Ich habe gerade ein Fax geschickt? Ist das angekommen?
Angeblich wurde diese Frage heute Morgen schon dreimal gestellt. Wundert mich nicht, wenn man im Sekretariat manchmal Neigungen hat, den Kalk von den Wänden zu kratzen.
Ich habe gerade ein Fax geschickt? Ist das angekommen?
Angeblich wurde diese Frage heute Morgen schon dreimal gestellt. Wundert mich nicht, wenn man im Sekretariat manchmal Neigungen hat, den Kalk von den Wänden zu kratzen.
Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Dieser Spruch muss möglicherweise umgeschrieben werden. Jedenfalls könnte man dies aus einer bemerkenswerten Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts schließen. In der Pressemitteilung vom 25. Mai 2005 zu einem Urteil heißt es:
Dem Kläger kann nicht vorgeworfen werden, seine Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung missachtet zu haben. Nach der am 1.7.2003 in Kraft getretenen Neuregelung des § 37b SGB III ist der Arbeitslose nach Kenntnis vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses zur „unverzüglichen“ Meldung beim Arbeitsamt (der Agentur für Arbeit) verpflichtet. Der Senat folgert aus systematischen Erwägungen und dem Zweck der Regelung, dass der Arbeitslose seine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung nicht verletzt, wenn er sich auf Grund unverschuldeter Rechtsunkenntnis nicht innerhalb des objektiv gebotenen Zeitraums meldet. Nach den Feststellungen des LSG trifft den Kläger hinsichtlich der fehlenden Kenntnis von der Meldeobliegenheit kein Fahrlässigkeitsvorwurf.
Schöffe kann jeder Deutsche werden. Aber längst nicht jeder Deutsche spricht auch die deutsche Sprache. Rheinland-Pfalz reagiert laut Spiegel online mit einem Gesetzentwurf auf Fälle, in denen sich herausstellte, dass Laienrichter wegen Sprachproblemen der Verhandlung nicht folgen konnten.
Die Verbraucherzentrale NRW feiert sich selbst:
“Mehr als 4,5 Millionen Mal war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 schriftlich, persönlich, telefonisch oder bei Veranstaltungen eine gefragte Ansprechpartnerin.”
Geradezu unglaubliche Zahlen. Wie bewältigt man so einen Massenansturm? Gibt es Sonderzüge zum Beratungscenter? Haben Deutschlands Callcenter keine Kapazitäten mehr?
Die Wahrheit hat Andreas Kunze (FINBLOG) aus dem Geschäftsbericht der Verbraucherzentrale recherchiert. Von den 4,5 Millionen Anfragen sind 3,1 Millionen „Internet-Nutzer“. Oder sollte es vielleicht besser heißen: schnöde Klicks?
Interessant auch, dass die Verbraucherzentrale laut FINBLOG von einer Bank 50.000-Euro-„Spenden“ annimmt. Und in der Publikation, für die das Geld angeblich verwendet wird, die Konkurrenz des Mäzens auseinander nimmt.
Nach der „vertraulichen“, gleichwohl aber unverlangten Anfrage kam jetzt tatsächlich der Anruf von Frau Saller. Die Telefonnotiz:
Bittet um RR: ihre Kooperationsanfrage für den Bereich Klagewellen vom 25. April 2005; haben Sie nun daran Interesse? Wenn ja, müsste ein Termin zur Besprechung vereinbart werden.
Falls jemand denen mal Feuer unterm Hintern machen möchte, stelle ich gern eine Vollmacht aus.
Viele gewerbliche Verkäufer bei ebay platzieren die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung auf der „mich“-Seite. Dies ist unzulässig, zumindest wenn es nach dem Oberlandesgericht Hamm geht. Unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“ und dem Punkt „mich“ vermute niemand eine Belehrung über das Widerrufsrecht, da die Belehrung kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen sei.
(Urteil vom 14. April 2005; 4 U 2/05; danke an das pressebüro düsseldorf für den Hinweis)
Disclaimer, eine für mich neue Variante:
Diese Nachricht und alle Anhänge sind Eigentum von … und dann das übliche Blabla.
