WEIGERUNG

Eine Staatsanwaltschaft mahnt mich wegen der Kosten an, die für die Übersendung der Ermittlungsakte angefallen sein sollen. Dafür kassiert die Behörde pauschal € 12,00. Allerdings nur dann, wenn die Akte „auf Antrag“ verschickt wurde. So ist es in Ziff. 9003 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz ausdrücklich geregelt.

Ich habe die Akte aber nicht angefordert. Der Staatsanwalt hat sie mir von sich aus zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal übersandt. Das ist ja löblich und war auch informativ, aber die € 12,00 muss ich trotzdem nicht zahlen.

Mal sehen, ob sie das aus dem Computer kriegen.

SHOE SHINE

Der Kaufhof an der Kö bietet einen Schuhputz-Service. Keinen dieser Automaten. Am Eingang im U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee sitzt ein netter Herr mit jeder Menge professionellem Gerät. Ich habe so einen Service gestern erstmals in Anspruch genmmen. Das Ergebnis war grandios.

Ein wenig stört nur, dass viele Passanten gucken, als wäre das, was der Mann da macht, ein Fall für amnesty international.

NOCH HEUTE

Der Mandant hat eine Bitte. Ob ich ihm die € 450,00, welche eine Versicherung am Gründonnerstag als Schmerzensgeld überwiesen hat, schon heute geben kann. In bar.

„Dann hätte ich auch was von Ostern“, sagt er.

Wir treffen uns um zwölf.

DATENKRAKE

Die GEZ wird sich im Rahmen ihrer neuen Möglichkeiten unter anderem auch auf die Adressdaten von Bürgern stürzen, die eine Fernsehzeitschrift abonniert haben. Das berichtet Telepolis. Außerdem wird beschrieben, wie die GEZ-Datenbank sich zum „Bundesmelderegister“ entwickelt.

RÜCKRUF

Gerade versucht, den Leiter einer Staatsanwaltschaft anzurufen. Leider ging im Vorzimmer niemand ran. Dann nach fünf Minuten der Rückruf. Die Mitarbeiterin hatte die Nummer im Display gesehen.

Wenn man sonst vorwiegend mit den normalen Geschäftsstellen zu tun hat, ist das ein Service, den man erfreut zur Kenntnis nimmt.

FAXE INS IRGENDWO

Gestern wurden uns offensichtlich Faxe geschickt, die nie bei uns ankamen. Seltsam, dass die Absender alle o.k.-Vermerke haben. Möglicherweise hat es damit zu tun, dass eine Nachbarin in den letzten Tagen auch nur unter einer anderen Telefonnummer erreichbar war und daraufhin einige Herren an den Schaltkästen um die Ecke schraubten.

In eine andere Richtung will ich vorerst mal gar nicht denken.

Mittlerweile geht das Fax jedenfalls wieder.

WENIG GRANDIOS

Das manager magazin berichtet über einen erbitterten Arbeitsrechtsprozess, den die Frankfurter Allgemeine Zeitung sich mit ihrem früheren Geschäftsführer liefert.

Einer der renommiertesten deutschen Rechtsanwälte soll in dem Verfahren keine besonders gute Figur machen. Was nur wieder zeigt, dass selbst in den höchsten Etagen nur mit Wasser gekocht wird.

GEZ: „MAIL-AKTIONEN“

Der Schockwellenreiter:

»Zur Fahndung nach Schwarzsehern soll der Ankauf von allgemein zugänglichen, auf dem Markt verfügbaren Adressen für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ermöglicht werden. […] Dies erfolge unter anderem durch E-Mail-Aktionen, in denen über die bestehende Gebührenpflicht informiert und um Anmeldung eventuell vorhandener Rundfunkgeräte gebeten werde.«

Liebe GEZ, nur zur Info: Sollte ich so eine Mail bekommen, werde ich auf Unterlassung klagen.

Ich auch.

SCHADENSNUMMERN

Gibt es unter Versicherungen eigentlich einen Wettstreit, wer die kompliziertesten Schadensnummern hat?

Das wäre ein heißer Kandidat:

04.055.152-2/71-3110-HOL vom 01.04.2004

GUTE LAUNE

Das gibt es nicht jeden Tag. Dass man ein Versäumnisurteil erwirken kann, weil das Gericht den Sachvortrag der Gegenseite für verspätet hält.

Noch seltener ist so etwas, wenn es um 6,2 Millionen Euro geht.

Also egal, was heute noch passiert, ich werde trotzdem gute Laune haben.

(Mit einem Versäumnisurteil kann man ohne weiteres den Gerichtsvollzieher schicken. Oder Konten pfänden. Man muss noch nicht einmal eine Sicherheit hinterlegen.)

ABSAGE

Meine Rechtsschutzversicherung, die Hamburg-Mannheimer, hat zu der Abmahnung eine dezidierte Meinung:

Die Gegenseite erhebt Unterlassungsansprüche. Die Abwehr solcher Ansprüche gehört nicht zu den Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung. Daher können wir Rechtsschutz nicht übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis.

Aber klar doch, habe ich. Wie konnte ich nur hoffen, dass sich eine Versicherung für so exotische Dinge wie Unterlassungsansprüche wegen einer Äußerung auf einer Internetseite zuständig fühlt?

Der Fehler liegt ganz auf meiner Seite. Sorry.

MORALISCH KORREKT

Der Copyshop, den wir bei riesigen Papiermengen bemühen, hat einen neuen Service:

Jetzt neu! Digitale Ausdrucke von Dateien aus dem Internet!
(Dabei bitten wir Sie um eine moralisch korrekte Zurückhaltung)

KLEIN UND FIES

Der Kollege K. aus der Kanzlei T. findet es schick, seine Schriftsätze immer genau eine Woche vor dem Verhandlungstermin zu schicken. Der Hintergrund ist, dass man eine Stellungnahmefrist über den Verhandlungstermin hinaus nur dann verlangen kann, wenn der Schriftsatz weniger als eine Woche vor der Verhandlung ankommt.

Bei einer Woche und mehr ist man auf das Wohlwollen des Gerichts angewiesen. Hierbei gibt es in der Regel keine Probleme. Schließlich ist fast allen Richtern bekannt, dass Anwälte häufig nicht nur drei Mandanten haben und kaum in der Lage sein werden, innerhalb einer Woche alle Informationen zu besorgen und noch einen Schriftsatz zu fertigen.

Schon deswegen verstehe ich nicht, wieso der Kollege dieses nervige Spiel so konsequent treibt. Zumal er dann wie zur Bekräftigung seines kleinen fiesen Planes auch noch stets verlangt, „das unterschriebene Empfangsbekenntnis an uns zurück zu senden“.

Es wäre dann allerdings auch konsequent, ein vorbereitetes Empfangsbekenntnis beizufügen…