Der höchste Berg in Mecklenburg-Vorpommern ragt 179 Meter in die Höhe. Es besteht also keine große Wahrscheinlichkeit, dass das Land sich jemals eine Seilbahn gönnt. Trotzdem musste der Landtag jetzt ein Seilbahngesetz verabschiedet – weil es das EU-Recht so will. Im Rahmen der Gesetzesberatungen hat sich nach einem Bericht von Spiegel online zumindest herausgestellt, dass eine Wasserskianlage und ein Sommerrodelparcours keine Seilbahnen im Sinne des neuen LSeilbG sind.
KEINE KOHLE
Rechtsanwälte können bei Abmahnungen in eigener Sache keine Gebühren verlangen, wenn es sich um einen einfach erkennbaren Wettbewerbsverstoß handelt. Das hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell entschieden. Die Anwälte hatten sich darüber beschwert, dass Kollegen zu viele Tätigkeitsschwerpunkte auf ihrem Briefkopf nannten. Der Bundesgerichtshof hielt diesen Sachverhalt zu Recht für so simpel, dass die Beauftragung eines Anwaltes nicht nötig gewesen wäre. Konsequenterweise gebe es dann auch für Anwälte, die selbst tätig werden, keinen Kostenersatz.
Wenn Nörgeln keine Kohle mehr bringt, werden einige eifrige Kollegen wohl wieder mehr Mietsachen und Verkehrsunfälle bearbeiten müssen.
BÖSE ANWÄLTE
BÖSE ANWÄLTE
In der Deutschen Richterzeitung protestiert der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Haller dagegen, dass Strafverteidiger früher und intensiver am Ermittlungsverfahren mitwirken. So sieht es ein – ansonsten allgemein begrüßter – Reformvorschlag der Bundesregierung vor. Der Richter befürchtet, dass die Warheitsfindung beeinträchtigt wird und Anwälte eine „neue Plattform“ erhalten, so die Zusammenfassung bei LexisNexis.
Schön, dass ein Richter mal sagt, was er denkt. Wir sagen bei Gelegenheit mal, was wir über manche Richter denken.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
PRIVAT
„Es ist privat.“
Meine Sekretärin weiß, dass ich kein Privatleben habe. Also ist klar, dass der Anrufer nur eines will: Krankenversicherungen, Wein oder Aktien verkaufen. Moment läuft folgende Verhinderungsstrategie:
„Tut mir Leid, ich darf nur durchstellen, wenn Sie mir Namen, Telefonnummer und die Firma sagen, für die Sie eventuell arbeiten.“
„Warum wollen Sie das wissen?“
„Damit mein Chef Sie oder Ihren Arbeitgeber verklagen kann. Natürlich nur für den Fall, dass Sie gar nicht privat anrufen, sondern ihm was verkaufen wollen. Diese lästigen unaufgeforderten Anrufe kennen Sie ja sicher auch.“
Es hat noch keiner seinen Namen und seine Telefonnummer gesagt. Alle hatten es plötzlich eilig und wollten sich noch mal melden. Was dann allerdings nicht passiert.
AMTSKLEID
In Österreich regelt die Amtskleiderverordnung minutiös, was der Richter zu tragen hat:
Das Amtskleid des Richters besteht aus einem schwarzen Talar und einem Barett. Der Talar aus leichtem Wollstoff ist ein
faltenreiches, vorne schließbares Gewand mit offenen, zirka 50 cm weiten Ärmeln und einem zirka 22 cm breiten runden, vorne in einen
spitzen Halsausschnitt auslaufenden kragenartigen Besatz. Der Halsausschnitt wird durch zwei dreieckige, am unteren Rande zirka
10 cm, am Seitenrande zirka 18 cm lange Reversteile aus violettem Samt gebildet, von denen der linksseitige über den rechtsseitigen
derart hinübergelegt wird, daß von der Hemdbrust unterhalb des Krawattenknopfes nur ein kleiner, höchstens 4 cm hoher Teil sichtbar
bleibt.
Die nächsten Absätze widmen sich mit ähnlicher sprachlicher Inbrunst den Ärmeln, Aufstickereien und Schlitzen.
Auch zum Darunter gibt es Vorschriften:
Zum Amtskleid sind zu tragen: ein Straßenanzug oder ein Anzug aus dunklem Stoff, schwarze Straßenschuhe, dunkle Socken oder Strümpfe, eine Krawatte aus schwarzem Stoff und ein weißes Hemd.
Gesetzestreue Richterinnen stelle ich mir auch ohne Amtskleid sehr schick vor.
(link gefunden bei RA Michael Kadlicz)
FOLTER-ANKLAGE
Der frühere Vize-Polizeipräsident von Frankfurt Wolfgang Daschner muss sich vor Gericht verantworten. Ihm wird wegen Nötigung der Prozess gemacht, weil er den Mörder Jakob von Metzlers mit Folter bedrohen ließ. Der Prozess soll wegen der Bedeutung der Sache vor dem Landgericht stattfinden (§ 24 Abs. 1 Ziff. 3 GVG), berichtet Spiegel online.
ZEITFENSTER
Telefonnotiz von 11.19 Uhr:
Herr S. bittet um Rückruf zwischen 12.05 und 12.10 Uhr. Ansonsten ist sein Handy aus.
ZUR KASSE
Der Beamte guckte streng. Auf den Beifahrersitz meines Autos. Dort saß mein Patenkind Sophie, sieben Jahre. Sophie war ordnungsgemäß angeschnallt, die vorgeschriebene Sitzschale korrekt platziert. Trotzdem verlangte der Beamte kategorisch 20 Euro Verwarnungsgeld. Er behauptete steif und fest, Kinder dürften erst ab zwölf Jahren vorne fahren.
