SCHNELLE HILFE

Neue Mandanten berichten manchmal seltsame Dinge. So erzählte mir einer, dass er seinem früheren Anwalt nicht nur Honorar gezahlt hat. Sondern auch € 1.000,00 auf die Hand. Diesen Betrag habe der Kollege verlangt, um die gewünschte unbefristete Arbeitserlaubnis „besorgen“ zu können.

Mit anderen Worten: Bestechungsgeld. Seltsam ist nur, dass die Unbefristete an sich kein Problem gewesen wäre. Der Mandant erfüllte nämlich alle Voraussetzungen. Es gab also gar keinen Grund für das Ausländeramt, sich stur zu stellen.

Ich würde solche Geschichten normalerweise nicht ernst nehmen. Wenn mich vor einigen Tagen nicht ein anderer neuer Kunde darauf angesprochen hätte, ob wir bei einer bestimmten Sache nicht „nachhelfen“ könnten. Der betreffende Anwalt hätte ihm bei Ermittlungen in einer Verkehrssache geholfen. 1250 Euro. Ruckzuck sei die Einstellung da gewesen.

So wie der Mandant die Geschichte allerdings schildert, lagen gegen ihn ohnehin keine Beweise vor. Bestechungsgeld war also überhaupt nicht nötig. Außerdem bezweifle ich ehrlich gesagt, dass man dem betreffenden Staatsanwalt etwas zustecken kann, ohne dass der gleich einen Haftbefehl beantragt.

Na, was soll´s. Es wird sowieso erzählt, dass der Kollege demnächst in Rente geht.

10 FINGER

10 FINGER

Notebook oder Notizblock? Das wird hier in den Kommentaren diskutiert. Zum Nachdenken fand ich den Hinweis, dass viele mit dem Kuli einfach schneller sind als mit der Tastatur.

Da stellt sich doch die Frage, wieso es – zumindest nach meiner Kenntnis – bis heute keine obligatorischen 10-Finger-Schreibkurse einschließlich Prüfungen für Schüler/Studenten/Auszubildende gibt? Obwohl doch inzwischen 80 % von Kindesbeinen an irgendwas mit Computern zu tun haben. Von den Anforderungen der heutigen Berufe ganz zu schweigen.

Wenn man sieht, wie unbeholfen selbst Heavyuser mitunter in die Tasten kloppen, wäre das doch sicher mal einen Gedanken wert. Vielleicht könnte man sogar den potenziellen Fortschritt der Produktivität ermitteln.

Den VHS-Kurs „Schreibmaschine für Anfänger“ und das anschließende learning by doing – dem Lokalteil Ratingen der Rheinischen Post sei Dank – im 15. Lebensjahr halte ich aus heutiger Sicht jedenfalls für eine kluge Entscheidung. Nicht nur, was den Output angeht. Vielleicht habe ich deshalb auch weniger Rückenschmerzen als andere Vielschreiber…

TEXT

Dass der Dozent bei einem Seminar lediglich Folien mit dem Text seines Vortrages an die Wand wirft, habe ich auch noch nicht erlebt. Aber es gibt ja immer ein erstes Mal.

THE REALITY SHOW OF BLOGS

Das German American Law Journal stellt in einer Serie die deutschen Blawgs vor. Der law blog kommt gleich im ersten Teil vor:

law blog is always entertaining, mixing bits of wisdom with witty stories: The reality show of gBlawgs. From the field reporting endears the author to his readers. Each entry is a self-contained topical unit, and many entries trigger trails of comments. This is the blog for when you crave to know what the main character experienced over the past few hours–before you turn to the lay of the land.

ABSCHRECKUNG

Über die „erschreckende Abschreckung“ der Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer berichtet Spiegel online. Die ersten Ertappten würden regelrecht an den Pranger gestellt. Der Anwalt eines der Beschuldigten spricht sogar von übler Nachrede.

Was das Strafrecht angeht, sollte sich die Industrie nicht zu sehr in Sicherheit wiegen. Ich tippe darauf, dass sich nach der ersten Aufregung eine ähnliche Regelung einbürgert wie beim Ladendiebstahl: Wer zum ersten Mal erwischt wird, sieht die gelbe Karte und kommt ansonsten ungeschoren davon. Das gilt gerade auch für Jugendgerichte, wo der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Wenn die Musikindustrie wirklich glaubt (oder glauben machen will), dass Jugendliche wegen ein paar Kazaa-Files hinter Gittern landen, deutet das auf eine grandiose Selbstüberschätzung hin.

Nach der ersten Publicity dürfte auch die Lust auf Hausdurchsuchungen abnehmen. Immerhin hinken die Polizeistationen mit dem normalen Programm vielerorts schon so weit hinterher, dass sie die Beschlüsse nicht innerhalb der vorgeschriebenen sechs Monate vollstrecken können.

GESETZESTREU

Noch der Hinweis, dass Anke Gröner (Eintrag vom 14. Juni) gesetzestreu ist. Sie wartet nach dem Crash auf dem Supermarktparkplatz, begeht keine Fahrerflucht – und wird dafür noch belohnt. Dass so ein Verhalten Arbeitsplätze im juristischen Bereich gefährdet, scheint dagegen nicht zu interessieren.

FLIPPI

Ein renommierter Spielervermittler muss einer Künstlerin Schmerzensgeld bezahlen. Er hatte von ihr mehrere Bilder gekauft: Mindestens eines signierte er nachträglich mit dem eigenen Namen und präsentierte es stolz in seiner Villa , berichtet der Express.

LL.M – NACH DEM JOB

LL.M – NACH DEM JOB

Die Universität Düsseldorf richtet zum Wintersemester 04/05 einen völlig neuen LL.M.-Studiengang „Informationsrecht“ ein. Der Studiengang behandelt die praxisrelevanten Themen zum Recht der Telekommunikation, der Online-Inhalte und des E-Commerce und deren wirtschaftsrechtlichen Grundlagen wie Kartellrecht, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, ferner Recht des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Der starke Praxisbezug spiegelt sich in der Dozentenliste wieder: Ausgewiesene Fachleute der juristischen Praxis aus renommierten Anwaltskanzleien, Ministerien, Verbänden und Unternehmen und Professoren der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität leiten den Lehrbetrieb. Zur optimalen Betreuung der Studenten ist das Studienplatzangebot auf 25 Teilnehmer beschränkt.

Der zweisemestrige Studiengang richtet sich an Juristinnen und Juristen mit mindestens erstem Staatsexamen und schließt mit dem Master of Laws (Informationsrecht) ab. Da die Lehrveranstaltungen überwiegend abends und am Wochenende stattfinden, bietet er sich insbesondere als berufsbegleitende Weiterqualifizierung an. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 13. August 2004.

Die Studiengebühren betragen insgesamt € 4.000,00.

Nähere Informationen beim zfi.

VERUNGLÜCKT

VERUNGLÜCKT

Aus einem unserer Schreiben an die Staatsanwaltschaft Ravensburg:

Die Aktenversendungspauschale von € 8,00 haben wir heute zur Anweisung gebracht.

Das hat man davon, wenn man nicht jedes Wort diktiert.

ÜBERMASS

ÜBERMASS

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anordnung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, wonach sich ein möglicher Vergewaltiger auf seine Erektionsfähigkeit untersuchen lassen muss. Hierzu hatte das Gericht eine dreitägige stationäre Unterbringung des 81-Jährigen verfügt. Die Karlsruher Richter sahen hierdurch die Freiheitsrechte des Beschuldigten und das Übermaßverbot verletzt. Näheres bei beck-aktuell.