Wäre vielleicht keine Erwähnung wert, gäbe nicht ausgerechnet eine mittelgroße Anwaltskanzlei so was von sich.
Hu, manche Leute sollten wirklich eine E-Mail-Adresse haben.
Anders formuliert: Wie lange dauert ein Brief nach Griechenland?
Das Leben als Anwalt kann mühselig sein. Wenn man zum Beispiel eine Forderung einklagt, die sich aus komplizierten Rechnungsposten ergibt. Dann teilt die erste Richterin, die am Landgericht mit der Sache befasst ist, ihre Bedenken mit. Sie bemängelt diese Position und jene Berechnungsweise, beklagt im Juristendeutsch, die Klage sei „nicht schlüssig“.
Es wird also fleißig nachgebessert. 15 Seiten Schriftsatz, Tabellen inklusive, etliche Anlagen. Mittlerweile ist ein Jahr ins Land gegangen. Ein anderer Richter ist zuständig. Der kann zwar nicht verstehen, was seine Vorgängerin zu bekritteln hatte; dafür hat er aber andere Probleme entdeckt.
Um es abzukürzen: An der Klage, die aus dem Jahr 2001 stammt, haben sich danach noch zwei weitere Richterinnen abgearbeitet. Jeweils mit dem Ergebnis, dass Bedenken gegen die „Schlüssigkeit“ bestehen. Und zwar jeweils neue.
Na ja, jetzt wurde die Sache erneut vertagt. Die derzeitige Richterin will schriftlich darauf hinweisen, was ihr an der Klage nach wie vor Kummer bereitet.
Ich blinzle in die Sonne und freue mich.
Mein Mandant ist der Beklagte.
Der Acrobat Reader ist zu sperrig? Ghostscript-View zu trist? Dann empfehle ich Foxit. „Small, fast, clean“ – ausnahmsweise wird mal nicht zu viel versprochen.
Witzig und nützlich ist die Typewriter-Funktion; damit lässt sich das PDF an beliebiger Stelle ausfüllen bzw. mit Notizen versehen.
Bloß weil ein Auto im Zusammenhang mit einer Straftat benutzt worden ist, darf nicht einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes hat festgelegt, dass im Einzelfall immer festgestellt werden muss, dass die charakterlichen Mängel des Täters auch tatsächlich die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden.
Der Fahrerlaubnisentzug als „Nebenstrafe“ hat mit dieser wichtigen Grundsatzentscheidung hoffentlich ausgedient. Jedenfalls werden es Richter künftig schwerer mit der Drohung haben, dass man ja auch mal über den Führerschein sprechen müsse.
Jetzt wird mir schon gedroht: „Meine Favoritenliste platzt aus allen Nähten; der law blog verschwendet Platz und sieht auch noch sch… aus. Also: Favicon her oder du fliegst (leider) raus.“
Ist in Arbeit. Bitte noch ein paar Tage Geduld.
Der Express berichtet über die Behandlung, die Düsseldorfs Ausbrecherkönig Jan Zocha vor seinen Gerichtsterminen erfährt:
Deshalb wird er morgens mit verbundenen Augen und Fußketten in Begleitung zweier vermummter Beamter zum Gefangenentransporter geführt. … Im Keller-Labyrinth des Hochsicherheitstrakts wird der Ganove dann wie beim Blinde-Kuh-Spiel gedreht, damit er die Orientierung verliert.
Wie war das noch im 1. Semester, Staatsrecht? Niemand, aber auch wirklich niemand darf zum bloßen Objekt staatlicher Gewalt gemacht werden.
Ein Autohaus behauptet, bei Gebrauchtwagen dürfe der Verkäufer Mängel nachbessern. Das ist wohl richtig. Aber viermal? Mir waren als Grenze bisher zwei Nachbesserungen bekannt. Aber angeblich gibt es dazu sogar ein Gerichtsurteil.
Wir sind gespannt.