Vor Jahren war das noch richtig. Aber die Straßenverkehrsordnung wurde mittlerweile geändert. Der neue § 21 Abs. 1a unterscheidet nicht mehr zwischen Vorder- und Hintersitzen. Kinder dürfen vielmehr auf allen „Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind“, mitgenommen werden – wenn die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung vorhanden ist.
Zugegeben, so flüssig konnte ich die Rechtslage vor Ort auch nicht aus dem Stegreif hersagen. Das Angebot, mein Notebook hochzufahren und ihm dem Gesetzestext zu zeigen, lehnte der Ordnungshüter dankend ab. Ich meinerseits weigerte mich, die Verwarnung zu zahlen. Auf die Anzeige, welche der Polizist dann seelenruhig in seinen Notizblock kriztelte, habe ich dann allerdings auch nichts mehr gehört. Wäre allerdings interessant zu erfahren, wie viele Leute der emsige Staatsdiener schon zu Unrecht abkassiert hat.
ABSCHUSS
Der frühere Bundesinnenminister Baum und andere Juristen wollen gegen die Erlaubnis, entführte Flugzeuge notfalls abzuschießen, Verfassungsbeschwerde einlegen, berichtet beck-aktuell. Für sie ist es grundgesetzwidrig, wenn neben den wenigen Tätern auch zahlreiche Unschuldige getötet werden.
Die maßgebliche Stelle im neuen Luftsicherheitsgesetz lautet:
Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.
Die Regelung ist wirklich etwas dürftig ausgefallen. Es müsste zumindest drinstehen, dass der Abschuss nur dann erlaubt ist, wenn das Flugzeug das Leben einer größeren Zahl von Menschen gefährdet ist als in der Maschine sitzen. Man hätte ja auch den wohl noch den einzig weiteren supergefährlichen Fall, einen Angriff auf Atomkraftwerke, aufnehmen können.
Seltsam auch, dass es ausreicht, wenn „nach den Umständen“ von einer solchen Gefahr auszugehen ist. Das klingt wie eine vorweggenommene Entschuldigung: „Wir hatten einfach nicht genug Zeit, um den Sachverhalt zu klären.“
Ich persönlich glaube sowieso nicht, dass Enführungen nach dem Muster des 11. September noch möglich sind. Es werden sich in jeder Maschine mutige Menschen finden, die nicht mit gefalteten Händen in den Tod fliegen – sofern sie etwas von den Plänen der Entführer ahnen.
FREIE FAHRT
In Nordrhein-Westfalen laden gefälschte Studentenausweise zu „Freifahrten“ mit Bus und Bahn ein. Das wenig fälschungssichere Formular für den vorläufigen Studentenausweis soll sogar schon im Internet stehen, berichtet Spiegel online. Leidtragende sind echte Studenten, die teilweise wie Schwerverbrecher kontrolliert werden.
POST-LEID-ZAHL
Weiß zufällig jemand, welche Postleitzahl folgender Ort hat:
Autobahn 46, Neuss FR Köln/Krefeld, km 71,7
Der Sachbearbeiter einer Kfz-Versicherung erklärte mir gerade, dass er den Schaden nicht im Computer aufnehmen kann, wenn der Anrufer nicht die Postleitzahl sagt. Er blieb steif und fest dabei, dass auch Autobahnabschnitte eine Postleitzahl haben.
Wo die stehen sollen, weiß er allerdings auch nicht.
Ich regele die Sache doch lieber schriftlich.
WEGGESPERRT
Der Bundestag hat das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verabschiedet. Wenn der Bundesrat zustimmt, können Straftäter weiter unter Verschluss gehalten werden, obwohl sie ihre Haftstrafe verbüßt haben und das zuständige Gericht selbst keine Sicherungsverwahrung verhängt hat. Außerdem können, so beck-aktuell, unter Umständen sogar Ersttäter in Sicherungsverwahrung belassen werden.
Damit wird es in unserem Land bald möglich sein, Menschen unabhängig von einer konkreten Tat auf unbegrenzte Zeit einzusperren. Dass für die Gefahrenprognose zwei Gutachten erforderlich sein sollen, kann über diesen unglaublichen Eingriff in Freiheitsrechte nicht hinwegtrösten. Zumindest dann nicht, wenn man schon mal erlebt hat, welchen Schmonzes gerade psychiatrische Sachverständige mitunter von sich geben.
SYMBOLISCH
Ein Frankfurter Richter hat Teilnehmer an einer Sitzblockade zu einer symbolischen Geldbuße von € 5,00 verurteilt. Eine Straftat konnte der Richter in dem Protest gegen den Irak-Krieg nach einem Bericht der „Junge Welt“ nicht erkennen. Nur mit Rücksicht auf die Blockadehaltung der Staatsanwaltschaft habe er sich gezwungen gesehen, ein Bußgeld zu verhängen.
Mir ist nicht ganz klar, warum die Staatsanwaltschaft nicht auf der Anklage wegen Nötigung beharrt hat. Immerhin hätte sie dann in Berufung gehen können.
ABBESTELLUNG
Liebe Firma Vodafone, hiermit bestelle ich Ihre Eigenwerbung per SMS oder MMS ab. Dieser Weg deshalb, weil man auf Ihrer Homepage so ziemlich alles konfigurieren kann. Einen Button zum Abbestellen von Werbung habe ich aber nicht gefunden.
20 JAHRE
20 JAHRE
Heute Klassentreffen. 20 Jahre Abitur. Meine Verweildauer hängt von der Frequenz folgender Fragen ab:
– Und was machst du so?
– Du hast wirklich nie geheiratet?
– Wo geht es denn hin im Urlaub?
– Hast du schon mal über die Versorgungslücken im Alter nachgedacht?