Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
PANIK
Offensichtlich geraten weite Teile des Anwaltsstandes in Panik. Anders ist das Bashing gegen den Nachwuchs nicht mehr zu erklären. Das Einprügeln auf Berufsanfänger nimmt mittlerweile groteske Züge an.
Nachdem auf dem Anwaltstag die Junganwälte an der Krise schuld waren, macht jetzt auch das Anwaltsblatt mobil. So hat Sascha Kremer in der neuen Ausgabe zwei Beiträge entdeckt, in denen Junganwälte als „Risiko“ für den Mandanten dargestellt werden, weil sie diesen als „Versuchskaninchen“ missbrauchen.
Das ist eine sehr verkürzte Sicht der Dinge. Denn etablierte Anwälte wissen mitunter noch viel weniger von der aktuellen Rechtslage. Viele vergessen nämlich schlicht und einfach die Weiterbildung geraten fachlich in eine desolate Lage. Wenn sich das dann noch mit einer gleichgültigen Berufseinstellung paart, helfen dem Mandanten auch graue Schläfen und ein Daimler vor der Kanzleitür nicht weiter.
Sascha Kremer nennt schöne Beispiele.
AUFRÜSTUNG
AUFRÜSTUNG
Hui, wir leisten uns einen Kopierer mit Festplatte und voller Integration ins Netzwerk. Künftig gibt es Kopien der Ermittlungsakten nicht mehr im Aktenordner, sondern als PDF. Zum Glück hält der neue Akku vom Notebook 7,5 Stunden, da brauche ich in Gerichtssälen wohl nicht mehr um Strom zu betteln. Ich bin schon jetzt gespannt, was schneller beim Auffinden bestimmter Aktenteile ist: der mechanisch blätternde Justizdiener oder die Suchfunktion.
MAYDAY
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
IN DER KLEMME
Aus dem Polizeibericht für Pinneberg:
„Die Lust auf ein Kaugummi machte einen Fünfjährigen erfinderisch. Er steckte seinen Arm in den Automatenschacht in der Straße Großer Wulfhagen und verdrehte ihn so, dass er ihn nicht mehr herausziehen konnte. Passanten wurden auf das „Häufchen Elend“ aufmerksam und verständigten die Polizei. Als der in der Nähe streifende Schutzmann vor Ort erschien, hatte die Mutter ihren Jungen schon befreit. Es wurde festgestellt, dass der Arm noch da ist, wo er hingehört.“
(danke an Mathias Schindler für den link)
RSS UND URHEBERRECHT
Interview mit Rainer Langenhan vom Handakte WebLAWG zum Thema „Urheberschutz und RSS“.
NEW ON THE BLOG
Der Kollege Michael Kadlicz dürfte der erste österreichische Anwalt sein, der ein Weblog führt. Wer ihn auf die Idee gebracht hat, verrät er hier.
DANKE
Heute Morgen war ich schwer im Stress. Deshalb herzlichen Dank an das Gewitterwürmchen, das gerade den Venustransit auf meinem Monitor nachgestellt hat.
TEUER
Insgesamt 10.200,00 Euro kostet es Rechtsanwälte, dass sie ohne Genehmigung Aufsätze eines Kollegen im Internet veröffentlicht haben; teilweise unter Angabe falscher Urheberbezeichnungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (PDF der JurPC) spricht dem geschädigten Anwalt nicht nur Lizenzgebühren, sondern auch Schmerzensgeld zu. Die Entscheidung ist auch interessant, weil sie einen Weg zeigt, um eine (fiktive) Lizenz zu berechnen.
(link gefunden im LAWgical)
SMS-ARCHIV
Im Verfahren des Basketballstars Kobe Bryant wird das Gericht möglicherweise SMS-Botschaften auswerten, welche das mögliche Opfer kurz nach der Tat geschickt hat. Zur allgemeinen Überraschung sei es dem Telefonanbieter gelungen, diese Botschaften auch noch nach Monaten zu rekonstruieren, berichtet Excite. In Fachkreisen sei jedoch klar, dass SMS-Botschaften ebenso wie e-mails häufig gespeichert werden:
Texters beware. Like e-mail and Internet instant messages, text messages tend to be saved on servers. „One of the false assumptions that people make is that when they hit the delete button, messages are gone forever, but nothing can be further from the truth,“ said Jeff Kagan, an independent telecommunications analyst in Atlanta.
Bei uns gilt natürlich nichts anderes.
(link via Handakte WebLAWg)
KLEINER KREIS
Deutschlands hartnäckigster „Verbrecher“ bringt es auf 487 Verurteilungen. 28 Personen haben in Deutschland 100 und mehr Vorstrafen. Wenn acht Männer zusammen stehen, ist – statistisch – einer von ihnen vorbestraft. Bei Frauen ist es nur eine von 28. Diese und andere interessante Zahlen berichtet rp-online aus der Statistik des Bundeszentralregisters.
PFERDESCHWANZ
Ein uniformierter Polizeibeamter darf seine Haare nicht in Form eines schulterlangen Pferdeschwanzes tragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der Beamte könne, so beck-aktuell, in den Augen der Bürger seinen Auftrag nicht mehr glaubhaft verkörpern.
Und wer unterweist diverse Gestalten bei der Kriminalpolizei mal in Fragen Arbeitskleidung und Körperhygiene? Neulich hat mir der Personalchef eines Unternehmens, in dem ein Mitarbeiter unter Verdacht geraten war, nach dem Besuch eines solchen Tandems zugeraunt: „Ich dachte zuerst, die verkaufen die Obdachlosenzeitung.“
VERSICHERT
Auch Strafgefangene sind krankenversichert. Auf Kosten des Staates. Die Behandlung kann dann schon mal 40.000 Euro kosten – für die Geschlechtsumwandlung einer verurteilten Mörderin. So berichtet es jedenfalls Bild.
KURZER PROZESS
Bei Firmenfahrzeugen machen es sich die Ordnungsämter mitunter leicht. Sie nehmen an, dass sie den Parksünder ohnehin nicht ermitteln können. Deshalb schicken sie gleich einen Einstellungsbescheid nach § 25a StVG (Halterhaftung) und brummen dem Halter die Kosten auf. In unserem Fall waren das 18,60 Euro.
Weil wir noch nicht einmal einen Anhörungsbogen erhalten hatten und ich im Übrigen auch nicht falsch geparkt hatte, sondern der Hilfspolizist nur zu schwachsichtig sein dürfte, einen ordnungsgemäß ausgelegten Anwohnerparkausweis auch wahrzunehmen, beantragte ich mal gerichtliche Entscheidung. Das Amtsgericht Düsseldorf gab mir Recht und hob den Bußgeldbescheid auf. Begründung: „Ermittlungen zu der Feststellbarkeit des Fahrzeugführers sind nicht – wie erforderlich – auch nur ansatzweise erfolgt“ (Aktenzeichen: 326 OWi 8520/03).
Jetzt muss die Stadt auch noch meine Anwaltsgebühren übernehmen. Die liegen etwas über 18,60 Euro…
PROFIS
Wenn man am Amtsgericht Neuss bei dem Richter, der nicht mit Anwälten telefoniert, gründlich auf die Nase gefallen ist, tut das Angebot des Berufungsgerichts richtig gut, das Verfahren kurzerhand einzustellen. „Ich könnte Sie knutschen“, sagte meine Mandantin (am Telefon). „Wenn Sie keinen Freund hätten, würde ich auf das Angebot glatt eingehen.“
So viel zum Thema unbedingte Professionalität. Im Wiederholungsfall werde ich eisern lügen.