FALSCH BELEHRT

Wenn Gerichte falsch über Rechtsmittel belehren, darf das dem Bürger nicht zum Nachteil gereichen. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht erneut in einer Entscheidung hingewiesen, berichtet beck-aktuell. Eine Klägerin hatte die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Dazu hatte sie das Verwaltungsgericht aufgefordert. Nach dem Gesetz hätte der Antrag aber zwingend beim Verwaltungsgericht eingereicht werden müssen.

ANSCHLUSS

Düsseldorf Hauptbahnhof, 3. August, 9.18 Uhr. Nett, dass die Lautsprecherstimme mitteilt, der ICE von Amsterdam nach ichweißnichtmehr falle aus. Weniger nett, dass sie noch nicht einmal eine Begründung dafür hat. Keine gute Idee, das nicht wenigstens mal in Englisch durchzusagen. Die amerikanischen und japanischen Touristen auf dem Gleis gegenüber haben den nächsten Anschluss jedenfalls verpasst.

KLEINES GLÜCK

KLEINES GLÜCK

Die DB Lounge im Hamburger Bahnhof hat jetzt endlich geöffnet. Okay, an sich ist das keine Nachricht. Würde ich nicht gerade drin sitzen und mich nach einer stickigen Verhandlung (im doppelten Wortsinn) unendlich über einen klimatisierten Raum und gekühlte Getränke freuen.

Wenn sie jetzt noch den Handyposauner neben mir ausschalten würden, stände meinem kleinen Glück nichts im Wege.

FARBENLEHRE

Kulis sollte man schließen, bevor man sie in die Hemdtasche steckt. Zur notfallmäßigen Reinigung im Büro sollte man auch nicht die erstbeste Flüssigkeit verwenden, die man bei den Utensilien der Reinigungskraft findet. Ansonsten geht zwar das Schwarz vom Kuli raus, das Blau vom Hemd aber auch.

KEINE GEBÜHREN

KEINE GEBÜHREN

Banken dürfen keine Gebühren verlangen, wenn der Kunde sein Wertpapierdepot zu einer anderen Bank überträgt. Das Oberlandesgericht Köln hat eine entsprechende Klausel für unwirksam erklärt, berichtet beck-aktuell. Die Bank sei ohnehin gesetzlich verpflichtet, dem Kunden seine Wertpapiere auf Verlangen herauszugeben. Dafür könne sie nicht auch noch Geld berechnen.

Vielleicht werde ich meine Yellowbubble jetzt ja doch noch los…

FÜRSORGE

FÜRSORGE

Es menschelt mal wieder im Polizeibericht:

Schlafplatz unter Polizeiaufsicht

Braunschweig (ots) – Ausgerechnet auf dem Außengelände des 2. Polizeikommissariates in Braunschweig versuchte ein 38-Jähriger seinen Rausch auszuschlafen. Er legte sich in ein Gebüsch und wurde hier von den Beamten gegen 14.14 Uhr !!! aufgefunden. Da man ihn hier nicht bis zur Ausnüchterung beaufsichtigen konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam bis zur Ausnüchterung zugeführt.

(danke an Mathias Schindler für den link)

KOST UND LOGIS

Zwei Briten, die 18 Jahre unschuldig hinter Gittern saßen, müssen Geld für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis bezahlen. Ein Viertel ihres Schadenersatzes wird ihnen deshalb nicht ausgezahlt, berichtet n-tv.

Gewährleistungsansprüche für den Fraß sind wahrscheinlich verjährt.

(danke an Thomas Wallner für den link)

KEINE RENOVIERUNG

Hunderttausende Mieter können sich freuen. Der Bundesgerichtshof hat Renovierungsklauseln mit starrem Fristenplan für unwirksam erklärt (Urteil vom 23. Juni 2004, PDF).

Im entschiedenen Fall verpflichtete der Mietvertrag die Mieterin, Küche, Bad und Toilette alle zwei Jahre und die übrigen Räume alle fünf Jahre zu renovieren. Ob die Räume tatsächlich renovierungsbedürftig waren, spielte nach dem Wortlaut der Klausel keine Rolle.

So geht es nicht, urteilt das höchste deutsche Zivilgericht. Es könne ja durchaus sein, dass ein Mieter bestimmte Räume nur sehr geringfügig nutzt – zum Beispiel im Fall längerer Abwesenheit. Auch könne er mit besonders guten und langlebigen Materialien gearbeitet haben.

Wer also einen starren Fristenplan im Mietvertrag hat, wird sich Hoffnungen machen können, überhaupt nicht renovieren müssen. Das Gericht erklärt nämlich die Klausel für komplett unwirksam.

Die armen Mitarbeiter in den Rechtsabteilungen der Haus- und Grundbesitzervereine werden sich ab Montag was anhören müssen. Die Regelung stammt nämlich aus einem Mustervertrag von Haus und Grund. Würde mich nicht wundern, wenn der eine oder andere Eigentümer sich mal überlegt, Haus und Grund zu verklagen. Immerhin haben sich schon seit Jahren die Stimmen gemehrt, welche Zweifel an starren Fristenplänen äußerten.

