euro Behandlungskosten zahlt.

Was mich nur wundert: Ausweislich unserer Akte habe ich der Krankenkasse schon dreimal geschrieben, dass Herr M. nichts zahlen wird. Er lässt es – angesichts der klaren Sachlage – auch auf einen Prozess ankommen.

Diese beharrliche Papier- und Portoverschwendung, verbunden mit der unproduktiven Nutzung von Arbeitskraft, ist vielleicht auch ein kleiner Grund für die Misere des Gesundheitssystems.

Ich werde mich im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht mehr äußern. Vielleicht merkt dann ja mal einer was.

DEFEKT

Aus dem Schreiben einer Mandantin:

„Mein Festnetzanschluss ist zur Zeit defekt.“

Ich schwanke zwischen Mitgefühl und Neid.

GEBÜHREN SCHINDEN

Bei Abmahnungen sind die Anwaltskosten nicht immer zu erstatten. Das AG Lübbecke verweigerte einem Anwalt jetzt seine Gebühren, weil er nicht nur für die Dachfirma, sondern auch für deren Töchter aufgetreten war. Dies hatte zur Folge, dass sich seine Kostenforderung mehr als verdoppelte. Reine Gebührenschinderei, befand das Amtsgericht und setzte die gesamte Forderung auf Null.

heise online gibt anlässlich dieses Falles einen Überblick über aktuelle Entscheidungen. Lesenswert. Urteil des AG Lübbecke (PDF).

RAAB UND DIE HYMNE

Stefan Raab hat sich Sarah Connors gesanglichem Missgeschick angenommen. In seiner Fernsehsendung blödelte er rum und sang eine von ihm persönlich verhunzte Version der Nationalhymne.

Dafür soll er jetzt bestraft werden – fordert zumindest CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis laut Netzeitung. In einem Punkt hat der Christsoziale Recht. Es gibt tatsächlich einen Paragrafen, der die Verunglimpfung der Nationalhymne unter Strafe stellt. § 90a des Strafgesetzbuches droht dafür bis zu drei Jahren Gefängnis an.

Ansonsten ist das Ganze nicht mehr als Schlagzeilenhascherei. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich schon 1990 entschieden, dass auch die Nationalhymne Gegenstand satirischer Auseinandersetzung sein kann und nachgedichtet werden darf.

Das Gericht wertete auch drastische Verhunzungen durchaus als Kunst und klärte emsige Strafverfolger darüber auf, dass hier ein Spannungsfeld zwischen der Kunstfreiheit und dem Straftatbestand aufzulösen ist. Hierbei sei es den Gerichten untersagt, einfach die Interpretation der Persiflage zu wählen, bei der man zu einer Bestrafung kommt (NJW 1990, 1985; hier online).

Wenn dann Raabs Harmlostext dann auch noch mehr auf Frau Connor abzielte als auf die Nationalhymne selbst, kann man sich ja ausmalen, wer am Ende eines Ermittlungsverfahrens mal wieder blamiert dastünde.

Stefan Raab sicher nicht.

(Thema entdeckt bei wirres.net)