ERSATZ

So äußert sich die Post zu einem niemals zugestellten Einschreiben/Rückschein:

Leider können wir eine ordnungsgemäße Auslieferung der Sendung nicht nachweisen. Weiter, sofort von uns eingeleitete Nachforschungen blieben ebenfalls erfolglos. Deshalb müssen wir von einem Verlust der Sendung ausgehen. Nach den Haftungsregeln unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen leisten wir … Schadensersatz in Höhe von 25,00 Euro. Das entrichtete Beförderungsentgelt von 4,40 Euro erstatten wir Ihnen ebenfalls.

Wie gut, dass es nur um die nicht angekommene Kündigung des Leasingvertrages für einen Alfa Romeo im Wert von 37.000 Euro geht.

UNBEANTWORTET

Am Freitagabend ausnahmsweise zwei Stunden nicht erreichbar gewesen. 27 unbeantwortete Anrufe. Wie sich herausstellte, war ein Mandant festgenommen worden. Der 27. Anruf war allerdings die Nachricht, dass er nach knapp anderthalb Stunden wieder gehen durfte. Mehr werde ich dann wohl bei einer Besprechung am Dienstag erfahren.

KEINE AHNUNG

„Der Fußgänger hatte keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte, also überfuhr ich ihn.“

Das Regierungspräsidium Kassel zeigt Humor und stellt die schrägsten Stellungnahmen in Bußgeldsachen ins Netz. Kostproben:

„Das vorausfahrende Fahrzeug bremste korrupt ab …“

„Die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, bekamen von der Braut alles gezeigt, was sie sehen wollten.“

„Mein verletzter Mann befindet sich in größter Lebensgefahr, denn er steht bei Dr. med. S. in ärztlicher Behandlung.“

Außerdem macht ein Hund eine Zeugenaussage und ein Hobbykünstler legt ein gemaltes Geständnis ab.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

WOHNFLÄCHEN

WOHNFLÄCHEN

Interessanter Bericht im manager-magazin:

„Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche: Bei der Angabe von Quadratmeterzahlen werden Haushersteller, Makler, Bauträger oder Vermieter kreativ. Seltsamerweise sind dem Erfindungsreichtum wenig Grenzen gesetzt – im Regelungsland Deutschland ist gerade diese wichtige Frage kaum reguliert.“

„BILLIGER“ EINKAUFEN

„BILLIGER“ EINKAUFEN

RFID-Chips sollen mit einem einfachen Tool manipulierbar sein, berichtet der (andere) Law-Blog. Da das Programm auch auf Handhelds und PDAs läuft, sei es sehr einfach, den Preis eines Produkts im Laden kundenfreundlicher zu gestalten. Sicher, das ist zumindest versuchter Betrug. Interessant wird es aber, wenn der Kunde gar keinen Minirechner bei sich trägt. Womöglich ist er ja nur das bedauernswerte Opfer von Scherzbolden, die vor ihm durch den Laden gezogen sind.

Das nur mal als Beispiel für eine vorläufige, denkbare Verteidigungsstrategie.

FRISTEN

Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

Bezug nehmend auf Ihr Fax vom 27.07.2004 dürfen wir Sie bitten, Fristen großzügiger zu bemessen. Die von Ihnen wiederholt gesetzten äußerst kurzen Fristen sind bearbeitungstechnisch nicht immer einhaltbar. Angemessen dürften Fristen von zwei Wochen sein.

Sehr geehrter Herr Kollege B.,

mit Fax vom 27. Juli hatten wir eine Frist zum 9. August gesetzt. Ihrem Wunsch entsprechend verlängern wir die Frist gerne auf zwei Wochen. Sie läuft somit am 10. August ab.

RUNDLICH

Schreiben ans Ordnungsamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

einziger Anknüpfungspunkt für einen Tatverdacht gegen meinen Mandanten ist die Tatsache, dass er Halter des fraglichen Fahrzeuges ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Anknüpfungstatsache schon deswegen unzureichend ist, weil es sowohl bei privat als auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen mehr als nahe liegend ist, dass diese auch von anderen Personen benutzt werden (NJW 1997, 847).

Dies ist vorliegend auch der Fall. Mein Mandant ist am fraglichen Tag nicht mit dem Smart gefahren. Deswegen hat er auch nicht bei der Fahrt mit dem Handy telefoniert und konnte somit auch nicht von drei Polizeibeamten dabei beobachtet werden.

Dass mein Mandant nicht gefahren ist, ergibt sich auch aus der Akte. Die Beschreibung der Zeugen passt auf schätzungsweise 25 % der westeuropäischen Bevölkerung, so dass sie nichts wert ist. Im Übrigen ist mein Mandant Bartträger. Von einem Bart erwähnen die Zeugen aber nichts. Mein Mandant hat auch kein rundliches Gesicht.

Für den Fall, dass Sie dennoch den Erlass eines Bußgeldbescheides erwägen, rege ich weitere Ermittlungen an, und zwar in Form einer Wahlgegenüberstellung meines Mandanten mit fünf Männern im Alter von ca. 35 Jahren, die alle ein rundliches Gesicht, kurze dunkle Haare und eine Brille haben.

Sollten Sie diesem Antrag nicht nachgehen, werde ich ihn im Zwischenverfahren nochmals stellen und im Falle erneuter Nichtberücksichtigung bei Abgabe an das Amtsgericht beantragen, Ihnen die Akte wieder zurückzusenden, da die Ermittlung des Sachverhaltes Aufgabe der Ordnungsbehörde ist.

Nach meiner Auffassung ist das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt